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Renaturierung Brunnengraben

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

10.03.2025

Antrag Ortsbeirat

Renaturierung Brunnengraben

Details im PARLIS OF_227-14_2025
24.03.2025

Anregung Ortsbeirat

Renaturierung Brunnengraben

Details im PARLIS OM_6718_2025

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 24.03.2025, OM 6718 entstanden aus Vorlage: OF 227/14 vom 10.03.2025

Betreff: Renaturierung Brunnengraben
Für den Fall, dass der Magistrat Renaturierungsmaßnahmen am Brunnengraben im Stadtteil Harheim für sinnvoll erachtet und diese umsetzen möchte, wird er gebeten, diese Maßnahmen auf sich im städtischen Eigentum befindlichen Flächen durchzuführen und die Maßnahmen mit dem Ortsbeirat abzustimmen. Die Inanspruchnahme privater Flächen soll unterbleiben.

Begründung:

Die an den Brunnengraben nördlich angrenzenden Grundstücke befinden sich im Privateigentum und werden als Freizeitgärten genutzt. Der hohe Wert von Freizeitgärten für die Bevölkerung ist dem Magistrat bekannt. Für eventuell geplante Maßnahmen stehen auf der gegenüberliegenden Seite des Entwässerungsgrabens der Quelle am Römerbrunnen städtische Grundstücke zur Verfügung. Diese sind aus Sicht des Ortsbeirats besser für eine sinnvolle Planung geeignet, als zufällig der Stadt Frankfurt im Wege von Vorkaufsrechten bei privaten Grundstücksgeschäften zufallende Grundstücke. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14
Beratung im Ortsbeirat: 14

Beratungsergebnisse:

41. Sitzung des OBR 14 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme