Recht der Bürger auf saubere Luft
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Bisheriger Verlauf
05.06.2018
29.03.2019
14.02.2022
14.03.2022
18.07.2022
09.04.2025
28.04.2025
Anregung Ortsbeirat
Frankfurter Westen: Umweltzone auf den Ortsbezirk 6 ausweiten
Details im PARLIS OA_276_2018Stellungnahme des Magistrats
Frankfurter Westen: Umweltzone auf den Ortsbezirk 6 ausweiten
Details im PARLIS ST_662_2019Bericht des Magistrats
Frankfurts Umweltzone soll alle Frankfurter schützen!
Details im PARLIS B_69_2022Anregung Ortsbeirat
Der Frankfurter Osten hat ein Recht auf saubere Luft Bericht des Magistrats vom 14.02.2022, B 69
Details im PARLIS OA_160_2022Stellungnahme des Magistrats
Der Frankfurter Osten hat ein Recht auf saubere Luft
Details im PARLIS ST_1608_202205.06.2018
Anregung Ortsbeirat
Frankfurter Westen: Umweltzone auf den Ortsbezirk 6 ausweiten
Details im PARLIS OA_276_201829.03.2019
Stellungnahme des Magistrats
Frankfurter Westen: Umweltzone auf den Ortsbezirk 6 ausweiten
Details im PARLIS ST_662_201914.02.2022
Bericht des Magistrats
Frankfurts Umweltzone soll alle Frankfurter schützen!
Details im PARLIS B_69_202214.03.2022
Anregung Ortsbeirat
Der Frankfurter Osten hat ein Recht auf saubere Luft Bericht des Magistrats vom 14.02.2022, B 69
Details im PARLIS OA_160_202218.07.2022
Stellungnahme des Magistrats
Der Frankfurter Osten hat ein Recht auf saubere Luft
Details im PARLIS ST_1608_202228.04.2025
Partei(en): SPD
S A C H S T A N D :
Antrag vom 09.04.2025, OF 729/11
Betreff: Recht der Bürger auf saubere Luft
Vorgang: OA 276/18 OBR 6; ST 662/19; B 69/22; OA 160/22 OBR 11; ST 1608/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat möchte mitteilen: Warum wurde die Umweltzone nicht komplett aufgehoben, Flächenzuteilungen geändert oder auf das gesamte Frankfurter Stadtgebiet ausgeweitet? Wäre eine Veränderung der aktiven Flächen der Umweltzone zielführender? Gibt es ein endgültiges Datum oder ein Kriterium für die Aufhebung der Umweltzone Frankfurt? Begründung:
Seit vielen Jahren argumentiert und weigert sich der Magistrat der Stadt Frankfurt den Frankfurter Bürger im Osten zu schützen und in die Umweltzone mit aufzunehmen. Vielmehr wird argumentiert, alles sei sogar schon seit 2012 in Ordnung und daher das Instrument Umweltzone ohnehin ein Auslaufmodel, welches abgeschafft gehört. Zitat aus B69/22: "Die Stadt Frankfurt am Main wird eine Vergrößerung der bestehenden Umweltzone im Frankfurter Osten weiterhin nicht vorfolgen. Die Umweltzone ist ein veraltetes luftreinhalteplanerisches Instrument. Für die Einführung oder Änderung von Umweltzonen bedarf es der Fortschreibung des Luftreinhalteplans. Die 2008 eingerichtete Umweltzone sollte vorrangig die Feinstaubbelastung mindern. Obwohl seit 2012 die Feinstaubgrenzwerte flächendeckend eingehalten werden, wurde die Umweltzone insbesondere deswegen nicht abgeschafft, weil sie - wenn auch gering - die kritische Stickstoffdioxidbelastung mindert. Wie in der Stellungnahme ST 662 (2019) dargelegt, hat das zuständige Hessische Umweltministerium eine Ausdehnung der Umweltzone bereits 2017 für wenig zielführend erachtet und nicht weiterverfolgt. Inzwischen ist die Wirkung von Umweltzonen weiter geschrumpft, da diese nur Dieselfahrzeuge bis Abgasnorm EURO 3 (Baujahr < 2005) betreffen. Neuere Dieselfahrzeuge mit den Abgasnormen EURO 4 und EURO 5 stoßen aber ebenfalls deutlich zu viel Stickstoffdioxid aus und sind auf den Straßen wesentlich zahlreicher anzutreffen. Aus diesem Grund wird die Abschaffung von Umweltzonen diskutiert, Neueinrichtungen oder Ausdehnungen finden nicht mehr statt." Daher ist die Frage, wann werden die Familien im Frankfurter Osten nicht in die Umweltzone mit aufgenommen oder die Umweltzone Frankfurt komplett aufgehoben, wenn es doch seit dreizehn Jahren keinerlei Probleme bei uns mit der Luftreinhaltung gibt? Der Frankfurter Osten, mit dem Ortsbeirat 11 war es, der sehr lange für die Prüfung der Luftqualität im Frankfurter Osten (Erlenbruch) gekämpft hat und die alte und schlechteste Platzierung für eine Messstation auf dem Gipfel einer Brücke, weit entfernt von der Industrie, neben einem Waldgebiet und im günstigen Luftzug dazu, kritisiert hat. Gerade der Frankfurter Osten, mit einem neugeplanten, zweiten Biomasse verbrennenden Kraftwerk, sollte weiter im Fokus bleiben und für die Frankfurter Bürger nicht mit zweierlei Maß gerechnet werden. Dort im Osten gibt es ebenfalls den meisten Kraftfahrzeugverkehr. "Umweltzonen sind Bereiche in denen Maßnahmen ergriffen werden um die Belastungen für die Menschen hauptsächlich bezüglich Feinstaub (PM10 und PM2.5) und Stickoxyden (NO2) zu senken. Diese Belastungen entstehen ungefähr zu einem Drittel durch PKW und LKW Verkehr, aber ebenfalls durch Baumaschinen, Dieselgeneratoren, Großkraftwerksanalgen, Binnenschiffen und Holzfeuerungen." Alle diese Quellen findet man konzentriert im Frankfurter Osten. Die wenigsten dieser Quellen findet man hingegen im Frankfurter Westend. Sollte man daher die Umweltzone vielleicht von der Fläche her verändern, um "wirklich" die wichtigsten Bereiche der Stadt zu schützen?
dazugehörende Vorlage: Anregung vom 05.06.2018, OA 276
Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2019, ST 662 Bericht des Magistrats vom 14.02.2022, B 69
Anregung vom 14.03.2022, OA 160
Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2022, ST 1608 Beratung im Ortsbeirat: 11
Beratungsergebnisse:
38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung OA 552 2025 Die Vorlage OF 729/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor bei der zweiten Frage nach "Umweltzone" die Worte ",den Ortsbezirk 11 einschließend," eingefügt und die dritte Frage abgeändert wird und nun folgenden Wortlaut erhält: "Welches ist das endgültige Datum und welches das Kriterium für die Aufhebung der Umweltzone Frankfurt?" Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU (= Ablehnung)