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Recht der Bürger auf saubere Luft

Vorlagentyp: OF Magistrat

Bisheriger Verlauf

05.06.2018

Anregung Ortsbeirat

Frankfurter Westen: Umweltzone auf den Ortsbezirk 6 ausweiten

Details im PARLIS OA_276_2018
29.03.2019

Stellungnahme des Magistrats

Frankfurter Westen: Umweltzone auf den Ortsbezirk 6 ausweiten

Details im PARLIS ST_662_2019
14.02.2022

Bericht des Magistrats

Frankfurts Umweltzone soll alle Frankfurter schützen!

Details im PARLIS B_69_2022
14.03.2022

Anregung Ortsbeirat

Der Frankfurter Osten hat ein Recht auf saubere Luft Bericht des Magistrats vom 14.02.2022, B 69

Details im PARLIS OA_160_2022
18.07.2022

Stellungnahme des Magistrats

Der Frankfurter Osten hat ein Recht auf saubere Luft

Details im PARLIS ST_1608_2022
09.04.2025

Antrag Ortsbeirat

Recht der Bürger auf saubere Luft

Details im PARLIS OF_729-11_2025
28.04.2025

Anregung Ortsbeirat

Recht der Bürger auf saubere Luft

Details im PARLIS OA_552_2025

OF 729/11

Recht der Bürger auf saubere Luft

SPD
Antragsdatum: 9.4.2025 Anregung OA 552 2025

Vorgang

OA 276/18 OBR 6; ST 662/19; B 69/22; OA 160/22 OBR 11; ST 1608/22

Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen: die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat möchte mitteilen:

Warum wurde die Umweltzone nicht komplett aufgehoben, Flächenzuteilungen geändert oder auf das gesamte Frankfurter Stadtgebiet ausgeweitet? Wäre eine Veränderung der aktiven Flächen der Umweltzone zielführender? Gibt es ein endgültiges Datum oder ein Kriterium für die Aufhebung der Umweltzone Frankfurt? Begründung: Seit vielen Jahren argumentiert und weigert sich der Magistrat der Stadt Frankfurt den Frankfurter Bürger im Osten zu schützen und in die Umweltzone mit aufzunehmen. Vielmehr wird argumentiert, alles sei sogar schon seit 2012 in Ordnung und daher das Instrument Umweltzone ohnehin ein Auslaufmodel, welches abgeschafft gehört. Zitat aus B69/22: "Die Stadt Frankfurt am Main wird eine Vergrößerung der bestehenden Umweltzone im Frankfurter Osten weiterhin nicht vorfolgen. Die Umweltzone ist ein veraltetes luftreinhalteplanerisches Instrument. Für die Einführung oder Änderung von Umweltzonen bedarf es der Fortschreibung des Luftreinhalteplans. Die 2008 eingerichtete Umweltzone sollte vorrangig die Feinstaubbelastung mindern. Obwohl seit 2012 die Feinstaubgrenzwerte flächendeckend eingehalten werden, wurde die Umweltzone insbesondere deswegen nicht abgeschafft, weil sie - wenn auch gering - die kritische Stickstoffdioxidbelastung mindert. Wie in der Stellungnahme ST 662 (2019) dargelegt, hat das zuständige Hessische Umweltministerium eine Ausdehnung der Umweltzone bereits 2017 für wenig zielführend erachtet und nicht weiterverfolgt. Inzwischen ist die Wirkung von Umweltzonen weiter geschrumpft, da diese nur Dieselfahrzeuge bis Abgasnorm EURO 3 (Baujahr < 2005) betreffen. Neuere Dieselfahrzeuge mit den Abgasnormen EURO 4 und EURO 5 stoßen aber ebenfalls deutlich zu viel Stickstoffdioxid aus und sind auf den Straßen wesentlich zahlreicher anzutreffen. Aus diesem Grund wird die Abschaffung von Umweltzonen diskutiert, Neueinrichtungen oder Ausdehnungen finden nicht mehr statt." Daher ist die Frage, wann werden die Familien im Frankfurter Osten nicht in die Umweltzone mit aufgenommen oder die Umweltzone Frankfurt komplett aufgehoben, wenn es doch seit dreizehn Jahren keinerlei Probleme bei uns mit der Luftreinhaltung gibt? Der Frankfurter Osten, mit dem Ortsbeirat 11 war es, der sehr lange für die Prüfung der Luftqualität im Frankfurter Osten (Erlenbruch) gekämpft hat und die alte und schlechteste Platzierung für eine Messstation auf dem Gipfel einer Brücke, weit entfernt von der Industrie, neben einem Waldgebiet und im günstigen Luftzug dazu, kritisiert hat. Gerade der Frankfurter Osten, mit einem neugeplanten, zweiten Biomasse verbrennenden Kraftwerk, sollte weiter im Fokus bleiben und für die Frankfurter Bürger nicht mit zweierlei Maß gerechnet werden. Dort im Osten gibt es ebenfalls den meisten Kraftfahrzeugverkehr. "Umweltzonen sind Bereiche in denen Maßnahmen ergriffen werden um die Belastungen für die Menschen hauptsächlich bezüglich Feinstaub (PM10 und PM2.5) und Stickoxyden (NO2) zu senken. Diese Belastungen entstehen ungefähr zu einem Drittel durch PKW und LKW Verkehr, aber ebenfalls durch Baumaschinen, Dieselgeneratoren, Großkraftwerksanalgen, Binnenschiffen und Holzfeuerungen." Alle diese Quellen findet man konzentriert im Frankfurter Osten. Die wenigsten dieser Quellen findet man hingegen im Frankfurter Westend. Sollte man daher die Umweltzone vielleicht von der Fläche her verändern, um "wirklich" die wichtigsten Bereiche der Stadt zu schützen?

Begründung

Seit vielen Jahren argumentiert und weigert sich der Magistrat der Stadt Frankfurt den Frankfurter Bürger im Osten zu schützen und in die Umweltzone mit aufzunehmen. Vielmehr wird argumentiert, alles sei sogar schon seit 2012 in Ordnung und daher das Instrument Umweltzone ohnehin ein Auslaufmodel, welches abgeschafft gehört. Zitat aus B69/22: "Die Stadt Frankfurt am Main wird eine Vergrößerung der bestehenden Umweltzone im Frankfurter Osten weiterhin nicht vorfolgen. Die Umweltzone ist ein veraltetes luftreinhalteplanerisches Instrument. Für die Einführung oder Änderung von Umweltzonen bedarf es der Fortschreibung des Luftreinhalteplans. Die 2008 eingerichtete Umweltzone sollte vorrangig die Feinstaubbelastung mindern. Obwohl seit 2012 die Feinstaubgrenzwerte flächendeckend eingehalten werden, wurde die Umweltzone insbesondere deswegen nicht abgeschafft, weil sie - wenn auch gering - die kritische Stickstoffdioxidbelastung mindert. Wie in der Stellungnahme ST 662 (2019) dargelegt, hat das zuständige Hessische Umweltministerium eine Ausdehnung der Umweltzone bereits 2017 für wenig zielführend erachtet und nicht weiterverfolgt. Inzwischen ist die Wirkung von Umweltzonen weiter geschrumpft, da diese nur Dieselfahrzeuge bis Abgasnorm EURO 3 (Baujahr < 2005) betreffen. Neuere Dieselfahrzeuge mit den Abgasnormen EURO 4 und EURO 5 stoßen aber ebenfalls deutlich zu viel Stickstoffdioxid aus und sind auf den Straßen wesentlich zahlreicher anzutreffen. Aus diesem Grund wird die Abschaffung von Umweltzonen diskutiert, Neueinrichtungen oder Ausdehnungen finden nicht mehr statt." Daher ist die Frage, wann werden die Familien im Frankfurter Osten nicht in die Umweltzone mit aufgenommen oder die Umweltzone Frankfurt komplett aufgehoben, wenn es doch seit dreizehn Jahren keinerlei Probleme bei uns mit der Luftreinhaltung gibt? Der Frankfurter Osten, mit dem Ortsbeirat 11 war es, der sehr lange für die Prüfung der Luftqualität im Frankfurter Osten (Erlenbruch) gekämpft hat und die alte und schlechteste Platzierung für eine Messstation auf dem Gipfel einer Brücke, weit entfernt von der Industrie, neben einem Waldgebiet und im günstigen Luftzug dazu, kritisiert hat. Gerade der Frankfurter Osten, mit einem neugeplanten, zweiten Biomasse verbrennenden Kraftwerk, sollte weiter im Fokus bleiben und für die Frankfurter Bürger nicht mit zweierlei Maß gerechnet werden. Dort im Osten gibt es ebenfalls den meisten Kraftfahrzeugverkehr. "Umweltzonen sind Bereiche in denen Maßnahmen ergriffen werden um die Belastungen für die Menschen hauptsächlich bezüglich Feinstaub (PM10 und PM2.5) und Stickoxyden (NO2) zu senken. Diese Belastungen entstehen ungefähr zu einem Drittel durch PKW und LKW Verkehr, aber ebenfalls durch Baumaschinen, Dieselgeneratoren, Großkraftwerksanalgen, Binnenschiffen und Holzfeuerungen." Alle diese Quellen findet man konzentriert im Frankfurter Osten. Die wenigsten dieser Quellen findet man hingegen im Frankfurter Westend. Sollte man daher die Umweltzone vielleicht von der Fläche her verändern, um "wirklich" die wichtigsten Bereiche der Stadt zu schützen?

Beratungsergebnisse

38. Sitzung des OBR 11
2025-04-28 | TO I, TOP 24
Schritt 1
Anregung OA 552 2025
Beschluss:
Die Vorlage OF 729/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor bei der zweiten Frage nach "Umweltzone" die Worte ",den Ortsbezirk 11 einschließend," eingefügt und die dritte Frage abgeändert wird und nun folgenden Wortlaut erhält: "Welches ist das endgültige Datum und welches das Kriterium für die Aufhebung der Umweltzone Frankfurt?"
Abstimmung:
Dafür:
GRÜNE SPD Linke
Dagegen:
CDU

Beschluss

Anregung OA 552 2025 Die Vorlage OF 729/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor bei der zweiten Frage nach "Umweltzone" die Worte ",den Ortsbezirk 11 einschließend," eingefügt und die dritte Frage abgeändert wird und nun folgenden Wortlaut erhält: "Welches ist das endgültige Datum und welches das Kriterium für die Aufhebung der Umweltzone Frankfurt?"

Abstimmungsergebnis

GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU (= Ablehnung)