Fehlender Spielplatz gemäß Bebauungsplan Nr. 337 - Am Burghof
Zusammenfassung
Der Magistrat stellt fest, dass der fehlende Spielplatz gemäß Bebauungsplan Nr. 337 nicht umgesetzt wurde, da das Flurstück 8/30 in Privatbesitz ist und keine rechtlich gebundenen Kompensationsmaßnahmen vorliegen. Die bestehende Gehölzstruktur wird als wertvoll für die Artenvielfalt angesehen und eine Rodung für einen Spielplatz wird nicht empfohlen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenStellungnahme des Magistrats
Es liegen keine Erkenntnisse vor, warum die Festsetzung "Kinderspielplatz" seinerzeit nicht umgesetzt wurde. Das Baumkataster zeigt einen Gehölzbestand, welcher noch vor Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 337 entstanden ist. Eine entsprechende Beschlusslage ist nicht bekannt. Das Flurstück 8/30 ist in Privatbesitz, rechtlich gebundene Kompensationsmaßnahmen liegen nicht vor. Es hat sich auf dem Flurstück eine Gehölzstruktur ausgebildet, die heute als "tiny forest" oder Vogelschutzgehölz bezeichnet werden kann. Im Sinne der Klimaanpassung und der Artenvielfalt ist die Entwicklung dieses waldartigen Bestandes ein großer Gewinn und sollte erhalten werden. Für einen großen baumfreien Spielplatz, wie es der Bebauungsplan vorsieht, wären große Rodungsmaßnahmen für den Platz selbst und entsprechende Zufahrten erforderlich. Die Herstellung eines konventionell ausgestatteten Spielplatzes auf dem Flurstück 13/3 wäre heute mit großen Eingriffen verbunden und kann aus fachlicher Sicht nicht empfohlen werden. Auch bei geringerer Flächennutzung und -ausstattung wäre in jedem Fall Gehölzrückschnitte zur Herstellung der Verkehrssicherheit erforderlich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Dezember 2024OFOF 949/10Fehlender Spielplatz gemäß Bebauungsplan Nr. 337 - Am BurghofOrtsbeiratsantrag · SPD
- 14. Januar 2025OMOM 6308Fehlender Spielplatz gemäß Bebauungsplan Nr. 337 - Am BurghofDirektanregung
- 7. April 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 564Fehlender Spielplatz gemäß Bebauungsplan Nr. 337 - Am BurghofStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab