Entlastung für Hauseigentümer, die Regenwasser für den öffentlichen Raum sammeln
Zusammenfassung
In diesem Vorschlag wird der Magistrat gebeten, Hauseigentümern im Ortsbezirk 11 die Niederschlagswassergebühr zu erlassen, wenn sie ihre Dachflächen zur Regenwasserspeicherung bereitstellen. Dies soll einen Anreiz zur Verbesserung des Mikroklimas und zur Abkühlung der Stadt schaffen. Die Maßnahme wird als wichtig erachtet, um die öffentliche Grünanlage zu fördern.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, Hauseigentümer im Ortsbezirk 11, die ihre privaten Dachflächen zur Speicherung von Regenwasser zur Bewässerung öffentlicher Grünanlagen zur Verfügung stellen, zu entlasten. Dies soll dadurch geschehen, dass die entsprechenden Dachflächen anteilig von der Berechnung der Niederschlagswassergebühr ausgenommen werden.
Begründung
Die Stadtentwässerung hat selbst die Möglichkeiten zum Umgang mit Regenwasser aufgezeigt, die u. a. zur Abkühlung und Verbesserung des Mikroklimas beitragen: https://www.stadtentwaesserung-frankfurt.de/images/stories/dateien/fachartikel/FA_DWA_Korrespondenz_AbwasserAbfall_Umgang_mit_Regenwasser_32022.pdf Um Hauseigentümern einen Anreiz zu geben, öffentliche Regenwasserspeicherung für die Allgemeinheit zu ermöglichen, sollte dies mit einer Reduzierung der Gebühren für Niederschlagswasser honoriert werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. September 2024OFOF 663/11Entlastung für Hauseigentümer, die Regenwasser für den öffentlichen Raum sammelnOrtsbeiratsantrag · SPD
- 28. Oktober 2024Sie sind hierOMOM 5963Entlastung für Hauseigentümer, die Regenwasser für den öffentlichen Raum sammelnDirektanregung
- 3. Februar 2025STST 166Entlastung für Hauseigentümer, die Regenwasser für den öffentlichen Raum sammelnStellungnahme
- 28. November 2025Antwort des Magistrats · nach 61 WochenSTST 2025Entlastung für Hauseigentümer, die Regenwasser für den öffentlichen Raum sammelnStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 90-31