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Bau einer Rampe in Berkersheim zu den Gleisen

Vorlagentyp: STMagistrat
22 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat hat die Möglichkeit einer Rampenanlage in Berkersheim geprüft, jedoch aufgrund der Platzverhältnisse abgelehnt. Stattdessen wurde eine barrierefreie Behelfsbrücke mit Aufzugsanlagen errichtet, um den Zugang zu den Gleisen zu gewährleisten.

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Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat hat die Option einer Rampenanlage bereits im Vorfeld geprüft. Eine temporäre barrierefreie Rampenanlage konnte aufgrund der Platzverhältnisse nicht eingerichtet werden. Die Fläche, die für eine Rampenanlage mit geringer Steigung erforderlich gewesen wäre, wird für den neuen geplanten barrierefreien Fuß- und Radübergang benötigt. Auch für die geplante neue Straßenüberführung müssen freie Flächen vorgehalten werden.

Daher hat der Magistrat gemäß Vorgabe des Behindertenbeauftragten der Stadt Frankfurt am Main die derzeitige Behelfsbrücke mit Aufzugsanlagen barrierefrei errichtet.

Der Magistrat weiß um die Problematik von Aufzugsstörungen und versucht jederzeit diese schnellstmöglich zu beheben. Größtenteils gehen Aufzugsstörungen auf Vandalismus zurück, nicht auf technische Fehler.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. Februar 2025OMOM 6486Bau einer Rampe in Berkersheim zu den GleisenDirektanregung
  2. 14. Juli 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 Wochen
    STST 1150Bau einer Rampe in Berkersheim zu den Gleisen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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