Invasive Verbreitung von Götterbäumen in Frankfurt begrenzen
Zusammenfassung
Der Antrag fordert eine Änderung der Baumsatzung, um die invasive Verbreitung von Götterbäumen in Frankfurt zu begrenzen. Dies soll durch die Möglichkeit der gebührenfreien Entfernung und die Entwicklung von Maßnahmen zum Umgang mit dieser Baumart erreicht werden. Ziel ist es, die heimische Biodiversität zu schützen und gesundheitliche Risiken zu minimieren.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert die Baumsatzung zu ändern, um "verpflichtungsfrei und gebührenfrei" Götterbäume entfernen zu können und Maßnahmen beim zukünftigen Umgang mit dem Götterbaum in Frankfurt zu entwickeln.
Begründung
Der Götterbaum ist kein heimisches Gewächs, sondern ein aus China stammender schnellwachsender, hochsämiger Baum. Die Baumart wird im Volksmund "Ghetto- Palme" genannt. Die Art verbreitet sich sehr schnell. Besonders häufig ist der Baum innerstädtisch in wirtschaftlich schlecht geführten Bereichen zu finden. Der Baum wächst mit bis zu vier Meter im Jahr sehr schnell und die Äste sind sehr brüchig. Die Baumart verdrängt heimische Baumarten und ist daher von der EU als gefährdend eingestuft worden und steht seit 2019 auf der Liste der invasiven Arten der EU. Eine massive Verbreitung auf ländliche Freiflächen in Ungarn ist nicht mehr rückgängig zu machen. In weiten Teilen Italiens ist der Baum sehr verbreitet und wandert nun von Süden nach Tirol ein. Die Stadt Berlin hat bereits Maßnahmen ergriffen, die eine weitere Verbreitung des Götterbaums zum Nachteil anderer heimischer Bäume beschränken soll. Der städtiche Lebensraum bietet der Pflanze ideale Verbreitungsbedingungen, durch seine Verbreitung von Allergernen ist er problematisch für viele Menschen. - Umwelt: Als invasive Art kann der Götterbaum einheimische Pflanzenarten verdrängen und die lokale Biodiversität beeinträchtigen. Er bildet dichte Bestände, die das Wachstum anderer Pflanzen behindern und Ökosysteme verändern können. - Wirtschaft: Der Götterbaum kann durch seine rasche Ausbreitung und die Fähigkeit, auf Ruderalflächen zu gedeihen, zu einem Problem für die Land- und Forstwirtschaft werden. Durch die massive Wurzelaktivität und der Möglichkeit der Besiedelung extremer Standorte können jene Individuen, welche in der Nähe von Infrastrukturen aufkommen, größere mechanische Schäden durch das starke Wurzelwachstum an diesen Baulichkeiten verursachen. - Gesundheit: Der Baum produziert Allergene und sein Holz kann Hautreizungen verursachen. Der unangenehme Geruch der Blätter kann ebenfalls als störend empfunden werden. Samen und Rinde sind giftig für Mensch und Tiere.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 3. April 2025 brachte CDU im Ortsbeirat 3 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 28.04.2025 im OBR 11 angenommen.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD und 2 GRÜNE gegen 2 CDU und Linke (= Ablehnung); 2 GRÜNE und 1 CDU (= Enthaltung)