Invasive Verbreitung von Götterbäumen in Frankfurt begrenzen
Zusammenfassung
Der Vorschlag sieht vor, die Baumschutzsatzung zu ändern, um die Entfernung von Götterbäumen zu erleichtern, da diese als invasive Art die lokale Biodiversität bedrohen. Die Begründung beschreibt die schnelles und gefährliches Wachstum des Götterbaums sowie seine gesundheitlichen, ökologischen und wirtschaftlichen Auswirkungen. Erwartetes Ergebnis ist die Entwicklung von Maßnahmen, um die Verbreitung des Götterbaums einzudämmen.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAnregung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, die Baumschutzsatzung zu ändern, um verpflichtungsfrei und gebührenfrei Götterbäume entfernen zu dürfen und Maßnahmen zum zukünftigen Umgang mit dem Götterbaum in Frankfurt zu entwickeln.
Begründung
Der Götterbaum ist kein heimisches Gewächs, sondern ein aus China stammender schnellwachsender, hochsämiger Baum. Die Baumart wird im Volksmund "Ghetto-Palme" genannt. Die Art verbreitet sich sehr schnell. Besonders häufig ist der Baum innerstädtisch in wirtschaftlich schlecht geführten Bereichen zu finden. Der Baum wächst mit bis zu vier Metern pro Jahr sehr schnell und die Äste sind sehr brüchig. Diese Baumart verdrängt heimische Baumarten und ist daher von der EU als gefährdend eingestuft. Sie steht seit 2019 auf der Liste der invasiven Arten in der EU. Eine massive Verbreitung auf ländliche Freiflächen in Ungarn ist nicht mehr rückgängig zu machen. In weiten Teilen Italiens ist der Baum sehr verbreitet und wandert nun von Süden her nach Tirol ein. Die Stadt Berlin hat bereits Maßnahmen ergriffen, die eine weitere Verbreitung des Götterbaums zum Nachteil anderer heimischer Bäume beschränken sollen. Der städtische Lebensraum bietet der Pflanze ideale Bedingungen und durch seine Verbreitung von Allergenen ist er problematisch für viele Menschen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. April 2025Sie sind hierOAOA 551Invasive Verbreitung von Götterbäumen in Frankfurt begrenzenAnregung
- 5. September 2025Antwort des Magistrats · nach 19 WochenBB 329Invasive Verbreitung von Götterbäumen in Frankfurt begrenzenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), AfD (= Annahme) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung)