Verkehrsspiegel gegenüber der Ausfahrt Zeuläckerstraße 10 a bis e in Nähe der Zeuläckerstraße 11 montieren
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Bisheriger Verlauf
09.08.2024
02.09.2024
13.01.2025
Antrag Ortsbeirat
Verkehrsspiegel gegenüber der Ausfahrt Zeuläckerstraße 10 a) bis e) in Nähe der Zeuläckerstraße 9 montieren
Details im PARLIS OF_645-11_2024Ortsbeirat Magistratsvorlage
Verkehrsspiegel gegenüber der Ausfahrt Zeuläckerstraße 10 a bis e in Nähe der Zeuläckerstraße 11 montieren
Details im PARLIS OM_5785_2024Stellungnahme des Magistrats
Verkehrsspiegel gegenüber der Ausfahrt Zeuläckerstraße 10 a bis e in Nähe der Zeuläckerstraße 11 montieren
Details im PARLIS ST_64_202509.08.2024
Antrag Ortsbeirat
Verkehrsspiegel gegenüber der Ausfahrt Zeuläckerstraße 10 a) bis e) in Nähe der Zeuläckerstraße 9 montieren
Details im PARLIS OF_645-11_202402.09.2024
Anregung Ortsbeirat
Verkehrsspiegel gegenüber der Ausfahrt Zeuläckerstraße 10 a bis e in Nähe der Zeuläckerstraße 11 montieren
Details im PARLIS OM_5785_202413.01.2025
Stellungnahme des Magistrats
Verkehrsspiegel gegenüber der Ausfahrt Zeuläckerstraße 10 a bis e in Nähe der Zeuläckerstraße 11 montieren
Details im PARLIS ST_64_2025 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 02.09.2024, OM 5785 entstanden aus Vorlage: OF 645/11 vom 09.08.2024
Betreff: Verkehrsspiegel gegenüber der Ausfahrt Zeuläckerstraße 10 a bis e in Nähe der Zeuläckerstraße 11 montieren
Der Magistrat wird gebeten, gegenüber der Ausfahrt der Zeuläckerstraße 10 a bis e in Nähe der Zeuläckerstraße 11 einen Verkehrsspiegel so anzubringen, dass die Autofahrer, welche in die Zeuläckerstraße einbiegen möchten, herankommende Fahrzeuge frühzeitig erkennen können. Begründung:
Es kommt im oben genannten Bereich immer wieder zu gefährlichen Situationen. Ein Verkehrsspiegel kann an dieser Stelle die Verkehrssicherheit erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 64
Beratung im Ortsbeirat: 11
Beratungsergebnisse:
35. Sitzung des OBR 11 am 13.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0