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Machbarkeitsstudie zur Straßenbahnverbindung zwischen Frankfurt und Offenbach

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

18.08.2024

Antrag Ortsbeirat

Machbarkeitsstudie zur Straßenbahnverbindung zwischen Frankfurt und Offenbach

Details im PARLIS OF_646-11_2024
02.09.2024

Anregung Ortsbeirat

Machbarkeitsstudie zur Straßenbahnverbindung zwischen Frankfurt und Offenbach

Details im PARLIS OM_5786_2024
13.01.2025

Stellungnahme des Magistrats

Machbarkeitsstudie zur Straßenbahnverbindung zwischen Frankfurt und Offenbach

Details im PARLIS ST_65_2025
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 02.09.2024, OM 5786 entstanden aus Vorlage: OF 646/11 vom 18.08.2024

Betreff: Machbarkeitsstudie zur Straßenbahnverbindung zwischen Frankfurt und Offenbach
Der Magistrat wird gebeten, die jüngsten Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur Straßenbahnverbindung zwischen Frankfurt und Offenbach der Öffentlichkeit und damit auch dem Ortsbeirat 11 für eine transparente Ideenentwicklung, einen Diskurs, die Planung und gegebenenfalls Umsetzung frühzeitig zugänglich zu machen.

Begründung:

Die Öffentlichkeit im Frankfurter Osten und der Ortsbeirat 11 sind mit der Thematik einer Straßenbahn von Frankfurt Innenstadt - Ostbahnhof - Hanauer Landstraße - Neckermann (jetzt Rechenzentrum) - Westanbindung Fechenheim - Fechenheimer Gewerbegebiet Carl-Benz-Straße - optional nach Offenbach seit den frühen Achtzigerjahren des vorherigen Jahrhunderts beschäftigt. Viele Menschen, Bürger, Schüler und Beschäftigte warten seit langer Zeit auf eine solche Verbindung. Informationen, wie sie durch Machbarkeitsstudien erarbeitet werden, sollten all diesen Menschen nicht vorenthalten werden. Die Bürger sollten frühzeitig in die Entwicklung dieser Verbindung eingebunden werden. Kompetenz und Erfahrung sollten früh genutzt werden. Es bleibt den Auftraggebern der Studie unbenommen, diese mit ihrer ganzen Erfahrung zu erläutern und zu kommentieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 65
Beratung im Ortsbeirat: 11

Beratungsergebnisse:

35. Sitzung des OBR 11 am 13.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0