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Instandsetzen der Festwiese "Villa Bonn"

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 5
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, die Festwiese "Villa Bonn" instand zu setzen, da sich diese in einem schlechten Zustand befindet. Die Maßnahme soll die Nutzung der Fläche verbessern und die Versickerung von Regenwasser ermöglichen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, die Festwiese "Villa Bonn" in Absprache mit dem Vereinsring Oberrad e. V. instand setzen zu lassen, indem u. a. Unebenheiten der Oberfläche beseitigt werden und der Boden aufgelockert wird.

Begründung

Leider befindet sich die Festwiese "Villa Bonn" in einem schlechten Zustand. Die Oberfläche ist uneben und in Teilen stark verdichtet. Letzteres führt u. a. dazu, dass beispielsweise Regenwasser nicht oder nur unzureichend versickern kann. Es ist sowohl für die Nutzerinnen und Nutzer des Bolzplatzes als auch für den Vereinsring wünschenswert, die Festwiese "Villa Bonn" instand setzen zu lassen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. Februar 2025OFOF 1331/5Instandsetzen der Festwiese „Villa Bonn“Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD
  2. 21. Februar 2025Sie sind hier
    OMOM 6604Instandsetzen der Festwiese „Villa Bonn“
    Direktanregung
  3. 12. Mai 2025Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 796Instandsetzen der Festwiese "Villa Bonn"Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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