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Fuß- und Radweg Teufelsbruch

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

04.03.2024

Anregung Ortsbeirat

Fuß- und Radweg Teufelsbruch

Details im PARLIS OM_5195_2024
21.06.2024

Stellungnahme des Magistrats

Fuß- und Radweg Teufelsbruch

Details im PARLIS ST_1275_2024
14.01.2025

Antrag Ortsbeirat

Fuß- und Radweg Teufelsbruch

Details im PARLIS OF_683-11_2025
10.02.2025

Anregung Ortsbeirat

Fuß- und Radweg Teufelsbruch

Details im PARLIS OM_6463_2025
14.07.2025

Stellungnahme des Magistrats

Fuß- und Radweg Teufelsbruch

Details im PARLIS ST_1156_2025
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 10.02.2025, OM 6463 entstanden aus Vorlage: OF 683/11 vom 14.01.2025

Betreff: Fuß- und Radweg Teufelsbruch
Vorgang: OM 5195/24 OBR 11; ST 1275/24 Der Magistrat wird gebeten, das Gespräch mit der Autobahn GmbH des Bundes zu suchen, um während der Bauzeit des Riederwaldtunnels doch noch eine Fuß- und Radwegeverbindung durch den Teufelsbruch von der Wächtersbacher Straße (Höhe Poco-Einrichtungshaus) zum Kinderzentrum Lauterbacher Straße zu ermöglichen.

Begründung:

Das Gelände gehört zum Baufeld des Riederwaldtunnels, ist aber relativ breit, sodass es möglich sein sollte, am Rande einen öffentlichen Weg einzurichten. Die Autobahn GmbH des Bundes hat laut Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1275, freundlicherweise zugesagt, im Zuge der weiteren Bautätigkeiten zu prüfen, "ob innerhalb des Baufeldes (...) zumindest zeitweise eine abgesicherte Trasse für Fußgänger und Radfahrer eingerichtet werden kann". Die Verbindung ist für die Bürgerinnen und Bürger von hohem Wert, da sie einen langen Umweg durch bebautes Gebiet vermeidet, um zur Kita und in das Naherholungsgebiet des Fechenheimer Waldes zu kommen. Die Bauzeit wird mindestens zehn Jahre dauern, ein provisorischer Weg lohnt sich also. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.03.2024, OM 5195
Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1275 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1156
Beratung im Ortsbeirat: 11

Beratungsergebnisse:

40. Sitzung des OBR 11 am 16.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme