Ortsbeirat 11
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Trinkwasserbrunnen FechenheimSüd und Atzelbergplatz (Seckbach)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6900 entstanden aus Vorlage: OF 726/11 vom 09.04.2025 Betreff: Trinkwasserbrunnen Fechenheim-Süd und Atzelbergplatz (Seckbach) Vorgang: OM 752/21 OBR 4; ST 2270/21; OM 4163/23 OBR 11; ST 1979/23 Der Ortsbeirat hält an der in der Vergangenheit geäußerten Idee des Magistrats, den "freien Zugang zu Trinkwasser in der Stadt" zu entwickeln, fest (ST 2270). Bereits heute wird der Jean-Pauli-Brunnen in Fechenheim vielfach zur Erfrischung und auch zum Trinken genutzt, obwohl es sich hier nicht um einen Trinkwasserbrunnen handelt. Der Magistrat wird deshalb gebeten, den seit vielen Jahren in Fechenheim auf dem Burglehen existierenden und gut genutzten Brunnen in einen Trinkwasserbrunnen umzuwandeln. Die in der Stellungnahme ST 1979 erläuterten Mängel der Wasserzufuhr sind umgehend abzustellen. Die Kosten der Maßnahme sind offenzulegen. Außerdem wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, die Planung und Reaktivierung eines Trinkbrunnens auf dem Atzelbergplatz zeitnah zu realisieren. Begründung: Der Ortsbeirat sieht es wie der Magistrat, der den freien Zugang zu Trinkwasser in der Stadt als einen wichtigen Baustein im Sinne der Inklusion und einer klimawandelgerechten Stadtentwicklung beschrieb. Das Burglehen ist das alte Zentrum des Stadtteils. Viele Besucher kommen hier per Fahrrad vorbei und nutzen den Brunnen für eine Erfrischung. Der Zugang zu frischem und trinkbarem Wasser ist unter dem Aspekt der derzeitigen Entwicklung unseres Klimas notwendig. Die nächsten heißen Sommer stehen uns in unserer Stadt bevor. In jedem Stadtteil Frankfurts sollte der barrierefreie Zugang zu Trinkwasser jederzeit frei möglich sein. (Geoportal Frankfurt) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.09.2021, OM 752 Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2021, ST 2270 Anregung an den Magistrat vom 03.07.2023, OM 4163 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 1979 Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1205
Konzept gegen die Verunreinigung durch Hundekot
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6901 entstanden aus Vorlage: OF 728/11 vom 09.04.2025 Betreff: Konzept gegen die Verunreinigung durch Hundekot Der Magistrat wird gebeten, ein tragbares und nachhaltiges Konzept gegen die Verunreinigung durch Hundekot auf den Bürgersteigen und Gehwegen zu erarbeiten und dies dem Ortsbeirat vorzulegen. Begründung: Die Straßenzüge im Ortsbezirk sind teilweise übersät mit den Verunreinigungen und Hinterlassenschaften von Hunden. Regelmäßig bekommen Mitglieder des Ortsbeirates Beschwerdebriefe aus der Nachbarschaft. Ganze Straßenzüge werden regelmäßig so verunreinigt, dass man als Fußgänger alle paar Meter ausweichen muss, um nicht in ein Häufchen zu treten. Der Ortsbeirat fordert die Stadt Frankfurt und die FES auf, diesen Verunreinigungen, die die Lebensqualität und vor allem auch Kinder in ihrer Bewegungsfreiheit einschränken, entgegenzuwirken. Es werden dringend Wege und Methoden benötigt, um die Sauberkeit der Gehwege zu gewährleisten. Da könnte auch das Quartiersmanagement einbezogen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1761 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 01.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 11 am 20.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Keine Anlieferung zur Baustelle der Nordmainischen S-Bahn durch die Riederwaldsiedlung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6902 entstanden aus Vorlage: OF 731/11 vom 19.03.2025 Betreff: Keine Anlieferung zur Baustelle der Nordmainischen S-Bahn durch die Riederwaldsiedlung Vorgang: V 572/23 OBR 11; ST 300/25 Der Magistrat wird gebeten, die Baustelle für die Nordmainische S-Bahn nicht mitten durch die Riederwaldsiedlung zu erschließen und die in der Stellungnahme ST 300 genannte Zufahrt über Lahmeyerstraße - Harkortstraße - Iselinstraße - Motzstraße auszuschließen. Die Anbindung der Baustelle im Bereich des Riederwalds soll ausschließlich über die Riederspießstraße direkt vom Ratsweg aus erfolgen. Außerdem soll die Deutsche Bahn die Bevölkerung umgehend ausführlich über die geplanten Baumaßnahmen unterrichten. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt den Bau der Nordmainischen S-Bahn. Die Bewohner in Baustellennähe sollten aber so wenig wie möglich belastet werden, zumal ihnen Gärten und Waldflächen dauerhaft sowie Rad- und Fußwege bauzeitlich verloren gehen. Eine Anlieferung durch die engen Siedlungsstraßen muss unbedingt verhindert werden; Lkws würden dort stecken bleiben. Es ist zu beachten, dass gleichzeitig auf der Nordseite des Riederwalds mit dem Bau des Riederwaldtunnels begonnen wird. Die beiden Großbaustellen müssen logistisch getrennt werden, um das Chaos so klein wie möglich zu halten. Quelle: Geoportal Frankfurt, ST 300 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.01.2023, V 572 Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2025, ST 300 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1589 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 01.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Vorstellung der Gutachten zum Festplatz Ratsweg/Europäische Schule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6903 entstanden aus Vorlage: OF 732/11 vom 09.04.2025 Betreff: Vorstellung der Gutachten zum Festplatz Ratsweg/Europäische Schule Wie der Presse zu entnehmen war, liegen mittlerweile Umwelt-, Verkehrs-, Artenvielfalt- und Bodengutachten zum Festplatz als Baugrund für die Europäische Schule vor. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, diese Gutachten zur Verfügung zu stellen und baldmöglichst im Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Bei dem beabsichtigten Neubau der Europäischen Schule handelt es sich um eines der größten Bauvorhaben der letzten Jahrzehnte in diesem Bezirk. Aus Gründen der Transparenz, der Mitsprache und des öffentlichen Interesses sind die Gutachten der Öffentlichkeit in den betroffenen Ortsbeiräten vorzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 01.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 11 am 20.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beschleunigung der Sanierung von Industriestraßen
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2025, OF 733/11 Betreff: Beschleunigung der Sanierung von Industriestraßen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Ortsbeirat 11 stimmt dem Antrag unter der Maßgabe zu, dass die Seckbacher Industriestraßen Kruppstraße, Friesstraße, Gwinnerstraße und Flinschstraße in den Antragstext aufgenommen werden. Begründung: Im Antragstext fehlen die Seckbacher Industriestraßen. Antragsteller: SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 21.03.2025, NR 1168 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung OA 550 2025 1. Der Vorlage NR 1168 wird unter Hinweis auf die OA 550 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 733/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, FDP
Weiter lesenStarkenburger Straße, verkehrsberuhigter Bereich oder Fahrradstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2025, OF 716/11 Betreff: Starkenburger Straße, verkehrsberuhigter Bereich oder Fahrradstraße Vorgang: OM 1966/22 OBR 11; ST 1853/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Starkenburger Straße nach dem Abzweig Dieburger Straße Richtung Süden ab Höhe Hausnummer 108 bis zum Mainufer einen verkehrsberuhigten Bereich mit Ausschilderung Verkehrszeichen 325.1 einzurichten oder diesen Straßenabschnitt als Fahrradstraße auszuweisen oder das maximale Tempo in dieser Straße auf 20 km/h zu reduzieren. Entgegen der Stellungnahme ST 1853 des Magistrats vom 15.08.2022 hat die Straße als Zubringer zu einem Verein und zu einer Gaststätte einen untergeordneten motorisierten Fahrverkehr. Sehr wohl ergeben sich Aufenthaltsfunktionen durch die Lage der Straße in einem Landschaftsschutzgebiet, dem in Teilen renaturierten Mainbogen, die im Frühjahr bestehenden Selbstpflück-Erdbeerfelder und die angrenzenden Kleingärten und Ihre Nutzer:innen. Ziel soll in allen Fällen sein, eine Reduktion des Tempos aller Verkehrsteilnehmer in dieser Straße zu erreichen um für Fußgänger:innen, die hier keinen Bürgersteig vorfinden, und dem Radverkehr eine deutlich höhere Sicherheit einzuräumen. Die Maßnahme ist in Absprache mit dem Ortsbeirat durchzuführen. Begründung: Es sollte selbstverständlich sein, dass in diesem Landschaftsschutzgebiet, im nahen Umfeld des gestalteten, naturnahen Mainbogens, in einer Sackgasse, die am Mainufer endet, eine gleichberechtigte Verkehrssituation aller Verkehrsteilnehmer auf der Straße ohne gesonderten Geh- und Fahrradweg mit langsamen Tempo < 30km/h unverzüglich umgesetzt wird. Überholmanöver von Fahrrädern durch den motorisierten Verkehr sollten weitestgehend unterbunden werden! Der Ortsbeirat ist in seiner Gesamtheit überzeugt, dass dies im Sinne der Mehrheit der Fechenheimer Bevölkerung und der Besucher dieses Gebietes ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.04.2022, OM 1966 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1853 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6894 2025 Die Vorlage OF 716/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesen24-Stunden-Parkplätze in der Leo-Gans-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2025, OF 719/11 Betreff: 24-Stunden-Parkplätze in der Leo-Gans-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Leo-Gans-Straße 24-Stunden-Parkplätze einzurichten. Begründung: Die Anwohnerschaft in der Leo-Gans-Straße ist mit einem hohen Parkdruck konfrontiert. Durch die Nähe zum Fechenheimer Industriegebiet, mehreren Kitas und Wohnheimen parken regelmäßig viele Menschen in den umliegenden Straßen und verringern so die Parkmöglichkeiten für die Anwohnerschaft. Um eine höhere Fluktuation der Parkplatzbelegungen zu erreichen, wäre die Errichtung einiger 24-Stunden-Parkplätze in der Leo-Gans-Straße oder alternativ die Einrichtung von Anwohnerparken in diesem Straßenzug sinnvoll. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 719/11 wird abgelehnt. Abstimmung: 1 GRÜNE, CDU und Linke gegen SPD (= Annahme); 3 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: SPD
Weiter lesenUmsetzung Grünzug Fechenheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2025, OF 725/11 Betreff: Umsetzung Grünzug Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: der Ortsbeirat begrüßte seinerzeit einstimmig den Beschluss des Magistrats vom 02. Oktober 2015, in Fechenheim am Rande der ehemaligen Trasse der B448 den Bereich zwischen dem westlichen Fechenheim und dem daran angrenzenden Industrie- und Gewerbegebiet einen Grünzug anzulegen um so das gesamte Areal zu erschließen, aufzuwerten und den Bürger:innen voll umfänglich zugänglich zu machen. Nach nun 10 Jahren des Umlegungsverfahrens, Verschiebens und Hinhaltens in Bezug auf die Einrichtung des geplanten Grünzugs, ist dieser Bereich mehr denn je ein heruntergekommenes Areal, an dessen Rande eine Firma einen Teil des städtischen Geländes in Pacht dazu nutzt aus dem Verkehr gezogene Container, Berge von Paletten und Gitterkisten zu lagern. Diese Nutzung erscheint dem Ortsbeirat nicht zukunftsorientiert und den Wert des Geländes unzureichend würdigend. Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: Ist der in 2015 geplante und beschlossene Grünzug noch Gegenstand einer zeitnahen Planung und Umsetzung ? Wie lange noch soll das beschrieben Areal in dem aktuellen Zustand verbleiben? Welche anderen Nutzungen kann sich der Magistrat vorstellen? Ist das Areal eventuell für weitere Kleingärtner:innen nutzbar? Kann sich der Magistrat vorstellen, den Bereich in einer kleinen Lösung (ähnlich dem Aldiweg) durch eine gärtnerische Aktion "aufzuräumen", Brombeeren zurückzudrängen und den darin verlaufenden Pfad als Weg nutzbar zu machen um in den Stadtteil und das südliche Gewerbegebiet zu gelangen? Kann der Magistrat dem Ortsbeirat einen zeitlichen Rahmen für weitere Aktionen bezogen auf das Areal mitteilen? Der Ortsbeirat bittet den Magistrat Ihn über weitere Schritte bezüglich dieses Areals in Kenntnis zu setzen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6899 2025 Die Vorlage OF 725/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenTrinkwasserbrunnen FechenheimSüd
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2025, OF 726/11 Betreff: Trinkwasserbrunnen Fechenheim-Süd Vorgang: OM 752/21 OBR 4; ST 2270/21; OM 4163/23 OBR 11; ST 1790/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Ortsbeirat hält an der in der Vergangenheit geäußerten Idee des Magistrats, den "freien Zugang zu Trinkwasser in der Stadt" zu entwickeln, fest. (siehe ST 2270, vom 17.12.2021). Bereits heute wird der Jean-Pauli-Brunnen in Fechenheim vielfach zur Erfrischung und auch zum Trinken genutzt, obwohl es sich hier nicht um einen Trinkwasserbrunnen handelt. Der Magistrat möge deshalb den seit vielen Jahren in Fechenheim auf dem Burglehen existierende und gut genutzten Brunnen in einen Trinkwasserbrunnen wandeln. Die in der ST 1979 vom 02.10.2023 erläuterten Mängel der Wasserzufuhr sind umgehend abzustellen. Die Kosten der Maßnahme sind offenzulegen. Begründung: Der Ortsbeirat sieht es ganz wie der Magistrat, der den freien Zugang zu Trinkwasser in der Stadt als einen wichtigen Baustein im Sinne der Inklusion und einer klimawandelgerechten Stadtentwicklung beschrieb. Das Burglehen ist das alte Zentrum des Stadtteils. Viele Besucher kommen hier per Fahrrad vorbei und nutzen den Brunnen für eine Erfrischung. Der Zugang zu frischem und trinkbarem Wasser ist unter dem Aspekt der derzeitigen Entwicklung unseres Klimas notwendig. Die nächsten heißen Sommer stehen uns in unserer Stadt bevor. In einem Stadtteil Frankfurts sollte der barrierefreie Zugang zu Trinkwasser jederzeit frei möglich sein. (Geoportal Frankfurt) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.09.2021, OM 752 Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2021, ST 2270 Anregung an den Magistrat vom 03.07.2023, OM 4163 Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1790 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6900 2025 Die Vorlage OF 726/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff die Worte "und Atzelberplatz (Seckbach)" sowie im Tenor der Satz "Außerdem möge der Magistrat dafür Sorge tragen, die Planung und Reaktivierung eines Trinkbrunnens auf dem Atzelbergplatz zeitnah zu realisieren." angefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenKonzept Hundekot
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2025, OF 728/11 Betreff: Konzept Hundekot Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ein tragbares und nachhaltiges Konzept gegen die Verunreinigung von Hundekot auf den Bürgersteigen und Gehwegen zu erarbeiten und dies dem Ortsbeirat vorzulegen. Begründung: Die Straßenzüge im Ortsbezirk 11 sind teilweise übersäht mit den Verunreinigungen und Hinterlassenschaften von Hunden. Regelmäßig bekommen Mitglieder des Ortsbeirates Beschwerdebriefe aus der Nachbarschaft. Ganze Straßenzüge werden regelmäßig so verunreinigt, dass man als Fußgänger alle paar Meter ausweichen muss, um nicht in ein Häufchen zu treten. Wir fordern die Stadt Frankfurt und die FES auf, diesen Verunreinigungen, die unsere Lebensqualität und vor allem auch unsere Kinder in ihrer Bewegungsfreiheit einschränken, entgegenzuwirken. Ob empfindliche Geldstrafen oder DNA-Abgleich - es werden dringend Wege und Methoden benötigt, um die Sauberkeit unserer Gehwege zu gewährleisten. Dazu könnte auch das Quartiersmanagement miteinbezogen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6901 2025 Die Vorlage OF 728/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass als Betreff "Konzept gegen die Verunreinigung von Hundekot" aufgenommen wird und in der Begründung im vorletzten Satz die Worte "Ob empflindliche Geldstrafen oder DNA-Abgleich" gestrichen werden. Abstimmung: GRÜNE, SPD und 2 Linke gegen CDU (= Ablehnung); 1 Linke (= Enthaltung)
Partei: SPD
Weiter lesenRecht der Bürger auf saubere Luft
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2025, OF 729/11 Betreff: Recht der Bürger auf saubere Luft Vorgang: OA 276/18 OBR 6; ST 662/19; B 69/22; OA 160/22 OBR 11; ST 1608/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat möchte mitteilen: Warum wurde die Umweltzone nicht komplett aufgehoben, Flächenzuteilungen geändert oder auf das gesamte Frankfurter Stadtgebiet ausgeweitet? Wäre eine Veränderung der aktiven Flächen der Umweltzone zielführender? Gibt es ein endgültiges Datum oder ein Kriterium für die Aufhebung der Umweltzone Frankfurt? Begründung: Seit vielen Jahren argumentiert und weigert sich der Magistrat der Stadt Frankfurt den Frankfurter Bürger im Osten zu schützen und in die Umweltzone mit aufzunehmen. Vielmehr wird argumentiert, alles sei sogar schon seit 2012 in Ordnung und daher das Instrument Umweltzone ohnehin ein Auslaufmodel, welches abgeschafft gehört. Zitat aus B69/22: "Die Stadt Frankfurt am Main wird eine Vergrößerung der bestehenden Umweltzone im Frankfurter Osten weiterhin nicht vorfolgen. Die Umweltzone ist ein veraltetes luftreinhalteplanerisches Instrument. Für die Einführung oder Änderung von Umweltzonen bedarf es der Fortschreibung des Luftreinhalteplans. Die 2008 eingerichtete Umweltzone sollte vorrangig die Feinstaubbelastung mindern. Obwohl seit 2012 die Feinstaubgrenzwerte flächendeckend eingehalten werden, wurde die Umweltzone insbesondere deswegen nicht abgeschafft, weil sie - wenn auch gering - die kritische Stickstoffdioxidbelastung mindert. Wie in der Stellungnahme ST 662 (2019) dargelegt, hat das zuständige Hessische Umweltministerium eine Ausdehnung der Umweltzone bereits 2017 für wenig zielführend erachtet und nicht weiterverfolgt. Inzwischen ist die Wirkung von Umweltzonen weiter geschrumpft, da diese nur Dieselfahrzeuge bis Abgasnorm EURO 3 (Baujahr < 2005) betreffen. Neuere Dieselfahrzeuge mit den Abgasnormen EURO 4 und EURO 5 stoßen aber ebenfalls deutlich zu viel Stickstoffdioxid aus und sind auf den Straßen wesentlich zahlreicher anzutreffen. Aus diesem Grund wird die Abschaffung von Umweltzonen diskutiert, Neueinrichtungen oder Ausdehnungen finden nicht mehr statt." Daher ist die Frage, wann werden die Familien im Frankfurter Osten nicht in die Umweltzone mit aufgenommen oder die Umweltzone Frankfurt komplett aufgehoben, wenn es doch seit dreizehn Jahren keinerlei Probleme bei uns mit der Luftreinhaltung gibt? Der Frankfurter Osten, mit dem Ortsbeirat 11 war es, der sehr lange für die Prüfung der Luftqualität im Frankfurter Osten (Erlenbruch) gekämpft hat und die alte und schlechteste Platzierung für eine Messstation auf dem Gipfel einer Brücke, weit entfernt von der Industrie, neben einem Waldgebiet und im günstigen Luftzug dazu, kritisiert hat. Gerade der Frankfurter Osten, mit einem neugeplanten, zweiten Biomasse verbrennenden Kraftwerk, sollte weiter im Fokus bleiben und für die Frankfurter Bürger nicht mit zweierlei Maß gerechnet werden. Dort im Osten gibt es ebenfalls den meisten Kraftfahrzeugverkehr. "Umweltzonen sind Bereiche in denen Maßnahmen ergriffen werden um die Belastungen für die Menschen hauptsächlich bezüglich Feinstaub (PM10 und PM2.5) und Stickoxyden (NO2) zu senken. Diese Belastungen entstehen ungefähr zu einem Drittel durch PKW und LKW Verkehr, aber ebenfalls durch Baumaschinen, Dieselgeneratoren, Großkraftwerksanalgen, Binnenschiffen und Holzfeuerungen." Alle diese Quellen findet man konzentriert im Frankfurter Osten. Die wenigsten dieser Quellen findet man hingegen im Frankfurter Westend. Sollte man daher die Umweltzone vielleicht von der Fläche her verändern, um "wirklich" die wichtigsten Bereiche der Stadt zu schützen? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 05.06.2018, OA 276 Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2019, ST 662 Bericht des Magistrats vom 14.02.2022, B 69 Anregung vom 14.03.2022, OA 160 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2022, ST 1608 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung OA 552 2025 Die Vorlage OF 729/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor bei der zweiten Frage nach "Umweltzone" die Worte ",den Ortsbezirk 11 einschließend," eingefügt und die dritte Frage abgeändert wird und nun folgenden Wortlaut erhält: "Welches ist das endgültige Datum und welches das Kriterium für die Aufhebung der Umweltzone Frankfurt?" Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: SPD
Weiter lesenVorstellung der Gutachten zum Festplatz Ratsweg/Europäische Schule
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2025, OF 732/11 Betreff: Vorstellung der Gutachten zum Festplatz Ratsweg/Europäische Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Wie der Presse zu entnehmen war, liegen mittlerweile Umwelt-, Verkehrs-, Artenvielfalt- und Bodengutachten zum Festplatz als Baugrund für die Europäische Schule vor. Der Magistrat wird gebeten, diese Gutachten im Ortsbeirat baldmöglichst vorzustellen. Begründung: Bei dem beabsichtigten Neubau der Europäischen Schule handelt es sich um eines der größten Bauvorhaben der letzten Jahrzehnte in diesem Bezirk. Aus Gründen der Transparenz, der Mitsprache und öffentlichem Interesse sind die Gutachten der Öffentlichkeit in den betreffenden Ortsbeiräten vorzustellen. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6903 2025 Die Vorlage OF 732/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz des Tenors lautet: "Der Magistrat wird gebeten, diese Gutachten dem Ortsbeirat zur Verfügung zu stellen und baldmöglichst im Ortsbeirat vorzustellen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: Linke
Weiter lesenMehr Sicherheit auf Gehwegen - Parkende E-Roller auf Gehwegen beseitigen
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2025, OF 723/11 Betreff: Mehr Sicherheit auf Gehwegen - Parkende E-Roller auf Gehwegen beseitigen Der Ortsbeirat beschließt, dass der Magistrat aufgefordert wird, die Sicherheit auf den Gehwegen wiederherzustellen, indem im Weg stehende E-Roller beseitigt werden. Dies soll nicht nur in der Stadtmitte, sondern auch in den Stadtteilen durchgesetzt werden. Dazu sollen die Kontrollen verstärkt und auch ein nachhaltiges Konzept zur Eindämmung der Verstöße eingesetzt und umgesetzt werden. Begründung: Schlecht abgestellte E-Roller sind nicht nur ein tägliches Ärgernis, sondern auch immer öfter ein echtes Sicherheitsproblem. Insbeondere Mietroller werden oft rücksichtslos quer geparkt, scheinbar mit dem Gedanken, dass niemand nachvollziehen kann, wer geparkt hat und somit auch keine Strafe droht. An manchen Stellen, zum Beispiel in der Carl-Benz-Straße vor der Firma Siemens, stehen die E-Roller kreuz und quer, wodurch immer wieder gefährliche Situationen entstehen. Aber auch einzelne E-Roller lassen Menschen mit Gehhilfen, Rollstühlen oder Kinderwagen keine Chance, sicher zum Ziel zu kommen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6897 2025 Die Vorlage OF 723/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Linke
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVeröffentlichung der Feinstaubbelastung während der Bauphase
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2025, OF 724/11 Betreff: Veröffentlichung der Feinstaubbelastung während der Bauphase Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die Autobahn GmbH aufzufordern, eine zusätzliche Feinstaubmessungsstation an der Baustelle und der Pestalozzischule aufzustellen und die Messwerte in die öffentliche Darstellung der Stadt Frankfurt einzubinden. Begründung: Im Planfeststellungsbeschluss wurde festgehalten, dass die Autobahn GmbH die Feinstaubbelastung währen der Bauphase messen muss. Wir fordern eine Veröffentlichung der Messwerte und eine Einbindung in die Messdatendarstellung der Stadt Frankfurt mit allen Grenzwerten. Die Pestalozzischule und der Sportbetrieb der Eintracht und weitere Einrichtungen können so selbst entscheiden, ob sie Ihren Sportbetrieb gegebenenfalls einschränken. Dabei ist zu beachten, dass die neuen Leitlinien der WHO eine mittlere jährliche Feinstaubbelastung von PM 2,5 Konzentration von höchstens 5m/m3 vorschlagen im Gegensatz zu den derzeit von der EU-Verordnung vorgegebenen Werten von 25m/m3. Aus diesem Grund ist eine Veröffentlichung der realen Werte ein guter Kompromiss: Die Autobahn GmbH muss handeln, wenn die gesetzlichen Werte überschritten sind, die Schule und der Sportbetrieb können handeln, wenn ihnen die Werte zu hoch sind. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6898 2025 Die Vorlage OF 724/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenNeue Ein- und Ausfahrten am Park-and-Ride-Parkhaus Borsigallee Umplanung der Anschlussstelle Borsigallee/Riederwaldtunnel
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2025, OF 715/11 Betreff: Neue Ein- und Ausfahrten am Park-and-Ride-Parkhaus Borsigallee Umplanung der Anschlussstelle Borsigallee/Riederwaldtunnel 1. Der Magistrat wird gebeten Auskunft zu geben, ob eine Kostenabwägung bezüglich der Baukosten für den Bund und für die Stadt Frankfurt, für die neu geplanten Ein- und Ausfahrten zum P+R Parkhaus Borsigallee gemacht wurden? 2. Stehen die neuen Baukosten für die erforderliche neue Zuwegung und der Bau der vorgelagerten Kreuzung in Relation zu einem schon seit Jahren in Vollauslastung im Betrieb befindlichen P+R Parkhaus? 3. Sind die dabei aufzubringenden Summen, die wirtschaftlich vermutlich keinen nennens-werten Ertrag bringen werden, sondern nur dem Zweck dienen sollen, den ruhenden Verkehr aufzunehmen, damit er nicht die Straßen blockiert, noch als verhältnismäßig anzusehen? 4. Für die Neuplanung der Ein- und Ausfahrten des Parkhauses sollen Lärmschutzwände mit einer Höhe von fast neun Metern Höhe gebaut werden und weitere "zusätzliche" Waldfläche gerodet werden. Hat der Magistrat Einsicht in die naturrechtlichen Gutachten zur Neuplanung der Anschlussstelle Borsigallee bekommen und diese bewerten können? 5. Die Kreuzung Borsigallee/Kruppstraße wird geändert und damit ändern sich die Verkehrszahlen. In der alten Version des Verkehrsmengengutachten zum 2. Planfeststellungsbeschluß des Riederwaldtunnel wurde: "gerade noch die Stufe D" erreicht. Dies allerdings unter der fehlerhaften Annahme, es würden nur 10 Fahrzeuge pro Stunde von der Borsigallee in Richtung Norden auf die Kruppstraße abbiegen. 6. Hat der Magistrat die Neuplanung der Kreuzung Kruppstraße/Borsigallee vorgelegt bekommen und konnte die der Magistrat die Leistungsfähigkeit der neuen Kreuzung prüfen? Begründung: Die Autobahn Ausfahrt Borsigallee soll von einer Unterführung in eine Überführung umgebaut werden. Zusätzlich sollen die Ein- und Ausfahrt zum P+R Parkhaus nur noch direkt über die Autobahn erfolgen. Dafür sind im Fechenheimer Wald weitere große Waldflächen zu roden um die Zufahrt zum P+R Parkhaus neu gestalten zu können. Die jetzige Ein- und Ausfahrt an der Borsigallee soll dauerhaft geschlossen werden. Eine Ausfahrt aus dem Parkhaus ist dann nur noch zurück auf die Autobahn möglich. Dies würde u.a. für die lokale Wirtschaft Einbußen bedeuten. Hessen Mobil hat bisher keine Unterlagen zur Änderung zur Verfügung gestellt. Auf einer Ortsbeiratssitzung allerdings mitgeteilt, die Pläne würden im Februar öffentlich gemacht. Mit der Stadt Frankfurt würden bereits Gespräche zu den neuen Planungen geführt. Es bestehen Zweifel, ob zweistellige Millionenbeträge bei knapper Kasse, für eine Einfahrt in ein Parkhaus notwendig sind, wenn es den lokalen Unternehmen schadet, mehr Waldfläche verbraucht, naturrechtliche Probleme verursacht und dazu keinerlei Vorteile zu erwarten sind. Jegliche andersartige Verwendung des Gebäudes sich dazu in der Zukunft noch erschwert, wenn es nun direkt an die Autobahn angebunden wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 03.05.2025, OF 735/11 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 715/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 11 am 19.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1183 2025 1. Die Vorlage OF 715/11 wird durch die Annahme der Vorlage OF 735/11 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 735/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenWann kommt die versprochene westliche Ampelquerung vor der Schule und dem Kindergarten an der Cassellastraße/Wächtersbacher Straße?
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2025, OF 718/11 Betreff: Wann kommt die versprochene westliche Ampelquerung vor der Schule und dem Kindergarten an der Cassellastraße/Wächtersbacher Straße? Vorgang: OM 8/21 OBR 11; ST 2374/22 Der Magistrat möge berichten, wann die fehlenden Ampelkästen und die Querungsmarkierungen vor dem Kindergarten St. Hildegard und der FCSF Schule in der Wächtersbacher Straße umgesetzt werden. Begründung: Vor sieben Jahren wurde zum ersten Mal angeregt, an der Wächtersbacher Straße/ Cassellastrasse, direkt vor der Eingangstür zum Kindergarten, den dort fehlenden Ampelübergang einzurichten. Es fanden mehrere Ortstermine statt und alle Beteiligten waren sich einig dieses Maßnahme umzusetzen. Die Dringlichkeit die sich aus der Verkehrsicherheitspflicht ergab war allen Beteiligten bekannt. Zu der Anregung (OF6/11v.19.04.2021) kam es zu einer positiven Stellungnahme (ST2374). Dort heißt es: Der Anregung wird entsprochen. Ein dementsprechender Signallageplan befindet sich bereits in der Bearbeitung. Die Umsetzung kann frühestens im Jahr 2023 erfolgen. Foto und Copyright: Google Maps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.05.2021, OM 8 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2374 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1170 2025 Die Vorlage OF 718/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenSperrfläche oder Streichung eines Parkplatzes in der Salmünsterer Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2025, OF 720/11 Betreff: Sperrfläche oder Streichung eines Parkplatzes in der Salmünsterer Straße Der Magistrat wird gebeten in der Salmünsterer Straße eine Sperrfläche anzubringen oder im ersten Abschnitt der Straße, rechts bis zu der Grundstücksausfahrt, das Parken von PKW zu verhindern. Begründung: Der Verkehr aus der Birsteiner Straße hat Schwierigkeiten beidseitig von der Birsteiner Straße in die Salmünsterer Straße abzubiegen. Die Fahrzeuge parken dort meist halbseitig auf dem Bürgersteig, weil das Problem der zu engen Einfahrt bekannt ist. Eine Verlegung des Parkwinkels hinter die Ausfahrt könnte eventuell ausreichen. Es ist mehrfach zu Beschädigungen an den dort stehenden Fahrzeugen gekommen. LKW und längere Lieferwagen müssen an der Kreuzung rangieren um dort abbiegen zu können. Der durch die Einbahnstraße entgegenkommende Fahrradverkehr kann nicht rechtzeitig von den abbiegenden Fahrzeugen erkannt werden und es ist für beide Verkehrsteilnehmer durch die enge am Anfang der Fahrbahn in der Salmünsterer Straße kein Ausweichen möglich. Die Anwohner der Grundstücksausfahrt (links im Bild), können nur rückwärts in die Salmünsterer Straße ausfahren und würden diese neue Regelung begrüßen. Roter Kreis im Bild: Empfehlung einer Bodenmarkierung Foto und Copyright: Google Maps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6895 2025 Die Vorlage OF 720/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: SPD
Weiter lesenInvasive Verbreitung von Götterbäumen in Frankfurt begrenzen
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2025, OF 727/11 Betreff: Invasive Verbreitung von Götterbäumen in Frankfurt begrenzen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die Baumsatzung zu ändern, um "verpflichtungsfrei und gebührenfrei" Götterbäume entfernen zu können und Maßnahmen beim zukünftigen Umgang mit dem Götterbaum in Frankfurt zu entwickeln. Begründung: Der Götterbaum ist kein heimisches Gewächs, sondern ein aus China stammender schnellwachsender, hochsämiger Baum. Die Baumart wird im Volksmund "Ghetto- Palme" genannt. Die Art verbreitet sich sehr schnell. Besonders häufig ist der Baum innerstädtisch in wirtschaftlich schlecht geführten Bereichen zu finden. Der Baum wächst mit bis zu vier Meter im Jahr sehr schnell und die Äste sind sehr brüchig. Die Baumart verdrängt heimische Baumarten und ist daher von der EU als gefährdend eingestuft worden und steht seit 2019 auf der Liste der invasiven Arten der EU. Eine massive Verbreitung auf ländliche Freiflächen in Ungarn ist nicht mehr rückgängig zu machen. In weiten Teilen Italiens ist der Baum sehr verbreitet und wandert nun von Süden nach Tirol ein. Die Stadt Berlin hat bereits Maßnahmen ergriffen, die eine weitere Verbreitung des Götterbaums zum Nachteil anderer heimischer Bäume beschränken soll. Der städtiche Lebensraum bietet der Pflanze ideale Verbreitungsbedingungen, durch seine Verbreitung von Allergernen ist er problematisch für viele Menschen. - Umwelt: Als invasive Art kann der Götterbaum einheimische Pflanzenarten verdrängen und die lokale Biodiversität beeinträchtigen. Er bildet dichte Bestände, die das Wachstum anderer Pflanzen behindern und Ökosysteme verändern können. - Wirtschaft: Der Götterbaum kann durch seine rasche Ausbreitung und die Fähigkeit, auf Ruderalflächen zu gedeihen, zu einem Problem für die Land- und Forstwirtschaft werden. Durch die massive Wurzelaktivität und der Möglichkeit der Besiedelung extremer Standorte können jene Individuen, welche in der Nähe von Infrastrukturen aufkommen, größere mechanische Schäden durch das starke Wurzelwachstum an diesen Baulichkeiten verursachen. - Gesundheit: Der Baum produziert Allergene und sein Holz kann Hautreizungen verursachen. Der unangenehme Geruch der Blätter kann ebenfalls als störend empfunden werden. Samen und Rinde sind giftig für Mensch und Tiere. Quellen: - Forstdienst Wald und Holz - Tirol https://forstdienst.provinz.bz.it/de/wald-holz/goetterbaum - Elietta Becker in: https://www.lubera.com/de/gartenbuch/goetterbaum-giftig-p4363 - Beigefügt ist der Beschluss des Sachverständigenbeirats für Naturschutz und Landschaftspflege Berlin, zu "Empfehlungen zum Umgang mit dem Götterbaum in Berlin vor dem Hintergrund der EU-Verordnung zu invasiven Arten" Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung OA 551 2025 Die Vorlage OF 727/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD und 2 GRÜNE gegen 2 CDU und Linke (= Ablehnung); 2 GRÜNE und 1 CDU (= Enthaltung)
Partei: SPD
Weiter lesenFußgängerweg Eschweger Straße 31/33 bis Ecke Arolser Straße in einen kombinierten Fuß- und Radweg ändern
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.04.2025, OF 712/11 Betreff: Fußgängerweg Eschweger Straße 31/33 bis Ecke Arolser Straße in einen kombinierten Fuß- und Radweg ändern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat den Fußgängerweg Eschweger Straße 31/33 bis Ecke Arolser Straße in einen kombinierten Fuß- und Radweg zu ändern. Der Bürgersteig in der Arolser Straße ist in Höhe des Fuß- und Radwegs abzusenken. Dabei sollen sinnvolle Maßnahmen ergriffen werden, um ein Zuparken dieser Stelle zu verhindern. Weiterhin sollte ein Drängelgitter in Höhe der Garagen der Eschweger Straße 20 und 33 montiert werden. Der Abstand des Drängelgitters sollte so bemessen sein, dass die Durchfahrt mit einem Lastenrad möglich ist. Begründung: Der Strecke von der Friedrich-Ebert-Schule und der Kita im Huthpark in Richtung Wilhelmshöher Straße und Heinz-Herbert-Karry-Straße wird von Radfahrer/innen stark frequentiert. Der im Antragstext erwähnte Fußweg in Verlängerung der Eschweger Straße wird dabei bereits heute von Radfahrer/innen bevorzugt befahren. Die Ausweisung als kombinierter Fuß- und Radweg ist somit eine Anpassung an die Realität. Um die kombinierte Nutzung des Weges sicherer zu machen, sind die im Antragstext genannten Maßnahmen umzusetzen. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6891 2025 Die Vorlage OF 712/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD
Weiter lesenAnbringen eines Verkehrsspiegels an der Wegkreuzung Seckbacher Bitzweg/Kirchbergweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.04.2025, OF 713/11 Betreff: Anbringen eines Verkehrsspiegels an der Wegkreuzung Seckbacher Bitzweg/Kirchbergweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an der Wegekreuzung Seckbacher Bitzweg/Kirchbergweg einen Verkehrsspiegel. Anzubringen. Der Verkehrsspiegel ist so zu installieren, dass die auf dem Kirchbergweg bergab fahrenden Radfahrer/innen und die auf dem Seckbacher Bitzweg aus Richtung Osten fahrenden Verkehrsteilnehmer die Kreuzung einsehen können. Sollte die Anbringung eines Verkehrsspiegels vom Magistrat abgelehnt werden, so sind dem Ortsbeirat 11 alternative Maßnahmen vorzuschlagen, welche geeignet sind die schlechten Sichtverhältnisse gravierend zu verbessern. Begründung: Aufgrund der schlechten Einsehbarkeit an der Wegekreuzung Seckbacher Bitzweg/Kirchbergweg kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6892 2025 Die Vorlage OF 713/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenProjektvorstellung Einhausung A 661
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.03.2025, OF 721/11 Betreff: Projektvorstellung Einhausung A 661 Der Ortsbeirat möge beschließen: Das Stadtplanungsamt und das Verkehrsdezernat werden aufgefordert, den betroffenen Ortsbeiräten den Stand der geplanten Einhausung der A 661 vorzustellen. Insbesondere fordern wir: - Den konkreten Zeitplan mit den Meilensteinen bis zur Fertigstellung des Ausbauvorhabens. - Darin, enthalten, die Information bis wann durch die Stadtverordnetenversammlung zugestimmt werden muss um eine Einhausung ohne unnötigen Auf- und Abbau von Lärmschutzwänden zu realisieren. - Wann die fertigen Untersuchungen der DEGES vorgestellt werden? - Wann das Stadtplanungsamt die Offenlegung der Planfeststellungsunterlagen (im Falle einer Zustimmung der SVV) plant? Begründung: Die Autobahn GmbH des Bundes hat in Vorbereitung der Errichtung von Lärmschutzwänden mit dem Vegetationsrückschnitt im Rahmen des geplanten, planfestgestellten Endausbaues der A 661 begonnen. Nach Auskunft der Autobahn GmbH handelt es sich um Vorarbeiten für die Errichtung von Lärmschutzwänden in Höhe von 10m. Der Ortsbeirat ist bislang davon ausgegangen, dass Lärmschutzwände aufgrund der geplanten Einhausung nicht gebaut werden. Vielmehr sollte das Geld zur Errichtung der Wände in die kostspielige Einhausung gesteckt werden, um dem Lärmschutz Genüge zu tun. Weiterhin sollten die Ergebnisse einer DEGES Verkehrsuntersuchung seit Frühjahr 2024 veröffentlicht sein. Der Ortsbeirat freut sich, dass das Stadtplanungsamt und das Verkehrsdezernat mittels einer Arbeitsgruppe in engem Austausch mit der Autobahn GmbH stehen. Der konkrete Zeitplan der Einhausung wird aber auch aufgrund der zahlreichen Bürger*innenanfragen immer wichtiger für den Ortsbeirat. Dass die Stadt zunächst nicht über die Rodungsarbeiten informiert war und weder Stadtverordnete noch Ortsbeiräte von irgendwas in Kenntnis gesetzt wurden, verdeutlicht eine große Informationslücke. Um diese Unklarheiten aufzuklären und weil die Autobahn GmbH auch auf mehrfache Nachfragen bislang keine Möglichkeit sah, das Projekt detailliert vorzustellen, wenden wir uns an die Dezernate. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6896 2025 Die Vorlage OF 721/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor hinter "A 661" die Worte "zwischen der Friedberger Landstraße und dem Galeriebauwerk Seckbacher Landstraße" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVerpackungssteuer auf Einwegverpackungen - die Zero-Waste-Strategie mit einem wichtigen Schritt voranbringen
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.03.2025, OF 730/11 Betreff: Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen - die Zero-Waste-Strategie mit einem wichtigen Schritt voranbringen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Einführung einer Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen vorzubereiten. Diese soll von Verkaufsstellen von Einwegverpackungen, Einweggeschirr und Einwegbesteck in den Stadtteilen und in der Innenstadt erhoben werden, die darin Speisen und Getränke für den sofortigen Verzehr oder zum Mitnehmen ausgeben. Ein Beschlussvorschlag über juristische und finanzielle Auswirkungen sowie ggf. Ausnahmen soll der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt werden. Begründung: Die Verpackungssteuer soll mit dem Ziel erhoben werden, den Verpackungsmüll, u.a. in Stadtteilen wie Fechenheim, Riederwald und Seckbach sowie in der gesamten Stadt, insbesondere in der Umgebung der genannten Verkaufsstellen, zu reduzieren. In der Stadt Tübingen gilt seit dem 1. Januar 2022 eine Verpackungssteuer. Der Steuerbetrag beträgt 0,5 Euro für Einwegverpackungen wie zum Beispiel Kaffeebecher, 0,5 Euro für Einweggeschirr wie zum Beispiel Pommesschalen und 0,2 Euro für Einwegbesteck und andere Hilfsmittel wie zum Beispiel Trinkhalme oder Eislöffel. Die Leiterin einer Tübinger McDonald ́s Filiale hatte gegen die Einführung der Verpackungssteuer geklagt, das Bundesverfassungsgericht hat aber im November 2024 die Tübinger Verpackungssteuer für rechtmäßig erklärt. Zwischenzeitlich laufen aufgrund der nunmehr gewährleisteten Rechtssicherheit die Vorbereitungen zur Einführung einer Verpackungssteuer in mehr als 100 Städten (Quelle: Deutsche Umwelthilfe). Frankfurt sollte unbedingt dazu gehören. Auch in Frankfurt ist die zunehmende Vermüllung des Stadtbilds durch weggeworfene Einwegverpackungen zu einem viel kritisierten Problem, auch in der Bürgerfragestunde des Ortsbeirates, geworden. Durch eine Verpackungssteuer könnten die Kosten der Müllentsorgung zumindest teilweise an die Verursacher*innen gerichtet werden. Vor allem aber würde ein Anreiz zur Verwendung von Mehrwegsystemen geschaffen. Die kommunale Ebene bekommt hier erstmals ein durchgreifendes Instrument in die Hand und sollte es dringend nutzen! Eine Zero-Waste- Strategie bleibt sonst nur ein Versprechen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 730/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 11 am 19.05.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 557 2025 Die Vorlage OF 730/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 3 SPD und Linke gegen 1 SPD, CDU, FDP und fraktionslos (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenFußgängerüberwege in der Nußgartenstraße und der Hofhausstraße anlegen
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.03.2025, OF 714/11 Betreff: Fußgängerüberwege in der Nußgartenstraße und der Hofhausstraße anlegen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten in der Nußgartenstraße und in der Hofhausstraße jeweils einen Fußgängerüberweg anzulegen. Begründung: Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens im Berufsverkehr ist eine Querung der beiden Straßen fast unmöglich. Es kommt im oben genannten Bereich immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Fußgänger/innen und Autofahrern. Quelle: Google Maps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6893 2025 Die Vorlage OF 714/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenKeine Anlieferung zur Baustelle der Nordmainischen S-Bahn durch die Riederwaldsiedlung
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.03.2025, OF 731/11 Betreff: Keine Anlieferung zur Baustelle der Nordmainischen S-Bahn durch die Riederwaldsiedlung Vorgang: V 572/23 OBR 11; ST 300/25 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die Baustelle für die Nordmainische S-Bahn nicht mitten durch die Riederwaldsiedlung zu erschließen und die in der ST 300 genannte Zufahrt über Lameyerstraße - Harkortstraße -Iselinstraße - Motzstraße auszuschließen. Die Anbindung der Baustelle im Bereich des Riederwalds soll ausschließlich über die Riederspießstraße direkt vom Ratsweg aus erfolgen. Außerdem soll die DB die Bevölkerung umgehend ausführlich über die geplanten Baumaßnahmen erfolgen. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt den Bau der Nordmainische S-Bahn. Die Bewohner in Baustellennähe sollten aber so wenig wie möglich belastet werden, zumal ihnen Gärten und Waldflächen dauerhaft sowie Rad/Fußwege bauzeitlich verloren gehen. Ein Anlieferung durch die engen Siedlungsstraßen muss unbedingt verhindert werden. LKW würden dort sowieso stecken bleiben Es ist zu beachten, dass gleichzeitig auf der Nordseite des Riederwalds mit dem Bai des Riederwaldtunnels begonnen wird. Die beiden Großbaustellen müssen logistisch getrennt werden, um das Chaos so klein wie möglich zu halten Quelle: Geoportal Frankfurt, ST 300 Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.01.2023, V 572 Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2025, ST 300 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6902 2025 Die Vorlage OF 731/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im dritten Satz des Tenors "erfolgen" durch "unterrichten" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenLadestationen für Elektrofahrzeuge in den abgehängten östlichen Stadtteilen, jenseits der Autobahn, einrichten Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 37
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.03.2025, OA 537 entstanden aus Vorlage: OF 708/11 vom 17.03.2025 Betreff: Ladestationen für Elektrofahrzeuge in den abgehängten östlichen Stadtteilen, jenseits der Autobahn, einrichten Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 37 Vorgang: OA 41/21 OBR 11; B 431/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird erneut aufgefordert, sich zu bemühen, 1. dass in den Wohngebieten der östlichen Stadtteile endlich eine günstige AC-Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge eingerichtet wird. Stadteigene Betriebe (Mainova/NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH - NRM ) sind dabei in die Pflicht zu nehmen; 2. die Strompreise für Ladestationen mit einem normalen Preisrahmen, ähnlich den Hausstromtarifen der Mainova, zu berechnen (bspw. kostet in Tübingen der Ladestrom 43 Cent/kWh); 3. die Gespräche mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften zu Ende zu führen, um einen Plan zur stufenweisen Umsetzung einer verbindlich festgeschriebenen Anzahl günstiger Ladeoptionen an den Parkplätzen für Mieter der ABG und der Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte (NHW) bis Ende 2035 zu erarbeiten. Das Angebot der ABG, dass Mieter von Stellplätzen die eigenfinanzierte Installation von Ladeplätzen prüfen lassen können, zeigt einen nicht proaktiven Umgang mit dem Thema (siehe Bericht B 37, Ziffer 1b). Begründung: Bürger werden von der Wirtschaftsförderung an die Ortsbeiräte weitergeleitet. Die Ortsbeiräte unterbreiten Anregungen und machen Vorschläge für die Positionierung von Ladesäulen. Der Magistrat erklärt seit Jahren immer wieder, die Stadt Frankfurt möchte nach einem alten Beschluss der Stadtverordnetenversammlung keine Unternehmerin für Ladeinfrastruktur werden. Dies ist richtig, allerdings entbindet dies den Magistrat nicht davon, die Klimaziele der Stadt Frankfurt zu erfüllen oder die Maßnahmen für AC-Ladeinfrastruktur einfach nicht weiter zu befördern. Der Eifer mit einem zehn Jahre alten Pilotprojekt von 2015 reicht nicht mehr aus. Es gibt in den Wohngebieten hinter der A 661 keine öffentlichen AC-Ladestationen. Im Frankfurter Osten gibt es viele Menschen, die in Mehrfamilienhäusern wohnen. Öffentliche Ladestationen in den Wohngebieten gibt es nicht. Die ABG und die NHW haben exakt "null" Angebote in den Stadtteilen für ihre Mieter. Die Großvermieter dominieren dort den Mietmarkt. Die Mainova baut nur öffentliche AC-Ladestationen im Stadtbereich innerhalb des Autobahnrings. Die Stadtteile Fechenheim, Riederwald und Seckbach haben das Nachsehen. Es ist dringend notwendig, den städtischen Gesellschaften Mainova und NRM sowie der ABG und NHW die planerischen Ziele und die Erwartungen der Stadt Frankfurt klar vorzugeben. Der Ortsbeirat sieht derzeit, was in den letzten zehn Jahren in Bezug auf die Ladeinfrastruktur passiert ist. Wo steht Frankfurt und wo steht z. B. eine sehr umstrittene, schlecht funktionierende Verwaltung, wie zum Beispiel in Berlin, heute? Berlin hat Frankfurt bezüglich Ladeinfrastruktur sogar schon weit abgehängt, von Hamburg mag man erst gar nicht reden. Eine Anzahl von 180 vorselektierten AC- und DC-Ladepunkten für interessierte Unternehmer in Frankfurt langt nicht aus, um den zukünftigen Bedarf von 750.000 Einwohnern zu decken. Der Magistrat möge sich bitte an anderen Städten ein Beispiel nehmen und den Wünschen der Bürger nachkommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 37 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 05.07.2021, OA 41 Bericht des Magistrats vom 17.12.2021, B 431 Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1456 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 26.03.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 22.04.2025, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 37 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 537 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen FRAKTION (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (B 37 = Zurückweisung, OA 537 = Annahme) 35. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 24.04.2025, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 37 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 537 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (B 37 = Kenntnis, OA 537 = vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ELF (B 37 = Zurückweisung, OA 537 = Annahme) Gartenpartei (B 37 = Zurückweisung, OA 537 = Prüfung und Berichterstattung) 35. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 28.04.2025, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 37 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 537 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung); FRAKTION (= Enthaltung) 35. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 29.04.2025, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 37 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 537 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); FRAKTION (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (B 37 = Kenntnis, OA 537 = Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (B 37 = Zurückweisung, OA 537 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (B 37 = Kenntnis, OA 537 = Annahme) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, TO II, TOP 51 Beschluss: 1. Die Vorlage B 37 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 537 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen Gartenpartei (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) sowie BFF-BIG und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung); FRAKTION (= Enthaltung) 41. Sitzung des OBR 11 am 01.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 6141, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025
Novellierung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main (Hundesteuersatzung)
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.03.2025, OA 538 entstanden aus Vorlage: OF 710/11 vom 10.03.2025 Betreff: Novellierung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main (Hundesteuersatzung) Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die veraltete Hundesteuersatzung von 1998 zu überprüfen und mitzuteilen, ob folgende Verbesserungen zum Wohl der Tiere neu eingebracht werden können, insbesondere für den Bereich der sogenannten Listenhunde: 1. Reduzierung der Hundesteuer für sogenannte Listenhunde aus dem Frankfurter Tierschutzverein von 900 Euro auf 500 Euro p. a. und nach Erfüllung der Auflagen (Begleithundeprüfung des Verbands für das Deutsche Hundewesen e. V. - VDH) auf den regulären Hundesteuerbetrag von aktuell 102 Euro. 2. Abschaffung der Liste in § 5 Absatz 4 der Hundesteuersatzung. Ziffer 1. dieser Anregung wäre dann nur auf Hunde anzuwenden, die von der Gefahrenabwehr als dauerhaft gefährlich eingestuft worden sind. 3. Lebenslange Steuerfreiheit für Tiere, die aus dem Tierheim Frankfurt adoptiert werden. Begründung: Im Tierschutzverein Frankfurt und Umgebung von 1841 e. V. ist die Vermittlungsseite der sogenannten Listenhunde über acht Seiten lang. Die aktuelle und mittlerweile veraltete Fassung der Hundesteuersatzung der Stadt Frankfurt trägt dazu maßgeblich bei. In der Satzung wird nicht zwischen Hunden, die ein dauerhaft gefährliches Verhalten zeigen, und Hunden, die lediglich einer bestimmten Rasse angehören und damit zu den sogenannten Listenhunden zählen, differenziert. Diese Hunde werden vom Tierheim nur nach Vorlage bestimmter Kriterien vermittelt, hierzu gehören u. a. ein Sachkundenachweis des Interessenten sowie ein erfolgreich bestandener Wesenstest des Hundes. Die so vermittelten Listenhunde sind im Gegensatz zu anderen aus dem Tierheim adoptierten Hunden nicht temporär steuerbefreit. Hinzu kommt, dass die Stadt Frankfurt eine jährliche Steuer von 900 Euro für diese Hunde aufruft, neunmal mehr als für einen "normalen" Hund und exorbitant mehr als viele andere hessische Kommunen. Offenbach zum Beispiel unterscheidet in der Besteuerung der Hunde nicht nach Rassezugehörigkeit, selbst die Landeshauptstadt Wiesbaden verzichtet darauf. Diese exorbitant hohe Steuer, über die eine Kommune frei entscheiden kann, kann nur dauerhaft auf 225 Euro p. a. in Frankfurt gesenkt werden, wenn der Hundehalter zudem noch eine Begleithundeprüfung vorweisen kann. Dies stellt eine Benachteiligung der Menschen dar, die sich entschließen, einen sogenannten Listenhund zu adoptieren, da sie trotz aller Nachweise und der bescheinigten Friedfertigkeit des Hundes (der Wesenstest ist alle zwei Jahre zu wiederholen!) dennoch nicht den regulären Steuersatz von aktuell 102 Euro erhalten können. Diese Ungerechtigkeit für verantwortungsbewusste Halter gilt es abzustellen und den sogenannten Listenhunden eine Vermittlungschance und somit die Aussicht auf ein artgerechtes Leben zu geben. In vier Bundesländern wurde mittlerweile die Rasseliste wieder abgeschafft, da individuelle Gefährlichkeitsprüfungen zielführender sind, als pauschal nach einer Rasse vorzugehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.09.2025, ST 1421 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 26.03.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 05.05.2025, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 538 wird im Rahmen der Vorlage NR 1163 im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke, AfD und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.05.2025, TO II, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 538 wird im Rahmen der Vorlage NR 1163 im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren ohne Zusatz), Linke, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, TO II, TOP 52 Beschluss: Die Vorlage OA 538 wird im Rahmen der Vorlage NR 1163 im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6142, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025
Ladestationen für Elektrofahrzeuge in den abgehängten östlichen Stadtteilen, jenseits der Autobahn, einrichten
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.03.2025, OF 708/11 Betreff: Ladestationen für Elektrofahrzeuge in den abgehängten östlichen Stadtteilen, jenseits der Autobahn, einrichten Vorgang: OA 41/21 OBR 11; B 431/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: A.: Der Magistrat wird erneut aufgefordert sich zu bemühen, dass in den Wohngebieten der östlichen Stadtteile endlich günstige AC-Ladeinfrastruktur für e-Fahrzeuge eingerichtet wird. Stadteigene Betriebe (Mainova/NRM) sind dabei in die Pflicht zu nehmen. B.: Die Strompreise dafür sind in einem normalen Preisrahmen, ähnlich den Hausstrom-tarifen der Mainova zu berechnen. (Bsp.Tübingen Ladestrom 0,43€) C.: Die Gespräche mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften werden zu Ende geführt, mit einem Plan zur stufenweisen Umsetzung einer verbindlich festgeschrieben Anzahl günstiger Ladeoptionen an den Parkplätzen für Mieter der ABG und NHW bis Ende 2035. Ein Angebot der ABG, Mietern von Stellplätzen die eigenfinanzierte Installation von Ladeplätzen zu prüfen, zeigt einen nicht proaktiven Umgang mit dem Thema (siehe B37/25 Punkt 1b). Folgende Orte stehen in den Stadtteilen zur sofortigen Umsetzung zur Disposition: Priorisierung in den jeweiligen Stadtteilen von oben nach unten: Fechenheim: zwei Ladeplätze am Gartenbad zwei Ladeplätze am Parkplatz Friedhof Fechenheim und in der Starkenburger Straße zwei Ladeplätze auf dem Parkplatz neben der Saalbau-Fechenheim, Pfortenstraße zwei E-Ladeplätze am Kleedreieck westlich des Taxistands mit Option Schnelllader zwei E-Ladeplätze vor dem 7.Revier oder auf dem Parkplatz an der Ankergasse. Riederwald: zwei E-Ladeplätze in der Schäfflestraße, Bereich der katholischen Kirche; zwei E-Ladeplätze Parkplatz unter der Autobahnbrücke am Erlenbruch. zwei E-Ladeplätze in der Lahmeyerstraße Seckbach: zwei Ladeplätze im Bereich Atzelbergplatz und in den Wohngebieten Begründung: Bürger werden von der Wirtschaftsförderung an die Ortsbeiräte weitergeleitet. Die Ortsbeiräte schreiben Anträge und machen Vorschläge für die Positionierung von Ladesäulen. Der Magistrat erklärt seit Jahren immer wieder, die Stadt Frankfurt möchte nach einem alten Stadtverordnetenbeschluss keine Unternehmerin für Ladeinfrastruktur werden. Dies ist richtig, allerdings entbindet dies den Magistrat nicht davon die Klimaziele der Stadt Frankfurt zu erfüllen oder die Maßnahmen für AC-Ladeinfrastruktur einfach nicht weiter zu befördern. Der Eifer mit einem zehn Jahre alten Pilotprojekt von 2015 langt nicht mehr aus. Es gibt in den Wohngebieten hinter der Autobahn A661 keine öffentlichen AC-Ladestationen. Im Frankfurter Osten gibt es viele Menschen, die in Mehrfamilienhäusern wohnen. Öffentliche Ladestationen in den Wohngebieten gibt es nicht. Die ABG und die NHW haben exakt "null" Angebot in den Stadtteilen für Ihre Mieter. Die Großvermieter dominieren dort den Mietmarkt. Die Mainova baut nur öffentliche AC-Ladestationen im Stadtbereich innerhalb des Autobahnringes. Die Stadtteile Seckbach, Riederwald und Fechenheim haben das Nachsehen. Es ist dringend notwendig, den städtischen Gesellschaften Mainova/NRM, sowie der ABG und NHW die planerischen Ziele und die Erwartungen der Stadt Frankfurt klar vorzugeben. Wir sehen heute, was in den letzten zehn Jahren in Bezug auf Ladeinfrastruktur passiert ist. Wo steht Frankfurt und wo steht z.B. eine sehr umstrittene schlecht funktionierende Verwaltung wie zum Beispiel Berlin heute? Berlin hat Frankfurt bezüglich Ladeinfrastruktur sogar schon weit abgehängt, von Hamburg mag man erst gar nicht reden. Eine Anzahl von 180 vorselektierten AC und DC Ladepunkten für interessierte Unternehmer in Frankfurt langt nicht aus um den zukünftigen Bedarf von 750.000 Einwohnern zu decken. Der Magistrat möge sich bitte an anderen Städten ein Beispiel nehmen und den Wünschen der Bürger nachkommen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 37 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 05.07.2021, OA 41 Bericht des Magistrats vom 17.12.2021, B 431 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 17.03.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung OA 537 2025 1. Die Vorlage B 37 dient unter Hinweis auf OA 537 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 708/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die letzten vier Absätze gestrichen werden. Abstimmung: zu 1. 4 GRÜNE, SPD, Linke, FDP und BFF gegen CDU (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: SPD
Weiter lesenVerlängerung von Tempo 30 auf der Straße Alt-Fechenheim in Richtung An der Mainkur bis nach der Bushaltestelle „AltFechenheim“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.03.2025, OM 6611 entstanden aus Vorlage: OF 703/11 vom 27.02.2025 Betreff: Verlängerung von Tempo 30 auf der Straße Alt-Fechenheim in Richtung An der Mainkur bis nach der Bushaltestelle "Alt-Fechenheim" Der Magistrat wird gebeten, das Verkehrszeichen 274-50 "Zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h" vom derzeitigen Standort in der Straße Alt-Fechenheim auf Höhe der Hausnummer 39 um etwa 100 Meter weiter in Richtung An der Mainkur bis nach der Bushaltestelle "Alt-Fechenheim" zu versetzen, wodurch auf diesem Abschnitt dann Tempo 30 verlängert wird, um den dortigen Bussen des ÖPNV die Abfahrt aus der Buswanne zu erleichtern, sowie eine Fahrbahnmarkierung mit Hinweis auf Tempo 30 anzubringen. Begründung: Bei der derzeitigen Regelung beschleunigt sich der Verkehr aus Richtung Fechenheim kommend in Richtung An der Mainkur, weil sich die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auf 50 km/h ändert. Stehende Busse an der Haltestelle "Alt-Fechenheim" in Richtung An der Mainkur haben daher Schwierigkeiten, beim Anfahren aus der Buswanne in den fließenden Verkehr zu gelangen. Auch vor dem Hintergrund der Ampelanlage und dem regen Fußverkehr zum Cassellagelände und dem Lärmschutz der Anwohner, ist eine Verlängerung von Tempo 30 sinnvoll. Es wird in die Entscheidung des Magistrats gestellt, ob mit der Gegenrichtung analog verfahren werden soll. Dort besteht das Problem zwar nicht, weil es keine Buswanne an der Haltestelle gibt, gleichwohl wäre die Verkehrsregelung auf beiden Seiten identisch. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 999
Sicherheit an der Kreuzung Hanauer Landstraße/sog. Am Hollerbrunnen (Höhe Am Roten Graben) erhöhen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.03.2025, OM 6612 entstanden aus Vorlage: OF 704/11 vom 23.02.2025 Betreff: Sicherheit an der Kreuzung Hanauer Landstraße/sog. Am Hollerbrunnen (Höhe Am Roten Graben) erhöhen 1. Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen und sich ggf. mit den zuständigen Behörden (bspw. Hessen Mobil) in Verbindung zu setzen, dass die Verkehrssicherheit an der oben genannten Kreuzung für den fußläufigen Verkehr und den Radverkehr schnell und deutlich erhöht wird. Das unregulierte Aufeinandertreffen von Pkws, Lkws und Radverkehr stellt für den Radverkehr eine große Gefahr und eine unzureichende Sicherheitslage dar! Zur Situation: Im Zuge der Sanierung der Omegabrücke existiert seit einigen Wochen eine für den Autoverkehr durchaus sinnvolle Möglichkeit, die zurzeit nicht mögliche Überfahrt der Omegabrücke von Fechenheim/Innenstadt Frankfurt nach Norden in Richtung Frankfurt-Enkheim/Fechenheim-Nord zu ermöglichen. 2. Der Autoverkehr fährt nun von der Hanauer Landstraße mit einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h (Ausweisung wenige Meter vor dem Kreuzungsbereich) Richtung Osten in eine Nebenstraße, von der es möglich ist, die Hanauer Landstraße in Richtung Norden zu überqueren und auf die Omegabrücke zu fahren. Der dabei zu überquerende Fuß- und Radweg wird meist mit einer an die Sicherheitslage nicht angepassten Geschwindigkeit passiert: Dieser Umstand führt über den ganzen Tag immer wieder zu Situationen, in denen Leib und Leben von Fahrradfahrer:innen gefährdet sind. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dort das in östlicher Richtung, kurz vor dem Kreuzungsbereich, stehende Schild mit ausgewiesener Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h durch ein entsprechendes Schild mit einer Begrenzung von 30 km/h zu ersetzen. 3. Zudem wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob in diesem Bereich eine ausgewiesene Fahrspur für Fuß- und Radverkehr am südlichen Rand des Fahrwegs angelegt bzw. deutlich markiert (zum Beispiel mit roter Farbmarkierung der Fahrbahn oder Aufstellen entsprechender Schrankenzäune) werden kann. Alternativ ist zu prüfen, ob die rechte Fahrspur der Hanauer Landstraße Richtung Osten vor dem Kreuzungsbereich als Rechtsabbiegespur mit eigener Ampelschaltung (temporär) genutzt werden kann. Der von Fuß- und Radverkehr genutzte Fahrweg südlich der Hanauer Landstraße erhält ebenfalls eine Ampel in beiden Richtungen als schaltbare Bedarfsampel in Verbindung mit der Rechtsabbiegerampel. Im Tenor beschriebener Kreuzungsbereich (Geoportal Frankfurt und Google Streetview 2023) (Geoportal Frankfurt) (privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 966 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 19.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verkehrsmengenzahlen und Angaben zu erfolgten Zählungen, Geschwindigkeitsmessungen und überwachungen im Ortsbezirk 11
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.03.2025, OM 6613 entstanden aus Vorlage: OF 705/11 vom 23.02.2025 Betreff: Verkehrsmengenzahlen und Angaben zu erfolgten Zählungen, Geschwindigkeitsmessungen und -überwachungen im Ortsbezirk 11 Der Magistrat beschreibt, dass es bereits eine breite Datenbasis zu Kfz- und Fahrrad-Zählstellen und deren Zahlen gibt. Außerdem wird die Möglichkeit beschrieben, auf umfangreiche Daten zur Thematik auf dem Geoportal der Stadt Frankfurt als Bürger, Ortsbeiratsmitglied oder Stadtverordneter zuzugreifen, um sich zu Verkehrsmengenzahlen und erfolgten Verkehrsüberwachungen zu informieren. Diese Möglichkeit ist hinsichtlich der existierenden Zahlen bisher nur in unzureichendem Maße realisiert. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass sich Bürger:innen, Ortsbeiräte und auch Stadtverordnete zu Verkehrsmengenzahlen vor allem der Hauptverkehrsstraßen der Stadtteile 1. Fechenheim (Starkenburger Straße, Dieburger Straße, Alt-Fechenheim, Baumertstraße, Konstanzer Straße, Adam-Opel-Straße, Carl-Benz-Straße, Hanauer Landstraße u. a.); 2. Riederwald (Am Erlenbruch, Schäfflestraße, Raiffeisenstraße, Lahmeyerstraße u. a.); 3. Seckbach (Wilhelmshöher Straße, Zeuläckerstraße, Hochstädter Straße, Hofhausstraße u. a.) online, auf den Seiten des Geoportals der Stadt Frankfurt, transparent informieren können. Begründung: Aufgrund der Klagen über Raser und über den Umstand, dass auf vielen Straßen des Ortsbezirks 11 häufig mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren wird, ist es dringend notwendig, dass der Magistrat es ermöglicht, sich einfach Informationen über Verkehrsmengen von Kfz und Radverkehr, erfolgte Geschwindigkeitsmessungen und Geschwindigkeitskontrollen, deren Durchführungsdatum und Ergebnisse über das Internet zu informieren. Die Strukturen des Informationssystems sind schon lange vorhanden, nur wird es nicht genutzt. An dieser Stelle sollten dringend die Möglichkeiten der digitalen Informationen genutzt werden. Für die Bewertung und Bearbeitung der allermeisten Verkehrsprobleme in den Stadtteilen ist diese Datenbasis unerlässlich. (Geoportal Frankfurt - Themenkarte Verkehrsmengen Zählstellen Kfz geoportal.frankfurt.de) Die Zahlen der Carl-Ulrich-Brücke, z. B. aus Zählungen der Stadtrandzählung aus 2020, markierte Zählung: Adam-Opel-Straße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1154
Gartenabfallcontainer auf dem ehemaligen Lagerplatz des Grünflächenamtes im Riederwald beibehalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.03.2025, OM 6614 entstanden aus Vorlage: OF 706/11 vom 24.02.2025 Betreff: Gartenabfallcontainer auf dem ehemaligen Lagerplatz des Grünflächenamtes im Riederwald beibehalten Der Magistrat wird gebeten, bei der Auflösung des Lagerplatzes des Grünflächenamte s im Riederwald einen Container für Gartenabfälle stehen zu lassen und regelmäßig zu leeren. Begründung: Der Lagerplatz wird geräumt, weil das Gelände für den Bau der Nordmainischen S-Bahn genutzt wird. Dort steht ein Container, den die Gartenbesitzer in der Umgebung gerne für die Entsorgung ihrer Gartenabfälle nutzen. Dieser wird weiter benötigt. Wenn der Container entfernt würde, bestünde die Gefahr, dass Gartenabfälle noch mehr im Wald selbst wild abgelegt würden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 712 Aktenzeichen: 67-0
Auerweg-Befestigung und Ausbau des Entwässerungsgrabens
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.03.2025, OM 6615 entstanden aus Vorlage: OF 707/11 vom 19.02.2025 Betreff: Auerweg-Befestigung und Ausbau des Entwässerungsgrabens Vorgang: OM 5783/24 OBR 11; ST 62/25 Der Magistrat wird gebeten, die Böschung des Entwässerungsgrabens im Auerweg derart mit baulichen Maßnahmen zu befestigen, dass zukünftig der Eintrag von Schlamm und Gehölz, ausgehend von den nördlich gelegenen Feldern und Wegen, in den Entwässerungsgraben verhindert wird. Begründung: In der Stellungnahme ST 62 wird darauf hingewiesen, dass der Entwässerungsgraben für die Ableitung des Regenwassers der Straße dimensioniert ist und angespültes Erdreich und Gehölze beim Starkregenereignis im Jahr 2024 die Funktion des Entwässerungsgrabens beeinträchtigt haben. In der Stellungnahme ST 62 wird ausgeführt, dass der Graben wiederhergestellt wurde und noch Maßnahmen ämterübergreifend folgen sollen. Um die Funktion des Entwässerungsgrabens zu gewährleisten, sollten zeitnah als zusätzliche Maßnahme die aufgehenden Hangbereiche gegen Geländeabbruch geschützt werden, um eine Beeinträchtigung des Wasserabflusses durch abrutschende Erdmassen in den Entwässerungsgraben zu vermeiden. Geländeabbruch im Auerweg nach Starkregenereignis vom 02.05.2024 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2024, OM 5783 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 62 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1153
Entwicklung eines (nachhaltig) umsetzbaren Konzepts zur Versorgung von Kindern mit gesunden Mahlzeiten in Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt bzw. der freien Träger
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.03.2025, OM 6616 entstanden aus Vorlage: OF 709/11 vom 10.03.2025 Betreff: Entwicklung eines (nachhaltig) umsetzbaren Konzepts zur Versorgung von Kindern mit gesunden Mahlzeiten in Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt bzw. der freien Träger Vorgang: B 297/24; B 67/25 Der Magistrat wird gebeten, das Ziel, allen Kindern Zugang zu gesunden Malzeiten in Kinderbetreuungseinrichtungen zu ermöglichen, trotz der im Bericht B 67 beschriebenen Umsetzungsschwierigkeiten weiter zu verfolgen und noch bis zum Sommer gemeinsam mit Vertretern der Einrichtungen ein tragfähiges Konzept zu entwickeln und - sofern erforderlich - die Finanzmittel entsprechend aufzustocken. Begründung: Die Ideen, zusätzlich zum Mittagessen auch ein gesundes Frühstück in Kinderbetreuungseinrichtungen anzubieten, ist gut und richtig. Der aktuell vorliegende Bericht B 67 ist fast gleichlautend mit dem Bericht aus August 2024. Seitdem wurden seitens des Magistrats offenbar keine Fortschritte in Richtung einer praktikablen Lösung gemacht. Nun besteht die Sorge, dass das Thema komplett unter den Tisch fällt. Das ist angesichts von Kindern in Betreuungseinrichtungen, die hungrig die erste Tageshälfte bestreiten müssen, jedoch nicht akzeptabel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.08.2024, B 297 Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 67 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 01.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 11 am 20.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Entwicklung eines (nachhaltig) umsetzbaren Konzepts zur Versorgung von Kindern mit gesunden Malzeiten in Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt bzw. der freien Träger
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.03.2025, OF 709/11 Betreff: Entwicklung eines (nachhaltig) umsetzbaren Konzepts zur Versorgung von Kindern mit gesunden Malzeiten in Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt bzw. der freien Träger Vorgang: B 297/24 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, das Ziel allen Kindern Zugang zu gesunden Malzeiten in Kinderbetreuungseinrichtungen zu ermöglichen, trotz der in B 67 beschriebenen Umsetzungsschwierigkeiten weiter zu verfolgen und noch bis zum Sommer gemeinsam mit Vertretern der Einrichtungen ein tragfähiges Konzept zu entwickeln und - sofern erforderlich - die Finanzmittel entsprechend aufzustocken. Begründung: Die Ideen zusätzlich zum Mittagessen auch ein gesundes Frühstück in Kinderbetreuungseinrichtungen anzubieten ist gut und richtig. Der aktuell vorliegende Bericht B67 ist fast gleichlautend mit dem Bericht aus August 2024. Seitdem wurden seitens des Magistrats offenbar keine Fortschritte in Richtung einer praktikablen Lösung gemacht. Nun besteht die Sorge, dass das Thema komplett unter den Tisch fällt. Das ist angesichts von Kindern in Betreuungseinrichtungen, die hungrig die erste Tageshälfte bestreiten müssen, jedoch nicht akzeptabel. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 67 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.08.2024, B 297 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 17.03.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6616 2025 1. Die Vorlage B 67 dient unter Hinweis auf OM 6616 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 709/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenNovellierung der Hundesteuersatzung der Stadt Frankfurt
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.03.2025, OF 710/11 Betreff: Novellierung der Hundesteuersatzung der Stadt Frankfurt Der Ortsbeirat beschließt, die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat dahingehend zu beauftragen, die veraltete Hundesteuersatzung von 1998 zu überprüfen und mitzuteilen, ob folgende Verbesserungen zum Wohle der Tiere neu eingebracht werden können, insbesondere für den Bereich der sogenannten Listenhunde 1. Reduzierung der Hundesteuer für sogenannte Listenhunde aus dem Frankfurter Tierschutzverein von 900 Euro auf 500,- € p.a. und nach Erfüllung der Auflagen (Begleithundeprüfung VDH) auf den regulären Hundesteuerbetrag von aktuell 102,- € 2. Abschaffung der Liste in § 5 Abs. 4 der Hundesteuersatzung der Stadt Frankfurt am Main, Punkt 1 wäre dann nur auf Hunde anzuwenden, die von der Gefahrenabwehr als dauerhaft gefährlich eingestuft worden sind 3. Lebenslange Steuerfreiheit für Tiere, die aus dem Tierheim Frankfurt adoptiert werden Begründung: Im Tierheim Frankfurt e.V. ist die Vermittlungsseite der sogenannten Listenhunde über acht Seiten lang. Die aktuelle und mittlerweile veraltete Fassung der Hundesteuersatzung der Stadt Frankfurt trägt hierzu maßgeblich bei. In der Satzung wird nicht differenziert zwischen Hunden die ein dauerhaft gefährliches Verhalten zeigen und Hunden, die lediglich einer Rasse angehören, welche zu den sogenannten Listenhunden zählen. Diese Hunde werden vom Tierheim nur nach Vorlage bestimmter Kriterien vermittelt, hierzu gehören u.a. ein Sachkundenachweis des Interessenten sowie ein erfolgreich bestandener Wesenstest des Hundes. Die so vermittelten Listenhunde sind im Gegensatz zu anderen aus dem Tierheim adoptierten Hunden, nicht temporär steuerbefreit. Hinzukommt, dass die Stadt Frankfurt eine jährliche Steuer von 900 Euro für diese Hunde aufruft, 9-mal mehr als für einen "normalen" Hund und exorbitant mehr als viele andere hessische Kommunen. Offenbach als Beispiel unterscheidet in der Besteuerung der Hunde nicht nach Rassezugehörigkeit, selbst die Landeshauptstadt Wiesbaden verzichtet darauf. Diese exorbitant hohe Steuer, über die eine Kommune frei entscheiden kann, kann nur dauerhaft auf 225 Euro p.a. in Frankfurt gesenkt werden, wenn der Hundehalter zudem noch eine Begleithundeprüfung vorweisen kann. Dies stellt eine Benachteiligung der Menschen dar, die sich entschließen einen sogenannten Listenhund zu adoptieren, da sie trotz aller Nachweise und der bescheinigten Friedfertigkeit des Hundes (der Wesenstest ist alle 2 Jahre zu wiederholen!) dennoch nicht den regulären Steuersatz von aktuell 102 Euro erhalten können. Diese Ungerechtigkeit für verantwortungsbewusste Halter gilt es abzustellen und den sogenannten Listenhunden eine Vermittlungschance und somit die Aussicht auf ein artgerechtes Leben zu geben. In vier Bundesländern wurde mittlerweile die Rasseliste wieder abgeschafft, da individuelle Gefährlichkeitsprüfungen zielführender sind, als pauschal nach einer Rasse vorzugehen. Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 17.03.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 538 2025 Die Vorlage OF 710/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD, 1 CDU und Linke
Parteien: GRÜNE, CDU
Weiter lesenFußgängerüberweg Hanauer Landstraße/An der Mainkur: Gelbe Warnblinker anbringen
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.03.2025, OF 717/11 Betreff: Fußgängerüberweg Hanauer Landstraße/An der Mainkur: Gelbe Warnblinker anbringen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat: unverzüglich präventive Maßnahmen zu ergreifen um die Gefährdungen für Fußgänger und Radahrer am Fußgängerüberweg Hanauer Landstraße, Mainkur zu reduzieren. Begründung: An der Kreuzung Hanauer Landstraße, Mainkur stadtauswärts, kommt es gehäuft dazu, dass Autofahrer noch über den Fußgängerüberweg fahren, obwohl die Fußgängerampel bereits grün zeigt. Es kommt besonders häufig dazu, wenn es einen Rückstau von Hanauer Landstraße stadt-auswärts links auf der U-Abbiege Spur um die Mainkur herum, zum wieder auf die Stadteinwärtsseite der Hanauer Landstraße zu kommen. Es wird dann stark beschleunigt und nicht auf den bereits Grün habenden und schon kreuzenden Fuß- und Radverkehr geachtet. Lösungsvorschlag: Die entsprechende Fußgängerampel verfügt derzeit nicht über ein gelbes Blinklicht. Je ein gelbes Blinklicht für die beiden Pfosten der Fußgängerampel. Das gelbe Blinklicht sollte bereits 1-2 Sekunden bevor die Fußgängerampel auf grün schaltet, aktiviert werden. Foto: Julian Bucher Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 717/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 11 am 19.05.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6944 2025 Die Vorlage OF 717/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Satz "Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, ein gelbes Warnblinklicht und/oder zusätzliche Lichtsignalgeber direkt vor dem südöstlichen Fußgängerüberweg anzubringen." dem Tenor und der Satz "Zwei Lichtsignalgeber jeweils links und rechts von der südlichen Überquerungsmöglichkeit." der Begründung hinzugefügt sowie ein anderes Bild eingefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenWarum gibt es in den Wohngebieten der östlichen Stadtteile keine Ladestationen für Elektrofahrzeuge?
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.03.2025, OF 722/11 Betreff: Warum gibt es in den Wohngebieten der östlichen Stadtteile keine Ladestationen für Elektrofahrzeuge? Der Magistrat möge bitte Auskunft geben: Der Magistrat wird gefragt, warum in Anfragen zum Bereich "Elektromobile Ladeinfrastruktur für die Stadt Frankfurt" immer wieder nur auf den Beschluß der Stadtverordnetenversammlung verwiesen wird, in dem die Stadtverordnetenversammlung beschlossen hat, nicht unternehmerisch tätig zu werden beim Aufbau von Ladeinfrastruktur für E-Mobilität. Einerseits wirbt die städtische Gesellschaft "Mainova AG" selbst auf Ihrer Webseite: "Mainova und ABG bauen in enger Abstimmung mit der Stadt Frankfurt die Ladeinfrastruktur. . aus". Bei Anfragen zu "Elektromobiler Ladeinfrastruktur für die Stadt Frankfurt" an den Magistrat antwortet sogar der Pressesprecher der Mainova AG auf die Anfragen des Ortsbeirates an den Magistrat. - Besteht die Möglichkeit, das der Magistrat trotzdem auf seine städtischen Partner einwirkt und diese öffentliche Ladeinfrastruktur in die Stadtteile bringen, obwohl der Beschluss der Stadtverodnetenversammlung eine völlig andere Zielsetzung hat? Das Open Market Modell (2020), welches die Ladeinfrastruktur befördern sollte, ist nun seit drei Jahren aktiv und gilt als umgesetzt. Es sollten bereits im Jahr 2022 "380" neue Ladepunkte in Frankfurt entstehen. - Wieviel der ursprünglichen 380 Ladepunkten sind 2022 umgesetzt worden und nutzbar? - Wieviel der Ladepunkte stehen davon in den östlichen Wohngebieten (ab A661)? - Ist das "Open-Market-Modell" gut umgesetzt worden und wird es seinen erforderlichen Teil beitragen um das Ziel zur Klimaneutralität in Frankfurt 2035 zu erreichen? - Was ist aus den Vorschlägen der Ortsbeiräte zu Ladepunkten in den Stadtteilen geworden? - Hat es bisher seitens des Magistrats Anstrengungen gegeben, Ladepunkte für E-Autos in die Wohngebiete der östlichen Stadtteile zu bringen? - Wieviel öffentliche Ladepunkte gibt es in den östlichen vier "Wohngebieten" der Stadtteile Bergen-Enkheim, Riederwald, Seckbach und Fechenheim heute? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1171 2025 Die Vorlage OF 722/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenBeim Architektenwettbewerb für die Europäische Schule den Erhalt der Kleingärten und der Frischluftschneise vorgeben
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2025, OF 711/11 Betreff: Beim Architektenwettbewerb für die Europäische Schule den Erhalt der Kleingärten und der Frischluftschneise vorgeben Vorgang: V 572/23 OBR 11; ST 300/25 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, bei einem eventuellen Architektenwettbewerb für die Gestaltung der Europäischen Schule die Vorgabe zu machen, - die vorhandenen Kleingärten sowie - die Frischluftschneise zu erhalten. Begründung: Laut St 300 wird in Kürze das Verkehrsgutachten abgeschlossen. Der Magistrat schreibt: "nach erster Einschätzung scheint aus verkehrlicher Sicht der Bau der Europäischen Schule auf dem Ratsweg-Areal, auch unter Berücksichtigung der Umgebung, möglich". Der Ortsbeirat hat sich wiederholt für den Erhalt der Kleingärten, insbesondere der Anlage des Kleingärtnerverein Riederwald 1913 e. V., ausgesprochen. Die vom Magistrat erwähnte Bereitstellung von Ersatzflächen ist nicht akzeptabel, da diese nicht ortsnah möglich sind. Den Kleingärtnerinnen und Kleingärtnern sind keine langen Anfahrtswege zuzumuten. Der Ortsbeirat erinnert daran, dass bereits zahlreiche Gärten im Bereich Riederwald und Seckbach für Infrastrukturprojekte geopfert wurden und werden. Zu nennen sind die A 661, der U-Bahn Betriebshof, der Riederwaldtunnel und die Nordmainische S-Bahn. Genug ist genug. Die Frischluftzufuhr ist in Zeiten des Klimawandels essentiell für die Lebensqualität im Riederwald. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.01.2023, V 572 Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2025, ST 300 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 17.03.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 711/11 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, Linke und FDP gegen SPD und CDU (= Annahme); BFF (= Enthaltung)
Partei: SPD
Weiter lesenVerlängerung von Tempo 30 auf der Straße Alt-Fechenheim in Richtung An der Mainkur bis nach der Bushaltestelle „AltFechenheim“
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2025, OF 703/11 Betreff: Verlängerung von Tempo 30 auf der Straße Alt-Fechenheim in Richtung An der Mainkur bis nach der Bushaltestelle "Alt-Fechenheim" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Verkehrszeichen 274-50 "Zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h" vom derzeitigen Standort Alt-Fechenheim in Höhe HN 39 um etwa 100 Meter weiter in Richtung Mainkur bis nach der Bushaltestelle "Alt-Fechenheim" zu versetzen, dadurch auf diesem Abschnitt dann Tempo 30 zu verlängern, um den dortigen Bussen des ÖPNV die Abfahrt aus der Buswanne zu erleichtern. Begründung: Bei der derzeitigen Regelung beschleunigt der Verkehr aus Richtung Fechenheim kommend in Richtung Mainkur, weil sich die Geschwindigkeit von 30 auf 50 ändert. Stehende Busse an der Haltestelle "Alt-Fechenheim" in Richtung Mainkur haben daher Schwierigkeiten beim Anfahren aus der Buswanne in den fließenden Verkehr. Auch vor dem Hintergrund der Ampelanlage und dem regen Fußverkehr von zur zum Cassellagelände und dem Lärmschutz der Anwohner, ist eine Verlängerung von Tempo 30 sinnvoll. Es wird in die Entscheidung des Magistrats gestellt, ob mit der Gegenrichtung analog verfahren werden soll. Hier besteht das Problem zwar nicht, weil es keine Buswanne an der Haltestelle gibt, gleichwohl wäre die Verkehrsregelung auf beiden Seiten identisch. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 17.03.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6611 2025 Die Vorlage OF 703/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor zusätzlich die Anbringung einer Fahrbahnmarkierung mit Tempo 30 erbeten wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenGartenabfallcontainer auf dem ehemaligen Lagerplatz des Grünflächenamtes im Riederwald beibehalten
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.02.2025, OF 706/11 Betreff: Gartenabfallcontainer auf dem ehemaligen Lagerplatz des Grünflächenamtes im Riederwald beibehalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, bei der Auflösung des Lagerplatzes des Grünflächenamts im Riederwald einen Container für Gartenabfälle stehen zu lassen und regelmäßig zu leeren. Begründung: Der Lagerplatz wird geräumt, weil das Gelände für den Bau der Nordmainischen S-Bahn genutzt wird. Dort steht ein Container, den die Gartenbesitzer in der Umgebung gerne für die Entsorgung ihrer Gartenabfälle nutzen. Dieser wird weiter benötigt. Wenn der Container entfernt würde, bestünde die Gefahr, dass Gartenabfälle noch mehr im Wald selbst wild abgelegt würden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 17.03.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6614 2025 Die Vorlage OF 706/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenSicherheit an der Kreuzung Hanauer Landstraße/sog. Am Hollerbrunnen (Höhe Am Roten Graben) erhöhen
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2025, OF 704/11 Betreff: Sicherheit an der Kreuzung Hanauer Landstraße/sog. Am Hollerbrunnen (Höhe Am Roten Graben) erhöhen Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat möge dafür Sorge tragen, dass die Verkehrssicherheit an der oben genannten Kreuzung für den fußläufigen und für den Radverkehr schnell und deutlich erhöht wird. Das unregulierte Aufeinandertreffen von PKW, LKW und Radverkehr stellt für den Radverkehr eine große Gefahr und eine unzureichende Sicherheitslage dar! Zur Situation: im Zuge der Sanierung der Omega-Brücke existiert seit einigen Wochen eine für den Autoverkehr durchaus sinnvolle Möglichkeit die zur Zeit nicht mögliche Überfahrt der Omega - Brücke von Fechenheim /Frankfurt Innenstadt nach Norden in Richtung Frankfurt Enkheim / Fechenheim Nord zu ermöglichen. Der Auto-Verkehr fährt nun von der Hanauer Landstraße mit erlaubtem Tempo 60 (Ausweisung wenige Meter vor dem Kreuzungsbereich) Richtung Osten in eine Nebenstraße, von der es möglich ist die Hanauer Landstraße in Richtung Norden zu überqueren und auf die Omega Brücke zu fahren, Der dabei gequerte Fuß und Radweg wird meist mit an die Sicherheitslage nicht angepasster Geschwindigkeit befahren: Dieser Umstand führt über den ganzen Tag immer wieder zu Situationen, in denen Leib und Leben von Fahrradfahrer:innen gefährdet sind. - Der Magistrat möge dort das in östlicher Richtung, kurz vor dem Kreuzungsbereich stehende Schild mit ausgewiesener Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h durch ein entsprechendes Schild mit einer Begrenzung 30 km/h ersetzen. - Zudem möge der Magistrat prüfen, ob in diesem Bereich eine ausgewiesene Fahrspur für Fuß- und Radverkehr am südlichen Rand des Fahrwegs angelegt bzw. deutlich markiert (zum Beispiel mit roter Farbmarkierung der Fahrbahn) werden kann. - Alternativ ist zu prüfen, ob die rechte Fahrspur der Hanauer Landstraße Richtung Osten vor dem Kreuzungsbereich als Rechtsabbiegespur mit eigener Ampelschaltung (temporär) genutzt werden kann. Der von Fuß- und Radverkehr genutzte Fahrweg südlich der Hanauer Landstraße erhält ebenfalls eine Ampel in beiden Richtungen als schaltbare Bedarfsampel in Verbindung mit der Rechtsabbiegerampel. (Geoportal Frankfurt) im Antrag beschriebener Kreuzungsbereich (Google Streetview 2023 (Geoportal Frankfurt) (privat) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 17.03.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6612 2025 Die Vorlage OF 704/11 wird als Eil-Anregung gemäß § 4 Absatz 10 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach den Wörtern "(. .) dafür Sorge zu tragen (. .)" die Wörter "und sich ggf. mit den zuständigen Behörden in Verbindung zu setzen (bspw. Hessen Mobil)" eingefügt werden und dass im zweiten Spiegelstrich nach dem Wort "Fahrbahn" die Wörter "oder entsprechende Schrankenzäune" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVerkehrsmengenzahlen und Angaben zu erfolgten Zählungen, Geschwindigkeitsmessungen und überwachungen im Ortsbezirk 11
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2025, OF 705/11 Betreff: Verkehrsmengenzahlen und Angaben zu erfolgten Zählungen, Geschwindigkeitsmessungen und -überwachungen im Ortsbezirk 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt beschreibt, dass es bereits heute eine breite Datenbasis zu KFZ- und Fahrrad-Zählstellen und deren Zahlen gibt. Außerdem wird die Möglichkeit beschrieben, auf umfangreiche Daten zur Thematik auf dem Geoportal der Stadt Frankfurt als Bürger, Ortsbeiratsmitglied oder Stadtverordneter zuzugreifen um sich zu Verkehrsmengenzahlen und erfolgte Verkehrsüberwachungen zu informieren Diese Möglichkeit ist hinsichtlich der existierenden Zahlen bisher nur in unzureichendem Maße realisiert. Deshalb möge der Magistrat dafür Sorge tragen, dass sich Bürgerinnen, Ortsbeiräte und auch Stadtverordnete zu Verkehrsmengenzahlen vor allem der Hauptverkehrsstraßen der Stadtteile 1. Fechenheim (Starkenburger Straße, Dieburger Straße, Alt Fechenheim, Baumert-straße, Konstanzerstraße, Adam-Opel Str. Karl-Benz Str., Hanauer Landstraße u.a.), 2. Riederwald (Am Erlenbruch, Schäfflestraße, Raiffeisenstraße, Lahmeyer Straße u.a.) und 3. Seckbach (Wilhelmshöher Straße, Zeuläcker Straße, Hochstädter Straße, Hofhausstraße u.a.) online, auf den Seiten des Geoportals der Stadt Frankfurt transparent informieren können. Begründung: Aufgrund der Klagen über Raser und über den Umstand, dass auf vielen Straßen des Ortsbezirks 11 häufig mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren wird, ist es dringlich notwendig, dass der Magistrat es ermöglicht einfach Informationen über Verkehrsmengen von KFZ und Radverkehr, erfolgte Geschwindigkeitsmessungen und Geschwindigkeitskontrollen, deren Durchführungsdatum und Ergebnisse über das Internet informiert. Die Strukturen des Informationssystems sind schon lange vorhanden - nur, es wird nicht genutzt. Hier sollten dringend die Möglichkeiten der digitalen Informationen genutzt werden. Für die Bewertung und Bearbeitung der allermeisten Verkehrsprobleme in den Stadtteilen ist diese Datenbasis unerlässlich. (Geoportal Frankfurt - Themenkarte Verkehrsmengen Zählstellen KFZ geoportal.frankfurt.de) die Zahlen der Carl-Ulrich-Brücke z.B. aus Zählungen der Stadtrandzählung aus 2020, markierte Zählung: Adam-Opel-Straße Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 17.03.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6613 2025 Die Vorlage OF 705/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenAuerweg-Befestigung und Ausbau des Entwässerungsgrabens
OM 5783/24 OBR 11; ST 62/25 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Böschung des Entwässerungsgrabens im Auerweg derart mit baulichen Maßnahmen zu befestigen, dass zukünftig der Eintrag von Schlamm und Gehölz, ausgehend von den nördlich gelegenen Feldern und Wegen, in den Entwässerungsgraben verhindert wird. Begründung: In der Stellungnahme ST 62/25 wird darauf hingewiesen, dass der Entwässerungsgraben für die Ableitung des Regenwassers der Straße dimensioniert ist und angespültes Erdreich und Gehölze bei dem Starkregenereignis im Jahr 2024 die Funktion des Entwässerungsgrabens in seiner Funktion beeinträchtigt habe. In der ST 62/25 wird ausgeführt, dass der Graben wieder hergestellt wurde und noch Maßnahmen ämterübergreifend folgen sollen. Um die Funktion des Entwässerungsgrabens zu gewährleisten sollten zeitnah als zusätzliche Maßnahme die aufgehenden Hangbereiche gegen Geländeabbruch geschützt werden, um eine Beeinträchtigung des Wasserabflusses durch abrutschende Erdmassen in den Entwässerungsgraben zu vermeiden. Geländeabbruch im Auerweg nach Starkregenereignis vom 02.05.2024 Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2024, OM 5783 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 62 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 17.03.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6615 2025 Die Vorlage OF 707/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenEinsatz des Spielmobils im Ortsbezirk 11 im Jahr 2025
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.02.2025, OF 702/11 Betreff: Einsatz des Spielmobils im Ortsbezirk 11 im Jahr 2025 Der Magistrat wird gebeten, folgende Einsätze des Spielmobils in Absprache mit den jeweils genannten Ansprechpartnern in den Sommermonaten zu veranlassen: - zwei Einsätze in Seckbach (Ansprechpartner: Kinderbeauftragte Seckbach), - zwei Einsätze in Fechenheim-Nord (Ansprechpartner: Quartiersmanagement Fechenheim), - zwei Einsätze in Fechenheim-Süd (Ansprechpartner: Quartiersmanagement Fechenheim), - zwei Einsätze im Riederwald (Ansprechpartner: Quartiersmanagement Riederwald). Die Spielmobileinsätze sind durch das Ortsbeiratsbudget bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro brutto zu finanzieren. Ferner fordert der Ortsbeirat einen Nachweis über die erbachten Leistungen bis Dezember 2025. Begründung: Der Einsatz des Spielmobils soll den Kindern im Ortsbezirk 11 erweiterte Möglichkeiten zum Spielen bieten. Antragsteller: GRÜNE SPD CDU Linke FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 17.03.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 388 2025 Die Vorlage OF 702/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD, CDU, Linke, FDP
Weiter lesenDas Gebiet Mainkurbahnhof entwickeln - einen Ort zum Wohnen, Arbeiten und für Bildung schaffen
S A C H S T A N D : Anregung vom 10.02.2025, OA 524 entstanden aus Vorlage: OF 695/11 vom 15.01.2025 Betreff: Das Gebiet Mainkurbahnhof entwickeln - einen Ort zum Wohnen, Arbeiten und für Bildung schaffen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen repräsentativen Eingang zur Stadt Frankfurt planerisch neu zu entwickeln. Dieser Bereich des Mainkurbahnhofs liegt zwischen den Gleisanlagen und der Hanauer Landstraße. Der Bereich soll für Wohnzwecke, Bildungszwecke und für kleinteilige Gewerbeansiedlungen entwickelt werden. Begründung: Der Bahnhof "Frankfurt-Mainkur" wird durch die S-Bahn-Station "Fechenheim-Nord" ersetzt. Derzeit ist der Ort bereits trostlos und es befinden sich dort drittklassige Lagerhallen, abgestellte Container, wilde Abfallhalden und Altautos. Die Gewerbeflächen sind zum Teil schlecht genutzt. Dieser Bereich ist der erste Eindruck, den Autofahrer von der Stadt Frankfurt bekommen, wenn sie durch das Ost-Tor über die Hanauer Landstraße in Richtung Innenstadt fahren. Es wird immer wieder vom Bedarf für weiteren Wohnraum und von fehlenden Flächen für Schulen gesprochen und an dieser Stelle liegt noch ein großes Gebiet völlig brach. Ein Teil der nordöstlichen Flächen befindet sich im Eigentum der Deutschen Bahn, doch könnten diese Flächen im Rahmen des Ausbaus der S-Bahn-Strecke der Nordmainischen S-Bahn seitens der Stadt Frankfurt akquiriert werden. Der Eigentümer einer größeren Fläche an der Hanauer Landstraße - ehemaliger Kfz-Betrieb - würde dort zum Beispiel ebenfalls gerne Wohnraum schaffen. Diese Fläche, verbunden mit den städtischen Flächen, würde eine erste gute Basis für eine Entwicklung des Gebietes bieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1042 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 19.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 18.03.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 524 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) 34. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 25.03.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 524 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= vereinfachtes Verfahren) FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5854, 34. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 25.03.2025
Chance nutzen - Prüfung eines Vorkaufsrechts des zum Verkauf stehenden Industrieparks Fechenheim für eine nachhaltige Standortentwicklung durch die Stadt Frankfurt
S A C H S T A N D : Anregung vom 10.02.2025, OA 525 entstanden aus Vorlage: OF 701/11 vom 09.02.2025 Betreff: Chance nutzen - Prüfung eines Vorkaufsrechts des zum Verkauf stehenden Industrieparks Fechenheim für eine nachhaltige Standortentwicklung durch die Stadt Frankfurt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob im Verkaufsprozess um das 42,8 Hektar große Areal an der Hanauer Landstraße ein Vorkaufsrecht genutzt werden kann, um den Industriepark zu erwerben. Der Erwerb dieses Geländes bietet eine einmalige Chance für eine nachhaltige und zukunftsorientierte Entwicklung des Geländes im Frankfurter Osten und die langfristige Sicherung von Arbeitsplätzen in der Stadt. Begründung: Der Presse ist zu entnehmen, dass der Verkauf des Areals an die Lugman Group gescheitert ist. Die Zukunft der ansässigen Unternehmen ist dadurch weiterhin aufgrund der fehlenden Planungssicherheit ungewiss. Der Stadt Frankfurt bietet sich nun erneut die einmalige Chance, durch den Erwerb dieser Fläche eine nachhaltige Wirtschafts- und Standortentwicklung zu forcieren, umzusetzen sowie die Voraussetzungen dafür langfristig festzulegen. Dies wäre die konsequente Weiterentwicklung einer nachhaltigen Stadtpolitik, welche mit dem Projekt "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord" startete und mit dem Erwerb des Industrieparks Fechenheim gefestigt und vertieft werden würde. Das Konzept könnte als ein Leuchtturmprojekt wirken, auch über Hessen hinaus. Die Stadt Offenbach hat vor einiger Zeit das ehemalige Allessa-Industriegelände in Offenbach erworben und mit Mitteln aus dem Förderprogramm "Stadtumbau in Hessen" von Bund und Land das bisherige Gelände in einen modernen und nachhaltigen Innovationscampus umgewandelt. Mittlerweile haben sich auch Firmen aus dem Industriepark Fechenheim bereits Flächen gesichert. Um einer weiteren Abwanderung entgegenzusteuern, sollte geprüft werden, ob der Erwerb durch die Stadt Frankfurt möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 19.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 18.03.2025, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 525 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) 34. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 25.03.2025, TO I, TOP 38 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 525 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP gegen Linke, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= Ablehnung) FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.04.2025, TO II, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 525 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2025, TO II, TOP 58 Beschluss: Die Vorlage OA 525 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 5986, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025 Aktenzeichen: 23-11
Straße Am Gansbühel zur Sackgasse umwandeln
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2025, OM 6461 entstanden aus Vorlage: OF 681/11 vom 23.01.2025 Betreff: Straße Am Gansbühel zur Sackgasse umwandeln Vorgang: OM 4750/23 OBR 11; ST 638/24 Der Magistrat wird gebeten, die Straße Am Gansbühel kurz vor der Einmündung zur Jakobsbrunnenstraße durch bauliche Maßnahmen (Poller und/oder Baken) so zu verschließen, dass die Straße zu einer Sackgasse wird und eine Durchfahrt mit dem Pkw nicht mehr möglich ist. Dabei ist darauf zu achten, dass eine Durchfahrt per Fahrrad weiterhin ermöglicht wird. Am Ende dieser Sackgasse sollen in diesem Zuge Parkplätze errichtet werden. Um diese Maßnahme zu ermöglichen, ist es notwendig, die Buslinie 44, die derzeit durch die Straße Am Gansbühel geführt wird, zu verlegen. Die Linienführung soll sodann aus der Jakobsbrunnenstraße kommend in die Willmannstraße und von dort aus weiter in die Straße Alt-Fechenheim erfolgen. Sollte dies aufgrund des Wenderadius in der Einmündung zur Straße Alt- Fechenheim nicht möglich sein, soll die Kleestraße für den Gegenverkehr freigegeben werden. Dazu müssten die dort befindlichen Parkplätze entfallen. Begründung: Die Straße Am Gansbühel ist zurzeit eine sogenannte unechte Einbahnstraße, sie darf mit dem Pkw nur aus Alt-Fechenheim in Richtung Konstanzer Straße befahren werden, nicht jedoch in die Gegenrichtung. Dies hält viele Fahrer von Pkw, Transportern und Lkw jedoch nicht davon ab, verbotenerweise in die Straße einzufahren, was zu einer starken Verkehrsbelastung und überdies immer wieder zu gefährlichen Situationen in der Straße selbst und an der sehr schlecht einsehbaren Einmündung zur Straße Alt-Fechenheim führt. Da auch der Bus immer wieder Probleme dabei hat, aus der Straße in Richtung Alt-Fechenheim einzufahren, wären durch diese Lösung sehr viele Problempunkte auf einmal gelöst. Quelle: Google Maps Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.11.2023, OM 4750 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 638 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 971 Beratung im Ortsbeirat: 11
Entfernung der drei neuen Verkehrszeichen 205 „Vorfahrt gewähren“ an den Kreuzungen in der Tempo30Zone der Lauterbacher Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2025, OM 6462 entstanden aus Vorlage: OF 682/11 vom 25.01.2025 Betreff: Entfernung der drei neuen Verkehrszeichen 205 "Vorfahrt gewähren" an den Kreuzungen in der Tempo-30-Zone der Lauterbacher Straße Der Magistrat wird gebeten, - die drei neu aufgestellten Schilder "Vorfahrt gewähren", Verkehrszeichen (VZ ) 205, an den Kreuzungen in der Lauterbacher Straße 4 bis 20 (Tempo-30-Zone) wieder zu entfernen; - die immer noch fehlenden Parkwinkel an den dortigen drei Kreuzungen (Lauterbacher Straße 4 bis 20) anzubringen. Begründung: Die Anwohner und die Bürgerinitiative aus Fechenheim-Nord forderten seit 2017, die Parkwinkel an den Straßenkreuzungen in der Lauterbacher Straße im Abschnitt nach der Hausnummer 4 bis zur Hausnummer 20 zu vervollständigen. Es gibt bereits einen Parkwinkel, aber die weiteren Markierungen wurden nie aufgebracht. Stattdessen ist in der Tempo-30-Zone seit Dezember 2024 eine vollkommen rechtswidrige und ungenügende Beschilderung angebracht worden. In einer Tempo-30-Zone gilt grundsätzlich immer rechts vor links. Tempo-30-Zonen wurden erst in den Siebzigerjahren eingeführt. In der Lauterbacher Straße gilt schon seit 1960 rechts vor links. Nun soll eine vorfahrtsberechtigte Straße in eine Tempo-30-Zone gebaut werden. Dies ist in nur sehr wenigen Ausnahmefällen möglich, allerdings sollte diese Entscheidung sehr gut begründet sein, ansonsten kann dies nicht umgesetzt werden (erforderlich ist dafür z. B. eine Grundnetz-Buslinie, Haupteinkaufsstraße oder Vergleichbares). Im Straßenabschnitt zwischen der Haunummer 2 und 9 sind bereits "schlafende Polizisten" (Bodenschwellen) angebracht. In der Lauterbacher Straße 2 bis 20 (ca. 100 Meter) befinden sich die Grund-, Haupt- und Realschule, die örtliche Kindertagestätte nebst Hort und zwischen den Häusern noch drei weitere Spielplätze. Der gesamte Abschnitt ist die "Rennstrecke" für die Kinder und deren Begleiter zwischen den Schulen, Kindergarten, Hort und Spielplätzen. Dieser Straßenabschnitt der Tempo-30-Zone ist nun in eine "Hauptstraße für Autos" geändert worden, die den Verkehrsteilnehmern nicht mehr suggeriert, an dieser Stelle vorsichtig fahren zu sollen. Dies entspricht nicht dem Interesse der Anwohner und nicht dem Anspruch des Ortsbeirats am Sicherheitsgedanken in der Stadt Frankfurt. Die Kreuzungen in diesem Bereich sind Kreuzungen und es ist gilt dort unstrittig rechts vor links. Dies ist erst erneut durch ein Urteil, welches sich direkt auf diesen Straßenabschnitt bezieht, eindeutig und rechtssicher festgestellt worden. Im Jahr 1960 ist bei der Planung des Gebietes darauf geachtet worden, die Autos mittels Rechts-vor-links-Regelung zu entschleunigen, weil der Verkehr damals noch eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h erlaubte. Tempo-30-Zonen gab es damals noch nicht. Es ist damals an den Kreuzungen absichtlich ein umlaufender Randstein eingebaut worden. Es ist an den Kreuzungen zusätzlich ein umlaufender Gehweg angebracht worden. In der Parallelstraße gibt es gleichartige Kreuzungen, die sogar teils nur Waldzugänge sind, die ebenfalls reine Rechts-vor-links-Kreuzungen sind und mit Parkwinkeln und sogar Halteblöcken am Boden markiert worden sind. Es ist nicht nur ein allgemeines Wohngebiet (WA), sondern an dieser Stelle sogar reines Wohngebiet (WR). Bereits im Jahr 2017 wurde seitens der Bürger erstmals empfohlen, in der Lauterbacher Straße Parkwinkel anzubringen. Die Bürgerinitiative Fechenheim-Nord hatte sich seitdem noch mehrfach vergebens an das zuständige Amt gewandt. Die neue Beschilderung in der Lauterbacher Straße ist so nicht zulässig. Grundsätzlich gehört zu einer negativen Beschilderung immer noch eine positive Beschilderung dazu; von dem völlig vergessenen Radverkehr ganz zu schweigen. Die Ausnahmegründe für eine Vorfahrtstraße fehlen völlig. Es fehlen auf den ca.100 Metern daher folgende weitere Schilder nebst Masten: - drei Mal VZ 267 "Verbot der Einfahrt", weil es eine Einbahnstraße ist; - drei Mal Zusatzzeichen 1022-10 "Radverkehr frei"; - drei Mal VZ 209 "Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts"; - drei Mal VZ 220-20 "Einbahnstraße rechtsweisend"; - drei Mal VZ 301 "Vorfahrt"; - drei Mal Zusatzzeichen 1000-32 "Kreuzender Radverkehr von links und rechts". Niemand möchte diesen irrsinnigen Schilderwald und weitere unnötige Ausgaben. Die Amtsleiterin war bereits direkt in die Thematik involviert und hat den Bürgern direkt geantwortet. Es wurde eine kurze einmalige wahllose Geschwindigkeitskontrolle im gesamten Bereich angeordnet. Die Antwort an die Bürger war aber nicht zielführend. Die einmalige 90-minütige Geschwindigkeitskontrolle ohne Zeitangabe zeigte zwar keine Geschwindigkeitsüberschreitungen, trotzdem ist dies kein Indiz für eine sicherere Straße und überhaupt keine ausreichende Begründung für die Verwaltungsvorschrift, an dieser Stelle eine "Hauptstraße" in der Tempo-30-Zone anzulegen. Der Wille der Bürger sollte mehr beachtet werden und die eindeutigen Vorgaben zu sicheren Wohngebieten und Bereichen um die Schulen sollten mehr Beachtung finden. Das Dezernat für Mobilität hat dazu bereits klare Vorgaben gemacht und in einem neuen Anschreiben vom 25.01.2025 auf die Wichtigkeit der Sicherheit vor unseren Schulen hingewiesen: "Schulwegsicherheit im Fokus". Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 822 Aktenzeichen: 66-0
Fuß- und Radweg Teufelsbruch
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2025, OM 6463 entstanden aus Vorlage: OF 683/11 vom 14.01.2025 Betreff: Fuß- und Radweg Teufelsbruch Vorgang: OM 5195/24 OBR 11; ST 1275/24 Der Magistrat wird gebeten, das Gespräch mit der Autobahn GmbH des Bundes zu suchen, um während der Bauzeit des Riederwaldtunnels doch noch eine Fuß- und Radwegeverbindung durch den Teufelsbruch von der Wächtersbacher Straße (Höhe Poco-Einrichtungshaus) zum Kinderzentrum Lauterbacher Straße zu ermöglichen. Begründung: Das Gelände gehört zum Baufeld des Riederwaldtunnels, ist aber relativ breit, sodass es möglich sein sollte, am Rande einen öffentlichen Weg einzurichten. Die Autobahn GmbH des Bundes hat laut Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1275, freundlicherweise zugesagt, im Zuge der weiteren Bautätigkeiten zu prüfen, "ob innerhalb des Baufeldes (...) zumindest zeitweise eine abgesicherte Trasse für Fußgänger und Radfahrer eingerichtet werden kann". Die Verbindung ist für die Bürgerinnen und Bürger von hohem Wert, da sie einen langen Umweg durch bebautes Gebiet vermeidet, um zur Kita und in das Naherholungsgebiet des Fechenheimer Waldes zu kommen. Die Bauzeit wird mindestens zehn Jahre dauern, ein provisorischer Weg lohnt sich also. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.03.2024, OM 5195 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1275 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1156 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 11 am 16.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Vorstellung der Trassenführung des Umspannwerks „Fechenheim“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2025, OM 6464 entstanden aus Vorlage: OF 685/11 vom 23.01.2025 Betreff: Vorstellung der Trassenführung des Umspannwerks "Fechenheim" Vorgang: OM 5788/24 OBR 11; ST 2/25 Der Magistrat wird gebeten, die Trassenführung zu dem geplanten Umspannwerk auf dem ehemaligen Samson-Gelände, welche über Fechenheimer Gelände führen soll, rechtzeitig offenzulegen und dem Ortsbeirat 11 proaktiv vorzustellen. Begründung: Die Stellungnahme ST 2 ist nicht aussagekräftig und lässt den Ortsbeirat mit offenen Fragen zurück. Sobald die Informationen dem Magistrat vorliegen, soll dieser frühzeitig und proaktiv auf den Ortsbeirat zukommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2024, OM 5788 Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 2 Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2025, ST 685 Aktenzeichen: 60-1