Fehlender Spielplatz gemäß Bebauungsplan Nr. 337 - Am Burghof
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 10 fordert den Magistrat auf, die Gründe für die Nichterrichtung eines Spielplatzes gemäß Bebauungsplan Nr. 337 zu prüfen und zu berichten. Es wird auf den steigenden Bedarf an Spielplätzen in Bonames hingewiesen, weshalb eine zügige Klärung und Umsetzung erforderlich ist.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum seit dem 28.09.1982, dem Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 337, trotz entsprechender Festsetzung (siehe unter 3.4 Öffentliche Grünfläche) zwischen Ludwig-Ruppel-Straße und Kalbacher Niddapfad, auf dem heutigen Flurstück 13/3 , offensichtlich bis heute nie ein Spielplatz errichtet wurde.
Ergänzend wird der Magistrat um Beantwortung der nachfolgenden Fragen gebeten:
- Aufgrund welcher Beschlusslage wurde die Errichtung des Spielplatzes unterlassen?
- Gibt es beispielsweise rechtlich gebundene, alternative Ersatzmaßnahmen (z. B. auf dem jetzigen Flurstück 8/30)?
- Innerhalb welchen Zeitraums kann dort bestenfalls ein Spielplatz errichtet werden, und was wäre deshalb hierfür (außer der Finanzierung) ergänzend noch erforderlich?
Begründung
Selbst wenn der nahe gelegene Hubschrauberlandeplatz eine Errichtung anfangs noch beeinträchtigt hätte, war das mit dem Abzug der Amerikaner Anfang der Neunzigerjahre obsolet. Der Magistrat verweist in seinen Stellungnahmen immer wieder auf fehlende öffentliche Flächen. Zudem wird auf die Notwendigkeit der Festsetzung innerhalb eines Bebauungsplanes verwiesen. Beides ist aber im beschriebenen Fall gegeben. Warum die Fläche mutmaßlich nie als Potenzial erachtet wurde, ist nicht nachvollziehbar. Aufgrund des herrschenden bzw. steigenden Bedarfs an Spielplätzen in Bonames kann und muss dort schnellstmöglich etwas geschehen!
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Dezember 2024OFOF 949/10Fehlender Spielplatz gemäß Bebauungsplan Nr. 337 - Am BurghofOrtsbeiratsantrag · SPD
- 14. Januar 2025Sie sind hierOMOM 6308Fehlender Spielplatz gemäß Bebauungsplan Nr. 337 - Am BurghofDirektanregung
- 7. April 2025Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 564Fehlender Spielplatz gemäß Bebauungsplan Nr. 337 - Am BurghofStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats