Verwendung der Stellplatzablösemittel 2023 Bericht des Magistrats vom 12.08.2024, B 310
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Anregung vom 02.09.2024, OA 487 entstanden aus Vorlage: OF 652/11 vom 26.08.2024 Betreff: Verwendung der Stellplatzablösemittel 2023 Bericht des Magistrats vom 12.08.2024, B 310 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf die hessische Landesregierung einzuwirken, dass die Bauordnung dahin gehend geändert wird, dass künftig auch Stellplatzablösemittel für den Fußverkehr ausgewiesen werden können.
Begründung:
Laut Beschluss der Stadtverordnetenversammlung sollen jährlich mindestens fünf Prozent der Stellplatzablösemittel für Investitionen in den Radverkehr verwendet werden. Daher umfasst die Liste der Investitionen, neben den Ausgaben für Parken und den ÖPNV, auch den Radverkehr. Gänzlich außen vor ist jedoch die nachhaltigste und ökologischste Art der Fortbewegung: das Laufen. Es sollen daher auch Fördermittel hierfür eingesetzt und entsprechend, im Verhältnis zu den anderen Maßnahmen, prozentual dokumentiert werden können. Die Kompetenzstelle Fußverkehr gilt es nachhaltig zu stärken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 12.08.2024, B 310 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 11.09.2024