Verwendung der Stellplatzablösemittel 2023
Zusammenfassung
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Bauordnung zu ändern, um Stellplatzablösemittel auch für den Fußverkehr einsetzen zu können. Dies geschieht, um der nachhaltigsten Form der Fortbewegung, dem Laufen, Förderung zukommen zu lassen und eine umfassendere Nutzung der Mittel zu gewährleisten.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAnregung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, auf die hessische Landesregierung einzuwirken, dass die Bauordnung dahin gehend geändert wird, dass künftig auch Stellplatzablösemittel für den Fußverkehr ausgewiesen werden können.
Begründung
Laut Beschluss der Stadtverordnetenversammlung sollen jährlich mindestens fünf Prozent der Stellplatzablösemittel für Investitionen in den Radverkehr verwendet werden. Daher umfasst die Liste der Investitionen, neben den Ausgaben für Parken und den ÖPNV, auch den Radverkehr. Gänzlich außen vor ist jedoch die nachhaltigsten und ökologischste Art der Fortbewegung: das Laufen. Es sollen daher auch Fördermittel hierfür eingesetzt und entsprechend, im Verhältnis zu den anderen Maßnahmen, prozentual dokumentiert werden können. Die Kompetenzstelle Fußverkehr gilt es nachhaltig zu stärken.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. August 2024BB 310Verwendung der Stellplatzablösemittel 2023Magistratsbericht
- 26. August 2024OFOF 652/11Verwendung der Stellplatzablösemittel 2023Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 2. September 2024Sie sind hierOAOA 487Verwendung der Stellplatzablösemittel 2023 Bericht des Magistrats vom 12.08.2024, B 310Anregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen AfD und FRAKTION (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (B 310 = Kenntnis, OA 487 = Annahme) Gartenpartei (B 310 und OA 487 = Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung); Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen AfD und FRAKTION (= vereinfachtes Verfahren); Gartenpartei (= Enthaltung)