Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.02.2025, OF 706/11 Betreff: Gartenabfallcontainer auf dem ehemaligen Lagerplatz des Grünflächenamtes im Riederwald beibehalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, bei der Auflösung des Lagerplatzes des Grünflächenamts im Riederwald einen Container für Gartenabfälle stehen zu lassen und regelmäßig zu leeren. Begründung: Der Lagerplatz wird geräumt, weil das Gelände für den Bau der Nordmainischen S-Bahn genutzt wird. Dort steht ein Container, den die Gartenbesitzer in der Umgebung gerne für die Entsorgung ihrer Gartenabfälle nutzen. Dieser wird weiter benötigt. Wenn der Container entfernt würde, bestünde die Gefahr, dass Gartenabfälle noch mehr im Wald selbst wild abgelegt würden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 17.03.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6614 2025 Die Vorlage OF 706/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2025, OF 704/11 Betreff: Sicherheit an der Kreuzung Hanauer Landstraße/sog. Am Hollerbrunnen (Höhe Am Roten Graben) erhöhen Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat möge dafür Sorge tragen, dass die Verkehrssicherheit an der oben genannten Kreuzung für den fußläufigen und für den Radverkehr schnell und deutlich erhöht wird. Das unregulierte Aufeinandertreffen von PKW, LKW und Radverkehr stellt für den Radverkehr eine große Gefahr und eine unzureichende Sicherheitslage dar! Zur Situation: im Zuge der Sanierung der Omega-Brücke existiert seit einigen Wochen eine für den Autoverkehr durchaus sinnvolle Möglichkeit die zur Zeit nicht mögliche Überfahrt der Omega - Brücke von Fechenheim /Frankfurt Innenstadt nach Norden in Richtung Frankfurt Enkheim / Fechenheim Nord zu ermöglichen. Der Auto-Verkehr fährt nun von der Hanauer Landstraße mit erlaubtem Tempo 60 (Ausweisung wenige Meter vor dem Kreuzungsbereich) Richtung Osten in eine Nebenstraße, von der es möglich ist die Hanauer Landstraße in Richtung Norden zu überqueren und auf die Omega Brücke zu fahren, Der dabei gequerte Fuß und Radweg wird meist mit an die Sicherheitslage nicht angepasster Geschwindigkeit befahren: Dieser Umstand führt über den ganzen Tag immer wieder zu Situationen, in denen Leib und Leben von Fahrradfahrer:innen gefährdet sind. - Der Magistrat möge dort das in östlicher Richtung, kurz vor dem Kreuzungsbereich stehende Schild mit ausgewiesener Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h durch ein entsprechendes Schild mit einer Begrenzung 30 km/h ersetzen. - Zudem möge der Magistrat prüfen, ob in diesem Bereich eine ausgewiesene Fahrspur für Fuß- und Radverkehr am südlichen Rand des Fahrwegs angelegt bzw. deutlich markiert (zum Beispiel mit roter Farbmarkierung der Fahrbahn) werden kann. - Alternativ ist zu prüfen, ob die rechte Fahrspur der Hanauer Landstraße Richtung Osten vor dem Kreuzungsbereich als Rechtsabbiegespur mit eigener Ampelschaltung (temporär) genutzt werden kann. Der von Fuß- und Radverkehr genutzte Fahrweg südlich der Hanauer Landstraße erhält ebenfalls eine Ampel in beiden Richtungen als schaltbare Bedarfsampel in Verbindung mit der Rechtsabbiegerampel. (Geoportal Frankfurt) im Antrag beschriebener Kreuzungsbereich (Google Streetview 2023 (Geoportal Frankfurt) (privat) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 17.03.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6612 2025 Die Vorlage OF 704/11 wird als Eil-Anregung gemäß § 4 Absatz 10 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach den Wörtern "(. .) dafür Sorge zu tragen (. .)" die Wörter "und sich ggf. mit den zuständigen Behörden in Verbindung zu setzen (bspw. Hessen Mobil)" eingefügt werden und dass im zweiten Spiegelstrich nach dem Wort "Fahrbahn" die Wörter "oder entsprechende Schrankenzäune" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2025, OF 705/11 Betreff: Verkehrsmengenzahlen und Angaben zu erfolgten Zählungen, Geschwindigkeitsmessungen und -überwachungen im Ortsbezirk 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt beschreibt, dass es bereits heute eine breite Datenbasis zu KFZ- und Fahrrad-Zählstellen und deren Zahlen gibt. Außerdem wird die Möglichkeit beschrieben, auf umfangreiche Daten zur Thematik auf dem Geoportal der Stadt Frankfurt als Bürger, Ortsbeiratsmitglied oder Stadtverordneter zuzugreifen um sich zu Verkehrsmengenzahlen und erfolgte Verkehrsüberwachungen zu informieren Diese Möglichkeit ist hinsichtlich der existierenden Zahlen bisher nur in unzureichendem Maße realisiert. Deshalb möge der Magistrat dafür Sorge tragen, dass sich Bürgerinnen, Ortsbeiräte und auch Stadtverordnete zu Verkehrsmengenzahlen vor allem der Hauptverkehrsstraßen der Stadtteile 1. Fechenheim (Starkenburger Straße, Dieburger Straße, Alt Fechenheim, Baumert-straße, Konstanzerstraße, Adam-Opel Str. Karl-Benz Str., Hanauer Landstraße u.a.), 2. Riederwald (Am Erlenbruch, Schäfflestraße, Raiffeisenstraße, Lahmeyer Straße u.a.) und 3. Seckbach (Wilhelmshöher Straße, Zeuläcker Straße, Hochstädter Straße, Hofhausstraße u.a.) online, auf den Seiten des Geoportals der Stadt Frankfurt transparent informieren können. Begründung: Aufgrund der Klagen über Raser und über den Umstand, dass auf vielen Straßen des Ortsbezirks 11 häufig mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren wird, ist es dringlich notwendig, dass der Magistrat es ermöglicht einfach Informationen über Verkehrsmengen von KFZ und Radverkehr, erfolgte Geschwindigkeitsmessungen und Geschwindigkeitskontrollen, deren Durchführungsdatum und Ergebnisse über das Internet informiert. Die Strukturen des Informationssystems sind schon lange vorhanden - nur, es wird nicht genutzt. Hier sollten dringend die Möglichkeiten der digitalen Informationen genutzt werden. Für die Bewertung und Bearbeitung der allermeisten Verkehrsprobleme in den Stadtteilen ist diese Datenbasis unerlässlich. (Geoportal Frankfurt - Themenkarte Verkehrsmengen Zählstellen KFZ geoportal.frankfurt.de) die Zahlen der Carl-Ulrich-Brücke z.B. aus Zählungen der Stadtrandzählung aus 2020, markierte Zählung: Adam-Opel-Straße Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 17.03.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6613 2025 Die Vorlage OF 705/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.02.2025, OF 702/11 Betreff: Einsatz des Spielmobils im Ortsbezirk 11 im Jahr 2025 Der Magistrat wird gebeten, folgende Einsätze des Spielmobils in Absprache mit den jeweils genannten Ansprechpartnern in den Sommermonaten zu veranlassen: - zwei Einsätze in Seckbach (Ansprechpartner: Kinderbeauftragte Seckbach), - zwei Einsätze in Fechenheim-Nord (Ansprechpartner: Quartiersmanagement Fechenheim), - zwei Einsätze in Fechenheim-Süd (Ansprechpartner: Quartiersmanagement Fechenheim), - zwei Einsätze im Riederwald (Ansprechpartner: Quartiersmanagement Riederwald). Die Spielmobileinsätze sind durch das Ortsbeiratsbudget bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro brutto zu finanzieren. Ferner fordert der Ortsbeirat einen Nachweis über die erbachten Leistungen bis Dezember 2025. Begründung: Der Einsatz des Spielmobils soll den Kindern im Ortsbezirk 11 erweiterte Möglichkeiten zum Spielen bieten. Antragsteller: GRÜNE SPD CDU Linke FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 17.03.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 388 2025 Die Vorlage OF 702/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD, CDU, Linke, FDP
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2025, OM 6463 entstanden aus Vorlage: OF 683/11 vom 14.01.2025 Betreff: Fuß- und Radweg Teufelsbruch Vorgang: OM 5195/24 OBR 11; ST 1275/24 Der Magistrat wird gebeten, das Gespräch mit der Autobahn GmbH des Bundes zu suchen, um während der Bauzeit des Riederwaldtunnels doch noch eine Fuß- und Radwegeverbindung durch den Teufelsbruch von der Wächtersbacher Straße (Höhe Poco-Einrichtungshaus) zum Kinderzentrum Lauterbacher Straße zu ermöglichen. Begründung: Das Gelände gehört zum Baufeld des Riederwaldtunnels, ist aber relativ breit, sodass es möglich sein sollte, am Rande einen öffentlichen Weg einzurichten. Die Autobahn GmbH des Bundes hat laut Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1275, freundlicherweise zugesagt, im Zuge der weiteren Bautätigkeiten zu prüfen, "ob innerhalb des Baufeldes (...) zumindest zeitweise eine abgesicherte Trasse für Fußgänger und Radfahrer eingerichtet werden kann". Die Verbindung ist für die Bürgerinnen und Bürger von hohem Wert, da sie einen langen Umweg durch bebautes Gebiet vermeidet, um zur Kita und in das Naherholungsgebiet des Fechenheimer Waldes zu kommen. Die Bauzeit wird mindestens zehn Jahre dauern, ein provisorischer Weg lohnt sich also. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.03.2024, OM 5195 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1275 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1156 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 11 am 16.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2025, OM 6470 entstanden aus Vorlage: OF 697/11 vom 23.01.2025 Betreff: Gegen das Vergessen - Aufnahme der Vita und der Abbildung der örtlichen Lage der Stolpersteine von Arthur und Carl von Weinberg sowie Leo Gans auf der städtischen Internetseite Der Magistrat wird gebeten, die Biografie und den Standort der Stolpersteine von Arthur und Carl von Weinberg sowie Leo Gans und Johanna Tesch auf der Seite der Stadt Frankfurt (https://frankfurt.de/de-de/frankfurt-entdecken-und-erleben/stadtportrait/stadtg eschichte/stolpersteine/stolpersteine-in-fechenheim) zu ergänzen. Ebenso wäre es begrüßenswert, wenn die Stadt mit den Eigentümern des Cassella-Chemieparks Frankfurt eine Vereinbarung treffen könnte, dass sichergestellt ist, dass die Stolpersteine am Jahrestag der Auschwitz-Befreiung durch einen sogenannten Putzpaten gereinigt werden können. Begründung: Arthur von Weinberg trat 1881 als Teilhaber und Technischer Leiter in die Farbwerke Cassella in Fechenheim ein, die damals von seinem Onkel Leo Gans geführt wurden. Gemeinsam mit seinem Bruder Carl machte er das Unternehmen Cassella um 1900 zum weltgrößten Hersteller synthetischer Farbstoffe. 1907 übernahmen Arthur und Carl die Gesamtleitung der Cassella-Farbwerke. Alle drei Männer fielen dem Nationalsozialismus zum Opfer. Im Jahr 2023 wurden auf dem Cassella-Gelände drei Stolpersteine zum Gedenken an die im Nationalsozialismus ermordeten Brüder von Weinberg sowie ihren Onkel Leo Gans verlegt. Bis heute fehlen leider auf der städtischen Seite der Stadt Frankfurt noch die ausführlichen Biografien dazu sowie die Abbildung des genauen Standorts. Zudem ist der Bereich auf dem Firmengelände aktuell leider nicht für Bürger frei zugänglich, sodass die Stolpersteine nicht gereinigt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 829
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2025, OM 6466 entstanden aus Vorlage: OF 688/11 vom 26.01.2025 Betreff: Optimierung der Beschilderung für Lkws und Prüfung der Wegeführung Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Wegeführung für Lkws im Gewerbegebiet (insbesondere in der Gwinnerstraße und der Flinschstraße jeweils an der Kreuzung Gelastraße) bezüglich Sicherheit und Wendemöglichkeiten optimiert werden kann. Zudem wird der Magistrat gebeten, übergangsweise die aktuell bestehende Beschilderung so zu verbessern, dass sie zumindest sichtbar ist und sich die Lkw-Fahrer:innen besser daran orientieren können. Begründung: Das Gewerbegebiet muss von Lkws angefahren werden können. Aktuell ist für die Lkws jedoch in keiner der Straßen eine Wendemöglichkeit vorgesehen, obwohl im weiteren Verlauf (Anschluss an Seckbach) ein Lkw-Fahrverbot besteht. Das führt immer wieder dazu, dass es gefährliche und für die Fahrer:innen anstrengende Rückwärts-Wendemanöver z. B. in die Gelastraße hinein gibt. Daneben sind bestehende Schilder aktuell zum Teil an Stellen angebracht (erst nach der Flinschstraße/Ecke Gelastraße und zudem zugewachsen), die kein Wenden mehr erlauben und deshalb dazu führen, dass die Lkws über die Straße Im Trieb auf die Wilhelmshöher Straße fahren. Kürzlich wurde dabei ein Pkw in der Straße Im Trieb stark beschädigt. (kein Schild in der Flinschstraße) (Schild durch Äste verdeckt) (Fotos: Martina Weber) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 973 Beratung im Ortsbeirat: 11
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2025, OM 6468 entstanden aus Vorlage: OF 692/11 vom 14.01.2025 Betreff: Wassersensoren an gefährdeten Platanen Am Erlenbruch Der Magistrat wird gebeten, bei den Platanen in der Straße Am Erlenbruch vor den Häusern mit den Hausnummern 108 bis 128 Wassersensoren anzubringen oder auf die Autobahn GmbH des Bundes (alternativ die ABG) einzuwirken, dies zu tun. Begründung: Die Platanen sollen im Gegensatz zu den davor stehenden Kastanien nicht für den Bau des Riederwaldtunnels gefällt werden. Sie sind für die direkt dahinter befindlichen Häuser der ABG in Hinblick auf die Luftqualität und Kühlungsfunktion im Sommer äußerst wichtig. Allerdings sind sie durch eine mögliche Grundwasserabsenkung beim Bau des Riederwaldtunnels stark gefährdet. Deshalb schlug ein Baumexperte die Anbringung von Wassersensoren vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 751
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2025, OM 6465 entstanden aus Vorlage: OF 686/11 vom 23.01.2025 Betreff: Wiederherstellung der Allee entlang der Kirschenallee im Riederwald Der Magistrat wird gebeten, die Kirschenallee im Riederwald im Bereich des Sportparks Riederwaldwiese als Allee wiederherzustellen. Dafür sollen entlang der Kirschenallee wieder Bäume gepflanzt werden, die dann mit den noch bestehenden Bäumen wieder eine Allee bilden. Begründung: Der Wald im Riederwald ist leider in keinem guten Zustand. Immer mehr Bäume sterben ab oder mussten wegen Schädigungen in den letzten Jahren gefällt werden. Darunter hat auch die einseitige Baumallee in der Kirschenallee entlang der Sportplätze gelitten. Weitere Bäume der Allee fielen den Umbauarbeiten bei den Sportplätzen zum Opfer. Momentan sind nur noch drei alte Bäume von der ehemaligen Allee übrig geblieben. Vor dem Umbau der Sportplätze waren die Bäume sehr nah an den Spielfeldern und störten deshalb. Dies ist nach dem Umbau jedoch nicht mehr gegeben, denn die Abstände zum Weg sind nun deutlich größer geworden und eröffnen deshalb die Möglichkeit für die neue Bepflanzung, die einen kleinen Beitrag zur Erhaltung des Waldes leisten soll. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 750
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2025, OM 6471 entstanden aus Vorlage: OF 700/11 vom 30.01.2025 Betreff: Leitlinien für die Ansiedlung von Rechenzentren so früh wie möglich in einer Sitzung des Ortsbeirats 11 vorstellen Vorgang: B 5/25 Der Magistrat wird gebeten, die o. g. in Abstimmung befindlichen Leitlinien so schnell wie möglich in einer Sitzung des Ortsbeirats 11 vorzustellen und Hinweise des Ortsbeirats aufzunehmen. Begründung: Der Ortsbezirk 11 ist in besonders hohem Ausmaß von den städtebaulichen Umständen, den Emissionen und anderen Umweltauswirkungen von Rechenzentren betroffen. Der Ortsbeirat hat daher das dringende Anliegen, an der Formulierung der Leitlinien mitzuwirken. Nachrichtlich ein Auszug aus dem o. g. Bericht B 5: "Mit der Aktualisierung des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms beschloss die Stadtverordnetenversammlung am 09.06.2022 (§ 1838) eine städtebauliche Steuerung der Ansiedlung von Rechenzentren. In diesem Zuge wurde der Magistrat damit beauftragt, Standards für die städtebauliche Qualität von Rechenzentren und deren nachhaltigen, ressourcensparenden Bewirtschaftung zu entwickeln. Mit den Leitlinien werden Forderungen und Empfehlungen formuliert, die als Richtschnur für Bauleitplanverfahren, Bauberatungen, Verträge und das allgemeine Handeln der Stadtverwaltung fungieren, um Rechenzentren stadtraum- und klimaverträglich zu integrieren. Darüber hinaus enthalten die Leitlinien weitere Kriterien zum nachhaltigen Handeln bei Planung, Bau und Betrieb von Rechenzentren. Die Leitlinien wurden mit der Branche und weiteren Stakeholdern diskutiert und befinden sich im städtischen Abstimmungsprozess." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.01.2025, B 5 Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1081 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 11 am 16.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 10.02.2025, OA 524 entstanden aus Vorlage: OF 695/11 vom 15.01.2025 Betreff: Das Gebiet Mainkurbahnhof entwickeln - einen Ort zum Wohnen, Arbeiten und für Bildung schaffen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen repräsentativen Eingang zur Stadt Frankfurt planerisch neu zu entwickeln. Dieser Bereich des Mainkurbahnhofs liegt zwischen den Gleisanlagen und der Hanauer Landstraße. Der Bereich soll für Wohnzwecke, Bildungszwecke und für kleinteilige Gewerbeansiedlungen entwickelt werden. Begründung: Der Bahnhof "Frankfurt-Mainkur" wird durch die S-Bahn-Station "Fechenheim-Nord" ersetzt. Derzeit ist der Ort bereits trostlos und es befinden sich dort drittklassige Lagerhallen, abgestellte Container, wilde Abfallhalden und Altautos. Die Gewerbeflächen sind zum Teil schlecht genutzt. Dieser Bereich ist der erste Eindruck, den Autofahrer von der Stadt Frankfurt bekommen, wenn sie durch das Ost-Tor über die Hanauer Landstraße in Richtung Innenstadt fahren. Es wird immer wieder vom Bedarf für weiteren Wohnraum und von fehlenden Flächen für Schulen gesprochen und an dieser Stelle liegt noch ein großes Gebiet völlig brach. Ein Teil der nordöstlichen Flächen befindet sich im Eigentum der Deutschen Bahn, doch könnten diese Flächen im Rahmen des Ausbaus der S-Bahn-Strecke der Nordmainischen S-Bahn seitens der Stadt Frankfurt akquiriert werden. Der Eigentümer einer größeren Fläche an der Hanauer Landstraße - ehemaliger Kfz-Betrieb - würde dort zum Beispiel ebenfalls gerne Wohnraum schaffen. Diese Fläche, verbunden mit den städtischen Flächen, würde eine erste gute Basis für eine Entwicklung des Gebietes bieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1042 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 19.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 18.03.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 524 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) 34. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 25.03.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 524 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= vereinfachtes Verfahren) FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5854, 34. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 25.03.2025
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 10.02.2025, OA 525 entstanden aus Vorlage: OF 701/11 vom 09.02.2025 Betreff: Chance nutzen - Prüfung eines Vorkaufsrechts des zum Verkauf stehenden Industrieparks Fechenheim für eine nachhaltige Standortentwicklung durch die Stadt Frankfurt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob im Verkaufsprozess um das 42,8 Hektar große Areal an der Hanauer Landstraße ein Vorkaufsrecht genutzt werden kann, um den Industriepark zu erwerben. Der Erwerb dieses Geländes bietet eine einmalige Chance für eine nachhaltige und zukunftsorientierte Entwicklung des Geländes im Frankfurter Osten und die langfristige Sicherung von Arbeitsplätzen in der Stadt. Begründung: Der Presse ist zu entnehmen, dass der Verkauf des Areals an die Lugman Group gescheitert ist. Die Zukunft der ansässigen Unternehmen ist dadurch weiterhin aufgrund der fehlenden Planungssicherheit ungewiss. Der Stadt Frankfurt bietet sich nun erneut die einmalige Chance, durch den Erwerb dieser Fläche eine nachhaltige Wirtschafts- und Standortentwicklung zu forcieren, umzusetzen sowie die Voraussetzungen dafür langfristig festzulegen. Dies wäre die konsequente Weiterentwicklung einer nachhaltigen Stadtpolitik, welche mit dem Projekt "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord" startete und mit dem Erwerb des Industrieparks Fechenheim gefestigt und vertieft werden würde. Das Konzept könnte als ein Leuchtturmprojekt wirken, auch über Hessen hinaus. Die Stadt Offenbach hat vor einiger Zeit das ehemalige Allessa-Industriegelände in Offenbach erworben und mit Mitteln aus dem Förderprogramm "Stadtumbau in Hessen" von Bund und Land das bisherige Gelände in einen modernen und nachhaltigen Innovationscampus umgewandelt. Mittlerweile haben sich auch Firmen aus dem Industriepark Fechenheim bereits Flächen gesichert. Um einer weiteren Abwanderung entgegenzusteuern, sollte geprüft werden, ob der Erwerb durch die Stadt Frankfurt möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 19.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 18.03.2025, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 525 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) 34. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 25.03.2025, TO I, TOP 38 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 525 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP gegen Linke, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= Ablehnung) FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.04.2025, TO II, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 525 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2025, TO II, TOP 58 Beschluss: Die Vorlage OA 525 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 5986, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025 Aktenzeichen: 23-11
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2025, OM 6462 entstanden aus Vorlage: OF 682/11 vom 25.01.2025 Betreff: Entfernung der drei neuen Verkehrszeichen 205 "Vorfahrt gewähren" an den Kreuzungen in der Tempo-30-Zone der Lauterbacher Straße Der Magistrat wird gebeten, - die drei neu aufgestellten Schilder "Vorfahrt gewähren", Verkehrszeichen (VZ ) 205, an den Kreuzungen in der Lauterbacher Straße 4 bis 20 (Tempo-30-Zone) wieder zu entfernen; - die immer noch fehlenden Parkwinkel an den dortigen drei Kreuzungen (Lauterbacher Straße 4 bis 20) anzubringen. Begründung: Die Anwohner und die Bürgerinitiative aus Fechenheim-Nord forderten seit 2017, die Parkwinkel an den Straßenkreuzungen in der Lauterbacher Straße im Abschnitt nach der Hausnummer 4 bis zur Hausnummer 20 zu vervollständigen. Es gibt bereits einen Parkwinkel, aber die weiteren Markierungen wurden nie aufgebracht. Stattdessen ist in der Tempo-30-Zone seit Dezember 2024 eine vollkommen rechtswidrige und ungenügende Beschilderung angebracht worden. In einer Tempo-30-Zone gilt grundsätzlich immer rechts vor links. Tempo-30-Zonen wurden erst in den Siebzigerjahren eingeführt. In der Lauterbacher Straße gilt schon seit 1960 rechts vor links. Nun soll eine vorfahrtsberechtigte Straße in eine Tempo-30-Zone gebaut werden. Dies ist in nur sehr wenigen Ausnahmefällen möglich, allerdings sollte diese Entscheidung sehr gut begründet sein, ansonsten kann dies nicht umgesetzt werden (erforderlich ist dafür z. B. eine Grundnetz-Buslinie, Haupteinkaufsstraße oder Vergleichbares). Im Straßenabschnitt zwischen der Haunummer 2 und 9 sind bereits "schlafende Polizisten" (Bodenschwellen) angebracht. In der Lauterbacher Straße 2 bis 20 (ca. 100 Meter) befinden sich die Grund-, Haupt- und Realschule, die örtliche Kindertagestätte nebst Hort und zwischen den Häusern noch drei weitere Spielplätze. Der gesamte Abschnitt ist die "Rennstrecke" für die Kinder und deren Begleiter zwischen den Schulen, Kindergarten, Hort und Spielplätzen. Dieser Straßenabschnitt der Tempo-30-Zone ist nun in eine "Hauptstraße für Autos" geändert worden, die den Verkehrsteilnehmern nicht mehr suggeriert, an dieser Stelle vorsichtig fahren zu sollen. Dies entspricht nicht dem Interesse der Anwohner und nicht dem Anspruch des Ortsbeirats am Sicherheitsgedanken in der Stadt Frankfurt. Die Kreuzungen in diesem Bereich sind Kreuzungen und es ist gilt dort unstrittig rechts vor links. Dies ist erst erneut durch ein Urteil, welches sich direkt auf diesen Straßenabschnitt bezieht, eindeutig und rechtssicher festgestellt worden. Im Jahr 1960 ist bei der Planung des Gebietes darauf geachtet worden, die Autos mittels Rechts-vor-links-Regelung zu entschleunigen, weil der Verkehr damals noch eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h erlaubte. Tempo-30-Zonen gab es damals noch nicht. Es ist damals an den Kreuzungen absichtlich ein umlaufender Randstein eingebaut worden. Es ist an den Kreuzungen zusätzlich ein umlaufender Gehweg angebracht worden. In der Parallelstraße gibt es gleichartige Kreuzungen, die sogar teils nur Waldzugänge sind, die ebenfalls reine Rechts-vor-links-Kreuzungen sind und mit Parkwinkeln und sogar Halteblöcken am Boden markiert worden sind. Es ist nicht nur ein allgemeines Wohngebiet (WA), sondern an dieser Stelle sogar reines Wohngebiet (WR). Bereits im Jahr 2017 wurde seitens der Bürger erstmals empfohlen, in der Lauterbacher Straße Parkwinkel anzubringen. Die Bürgerinitiative Fechenheim-Nord hatte sich seitdem noch mehrfach vergebens an das zuständige Amt gewandt. Die neue Beschilderung in der Lauterbacher Straße ist so nicht zulässig. Grundsätzlich gehört zu einer negativen Beschilderung immer noch eine positive Beschilderung dazu; von dem völlig vergessenen Radverkehr ganz zu schweigen. Die Ausnahmegründe für eine Vorfahrtstraße fehlen völlig. Es fehlen auf den ca.100 Metern daher folgende weitere Schilder nebst Masten: - drei Mal VZ 267 "Verbot der Einfahrt", weil es eine Einbahnstraße ist; - drei Mal Zusatzzeichen 1022-10 "Radverkehr frei"; - drei Mal VZ 209 "Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts"; - drei Mal VZ 220-20 "Einbahnstraße rechtsweisend"; - drei Mal VZ 301 "Vorfahrt"; - drei Mal Zusatzzeichen 1000-32 "Kreuzender Radverkehr von links und rechts". Niemand möchte diesen irrsinnigen Schilderwald und weitere unnötige Ausgaben. Die Amtsleiterin war bereits direkt in die Thematik involviert und hat den Bürgern direkt geantwortet. Es wurde eine kurze einmalige wahllose Geschwindigkeitskontrolle im gesamten Bereich angeordnet. Die Antwort an die Bürger war aber nicht zielführend. Die einmalige 90-minütige Geschwindigkeitskontrolle ohne Zeitangabe zeigte zwar keine Geschwindigkeitsüberschreitungen, trotzdem ist dies kein Indiz für eine sicherere Straße und überhaupt keine ausreichende Begründung für die Verwaltungsvorschrift, an dieser Stelle eine "Hauptstraße" in der Tempo-30-Zone anzulegen. Der Wille der Bürger sollte mehr beachtet werden und die eindeutigen Vorgaben zu sicheren Wohngebieten und Bereichen um die Schulen sollten mehr Beachtung finden. Das Dezernat für Mobilität hat dazu bereits klare Vorgaben gemacht und in einem neuen Anschreiben vom 25.01.2025 auf die Wichtigkeit der Sicherheit vor unseren Schulen hingewiesen: "Schulwegsicherheit im Fokus". Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 822
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.02.2025, OF 701/11 Betreff: Chance nutzen! - Prüfung eines Vorkaufsrechts des zum Verkauf stehenden Industrieparks Fechenheim für eine nachhaltige Standortwicklung durch die Stadt Frankfurt Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob im Verkaufsprozess um das 42,8 Hektar große Areal an der Hanauer Landstraße ein Vorkaufsrecht genutzt werden kann, um den Industriepark zu erwerben. Der Erwerb dieses Geländes bietet eine einmalige Chance für eine nachhaltige und zukunftsorientierte Entwicklung des Geländes im Frankfurter Osten und die langfristige Sicherung von Arbeitsplätzen in der Stadt. Begründung: Der Presse ist zu entnehmen, dass der Verkauf des Areals an die Lugman Group gescheitert ist. Die Zukunft der ansässigen Unternehmen ist dadurch weiterhin ungewiss, aufgrund der fehlenden Planungssicherheit. Der Stadt Frankfurt bietet sich hier nun erneut die einmalige Chance, durch den Erwerb dieser Fläche eine nachhaltige Wirtschaft- und Standortentwicklung zu forcieren, umzusetzen sowie die Voraussetzungen hierfür langfristig festzulegen. Dies wäre die konsequente Weiterentwicklung einer nachhaltigen Stadtpolitik, welche mit dem Projekt "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord" startete und mit dem Erwerb des Industrieparks Fechenheim gefestigt und vertieft werden würde. Das Konzept könnte als ein Leuchtturmprojekt wirken, auch über Hessen hinaus. Die Stadt Offenbach hat vor einiger Zeit das ehemalige Allessa-Industriegelände in Offenbach erworben und mit Mitteln aus dem Förderprogramm "Stadtumbau in Hessen" von Bund und Land, das bisherige Gelände in einen modernen und nachhaltigen Innovationscampus umgewandelt. Mittlerweile haben sich auch Firmen aus dem Industriepark Fechenheim dort bereits Flächen gesichert. Um einer weiteren Abwanderung entgegenzusteuern, sollte geprüft werden, ob der Erwerb durch die Stadt Frankfurt möglich ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 11 am 10.02.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung OA 525 2025 Die Vorlage OF 701/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2025, OF 700/11 Betreff: Leitlinien für die Ansiedlung von Rechenzentren so früh wie möglich in einer Sitzung des Ortsbeirats 11 vorstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die o.g. in Abstimmung befindlichen Leitlinien so schnell wie möglich im Ortsbeirat 11 vorzustellen und Hinweise des Ortsbeirats aufzunehmen. Begründung: Der Ortsbezirk 11 ist in besonders hohem Ausmaß von den städtebaulichen Umständen, den Emissionen und anderen Umweltauswirkungen von Rechenzentren betroffen. Der Ortsbeirat hat daher das dringende Anliegen, an der Formulierung der Leitlinien mitzuwirken. Nachrichtlich ein Auszug aus dem o.g. B 5: "Mit der Aktualisierung des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms beschloss die Stadtverordnetenversammlung am 09.06.2022 (§ 1838) eine städtebauliche Steuerung der Ansiedlung von Rechenzentren. In diesem Zuge wurde der Magistrat damit beauftragt, Standards für die städtebauliche Qualität von Rechenzentren und deren nachhaltigen, ressourcensparenden Bewirtschaftung zu entwickeln. Mit den Leitlinien werden Forderungen und Empfehlungen formuliert, die als Richtschnur für Bauleitplanverfahren, Bauberatungen, Verträge und das allgemeine Handeln der Stadtverwaltung fungieren, um Rechenzentren stadtraum- und klimaverträglich zu integrieren. Darüber hinaus enthalten die Leitlinien weitere Kriterien zum nachhaltigen Handeln bei Planung, Bau und Betrieb von Rechenzentren. Die Leitlinien wurden mit der Branche und weiteren Stakeholdern diskutiert und befinden sich im städtischen Abstimmungsprozess." Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 06.01.2025, B 5 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 11 am 10.02.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6471 2025 1. Die Vorlage B 5 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 700/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2025, OF 699/11 Betreff: Bewerbung für das Landesprogramm "Ab in die Mitte - Bring wieder Leben in die Stadt" für Alt-Seckbach Der Ortsbeirat begrüßt die Bewerbung "Bringt Leben ins Dorf - 7 Impulse für Seckbachs Mitte!" im Rahmen des Landesprogrammes Ab-die-Mitte "bringt Leben ins Dorf" und bezuschusst im Falle, dass die Bewerbung berücksichtigt wird, diese mit 10% der Gesamtkosten, maximal 1500 €. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Wie im Werkstattgespräch mit dem Ortsbeirat am 21.1. 2025 vorgestellt, möchte das Forum lebendiges Seckbach auch im Jahr 2025 aktiv die alte Dorfmitte Alt-Seckbach beleben mit Aktionen wie "Öffnet das Rathaus", "Hofkultur-Musik öffnet die Hoftore", "Stärkt die Mitte- kauft nebenan", "Mitte macht Markt", "Kreative Lösungen für die Bauphase". Details und eine Kostenaufstellung stellt das Forum in der Ortsbeiratssitzung vor. Im Jahr 2024 wurde ein Preis i.H. v. 7.500€ (beantragt waren 12.000€) vergeben und der OBR hat dementsprechend mit 750€ das Forum gefördert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 11 am 10.02.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 376 2025 Die Vorlage OF 699/11 wird als gemeinsamer Antrag von GRÜNE, SPD, CDU und Linke mit der Maßgabe beschlossen, dass das Wort "begrüßt" durch das Wort "unterstützt" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2025, OF 688/11 Betreff: Optimierung der Beschilderung für Lkws und Prüfung der Wegeführung Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat prüft die Wegeführung für LKWs im Gewerbegebiet (insb. Gwinnerstraße und Flinschstraße jeweils an der Kreuzung Gelastraße) auf Sicherheit und Wendemöglichkeiten und berichtet dem Ortsbeirat Optimierungsvorschläge. Zudem wird übergangsweise die aktuelle bestehende Beschilderung so verbessert, dass sie zumindest sichtbar ist und sich die LKW Fahrer:innen besser daran orientieren können. Begründung: Das Gewerbegebiet muss von LKWs angefahren werden können. Aktuell ist für die LKWs jedoch in keiner der Straßen eine Wendemöglichkeit vorgesehen, obwohl im weiteren Verlauf (Anschluss an Seckbach) ein LKW-Fahrverbot besteht. Das führt immer wieder dazu, dass es gefährliche und für die Fahrer:innen anstrengende Rückwärts-Wendemanöver z. B. in die Gelastraße hinein gibt. Daneben sind bestehende Schilder aktuell z.T. an Stellen angebracht (erst nach der Ecke Flinsch-Gelastraße und zudem zugwachsen), die kein Wenden mehr erlauben und deshalb dazu führen, dass die LKWs über die Straße "Im Trieb" auf die Wilhelmshöher Straße fahren. Kürzlich wurde dabei ein PKW in der Straße "Im Trieb" stark beschädigt. (kein Schild in der Flinschstraße) (Schild durch Äste verdeckt) (Fotos: Martina Weber) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 11 am 10.02.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6466 2025 Die Vorlage OF 688/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.01.2025, OF 682/11 Betreff: Nistkästen für überflüssige Verkehrszeichenmasten Entfernung der drei neuen Verkehrszeichen 205 "Vorfahrt gewähren" an den Kreuzungen in der Tempo-30-Zone der Lauterbacher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, - Die drei neu aufgestellten Schilder Verkehrszeichen 205 sind an den Kreuzungen in der Lauterbacher Straße 4-20 (Tempo 30-Zone) wieder zu entfernen. - An den verbleibenden Masten der Schilder Verkehrszeichen 205 sind passende Nistkästen für Vögel anzubringen. - Die immer noch fehlenden Parkwinkel sind an den dortigen drei Kreuzungen (Lauterbacher Straße 4-20) anzubringen. Begründung: Die Anwohner und die Bürgerinitiative Fechenheim-Nord forderten seit 2017 die Parkwinkel an den Straßenkreuzungen in der Lauterbacher Straße, in dem Abschnitt nach der Nr. 4 bis zur 20, zu vervollständigen. Es gibt bereits einen Parkwinkel, aber die weiteren Parkwinkelmarkierungen wurden nie aufgebracht. Stattdessen ist in der Tempo 30-Zone seit Dezember 2024 eine vollkommen rechtswidrige und ungenügende Beschilderung angebracht worden. In einer Tempo 30-Zone gilt grundsätzlich immer "Rechts vor Links". Tempo 30-Zonen wurden erst in den 70er Jahren eingeführt. In der Lauterbacher Straße gilt seit 1960 schon "Rechts vor Links". Nun soll eine vorfahrtsberechtigte Straße in eine Tempo 30-Zone gebaut werden. Dies ist in nur sehr wenigen Ausnahmefällen möglich, allerdings sollte diese Entscheidung dann sehr gut begründet sein, ansonsten kann dies nicht umgesetzt werden. (erforderlich ist dafür z.B. eine Grundnetz Buslinie, Haupteinkaufsstraße oder Vergleichbares). In dem Straßenabschnitt zwischen der Haunummer 2 und 9 sind bereits "schlafende Polizisten" (Bodenschweller) angebracht. In der Lauterbacher Straße 2 bis 20 (ca. 100 Meter) befinden sich die Grund-, Haupt und Realschule, die örtliche Kindertagestätte nebst Hort; zwischen den Häusern befinden sich noch weiter 3 Spielplätze. Der gesamte Abschnitt ist die "Rennstrecke" für die Kinder und deren Begleiter zwischen den Schulen, Kindergarten, Hort und Spielplätzen. Dieser Straßenabschnitt der Tempo 30-Zone ist nun in eine "Hauptstraße für Autos" geändert worden, die den Verkehrsteilnehmern nicht mehr suggeriert, hier vorsichtig fahren zu sollen. Dies entspricht nicht dem Interesse der Anwohner und nicht dem Anspruch an unseren Sicherheitsgedanken in der Stadt Frankfurt. Die Kreuzungen in dem Bereich sind Kreuzungen und es ist gilt dort unstrittig "Rechts vor Links". Dies ist erst erneut wieder durch ein Urteil, welches sich direkt auf diesen Straßenabschnitt bezieht, eindeutig und rechtssicher festgestellt worden. - Im Jahr 1960 ist bei der Planung des Gebietes darauf geachtet worden, mittels "Rechts vor Links" Kreuzungen die Autos zu "entschleunigen", weil der Verkehr damals noch Tempo 50 erlaubte. Tempo 30 Zonen gab es damals noch nicht. - Es ist damals an den Kreuzungen absichtlich ein umlaufender Randstein eingebaut worden. - Es ist an den Kreuzungen zusätzlich ein umlaufender Gehweg angebracht worden. - In der Parallelstraße gibt es gleichartige Kreuzungen, die allerdings sogar teils nur Waldzugänge sind, die ebenfalls reine "Rechts vor Links" Kreuzungen sind und mit Parkwinkeln und sogar Halteblöcken am Boden markiert worden sind. - Es ist nicht nur ein allmeines Wohngebiet (WA), sondern dort sogar reines Wohngebiet (WR). Bereits im Jahr 2017 wurde seitens der Bürger erstmals empfohlen in der Lauterbacher Straße Parkwinkel anzubringen. Die Bürgerinitiative Fechenheim-Nord hatte sich seitdem noch mehrfach vergebens an das Amt gewandt. Die neue Beschilderung in der Lauterbacher Straße ist so nicht zulässig. Grundsätzlich gehört zu einer negativ Beschilderung immer noch eine positive Beschilderung dazu; von dem völlig vergessenen Radverkehr mal ganz zu schweigen. Die Ausnahmegründe für eine Vorfahrtstraße fehlen völlig. Es fehlen auf den ca.100 Metern daher folgende weitere 21 Schilder nebst Masten: - Dreimal VZ Einfahrt verboten, weil es eine Einbahnstraße ist. (Zeichen 267) - Dreimal Zusatzzeichen: Radfahrer frei (VZ 1022-10) - Dreimal VZ Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts (Zeichen 209) - Dreimal VZ Einbahnstraße rechtsweisend (Zeichen 220-20) - Dreimal VZ Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts (Zeichen 209) - Dreimal VZ Vorfahrt (Zeichen 301) - Dreimal Zusatzzeichen: Radfahrer frei (VZ 1000-32) Niemand möchte diesen irrsinnigen Schilderwald und keine weiteren unnötigen Ausgaben. Die Amtsleiterin war bereits direkt involviert in die Thematik und hat den Bürgern direkt darauf geantwortet. Es wurde eine kurze einmalige wahllose Geschwindigkeitskontrolle in dem Bereich angeordnet. Die Antwort an die Bürger war aber nicht zielführend. Die einmalige 90-minütige Geschwindigkeitskontrolle ohne Zeitangabe zeigte zwar keine Geschwindigkeitsüberschreitungen, trotzdem ist dies kein Indiz für eine sicherere Straße und überhaupt keine aureichende Begründung für die Verwaltungsvorschrift hier eine "Hauptstraße" im Tempo 30-Zone Gebiet anzulegen. Der Bürgerwille sollte mehr beachtet werden und die eindeutigen Vorgaben zu sicheren Wohngebieten und Bereichen um die Schulen sollten mehr Beachtung finden. Das Dezernat für Mobilität hat dazu bereits klare Vorgaben gemacht und in einem neuen Anschreiben vom 25.01.25 auf die Wichtigkeit der Sicherheit vor unseren Schulen hingewiesen: "Schulwegsicherheit im Fokus" Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 11 am 10.02.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6462 2025 Die Vorlage OF 682/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Absatz des Betreffs und der zweite Spiegelstrich des Tenors gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2025, OF 686/11 Betreff: Wiederherstellung der Allee entlang der Kirschenallee im Riederwald Der Ortsbeirat beschließt, dass der Magistrat aufgefordert wird, die Kirschenallee im Riederwald, im Bereich des Sportplatzes Riederwald, als Allee wiederherzustellen. Dafür sollen entlang der Kirschenallee wieder Bäume gepflanzt werden, und dann mit den noch bestehenden Bäumen wieder eine Allee bilden. Begründung: Der Wald im Riederwald ist leider in keinem guten Zustand. Immer mehr Bäume sterben ab oder mussten wegen Schädigungen in den letzten Jahren gefällt werden. Darunter hat auch die einseitige Baumallee in der Kirschenallee entlang der Sportplätze gelitten. Weitere Bäume der Allee fielen den Umbauarbeiten bei den Sportplätzen zum Opfer. Momentan sind nur noch drei alte Bäume von der ehemaligen übriggeblieben. Vor dem Umbau der Sportplätze waren die Bäume sehr nah an den Spielfeldern und störten deshalb. Dies ist nach dem Umbau jedoch nicht mehr gegeben denn die Abstände zum Weg sind nun deutlich größer geworden und eröffnen deshalb die Möglichkeit für die neue Bepflanzung, die einen kleinen Beitrag zur Erhaltung des Waldes leisten soll. Quelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 11 am 10.02.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6465 2025 Die Vorlage OF 686/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2025, OF 690/11 Betreff: Vorstellung Baumaßnahme Nordmainische S-Bahn im Ortsbeirat 11 Der Ortsbeirat beschließt, dass der Magistrat aufgefordert wird, die Baumaßnahme Nordmainische S-Bahn im Ortsbeirat 11 vorzustellen und dabei den Bürgerinnen und Bürgern der Stadtteile und den Mitgliedern des Ortsbeirates die Auswirkungen der Baumaßnahmen zu erläutern. Dabei sollen insbesondere die Maßnahmen erläutert werde, die während der Bauzeit Auswirkungen auf den städtischen Verkehr haben (Fuß- und Radwege, Straßenverkehr und ÖPNV) Außerdem sollen die Eingriffe in die Natur, insbesondere entlang des Riederwald dargestellt werden. Begründung: Obwohl die Deutsche Bahn bereits 2022 die Durchführung einer Öffentlichen Veranstaltung den Mitgliedern des Ortsbeirates versprochen hatte, ist es bis heute nicht dazu gekommen. Inzwischen wurde der Bebauungsplan beschlossen und die Maßnahme bereits begonnen. KleingärtnerInnen wurde der Garten gekündigt, aber die BürgerInnen und Bürger wurden immer noch nicht informiert. Wenn die Deutsche Bahn sich der Informationspflicht nicht stellt, sollte wenigstens der demokratisch legitimierte Magistrat der Informationspflicht nachkommen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 11 am 10.02.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 690/11 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD und CDU gegen GRÜNE und Linke (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2025, OF 696/11 Betreff: Vermietung gewerblich genutzter Räumlichkeiten durch die ABG im Riederwald Der Ortsbeirat beschließt, den Magistrat aufzufordern, zu prüfen und zu berichten: 1. Welche gewerblich genutzten Räume durch die städtische Wohnungsbaugesellschaft ABG vermietet werden. 2. Wie viele dieser Räumlichkeiten momentan leer stehen. 3. Wann das leerstehende Restaurant Ecke Am Erlenbruch/Schäfflestraße wieder vermietet wird und welche Nutzung dafür vorgesehen ist. Begründung: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat als Verantwortlichen für seine städtische Wohnungsgesellschaft. Der Stadtteil Riederwald ist zur großen Mehrheit aufgeteilt zwischen dem VBS und der städtischen ABG. Deren Politik, bei der Vermietung der Räumlichkeiten, ist entscheidend für die Entwicklung des Stadtteils. Es besteht die Sorge, dass leerstehende Räumlichkeiten die Entwicklung des Stadtteils behindern. Die Beantwortung obenstehender Fragen soll dazu beitragen, den Sorgen zu begegnen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 11 am 10.02.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1116 2025 Die Vorlage OF 696/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2025, OF 697/11 Betreff: Gegen das Vergessen - Aufnahme der Vita und der Abbildung der örtlichen Lage der Stolpersteine von Arthur und Carl von Weinberg sowie Leo Gans auf der städtischen Internetseite Der Ortsbeirat beschließt, der Magistrat wird gebeten, die Biographie und den Standort der Stolpersteine von Arthur und Carl von Weinberg sowie Leo Gans auf der Seite der Stadt Frankfurt (https://frankfurt.de/de-de/frankfurt-entdecken-und-erleben/stadtportrait/stadtg eschichte/stolpersteine/stolpersteine-in-fechenheim) zu ergänzen. Ebenso wäre es begrüßenswert, wenn die Stadt mit den Eigentümern des Cassella-Chemiepark Frankfurt eine Vereinbarung treffen könnte, dass sichergestellt ist, dass die Stolpersteine am Jahrestag der Ausschwitz Befreiung durch einen sog. Putzpaten gereinigt werden können. Begründung: Arthur von Weinberg trat 1881 als Teilhaber und Technischer Leiter in die Farbwerke Cassella in Fechenheim ein, die damals von seinem Onkel Leo Gans geführt wurden. Gemeinsam mit seinem Bruder Carl machte er das Unternehmen Cassella um 1900 zum weltgrößten Hersteller synthetischer Farbstoffe. 1907 übernahmen Arthur und Carl die Gesamtleitung der Cassella Farbwerke. Alle drei Männer fielen dem Nationalsozialismus zum Opfer. In Jahr 2023 wurden auf dem Cassella-Gelände drei Stolpersteine zum Gedenken an die im Nationalsozialismus ermordeten Brüder von Weinberg sowie ihrem Onkel Leo Gans verlegt. Bis heute fehlen leider auf der städtischen Seite der Stadt Frankfurt dazu noch die ausführliche Biographie sowie die Abbildung des genauen Standorts. Zudem ist der Bereich auf dem Firmengelände aktuell leider nicht für Bürger frei zugänglich, sodass die Stolpersteine nicht gereinigt werden können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 11 am 10.02.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6470 2025 Die Vorlage OF 697/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach "Leo Gans" die Worte "und Johanna Tesch" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE