Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2025, OF 715/11 Betreff: Neue Ein- und Ausfahrten am Park-and-Ride-Parkhaus Borsigallee Umplanung der Anschlussstelle Borsigallee/Riederwaldtunnel 1. Der Magistrat wird gebeten Auskunft zu geben, ob eine Kostenabwägung bezüglich der Baukosten für den Bund und für die Stadt Frankfurt, für die neu geplanten Ein- und Ausfahrten zum P+R Parkhaus Borsigallee gemacht wurden? 2. Stehen die neuen Baukosten für die erforderliche neue Zuwegung und der Bau der vorgelagerten Kreuzung in Relation zu einem schon seit Jahren in Vollauslastung im Betrieb befindlichen P+R Parkhaus? 3. Sind die dabei aufzubringenden Summen, die wirtschaftlich vermutlich keinen nennens-werten Ertrag bringen werden, sondern nur dem Zweck dienen sollen, den ruhenden Verkehr aufzunehmen, damit er nicht die Straßen blockiert, noch als verhältnismäßig anzusehen? 4. Für die Neuplanung der Ein- und Ausfahrten des Parkhauses sollen Lärmschutzwände mit einer Höhe von fast neun Metern Höhe gebaut werden und weitere "zusätzliche" Waldfläche gerodet werden. Hat der Magistrat Einsicht in die naturrechtlichen Gutachten zur Neuplanung der Anschlussstelle Borsigallee bekommen und diese bewerten können? 5. Die Kreuzung Borsigallee/Kruppstraße wird geändert und damit ändern sich die Verkehrszahlen. In der alten Version des Verkehrsmengengutachten zum 2. Planfeststellungsbeschluß des Riederwaldtunnel wurde: "gerade noch die Stufe D" erreicht. Dies allerdings unter der fehlerhaften Annahme, es würden nur 10 Fahrzeuge pro Stunde von der Borsigallee in Richtung Norden auf die Kruppstraße abbiegen. 6. Hat der Magistrat die Neuplanung der Kreuzung Kruppstraße/Borsigallee vorgelegt bekommen und konnte die der Magistrat die Leistungsfähigkeit der neuen Kreuzung prüfen? Begründung: Die Autobahn Ausfahrt Borsigallee soll von einer Unterführung in eine Überführung umgebaut werden. Zusätzlich sollen die Ein- und Ausfahrt zum P+R Parkhaus nur noch direkt über die Autobahn erfolgen. Dafür sind im Fechenheimer Wald weitere große Waldflächen zu roden um die Zufahrt zum P+R Parkhaus neu gestalten zu können. Die jetzige Ein- und Ausfahrt an der Borsigallee soll dauerhaft geschlossen werden. Eine Ausfahrt aus dem Parkhaus ist dann nur noch zurück auf die Autobahn möglich. Dies würde u.a. für die lokale Wirtschaft Einbußen bedeuten. Hessen Mobil hat bisher keine Unterlagen zur Änderung zur Verfügung gestellt. Auf einer Ortsbeiratssitzung allerdings mitgeteilt, die Pläne würden im Februar öffentlich gemacht. Mit der Stadt Frankfurt würden bereits Gespräche zu den neuen Planungen geführt. Es bestehen Zweifel, ob zweistellige Millionenbeträge bei knapper Kasse, für eine Einfahrt in ein Parkhaus notwendig sind, wenn es den lokalen Unternehmen schadet, mehr Waldfläche verbraucht, naturrechtliche Probleme verursacht und dazu keinerlei Vorteile zu erwarten sind. Jegliche andersartige Verwendung des Gebäudes sich dazu in der Zukunft noch erschwert, wenn es nun direkt an die Autobahn angebunden wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 03.05.2025, OF 735/11 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 715/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 11 am 19.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1183 2025 1. Die Vorlage OF 715/11 wird durch die Annahme der Vorlage OF 735/11 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 735/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2025, OF 718/11 Betreff: Wann kommt die versprochene westliche Ampelquerung vor der Schule und dem Kindergarten an der Cassellastraße/Wächtersbacher Straße? Vorgang: OM 8/21 OBR 11; ST 2374/22 Der Magistrat möge berichten, wann die fehlenden Ampelkästen und die Querungsmarkierungen vor dem Kindergarten St. Hildegard und der FCSF Schule in der Wächtersbacher Straße umgesetzt werden. Begründung: Vor sieben Jahren wurde zum ersten Mal angeregt, an der Wächtersbacher Straße/ Cassellastrasse, direkt vor der Eingangstür zum Kindergarten, den dort fehlenden Ampelübergang einzurichten. Es fanden mehrere Ortstermine statt und alle Beteiligten waren sich einig dieses Maßnahme umzusetzen. Die Dringlichkeit die sich aus der Verkehrsicherheitspflicht ergab war allen Beteiligten bekannt. Zu der Anregung (OF6/11v.19.04.2021) kam es zu einer positiven Stellungnahme (ST2374). Dort heißt es: Der Anregung wird entsprochen. Ein dementsprechender Signallageplan befindet sich bereits in der Bearbeitung. Die Umsetzung kann frühestens im Jahr 2023 erfolgen. Foto und Copyright: Google Maps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.05.2021, OM 8 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2374 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1170 2025 Die Vorlage OF 718/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2025, OF 720/11 Betreff: Sperrfläche oder Streichung eines Parkplatzes in der Salmünsterer Straße Der Magistrat wird gebeten in der Salmünsterer Straße eine Sperrfläche anzubringen oder im ersten Abschnitt der Straße, rechts bis zu der Grundstücksausfahrt, das Parken von PKW zu verhindern. Begründung: Der Verkehr aus der Birsteiner Straße hat Schwierigkeiten beidseitig von der Birsteiner Straße in die Salmünsterer Straße abzubiegen. Die Fahrzeuge parken dort meist halbseitig auf dem Bürgersteig, weil das Problem der zu engen Einfahrt bekannt ist. Eine Verlegung des Parkwinkels hinter die Ausfahrt könnte eventuell ausreichen. Es ist mehrfach zu Beschädigungen an den dort stehenden Fahrzeugen gekommen. LKW und längere Lieferwagen müssen an der Kreuzung rangieren um dort abbiegen zu können. Der durch die Einbahnstraße entgegenkommende Fahrradverkehr kann nicht rechtzeitig von den abbiegenden Fahrzeugen erkannt werden und es ist für beide Verkehrsteilnehmer durch die enge am Anfang der Fahrbahn in der Salmünsterer Straße kein Ausweichen möglich. Die Anwohner der Grundstücksausfahrt (links im Bild), können nur rückwärts in die Salmünsterer Straße ausfahren und würden diese neue Regelung begrüßen. Roter Kreis im Bild: Empfehlung einer Bodenmarkierung Foto und Copyright: Google Maps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6895 2025 Die Vorlage OF 720/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2025, OF 727/11 Betreff: Invasive Verbreitung von Götterbäumen in Frankfurt begrenzen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die Baumsatzung zu ändern, um "verpflichtungsfrei und gebührenfrei" Götterbäume entfernen zu können und Maßnahmen beim zukünftigen Umgang mit dem Götterbaum in Frankfurt zu entwickeln. Begründung: Der Götterbaum ist kein heimisches Gewächs, sondern ein aus China stammender schnellwachsender, hochsämiger Baum. Die Baumart wird im Volksmund "Ghetto- Palme" genannt. Die Art verbreitet sich sehr schnell. Besonders häufig ist der Baum innerstädtisch in wirtschaftlich schlecht geführten Bereichen zu finden. Der Baum wächst mit bis zu vier Meter im Jahr sehr schnell und die Äste sind sehr brüchig. Die Baumart verdrängt heimische Baumarten und ist daher von der EU als gefährdend eingestuft worden und steht seit 2019 auf der Liste der invasiven Arten der EU. Eine massive Verbreitung auf ländliche Freiflächen in Ungarn ist nicht mehr rückgängig zu machen. In weiten Teilen Italiens ist der Baum sehr verbreitet und wandert nun von Süden nach Tirol ein. Die Stadt Berlin hat bereits Maßnahmen ergriffen, die eine weitere Verbreitung des Götterbaums zum Nachteil anderer heimischer Bäume beschränken soll. Der städtiche Lebensraum bietet der Pflanze ideale Verbreitungsbedingungen, durch seine Verbreitung von Allergernen ist er problematisch für viele Menschen. - Umwelt: Als invasive Art kann der Götterbaum einheimische Pflanzenarten verdrängen und die lokale Biodiversität beeinträchtigen. Er bildet dichte Bestände, die das Wachstum anderer Pflanzen behindern und Ökosysteme verändern können. - Wirtschaft: Der Götterbaum kann durch seine rasche Ausbreitung und die Fähigkeit, auf Ruderalflächen zu gedeihen, zu einem Problem für die Land- und Forstwirtschaft werden. Durch die massive Wurzelaktivität und der Möglichkeit der Besiedelung extremer Standorte können jene Individuen, welche in der Nähe von Infrastrukturen aufkommen, größere mechanische Schäden durch das starke Wurzelwachstum an diesen Baulichkeiten verursachen. - Gesundheit: Der Baum produziert Allergene und sein Holz kann Hautreizungen verursachen. Der unangenehme Geruch der Blätter kann ebenfalls als störend empfunden werden. Samen und Rinde sind giftig für Mensch und Tiere. Quellen: - Forstdienst Wald und Holz - Tirol https://forstdienst.provinz.bz.it/de/wald-holz/goetterbaum - Elietta Becker in: https://www.lubera.com/de/gartenbuch/goetterbaum-giftig-p4363 - Beigefügt ist der Beschluss des Sachverständigenbeirats für Naturschutz und Landschaftspflege Berlin, zu "Empfehlungen zum Umgang mit dem Götterbaum in Berlin vor dem Hintergrund der EU-Verordnung zu invasiven Arten" Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung OA 551 2025 Die Vorlage OF 727/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD und 2 GRÜNE gegen 2 CDU und Linke (= Ablehnung); 2 GRÜNE und 1 CDU (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.04.2025, OF 712/11 Betreff: Fußgängerweg Eschweger Straße 31/33 bis Ecke Arolser Straße in einen kombinierten Fuß- und Radweg ändern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat den Fußgängerweg Eschweger Straße 31/33 bis Ecke Arolser Straße in einen kombinierten Fuß- und Radweg zu ändern. Der Bürgersteig in der Arolser Straße ist in Höhe des Fuß- und Radwegs abzusenken. Dabei sollen sinnvolle Maßnahmen ergriffen werden, um ein Zuparken dieser Stelle zu verhindern. Weiterhin sollte ein Drängelgitter in Höhe der Garagen der Eschweger Straße 20 und 33 montiert werden. Der Abstand des Drängelgitters sollte so bemessen sein, dass die Durchfahrt mit einem Lastenrad möglich ist. Begründung: Der Strecke von der Friedrich-Ebert-Schule und der Kita im Huthpark in Richtung Wilhelmshöher Straße und Heinz-Herbert-Karry-Straße wird von Radfahrer/innen stark frequentiert. Der im Antragstext erwähnte Fußweg in Verlängerung der Eschweger Straße wird dabei bereits heute von Radfahrer/innen bevorzugt befahren. Die Ausweisung als kombinierter Fuß- und Radweg ist somit eine Anpassung an die Realität. Um die kombinierte Nutzung des Weges sicherer zu machen, sind die im Antragstext genannten Maßnahmen umzusetzen. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6891 2025 Die Vorlage OF 712/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.03.2025, OF 721/11 Betreff: Projektvorstellung Einhausung A 661 Der Ortsbeirat möge beschließen: Das Stadtplanungsamt und das Verkehrsdezernat werden aufgefordert, den betroffenen Ortsbeiräten den Stand der geplanten Einhausung der A 661 vorzustellen. Insbesondere fordern wir: - Den konkreten Zeitplan mit den Meilensteinen bis zur Fertigstellung des Ausbauvorhabens. - Darin, enthalten, die Information bis wann durch die Stadtverordnetenversammlung zugestimmt werden muss um eine Einhausung ohne unnötigen Auf- und Abbau von Lärmschutzwänden zu realisieren. - Wann die fertigen Untersuchungen der DEGES vorgestellt werden? - Wann das Stadtplanungsamt die Offenlegung der Planfeststellungsunterlagen (im Falle einer Zustimmung der SVV) plant? Begründung: Die Autobahn GmbH des Bundes hat in Vorbereitung der Errichtung von Lärmschutzwänden mit dem Vegetationsrückschnitt im Rahmen des geplanten, planfestgestellten Endausbaues der A 661 begonnen. Nach Auskunft der Autobahn GmbH handelt es sich um Vorarbeiten für die Errichtung von Lärmschutzwänden in Höhe von 10m. Der Ortsbeirat ist bislang davon ausgegangen, dass Lärmschutzwände aufgrund der geplanten Einhausung nicht gebaut werden. Vielmehr sollte das Geld zur Errichtung der Wände in die kostspielige Einhausung gesteckt werden, um dem Lärmschutz Genüge zu tun. Weiterhin sollten die Ergebnisse einer DEGES Verkehrsuntersuchung seit Frühjahr 2024 veröffentlicht sein. Der Ortsbeirat freut sich, dass das Stadtplanungsamt und das Verkehrsdezernat mittels einer Arbeitsgruppe in engem Austausch mit der Autobahn GmbH stehen. Der konkrete Zeitplan der Einhausung wird aber auch aufgrund der zahlreichen Bürger*innenanfragen immer wichtiger für den Ortsbeirat. Dass die Stadt zunächst nicht über die Rodungsarbeiten informiert war und weder Stadtverordnete noch Ortsbeiräte von irgendwas in Kenntnis gesetzt wurden, verdeutlicht eine große Informationslücke. Um diese Unklarheiten aufzuklären und weil die Autobahn GmbH auch auf mehrfache Nachfragen bislang keine Möglichkeit sah, das Projekt detailliert vorzustellen, wenden wir uns an die Dezernate. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6896 2025 Die Vorlage OF 721/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor hinter "A 661" die Worte "zwischen der Friedberger Landstraße und dem Galeriebauwerk Seckbacher Landstraße" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.03.2025, OF 730/11 Betreff: Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen - die Zero-Waste-Strategie mit einem wichtigen Schritt voranbringen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Einführung einer Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen vorzubereiten. Diese soll von Verkaufsstellen von Einwegverpackungen, Einweggeschirr und Einwegbesteck in den Stadtteilen und in der Innenstadt erhoben werden, die darin Speisen und Getränke für den sofortigen Verzehr oder zum Mitnehmen ausgeben. Ein Beschlussvorschlag über juristische und finanzielle Auswirkungen sowie ggf. Ausnahmen soll der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt werden. Begründung: Die Verpackungssteuer soll mit dem Ziel erhoben werden, den Verpackungsmüll, u.a. in Stadtteilen wie Fechenheim, Riederwald und Seckbach sowie in der gesamten Stadt, insbesondere in der Umgebung der genannten Verkaufsstellen, zu reduzieren. In der Stadt Tübingen gilt seit dem 1. Januar 2022 eine Verpackungssteuer. Der Steuerbetrag beträgt 0,5 Euro für Einwegverpackungen wie zum Beispiel Kaffeebecher, 0,5 Euro für Einweggeschirr wie zum Beispiel Pommesschalen und 0,2 Euro für Einwegbesteck und andere Hilfsmittel wie zum Beispiel Trinkhalme oder Eislöffel. Die Leiterin einer Tübinger McDonald ́s Filiale hatte gegen die Einführung der Verpackungssteuer geklagt, das Bundesverfassungsgericht hat aber im November 2024 die Tübinger Verpackungssteuer für rechtmäßig erklärt. Zwischenzeitlich laufen aufgrund der nunmehr gewährleisteten Rechtssicherheit die Vorbereitungen zur Einführung einer Verpackungssteuer in mehr als 100 Städten (Quelle: Deutsche Umwelthilfe). Frankfurt sollte unbedingt dazu gehören. Auch in Frankfurt ist die zunehmende Vermüllung des Stadtbilds durch weggeworfene Einwegverpackungen zu einem viel kritisierten Problem, auch in der Bürgerfragestunde des Ortsbeirates, geworden. Durch eine Verpackungssteuer könnten die Kosten der Müllentsorgung zumindest teilweise an die Verursacher*innen gerichtet werden. Vor allem aber würde ein Anreiz zur Verwendung von Mehrwegsystemen geschaffen. Die kommunale Ebene bekommt hier erstmals ein durchgreifendes Instrument in die Hand und sollte es dringend nutzen! Eine Zero-Waste- Strategie bleibt sonst nur ein Versprechen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 730/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 11 am 19.05.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 557 2025 Die Vorlage OF 730/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 3 SPD und Linke gegen 1 SPD, CDU, FDP und fraktionslos (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.03.2025, OF 714/11 Betreff: Fußgängerüberwege in der Nußgartenstraße und der Hofhausstraße anlegen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten in der Nußgartenstraße und in der Hofhausstraße jeweils einen Fußgängerüberweg anzulegen. Begründung: Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens im Berufsverkehr ist eine Querung der beiden Straßen fast unmöglich. Es kommt im oben genannten Bereich immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Fußgänger/innen und Autofahrern. Quelle: Google Maps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6893 2025 Die Vorlage OF 714/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.03.2025, OF 731/11 Betreff: Keine Anlieferung zur Baustelle der Nordmainischen S-Bahn durch die Riederwaldsiedlung Vorgang: V 572/23 OBR 11; ST 300/25 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die Baustelle für die Nordmainische S-Bahn nicht mitten durch die Riederwaldsiedlung zu erschließen und die in der ST 300 genannte Zufahrt über Lameyerstraße - Harkortstraße -Iselinstraße - Motzstraße auszuschließen. Die Anbindung der Baustelle im Bereich des Riederwalds soll ausschließlich über die Riederspießstraße direkt vom Ratsweg aus erfolgen. Außerdem soll die DB die Bevölkerung umgehend ausführlich über die geplanten Baumaßnahmen erfolgen. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt den Bau der Nordmainische S-Bahn. Die Bewohner in Baustellennähe sollten aber so wenig wie möglich belastet werden, zumal ihnen Gärten und Waldflächen dauerhaft sowie Rad/Fußwege bauzeitlich verloren gehen. Ein Anlieferung durch die engen Siedlungsstraßen muss unbedingt verhindert werden. LKW würden dort sowieso stecken bleiben Es ist zu beachten, dass gleichzeitig auf der Nordseite des Riederwalds mit dem Bai des Riederwaldtunnels begonnen wird. Die beiden Großbaustellen müssen logistisch getrennt werden, um das Chaos so klein wie möglich zu halten Quelle: Geoportal Frankfurt, ST 300 Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.01.2023, V 572 Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2025, ST 300 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6902 2025 Die Vorlage OF 731/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im dritten Satz des Tenors "erfolgen" durch "unterrichten" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.03.2025, OM 6614 entstanden aus Vorlage: OF 706/11 vom 24.02.2025 Betreff: Gartenabfallcontainer auf dem ehemaligen Lagerplatz des Grünflächenamtes im Riederwald beibehalten Der Magistrat wird gebeten, bei der Auflösung des Lagerplatzes des Grünflächenamte s im Riederwald einen Container für Gartenabfälle stehen zu lassen und regelmäßig zu leeren. Begründung: Der Lagerplatz wird geräumt, weil das Gelände für den Bau der Nordmainischen S-Bahn genutzt wird. Dort steht ein Container, den die Gartenbesitzer in der Umgebung gerne für die Entsorgung ihrer Gartenabfälle nutzen. Dieser wird weiter benötigt. Wenn der Container entfernt würde, bestünde die Gefahr, dass Gartenabfälle noch mehr im Wald selbst wild abgelegt würden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 712
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.03.2025, OA 537 entstanden aus Vorlage: OF 708/11 vom 17.03.2025 Betreff: Ladestationen für Elektrofahrzeuge in den abgehängten östlichen Stadtteilen, jenseits der Autobahn, einrichten Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 37 Vorgang: OA 41/21 OBR 11; B 431/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird erneut aufgefordert, sich zu bemühen, 1. dass in den Wohngebieten der östlichen Stadtteile endlich eine günstige AC-Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge eingerichtet wird. Stadteigene Betriebe (Mainova/NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH - NRM ) sind dabei in die Pflicht zu nehmen; 2. die Strompreise für Ladestationen mit einem normalen Preisrahmen, ähnlich den Hausstromtarifen der Mainova, zu berechnen (bspw. kostet in Tübingen der Ladestrom 43 Cent/kWh); 3. die Gespräche mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften zu Ende zu führen, um einen Plan zur stufenweisen Umsetzung einer verbindlich festgeschriebenen Anzahl günstiger Ladeoptionen an den Parkplätzen für Mieter der ABG und der Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte (NHW) bis Ende 2035 zu erarbeiten. Das Angebot der ABG, dass Mieter von Stellplätzen die eigenfinanzierte Installation von Ladeplätzen prüfen lassen können, zeigt einen nicht proaktiven Umgang mit dem Thema (siehe Bericht B 37, Ziffer 1b). Begründung: Bürger werden von der Wirtschaftsförderung an die Ortsbeiräte weitergeleitet. Die Ortsbeiräte unterbreiten Anregungen und machen Vorschläge für die Positionierung von Ladesäulen. Der Magistrat erklärt seit Jahren immer wieder, die Stadt Frankfurt möchte nach einem alten Beschluss der Stadtverordnetenversammlung keine Unternehmerin für Ladeinfrastruktur werden. Dies ist richtig, allerdings entbindet dies den Magistrat nicht davon, die Klimaziele der Stadt Frankfurt zu erfüllen oder die Maßnahmen für AC-Ladeinfrastruktur einfach nicht weiter zu befördern. Der Eifer mit einem zehn Jahre alten Pilotprojekt von 2015 reicht nicht mehr aus. Es gibt in den Wohngebieten hinter der A 661 keine öffentlichen AC-Ladestationen. Im Frankfurter Osten gibt es viele Menschen, die in Mehrfamilienhäusern wohnen. Öffentliche Ladestationen in den Wohngebieten gibt es nicht. Die ABG und die NHW haben exakt "null" Angebote in den Stadtteilen für ihre Mieter. Die Großvermieter dominieren dort den Mietmarkt. Die Mainova baut nur öffentliche AC-Ladestationen im Stadtbereich innerhalb des Autobahnrings. Die Stadtteile Fechenheim, Riederwald und Seckbach haben das Nachsehen. Es ist dringend notwendig, den städtischen Gesellschaften Mainova und NRM sowie der ABG und NHW die planerischen Ziele und die Erwartungen der Stadt Frankfurt klar vorzugeben. Der Ortsbeirat sieht derzeit, was in den letzten zehn Jahren in Bezug auf die Ladeinfrastruktur passiert ist. Wo steht Frankfurt und wo steht z. B. eine sehr umstrittene, schlecht funktionierende Verwaltung, wie zum Beispiel in Berlin, heute? Berlin hat Frankfurt bezüglich Ladeinfrastruktur sogar schon weit abgehängt, von Hamburg mag man erst gar nicht reden. Eine Anzahl von 180 vorselektierten AC- und DC-Ladepunkten für interessierte Unternehmer in Frankfurt langt nicht aus, um den zukünftigen Bedarf von 750.000 Einwohnern zu decken. Der Magistrat möge sich bitte an anderen Städten ein Beispiel nehmen und den Wünschen der Bürger nachkommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 37 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 05.07.2021, OA 41 Bericht des Magistrats vom 17.12.2021, B 431 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 26.03.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 22.04.2025, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 37 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 537 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen FRAKTION (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (B 37 = Zurückweisung, OA 537 = Annahme) 35. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 24.04.2025, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 37 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 537 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (B 37 = Kenntnis, OA 537 = vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ELF (B 37 = Zurückweisung, OA 537 = Annahme) Gartenpartei (B 37 = Zurückweisung, OA 537 = Prüfung und Berichterstattung) 35. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 28.04.2025, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 37 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 537 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung); FRAKTION (= Enthaltung) 35. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 29.04.2025, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 37 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 537 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); FRAKTION (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (B 37 = Kenntnis, OA 537 = Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (B 37 = Zurückweisung, OA 537 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (B 37 = Kenntnis, OA 537 = Annahme) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, TO II, TOP 51 Beschluss: 1. Die Vorlage B 37 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 537 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen Gartenpartei (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) sowie BFF-BIG und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung); FRAKTION (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6141, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.03.2025, OA 538 entstanden aus Vorlage: OF 710/11 vom 10.03.2025 Betreff: Novellierung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main (Hundesteuersatzung) Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die veraltete Hundesteuersatzung von 1998 zu überprüfen und mitzuteilen, ob folgende Verbesserungen zum Wohl der Tiere neu eingebracht werden können, insbesondere für den Bereich der sogenannten Listenhunde: 1. Reduzierung der Hundesteuer für sogenannte Listenhunde aus dem Frankfurter Tierschutzverein von 900 Euro auf 500 Euro p. a. und nach Erfüllung der Auflagen (Begleithundeprüfung des Verbands für das Deutsche Hundewesen e. V. - VDH) auf den regulären Hundesteuerbetrag von aktuell 102 Euro. 2. Abschaffung der Liste in § 5 Absatz 4 der Hundesteuersatzung. Ziffer 1. dieser Anregung wäre dann nur auf Hunde anzuwenden, die von der Gefahrenabwehr als dauerhaft gefährlich eingestuft worden sind. 3. Lebenslange Steuerfreiheit für Tiere, die aus dem Tierheim Frankfurt adoptiert werden. Begründung: Im Tierschutzverein Frankfurt und Umgebung von 1841 e. V. ist die Vermittlungsseite der sogenannten Listenhunde über acht Seiten lang. Die aktuelle und mittlerweile veraltete Fassung der Hundesteuersatzung der Stadt Frankfurt trägt dazu maßgeblich bei. In der Satzung wird nicht zwischen Hunden, die ein dauerhaft gefährliches Verhalten zeigen, und Hunden, die lediglich einer bestimmten Rasse angehören und damit zu den sogenannten Listenhunden zählen, differenziert. Diese Hunde werden vom Tierheim nur nach Vorlage bestimmter Kriterien vermittelt, hierzu gehören u. a. ein Sachkundenachweis des Interessenten sowie ein erfolgreich bestandener Wesenstest des Hundes. Die so vermittelten Listenhunde sind im Gegensatz zu anderen aus dem Tierheim adoptierten Hunden nicht temporär steuerbefreit. Hinzu kommt, dass die Stadt Frankfurt eine jährliche Steuer von 900 Euro für diese Hunde aufruft, neunmal mehr als für einen "normalen" Hund und exorbitant mehr als viele andere hessische Kommunen. Offenbach zum Beispiel unterscheidet in der Besteuerung der Hunde nicht nach Rassezugehörigkeit, selbst die Landeshauptstadt Wiesbaden verzichtet darauf. Diese exorbitant hohe Steuer, über die eine Kommune frei entscheiden kann, kann nur dauerhaft auf 225 Euro p. a. in Frankfurt gesenkt werden, wenn der Hundehalter zudem noch eine Begleithundeprüfung vorweisen kann. Dies stellt eine Benachteiligung der Menschen dar, die sich entschließen, einen sogenannten Listenhund zu adoptieren, da sie trotz aller Nachweise und der bescheinigten Friedfertigkeit des Hundes (der Wesenstest ist alle zwei Jahre zu wiederholen!) dennoch nicht den regulären Steuersatz von aktuell 102 Euro erhalten können. Diese Ungerechtigkeit für verantwortungsbewusste Halter gilt es abzustellen und den sogenannten Listenhunden eine Vermittlungschance und somit die Aussicht auf ein artgerechtes Leben zu geben. In vier Bundesländern wurde mittlerweile die Rasseliste wieder abgeschafft, da individuelle Gefährlichkeitsprüfungen zielführender sind, als pauschal nach einer Rasse vorzugehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 26.03.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 05.05.2025, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 538 wird im Rahmen der Vorlage NR 1163 im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke, AfD und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.05.2025, TO II, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 538 wird im Rahmen der Vorlage NR 1163 im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren ohne Zusatz), Linke, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, TO II, TOP 52 Beschluss: Die Vorlage OA 538 wird im Rahmen der Vorlage NR 1163 im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6142, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.03.2025, OM 6611 entstanden aus Vorlage: OF 703/11 vom 27.02.2025 Betreff: Verlängerung von Tempo 30 auf der Straße Alt-Fechenheim in Richtung An der Mainkur bis nach der Bushaltestelle "Alt-Fechenheim" Der Magistrat wird gebeten, das Verkehrszeichen 274-50 "Zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h" vom derzeitigen Standort in der Straße Alt-Fechenheim auf Höhe der Hausnummer 39 um etwa 100 Meter weiter in Richtung An der Mainkur bis nach der Bushaltestelle "Alt-Fechenheim" zu versetzen, wodurch auf diesem Abschnitt dann Tempo 30 verlängert wird, um den dortigen Bussen des ÖPNV die Abfahrt aus der Buswanne zu erleichtern, sowie eine Fahrbahnmarkierung mit Hinweis auf Tempo 30 anzubringen. Begründung: Bei der derzeitigen Regelung beschleunigt sich der Verkehr aus Richtung Fechenheim kommend in Richtung An der Mainkur, weil sich die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auf 50 km/h ändert. Stehende Busse an der Haltestelle "Alt-Fechenheim" in Richtung An der Mainkur haben daher Schwierigkeiten, beim Anfahren aus der Buswanne in den fließenden Verkehr zu gelangen. Auch vor dem Hintergrund der Ampelanlage und dem regen Fußverkehr zum Cassellagelände und dem Lärmschutz der Anwohner, ist eine Verlängerung von Tempo 30 sinnvoll. Es wird in die Entscheidung des Magistrats gestellt, ob mit der Gegenrichtung analog verfahren werden soll. Dort besteht das Problem zwar nicht, weil es keine Buswanne an der Haltestelle gibt, gleichwohl wäre die Verkehrsregelung auf beiden Seiten identisch. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 999
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.03.2025, OM 6612 entstanden aus Vorlage: OF 704/11 vom 23.02.2025 Betreff: Sicherheit an der Kreuzung Hanauer Landstraße/sog. Am Hollerbrunnen (Höhe Am Roten Graben) erhöhen 1. Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen und sich ggf. mit den zuständigen Behörden (bspw. Hessen Mobil) in Verbindung zu setzen, dass die Verkehrssicherheit an der oben genannten Kreuzung für den fußläufigen Verkehr und den Radverkehr schnell und deutlich erhöht wird. Das unregulierte Aufeinandertreffen von Pkws, Lkws und Radverkehr stellt für den Radverkehr eine große Gefahr und eine unzureichende Sicherheitslage dar! Zur Situation: Im Zuge der Sanierung der Omegabrücke existiert seit einigen Wochen eine für den Autoverkehr durchaus sinnvolle Möglichkeit, die zurzeit nicht mögliche Überfahrt der Omegabrücke von Fechenheim/Innenstadt Frankfurt nach Norden in Richtung Frankfurt-Enkheim/Fechenheim-Nord zu ermöglichen. 2. Der Autoverkehr fährt nun von der Hanauer Landstraße mit einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h (Ausweisung wenige Meter vor dem Kreuzungsbereich) Richtung Osten in eine Nebenstraße, von der es möglich ist, die Hanauer Landstraße in Richtung Norden zu überqueren und auf die Omegabrücke zu fahren. Der dabei zu überquerende Fuß- und Radweg wird meist mit einer an die Sicherheitslage nicht angepassten Geschwindigkeit passiert: Dieser Umstand führt über den ganzen Tag immer wieder zu Situationen, in denen Leib und Leben von Fahrradfahrer:innen gefährdet sind. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dort das in östlicher Richtung, kurz vor dem Kreuzungsbereich, stehende Schild mit ausgewiesener Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h durch ein entsprechendes Schild mit einer Begrenzung von 30 km/h zu ersetzen. 3. Zudem wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob in diesem Bereich eine ausgewiesene Fahrspur für Fuß- und Radverkehr am südlichen Rand des Fahrwegs angelegt bzw. deutlich markiert (zum Beispiel mit roter Farbmarkierung der Fahrbahn oder Aufstellen entsprechender Schrankenzäune) werden kann. Alternativ ist zu prüfen, ob die rechte Fahrspur der Hanauer Landstraße Richtung Osten vor dem Kreuzungsbereich als Rechtsabbiegespur mit eigener Ampelschaltung (temporär) genutzt werden kann. Der von Fuß- und Radverkehr genutzte Fahrweg südlich der Hanauer Landstraße erhält ebenfalls eine Ampel in beiden Richtungen als schaltbare Bedarfsampel in Verbindung mit der Rechtsabbiegerampel. Im Tenor beschriebener Kreuzungsbereich (Geoportal Frankfurt und Google Streetview 2023) (Geoportal Frankfurt) (privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 966 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 19.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.03.2025, OM 6613 entstanden aus Vorlage: OF 705/11 vom 23.02.2025 Betreff: Verkehrsmengenzahlen und Angaben zu erfolgten Zählungen, Geschwindigkeitsmessungen und -überwachungen im Ortsbezirk 11 Der Magistrat beschreibt, dass es bereits eine breite Datenbasis zu Kfz- und Fahrrad-Zählstellen und deren Zahlen gibt. Außerdem wird die Möglichkeit beschrieben, auf umfangreiche Daten zur Thematik auf dem Geoportal der Stadt Frankfurt als Bürger, Ortsbeiratsmitglied oder Stadtverordneter zuzugreifen, um sich zu Verkehrsmengenzahlen und erfolgten Verkehrsüberwachungen zu informieren. Diese Möglichkeit ist hinsichtlich der existierenden Zahlen bisher nur in unzureichendem Maße realisiert. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass sich Bürger:innen, Ortsbeiräte und auch Stadtverordnete zu Verkehrsmengenzahlen vor allem der Hauptverkehrsstraßen der Stadtteile 1. Fechenheim (Starkenburger Straße, Dieburger Straße, Alt-Fechenheim, Baumertstraße, Konstanzer Straße, Adam-Opel-Straße, Carl-Benz-Straße, Hanauer Landstraße u. a.); 2. Riederwald (Am Erlenbruch, Schäfflestraße, Raiffeisenstraße, Lahmeyerstraße u. a.); 3. Seckbach (Wilhelmshöher Straße, Zeuläckerstraße, Hochstädter Straße, Hofhausstraße u. a.) online, auf den Seiten des Geoportals der Stadt Frankfurt, transparent informieren können. Begründung: Aufgrund der Klagen über Raser und über den Umstand, dass auf vielen Straßen des Ortsbezirks 11 häufig mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren wird, ist es dringend notwendig, dass der Magistrat es ermöglicht, sich einfach Informationen über Verkehrsmengen von Kfz und Radverkehr, erfolgte Geschwindigkeitsmessungen und Geschwindigkeitskontrollen, deren Durchführungsdatum und Ergebnisse über das Internet zu informieren. Die Strukturen des Informationssystems sind schon lange vorhanden, nur wird es nicht genutzt. An dieser Stelle sollten dringend die Möglichkeiten der digitalen Informationen genutzt werden. Für die Bewertung und Bearbeitung der allermeisten Verkehrsprobleme in den Stadtteilen ist diese Datenbasis unerlässlich. (Geoportal Frankfurt - Themenkarte Verkehrsmengen Zählstellen Kfz geoportal.frankfurt.de) Die Zahlen der Carl-Ulrich-Brücke, z. B. aus Zählungen der Stadtrandzählung aus 2020, markierte Zählung: Adam-Opel-Straße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1154
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.03.2025, OF 708/11 Betreff: Ladestationen für Elektrofahrzeuge in den abgehängten östlichen Stadtteilen, jenseits der Autobahn, einrichten Vorgang: OA 41/21 OBR 11; B 431/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: A.: Der Magistrat wird erneut aufgefordert sich zu bemühen, dass in den Wohngebieten der östlichen Stadtteile endlich günstige AC-Ladeinfrastruktur für e-Fahrzeuge eingerichtet wird. Stadteigene Betriebe (Mainova/NRM) sind dabei in die Pflicht zu nehmen. B.: Die Strompreise dafür sind in einem normalen Preisrahmen, ähnlich den Hausstrom-tarifen der Mainova zu berechnen. (Bsp.Tübingen Ladestrom 0,43€) C.: Die Gespräche mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften werden zu Ende geführt, mit einem Plan zur stufenweisen Umsetzung einer verbindlich festgeschrieben Anzahl günstiger Ladeoptionen an den Parkplätzen für Mieter der ABG und NHW bis Ende 2035. Ein Angebot der ABG, Mietern von Stellplätzen die eigenfinanzierte Installation von Ladeplätzen zu prüfen, zeigt einen nicht proaktiven Umgang mit dem Thema (siehe B37/25 Punkt 1b). Folgende Orte stehen in den Stadtteilen zur sofortigen Umsetzung zur Disposition: Priorisierung in den jeweiligen Stadtteilen von oben nach unten: Fechenheim: zwei Ladeplätze am Gartenbad zwei Ladeplätze am Parkplatz Friedhof Fechenheim und in der Starkenburger Straße zwei Ladeplätze auf dem Parkplatz neben der Saalbau-Fechenheim, Pfortenstraße zwei E-Ladeplätze am Kleedreieck westlich des Taxistands mit Option Schnelllader zwei E-Ladeplätze vor dem 7.Revier oder auf dem Parkplatz an der Ankergasse. Riederwald: zwei E-Ladeplätze in der Schäfflestraße, Bereich der katholischen Kirche; zwei E-Ladeplätze Parkplatz unter der Autobahnbrücke am Erlenbruch. zwei E-Ladeplätze in der Lahmeyerstraße Seckbach: zwei Ladeplätze im Bereich Atzelbergplatz und in den Wohngebieten Begründung: Bürger werden von der Wirtschaftsförderung an die Ortsbeiräte weitergeleitet. Die Ortsbeiräte schreiben Anträge und machen Vorschläge für die Positionierung von Ladesäulen. Der Magistrat erklärt seit Jahren immer wieder, die Stadt Frankfurt möchte nach einem alten Stadtverordnetenbeschluss keine Unternehmerin für Ladeinfrastruktur werden. Dies ist richtig, allerdings entbindet dies den Magistrat nicht davon die Klimaziele der Stadt Frankfurt zu erfüllen oder die Maßnahmen für AC-Ladeinfrastruktur einfach nicht weiter zu befördern. Der Eifer mit einem zehn Jahre alten Pilotprojekt von 2015 langt nicht mehr aus. Es gibt in den Wohngebieten hinter der Autobahn A661 keine öffentlichen AC-Ladestationen. Im Frankfurter Osten gibt es viele Menschen, die in Mehrfamilienhäusern wohnen. Öffentliche Ladestationen in den Wohngebieten gibt es nicht. Die ABG und die NHW haben exakt "null" Angebot in den Stadtteilen für Ihre Mieter. Die Großvermieter dominieren dort den Mietmarkt. Die Mainova baut nur öffentliche AC-Ladestationen im Stadtbereich innerhalb des Autobahnringes. Die Stadtteile Seckbach, Riederwald und Fechenheim haben das Nachsehen. Es ist dringend notwendig, den städtischen Gesellschaften Mainova/NRM, sowie der ABG und NHW die planerischen Ziele und die Erwartungen der Stadt Frankfurt klar vorzugeben. Wir sehen heute, was in den letzten zehn Jahren in Bezug auf Ladeinfrastruktur passiert ist. Wo steht Frankfurt und wo steht z.B. eine sehr umstrittene schlecht funktionierende Verwaltung wie zum Beispiel Berlin heute? Berlin hat Frankfurt bezüglich Ladeinfrastruktur sogar schon weit abgehängt, von Hamburg mag man erst gar nicht reden. Eine Anzahl von 180 vorselektierten AC und DC Ladepunkten für interessierte Unternehmer in Frankfurt langt nicht aus um den zukünftigen Bedarf von 750.000 Einwohnern zu decken. Der Magistrat möge sich bitte an anderen Städten ein Beispiel nehmen und den Wünschen der Bürger nachkommen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 37 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 05.07.2021, OA 41 Bericht des Magistrats vom 17.12.2021, B 431 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 17.03.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung OA 537 2025 1. Die Vorlage B 37 dient unter Hinweis auf OA 537 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 708/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die letzten vier Absätze gestrichen werden. Abstimmung: zu 1. 4 GRÜNE, SPD, Linke, FDP und BFF gegen CDU (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.03.2025, OF 710/11 Betreff: Novellierung der Hundesteuersatzung der Stadt Frankfurt Der Ortsbeirat beschließt, die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat dahingehend zu beauftragen, die veraltete Hundesteuersatzung von 1998 zu überprüfen und mitzuteilen, ob folgende Verbesserungen zum Wohle der Tiere neu eingebracht werden können, insbesondere für den Bereich der sogenannten Listenhunde 1. Reduzierung der Hundesteuer für sogenannte Listenhunde aus dem Frankfurter Tierschutzverein von 900 Euro auf 500,- € p.a. und nach Erfüllung der Auflagen (Begleithundeprüfung VDH) auf den regulären Hundesteuerbetrag von aktuell 102,- € 2. Abschaffung der Liste in § 5 Abs. 4 der Hundesteuersatzung der Stadt Frankfurt am Main, Punkt 1 wäre dann nur auf Hunde anzuwenden, die von der Gefahrenabwehr als dauerhaft gefährlich eingestuft worden sind 3. Lebenslange Steuerfreiheit für Tiere, die aus dem Tierheim Frankfurt adoptiert werden Begründung: Im Tierheim Frankfurt e.V. ist die Vermittlungsseite der sogenannten Listenhunde über acht Seiten lang. Die aktuelle und mittlerweile veraltete Fassung der Hundesteuersatzung der Stadt Frankfurt trägt hierzu maßgeblich bei. In der Satzung wird nicht differenziert zwischen Hunden die ein dauerhaft gefährliches Verhalten zeigen und Hunden, die lediglich einer Rasse angehören, welche zu den sogenannten Listenhunden zählen. Diese Hunde werden vom Tierheim nur nach Vorlage bestimmter Kriterien vermittelt, hierzu gehören u.a. ein Sachkundenachweis des Interessenten sowie ein erfolgreich bestandener Wesenstest des Hundes. Die so vermittelten Listenhunde sind im Gegensatz zu anderen aus dem Tierheim adoptierten Hunden, nicht temporär steuerbefreit. Hinzukommt, dass die Stadt Frankfurt eine jährliche Steuer von 900 Euro für diese Hunde aufruft, 9-mal mehr als für einen "normalen" Hund und exorbitant mehr als viele andere hessische Kommunen. Offenbach als Beispiel unterscheidet in der Besteuerung der Hunde nicht nach Rassezugehörigkeit, selbst die Landeshauptstadt Wiesbaden verzichtet darauf. Diese exorbitant hohe Steuer, über die eine Kommune frei entscheiden kann, kann nur dauerhaft auf 225 Euro p.a. in Frankfurt gesenkt werden, wenn der Hundehalter zudem noch eine Begleithundeprüfung vorweisen kann. Dies stellt eine Benachteiligung der Menschen dar, die sich entschließen einen sogenannten Listenhund zu adoptieren, da sie trotz aller Nachweise und der bescheinigten Friedfertigkeit des Hundes (der Wesenstest ist alle 2 Jahre zu wiederholen!) dennoch nicht den regulären Steuersatz von aktuell 102 Euro erhalten können. Diese Ungerechtigkeit für verantwortungsbewusste Halter gilt es abzustellen und den sogenannten Listenhunden eine Vermittlungschance und somit die Aussicht auf ein artgerechtes Leben zu geben. In vier Bundesländern wurde mittlerweile die Rasseliste wieder abgeschafft, da individuelle Gefährlichkeitsprüfungen zielführender sind, als pauschal nach einer Rasse vorzugehen. Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 17.03.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 538 2025 Die Vorlage OF 710/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD, 1 CDU und Linke
Parteien: GRÜNE, CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.03.2025, OF 717/11 Betreff: Fußgängerüberweg Hanauer Landstraße/An der Mainkur: Gelbe Warnblinker anbringen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat: unverzüglich präventive Maßnahmen zu ergreifen um die Gefährdungen für Fußgänger und Radahrer am Fußgängerüberweg Hanauer Landstraße, Mainkur zu reduzieren. Begründung: An der Kreuzung Hanauer Landstraße, Mainkur stadtauswärts, kommt es gehäuft dazu, dass Autofahrer noch über den Fußgängerüberweg fahren, obwohl die Fußgängerampel bereits grün zeigt. Es kommt besonders häufig dazu, wenn es einen Rückstau von Hanauer Landstraße stadt-auswärts links auf der U-Abbiege Spur um die Mainkur herum, zum wieder auf die Stadteinwärtsseite der Hanauer Landstraße zu kommen. Es wird dann stark beschleunigt und nicht auf den bereits Grün habenden und schon kreuzenden Fuß- und Radverkehr geachtet. Lösungsvorschlag: Die entsprechende Fußgängerampel verfügt derzeit nicht über ein gelbes Blinklicht. Je ein gelbes Blinklicht für die beiden Pfosten der Fußgängerampel. Das gelbe Blinklicht sollte bereits 1-2 Sekunden bevor die Fußgängerampel auf grün schaltet, aktiviert werden. Foto: Julian Bucher Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 717/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 11 am 19.05.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6944 2025 Die Vorlage OF 717/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Satz "Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, ein gelbes Warnblinklicht und/oder zusätzliche Lichtsignalgeber direkt vor dem südöstlichen Fußgängerüberweg anzubringen." dem Tenor und der Satz "Zwei Lichtsignalgeber jeweils links und rechts von der südlichen Überquerungsmöglichkeit." der Begründung hinzugefügt sowie ein anderes Bild eingefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2025, OF 711/11 Betreff: Beim Architektenwettbewerb für die Europäische Schule den Erhalt der Kleingärten und der Frischluftschneise vorgeben Vorgang: V 572/23 OBR 11; ST 300/25 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, bei einem eventuellen Architektenwettbewerb für die Gestaltung der Europäischen Schule die Vorgabe zu machen, - die vorhandenen Kleingärten sowie - die Frischluftschneise zu erhalten. Begründung: Laut St 300 wird in Kürze das Verkehrsgutachten abgeschlossen. Der Magistrat schreibt: "nach erster Einschätzung scheint aus verkehrlicher Sicht der Bau der Europäischen Schule auf dem Ratsweg-Areal, auch unter Berücksichtigung der Umgebung, möglich". Der Ortsbeirat hat sich wiederholt für den Erhalt der Kleingärten, insbesondere der Anlage des Kleingärtnerverein Riederwald 1913 e. V., ausgesprochen. Die vom Magistrat erwähnte Bereitstellung von Ersatzflächen ist nicht akzeptabel, da diese nicht ortsnah möglich sind. Den Kleingärtnerinnen und Kleingärtnern sind keine langen Anfahrtswege zuzumuten. Der Ortsbeirat erinnert daran, dass bereits zahlreiche Gärten im Bereich Riederwald und Seckbach für Infrastrukturprojekte geopfert wurden und werden. Zu nennen sind die A 661, der U-Bahn Betriebshof, der Riederwaldtunnel und die Nordmainische S-Bahn. Genug ist genug. Die Frischluftzufuhr ist in Zeiten des Klimawandels essentiell für die Lebensqualität im Riederwald. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.01.2023, V 572 Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2025, ST 300 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 17.03.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 711/11 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, Linke und FDP gegen SPD und CDU (= Annahme); BFF (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2025, OF 703/11 Betreff: Verlängerung von Tempo 30 auf der Straße Alt-Fechenheim in Richtung An der Mainkur bis nach der Bushaltestelle "Alt-Fechenheim" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Verkehrszeichen 274-50 "Zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h" vom derzeitigen Standort Alt-Fechenheim in Höhe HN 39 um etwa 100 Meter weiter in Richtung Mainkur bis nach der Bushaltestelle "Alt-Fechenheim" zu versetzen, dadurch auf diesem Abschnitt dann Tempo 30 zu verlängern, um den dortigen Bussen des ÖPNV die Abfahrt aus der Buswanne zu erleichtern. Begründung: Bei der derzeitigen Regelung beschleunigt der Verkehr aus Richtung Fechenheim kommend in Richtung Mainkur, weil sich die Geschwindigkeit von 30 auf 50 ändert. Stehende Busse an der Haltestelle "Alt-Fechenheim" in Richtung Mainkur haben daher Schwierigkeiten beim Anfahren aus der Buswanne in den fließenden Verkehr. Auch vor dem Hintergrund der Ampelanlage und dem regen Fußverkehr von zur zum Cassellagelände und dem Lärmschutz der Anwohner, ist eine Verlängerung von Tempo 30 sinnvoll. Es wird in die Entscheidung des Magistrats gestellt, ob mit der Gegenrichtung analog verfahren werden soll. Hier besteht das Problem zwar nicht, weil es keine Buswanne an der Haltestelle gibt, gleichwohl wäre die Verkehrsregelung auf beiden Seiten identisch. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 17.03.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6611 2025 Die Vorlage OF 703/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor zusätzlich die Anbringung einer Fahrbahnmarkierung mit Tempo 30 erbeten wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.02.2025, OF 706/11 Betreff: Gartenabfallcontainer auf dem ehemaligen Lagerplatz des Grünflächenamtes im Riederwald beibehalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, bei der Auflösung des Lagerplatzes des Grünflächenamts im Riederwald einen Container für Gartenabfälle stehen zu lassen und regelmäßig zu leeren. Begründung: Der Lagerplatz wird geräumt, weil das Gelände für den Bau der Nordmainischen S-Bahn genutzt wird. Dort steht ein Container, den die Gartenbesitzer in der Umgebung gerne für die Entsorgung ihrer Gartenabfälle nutzen. Dieser wird weiter benötigt. Wenn der Container entfernt würde, bestünde die Gefahr, dass Gartenabfälle noch mehr im Wald selbst wild abgelegt würden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 17.03.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6614 2025 Die Vorlage OF 706/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD