Bau einer Rampe in Berkersheim zu den Gleisen
Zusammenfassung
In Berkersheim wird vorgeschlagen, eine Rampe anstelle eines Aufzuges an der S-Bahn-Station zu bauen, da der Aufzug wiederholt defekt ist und die Treppen für mobilitätseingeschränkte Personen nicht nutzbar sind. Dies soll die Zugänglichkeit zur Haltestelle verbessern und eine schnellere Lösung bieten, bis die geplante Omega-Brücke fertiggestellt ist.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Ortsbeirat erinnert an den Lückenschluss des bestehenden Radwegs zwischen Nieder-Erlenbach und Bonames entlang des Erlenbacher Stadtwegs zwischen Maßbornstraße und Korffstraße. Der Magistrat wird in diesem Zusammenhang gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Lückenschluss den im Radverkehrskonzept als "Radhauptnetz perspektivisch" vorgesehenen - dann neu zu bauenden - Radweg über den Pfingstberg ersetzen kann.
Begründung
Der Aufzug an der S-Bahn-Station "Berkersheim" ist zum wiederholten Mal kaputt und die Bestellung der Ersatzteile lässt immer wieder auf sich warten. Es ist der Bevölkerung nicht mehr zumutbar, die steilen Metalltreppen hoch und runter zu laufen. Zumal die Treppen von Personen mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen gar nicht bewältigt werden können. Die angedachte Fußgängerüberquerung mit neuen Treppen und Aufzügen wird genauso störanfällig wie die jetzige sein, solange bis die Omega-Brücke mit Fuß- und Radweg betriebsbereit ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Januar 2025Sie sind hierOMOM 6325Radverkehrskonzept Nord/Lückenschluss Radweg NiederErlenbach - BonamesDirektanregung
- 12. Mai 2025Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 763Radverkehrskonzept Nord/Lückenschluss Radweg Nieder Erlenbach - BonamesStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats