Renaturierung Brunnengraben
Bisheriger Verlauf
OM 6718
Renaturierung Brunnengraben Für den Fall, dass
Entstanden aus
Antrag
Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Begründung
Die an den Brunnengraben nördlich angrenzenden Grundstücke befinden sich im Privateigentum und werden als Freizeitgärten genutzt. Der hohe Wert von Freizeitgärten für die Bevölkerung ist dem Magistrat bekannt. Für eventuell geplante Maßnahmen stehen auf der gegenüberliegenden Seite des Entwässerungsgrabens der Quelle am Römerbrunnen städtische Grundstücke zur Verfügung. Diese sind aus Sicht des Ortsbeirats besser für eine sinnvolle Planung geeignet, als zufällig der Stadt Frankfurt im Wege von Vorkaufsrechten bei privaten Grundstücksgeschäften zufallende Grundstücke.