Wassersensoren an gefährdeten Platanen Am Erlenbruch
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt die Anbringung von Wassersensoren an den Platanen in der Straße Am Erlenbruch, um deren Erhalt während des Baus des Riederwaldtunnels zu sichern. Dies ist wichtig für die Luftqualität und Kühlungsfunktion der umliegenden Häuser.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, bei den Platanen in der Straße "Am Erlenbruch" vor den Häusern 108 bis 128 Wassersensoren anzubringen oder auf die Autobahn GmbH (alternativ die ABG) einzuwirken, dies zu tun.
Begründung
Die Platanen sollen im Gegensatz zu den davor stehende Kastanien nicht für den Bau des Riederwaldtunnels gefällt werden. Sie sind für die direkt dahinter befindlichen Häuser der ABG in Hinblick auf die Luftqualität und Kühlungsfunktion im Sommer äußerst wichtig. Allerdings sind sie durch eine mögliche Grundwasserabsenkung beim Bau des Riederwaldtunnels stark gefährdet. Deshalb schlug ein Baumexperte die Anbringung von Wassersensoren vor.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Januar 2025Sie sind hierOFOF 692/11Wassersensoren an gefährdeten Platanen Am ErlenbruchOrtsbeiratsantrag · SPD
- 10. Februar 2025OMOM 6468Wassersensoren an gefährdeten Platanen Am ErlenbruchDirektanregung
- 12. Mai 2025Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 751Wassersensoren an gefährdeten Platanen Am ErlenbruchStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme