Zugang zu den Stromkästen für das Nachbarschaftsbüro Ginnheim
Zusammenfassung
Der Magistrat stellt klar, dass für Veranstaltungen eine Gestattungsvereinbarung erforderlich ist, um Zugang zu den Stromkästen zu erhalten. Dies dient der Abrechnung der Zählerstände vor und nach den Veranstaltungen. Eine Schlüsselübergabe ist nicht notwendig.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenStellungnahme des Magistrats
Für Feste und sonstige Veranstaltungen ist stets eine Gestattungsvereinbarung mit dem Grünflächenamt bzw. dem Amt für Straßenbau und Erschließung erforderlich. In diesem Rahmen öffnet und schließt der Unterhaltungsbezirk gemeinsam mit der Veranstaltungsleitung den Stromkasten, um den Zählerstand vor und nach der Veranstaltung zu Abrechnungszwecken abzulesen. Die Herausgabe eines Schlüssels für den Stromkasten ist somit nicht erforderlich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Mai 2025OMOM 6994Zugang zu den Stromkästen für das Nachbarschaftsbüro GinnheimDirektanregung
- 31. Oktober 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 1792Zugang zu den Stromkästen für das Nachbarschaftsbüro GinnheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab