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Schutz des Stadtteils Riederwald bei Großveranstaltungen im Stadion am Bornheimer Hang

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

21.08.2017

Anregung Ortsbeirat

Verhinderung der Einfahrt von Nichtanliegerinnen und Nichtanliegern in den Riederwald bei Veranstaltungen im Stadion am Bornheimer Hang

Details im PARLIS OM_1984_2017
20.11.2017

Stellungnahme des Magistrats

Verhinderung der Einfahrt von Nichtanliegerinnen und Nichtanliegern in den Riederwald bei Veranstaltungen im Stadion am Bornheimer Hang

Details im PARLIS ST_2298_2017
24.04.2023

Anregung Ortsbeirat

Schutz des Stadtteils Riederwald bei Großveranstaltungen im Stadion am Bornheimer Hang

Details im PARLIS OM_3818_2023
05.06.2023

Stellungnahme des Magistrats

Instandsetzung der Pflastersteine auf der oberen Berger Straße

Details im PARLIS ST_1269_2023
30.10.2023

Stellungnahme des Magistrats

Schutz des Stadtteils Riederwald bei Großveranstaltungen im Stadion am Bornheimer Hang

Details im PARLIS ST_2218_2023
15.07.2024

Antrag Ortsbeirat

Schutz des Stadtteils Riederwald bei Großveranstaltungen im Stadion am Bornheimer Hang

Details im PARLIS OF_653-11_2024
02.09.2024

Auskunftsersuchen

Schutz des Stadtteils Riederwald bei Großveranstaltungen im Stadion am Bornheimer Hang

Details im PARLIS V_997_2024
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 15.07.2024, OF 653/11 Betreff: Schutz des Stadtteils Riederwald bei Großveranstaltungen im Stadion am Bornheimer Hang Vorgang: OM 1984/17 OBR 11; ST 2298/17; OM 3818/23 OBR 11; ST 2218/23; ST 1269/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob es die im Jahre 2017 genannte Verfügung zum Schutz des Stadtteils Riederwald gibt oder nicht. Weiterhin fragt der Ortsbeirat, ob der Magistrat ggf. eine solche Verfügung erlassen wird. In der ST 2298 von 2017 hatte der Magistrat mitgeteilt, "aufgrund städtischer Verfügung" gelte für einen Mieter des Stadions, er müsse auf eigene Kosten Ordnungskräfte für den zu sichernden Stadtteil Riederwald stellen.

Begründung:

Leider gibt es bisher keine Verbesserung der Situation, dass bei Großveranstaltungen im Stadion der westliche Teil der Siedlung Riederwald von Autos überschwemmt wird, die im großen Stil illegal parken. Der Ortsbeirat begrüßt die Veranstaltungen, wünscht sich aber, dass die Stadt oder der Veranstalter die Einfahrt von fremden Besuchern in den Stadtteil verhindert, wie es früher der Fall war und anlässlich der Dippemess noch ist. Der Magistrat hat in diesem Zusammenhang zuletzt in der ST 1269 auf die hessische Versammlungsstättenrichtlinie verwiesen, die dem Betreiber einen Ordnungsdienst vorschreibt. Der Ortsbeirat hat beim Studium der Richtlinie dort allerdings keinen Hinweis auf den Schutz des Stadionumfeldes gefunden; die Richtlinie bezieht sich vollständig auf den Schutz der Versammlungsstätte selbst. Unabhängig davon wird der Ortsbeirat das Gespräch mit dem Stadionbetreiber FSV Frankfurt suchen, wie in der Stellungnahme 1269 angeregt.dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.08.2017, OM 1984 Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2298 Anregung an den Magistrat vom 24.04.2023, OM 3818 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1269 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2218 Beratung im Ortsbeirat: 11

Beratungsergebnisse:

32. Sitzung des OBR 11 am 02.09.2024, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 997 2024 Die Vorlage OF 653/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme