Bepflanzung der Baumscheiben am Alten Harheimer Kirchplatz
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Bisheriger Verlauf
14.10.2024
28.10.2024
28.03.2025
Antrag Ortsbeirat
Bepflanzung der Baumscheiben am Alten Harheimer Kirchplatz
Details im PARLIS OF_208-14_2024Ortsbeirat Magistratsvorlage
Bepflanzung der Baumscheiben am Alten Harheimer Kirchplatz
Details im PARLIS OM_5968_2024Stellungnahme des Magistrats
Bepflanzung der Baumscheiben am Alten Harheimer Kirchplatz
Details im PARLIS ST_487_202514.10.2024
Antrag Ortsbeirat
Bepflanzung der Baumscheiben am Alten Harheimer Kirchplatz
Details im PARLIS OF_208-14_202428.10.2024
Anregung Ortsbeirat
Bepflanzung der Baumscheiben am Alten Harheimer Kirchplatz
Details im PARLIS OM_5968_202428.03.2025
Stellungnahme des Magistrats
Bepflanzung der Baumscheiben am Alten Harheimer Kirchplatz
Details im PARLIS ST_487_2025 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 28.10.2024, OM 5968 entstanden aus Vorlage: OF 208/14 vom 14.10.2024
Betreff: Bepflanzung der Baumscheiben am Alten Harheimer Kirchplatz
Der Magistrat wird gebeten, die neu geschaffenen Baumscheiben am "Alten Harheimer Kirchplatz" von den aus unserer Sicht nicht adäquaten Hainbuchenheistern zu befreien und den Platz mit angemessenen Bäumen neu zu bepflanzen. Infrage kommen nach unserer Ansicht zum Beispiel folgende Bäume: - Alnus Glutinosa "Imperialis"/Kaisererle - Amelanchier lamarckii/Felsenbirne - Betula papyrifera/Papierbirke Begründung:
Die Baumscheiben am Alten Kirchplatz wurden vergrößert, um Platz für neue Bäume zu schaffen. Die Baumscheiben sind verunkrautet und befinden sich in einem schlechten Zustand. Wir bitten den Magistrat darum, einen dem Standort angemessenen Bepflanzungszustand herzustellen. Die Auswahl der Pflanzen sollte der historischen Bedeutung des Platzes gerecht werden und dessen Wertigkeit widerspiegeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 487
Beratung im Ortsbeirat: 14
Beratungsergebnisse:
36. Sitzung des OBR 14 am 17.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 14 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme