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Vorlagentyp: OM ID: OM_5786_2024 Erstellt: 02.09.2024 Aktualisiert: 31.03.2025

Parser Lab: Machbarkeitsstudie zur Straßenbahnverbindung zwischen Frankfurt und Offenbach

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Originaltext (PARLIS)

Quelle
⛔️ Betreff ⛔️ Vorgang ⛔️ Beschlussvorschlag ⛔️ Begründung ⛔️ Anlagen ⛔️ Beratungsergebnisse
S A C H S T A N D :
   Anregung an den Magistrat vom 02.09.2024, OM
 5786 entstanden aus Vorlage: 
            OF 646/11 vom
 18.08.2024   Betreff:  Machbarkeitsstudie zur Straßenbahnverbindung
 zwischen Frankfurt und Offenbach     Der Magistrat wird gebeten, die jüngsten Ergebnisse
 der Machbarkeitsstudie zur Straßenbahnverbindung zwischen Frankfurt und
 Offenbach der Öffentlichkeit und damit auch dem Ortsbeirat 11 für eine
 transparente Ideenentwicklung, einen Diskurs, die  Planung
 und gegebenenfalls Umsetzung frühzeitig zugänglich zu machen.       Begründung: Die Öffentlichkeit im Frankfurter Osten und der
 Ortsbeirat 11 sind mit der Thematik einer Straßenbahn von
 Frankfurt Innenstadt - Ostbahnhof - Hanauer Landstraße - Neckermann (jetzt
 Rechenzentrum) - Westanbindung Fechenheim - Fechenheimer Gewerbegebiet
 Carl-Benz-Straße - optional nach Offenbach seit den frühen Achtzigerjahren des
 vorherigen Jahrhunderts beschäftigt. Viele Menschen, Bürger, Schüler und
 Beschäftigte warten seit langer Zeit auf eine solche Verbindung. Informationen,
 wie sie durch Machbarkeitsstudien erarbeitet werden, sollten all diesen
 Menschen nicht vorenthalten werden. Die Bürger sollten frühzeitig in die
 Entwicklung dieser Verbindung eingebunden werden. Kompetenz und Erfahrung
 sollten früh genutzt werden. Es bleibt den Auftraggebern der Studie unbenommen,
 diese mit ihrer ganzen Erfahrung zu erläutern und zu kommentieren.     Antragstellender Ortsbeirat:
             Ortsbeirat 11
   Vertraulichkeit: Nein   dazugehörende Vorlage: 
            Stellungnahme des
 Magistrats vom 13.01.2025, ST 65   Beratung
 im Ortsbeirat: 11     Beratungsergebnisse:  35. Sitzung des OBR
 11 am 13.01.2025, TO I, TOP 5                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme      Aktenzeichen: 66-0
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Parser-Diagnostik

Strukturierte Daten vorhanden
Nein
Regex Felder
0
docETL Extraktion
Fehlt
docETL Entscheidungsschritte
Fehlt
docETL Markdown
Fehlt
Pflichtfelder Regex
3 Feld(er) fehlen