Auerweg - Befestigung und Ausbau des Grabens
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Zusammenfassung
Die Anregung betrifft die Befestigung und den Ausbau des Grabens entlang des Auerweges, um die Menge an Schlamm und Lehm, die bei Starkregen nach Seckbach fließt, zu reduzieren. Die Maßnahme ist als notwendig erachtet, da es bereits zu Schäden an Gebäuden kam.
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Der Magistrat wird gebeten, den Graben entlang des Auerweges so zu befestigen und auszubauen, dass bei einem Starkregenereignis deutlich weniger Schlamm und Lehm nach Seckbach fließen kann.
Quelle: Beate Brink nach dem Regen am 10. Juli
Begründung
Die Starkregenereignisse am 2. Mai und 10. Juli 2024 haben gezeigt, dass der Graben entlang des Auerweges nicht ausreichend befestigt ist. Wie auf dem Foto zu erkennen ist, ist am 10. Juli - einem mäßigen Starkregenereignis - wieder Lehm und Schlamm aus dem Graben seitlich in den Auerweg und in der Verlängerung die Auerfeldstraße entlang geflossen und hat zahlreiche Keller und Souterrainwohnungen beschädigt. Der Graben muss dringend neu befestigt und es müssen Maßnahmen ergriffen werden, damit vor allem der Schlamm und Lehm nicht auf die Straße gelangen können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Juli 2024OFOF 643/11Auerweg - Befestigung und Ausbau des GrabensOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 2. September 2024Sie sind hierOMOM 5783Auerweg - Befestigung und Ausbau des GrabensDirektanregung
- 13. Januar 2025STST 62Auerweg - Befestigung und Ausbau des GrabensStellungnahme
- 19. Februar 2025OFOF 707/11Auerweg-Befestigung und Ausbau des EntwässerungsgrabensOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 5. September 2025Antwort des Magistrats · nach 59 WochenSTST 1445Auerweg - Befestigung und Ausbau des GrabensStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme