Invasive Verbreitung von Götterbäumen in Frankfurt begrenzen
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Bisheriger Verlauf
03.04.2025
28.04.2025
Antrag Ortsbeirat
Invasive Verbreitung von Götterbäumen in Frankfurt begrenzen
Details im PARLIS OF_727-11_2025Anregung Ortsbeirat
Invasive Verbreitung von Götterbäumen in Frankfurt begrenzen
Details im PARLIS OA_551_202503.04.2025
Antrag Ortsbeirat
Invasive Verbreitung von Götterbäumen in Frankfurt begrenzen
Details im PARLIS OF_727-11_202528.04.2025
Anregung Ortsbeirat
Invasive Verbreitung von Götterbäumen in Frankfurt begrenzen
Details im PARLIS OA_551_2025 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung vom 28.04.2025, OA 551
entstanden aus Vorlage: OF 727/11 vom 03.04.2025 Betreff: Invasive Verbreitung von Götterbäumen in Frankfurt begrenzen
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Baumschutzsatzung zu ändern, um verpflichtungsfrei und gebührenfrei Götterbäume entfernen zu dürfen und Maßnahmen zum zukünftigen Umgang mit dem Götterbaum in Frankfurt zu entwickeln. Begründung:
Der Götterbaum ist kein heimisches Gewächs, sondern ein aus China stammender schnellwachsender, hochsämiger Baum. Die Baumart wird im Volksmund "Ghetto-Palme" genannt. Die Art verbreitet sich sehr schnell. Besonders häufig ist der Baum innerstädtisch in wirtschaftlich schlecht geführten Bereichen zu finden. Der Baum wächst mit bis zu vier Metern pro Jahr sehr schnell und die Äste sind sehr brüchig. Diese Baumart verdrängt heimische Baumarten und ist daher von der EU als gefährdend eingestuft. Sie steht seit 2019 auf der Liste der invasiven Arten in der EU. Eine massive Verbreitung auf ländliche Freiflächen in Ungarn ist nicht mehr rückgängig zu machen. In weiten Teilen Italiens ist der Baum sehr verbreitet und wandert nun von Süden her nach Tirol ein. Die Stadt Berlin hat bereits Maßnahmen ergriffen, die eine weitere Verbreitung des Götterbaums zum Nachteil anderer heimischer Bäume beschränken sollen. Der städtische Lebensraum bietet der Pflanze ideale Bedingungen und durch seine Verbreitung von Allergenen ist er problematisch für viele Menschen. Problematisch ist: - Umwelt: Als invasive Art kann der Götterbaum einheimische Pflanzenarten verdrängen und die lokale Biodiversität beeinträchtigen. Er bildet dichte Bestände, die das Wachstum anderer Pflanzen behindern und Ökosysteme verändern können. - Wirtschaft: Der Götterbaum kann durch seine rasche Ausbreitung und die Fähigkeit, auf Ruderalflächen zu gedeihen, zu einem Problem für die Land- und Forstwirtschaft werden. Durch die massive Wurzelaktivität und der Möglichkeit der Besiedelung extremer Standorte können jene Individuen, welche in der Nähe von Infrastrukturen aufkommen, größere mechanische Schäden durch das starke Wurzelwachstum an diesen Baulichkeiten verursachen. - Gesundheit: Der Baum produziert Allergene und sein Holz kann Hautreizungen verursachen. Der unangenehme Geruch der Blätter kann ebenfalls als störend empfunden werden. Samen und Rinde sind giftig für Mensch und Tier. Quellen: - Forstdienst Wald und Holz - Tirol https://forstdienst.provinz.bz.it/de/wald-holz/goetterbaum - Elietta Becker in: https://www.lubera.com/de/gartenbuch/goetterbaum-giftig-p4363 - Beigefügt ist der Beschluss des Sachverständigenbeirats für Naturschutz und Landschaftspflege Berlin zu "Empfehlungen zum Umgang mit dem Götterbaum in Berlin vor dem Hintergrund der EU-Verordnung zu invasiven Arten" Anlage 1 (ca. 353 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11
Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 07.05.2025
Beratungsergebnisse:
36. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 22.05.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 551 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), AfD (= Annahme) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6188, 36. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 22.05.2025