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Vorlagentyp: OA ID: OA_551_2025 Erstellt: 28.04.2025 Aktualisiert: 11.09.2025

Parser Lab: Invasive Verbreitung von Götterbäumen in Frankfurt begrenzen

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Originaltext (PARLIS)

Quelle
✅ Betreff ⛔️ Vorgang ⛔️ Beschlussvorschlag ✅ Begründung ⛔️ Anlagen ⛔️ Beratungsergebnisse
S A C H S T A N D :
   Anregung vom 28.04.2025, OA 551 entstanden aus Vorlage: 
            OF 727/11 vom
 03.04.2025   Betreff:  Invasive Verbreitung von Götterbäumen in
 Frankfurt begrenzen     Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
  Der Magistrat wird aufgefordert, die
 Baumschutzsatzung zu ändern, um verpflichtungsfrei und gebührenfrei Götterbäume
 entfernen zu dürfen und Maßnahmen zum zukünftigen Umgang mit dem Götterbaum in
 Frankfurt zu entwickeln.     Begründung: Der Götterbaum ist kein heimisches Gewächs, sondern
 ein aus China stammender schnellwachsender, hochsämiger Baum. Die Baumart wird
 im Volksmund "Ghetto-Palme" genannt. Die Art verbreitet sich sehr schnell.
 Besonders häufig ist der Baum innerstädtisch in wirtschaftlich schlecht
 geführten Bereichen zu finden. Der Baum wächst mit bis zu vier Metern pro
 Jahr sehr schnell und die Äste sind sehr brüchig. Diese Baumart verdrängt
 heimische Baumarten und ist daher von der EU als gefährdend eingestuft. Sie
 steht seit 2019 auf der Liste der invasiven Arten in der EU. Eine massive
 Verbreitung auf ländliche Freiflächen in Ungarn ist nicht mehr rückgängig zu
 machen. In weiten Teilen Italiens ist der Baum sehr verbreitet und wandert nun
 von Süden her nach Tirol ein.    Die Stadt Berlin hat bereits Maßnahmen ergriffen, die
 eine weitere Verbreitung des Götterbaums zum Nachteil anderer heimischer Bäume
 beschränken sollen. Der städtische Lebensraum bietet der Pflanze ideale
 Bedingungen und durch seine Verbreitung von Allergenen ist er problematisch für
 viele Menschen.  
Problematisch ist: - Umwelt: Als invasive Art kann der
 Götterbaum einheimische Pflanzenarten verdrängen und die lokale Biodiversität
 beeinträchtigen. Er bildet dichte Bestände, die das Wachstum anderer Pflanzen
 behindern und Ökosysteme verändern können. - Wirtschaft: Der Götterbaum kann durch seine rasche
 Ausbreitung und die Fähigkeit, auf Ruderalflächen zu gedeihen, zu einem Problem
 für die Land- und Forstwirtschaft werden. Durch die massive Wurzelaktivität und
 der Möglichkeit der Besiedelung extremer Standorte können jene Individuen,
 welche in der Nähe von Infrastrukturen aufkommen, größere mechanische Schäden
 durch das starke Wurzelwachstum an diesen Baulichkeiten verursachen. - Gesundheit: Der Baum produziert
 Allergene und sein Holz kann Hautreizungen verursachen. Der unangenehme Geruch
 der Blätter kann ebenfalls als störend empfunden werden. Samen und Rinde sind
 giftig für Mensch und Tier.   Quellen:  - Forstdienst Wald und Holz - Tirol
 https://forstdienst.provinz.bz.it/de/wald-holz/goetterbaum - Elietta Becker in:
 https://www.lubera.com/de/gartenbuch/goetterbaum-giftig-p4363 - Beigefügt ist der Beschluss des
 Sachverständigenbeirats für Naturschutz und Landschaftspflege Berlin zu
 "Empfehlungen zum Umgang mit dem Götterbaum in Berlin vor dem Hintergrund der
 EU-Verordnung zu invasiven Arten"    Anlage   1   (ca.
   353 KB)   
 Antragstellender Ortsbeirat: 
            Ortsbeirat 11 
 Vertraulichkeit: Nein   dazugehörende Vorlage: 
            Bericht des
 Magistrats vom 05.09.2025, B 329  
 Zuständige Ausschüsse: 
            Ausschuss für
 Klima- und Umweltschutz   Versandpaket: 07.05.2025     Beratungsergebnisse:  36. Sitzung des
 Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 22.05.2025, TO I, TOP 23
     
 
                  Beschluss:    nicht   auf TO   
   Die Vorlage OA 551 wird dem   Magistrat zur Prüfung
 und Berichterstattung überwiesen.   (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
        Abstimmung:    
  GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und   FRAKTION gegen CDU
 (= vereinfachtes Verfahren), AfD (= Annahme) und   ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)
     
  Sonstige Voten/Protokollerklärung:
  BFF-BIG (= Annahme)   Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung)
   
 Beschlussausfertigung(en):  §
 6188, 36. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom
 22.05.2025

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  • Vorgang Fehlt
  • Beschlussvorschlag Fehlt
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  • Anlagen Fehlt
  • Beratungsergebnisse Fehlt

Betreff

Invasive Verbreitung von Götterbäumen in Frankfurt begrenzen

Begründung

Der Götterbaum ist kein heimisches Gewächs, sondern ein aus China stammender schnellwachsender, hochsämiger Baum. Die Baumart wird im Volksmund "Ghetto-Palme" genannt. Die Art verbreitet sich sehr schnell. Besonders häufig ist der Baum innerstädtisch in wirtschaftlich schlecht geführten Bereichen zu finden. Der Baum wächst mit bis zu vier Metern pro Jahr sehr schnell und die Äste sind sehr brüchig. Diese Baumart verdrängt heimische Baumarten und ist daher von der EU als gefährdend eingestuft. Sie steht seit 2019 auf der Liste der invasiven Arten in der EU. Eine massive Verbreitung auf ländliche Freiflächen in Ungarn ist nicht mehr rückgängig zu machen. In weiten Teilen Italiens ist der Baum sehr verbreitet und wandert nun von Süden her nach Tirol ein. Die Stadt Berlin hat bereits Maßnahmen ergriffen, die eine weitere Verbreitung des Götterbaums zum Nachteil anderer heimischer Bäume beschränken sollen. Der städtische Lebensraum bietet der Pflanze ideale Bedingungen und durch seine Verbreitung von Allergenen ist er problematisch für viele Menschen. Problematisch ist: - Umwelt: Als invasive Art kann der Götterbaum einheimische Pflanzenarten verdrängen und die lokale Biodiversität beeinträchtigen. Er bildet dichte Bestände, die das Wachstum anderer Pflanzen behindern und Ökosysteme verändern können. - Wirtschaft: Der Götterbaum kann durch seine rasche Ausbreitung und die Fähigkeit, auf Ruderalflächen zu gedeihen, zu einem Problem für die Land- und Forstwirtschaft werden. Durch die massive Wurzelaktivität und der Möglichkeit der Besiedelung extremer Standorte können jene Individuen, welche in der Nähe von Infrastrukturen aufkommen, größere mechanische Schäden durch das starke Wurzelwachstum an diesen Baulichkeiten verursachen. - Gesundheit: Der Baum produziert Allergene und sein Holz kann Hautreizungen verursachen. Der unangenehme Geruch der Blätter kann ebenfalls als störend empfunden werden. Samen und Rinde sind giftig für Mensch und Tier. Quellen: - Forstdienst Wald und Holz - Tirol https://forstdienst.provinz.bz.it/de/wald-holz/goetterbaum - Elietta Becker in: https://www.lubera.com/de/gartenbuch/goetterbaum-giftig-p4363 - Beigefügt ist der Beschluss des Sachverständigenbeirats für Naturschutz und Landschaftspflege Berlin zu "Empfehlungen zum Umgang mit dem Götterbaum in Berlin vor dem Hintergrund der EU-Verordnung zu invasiven Arten" Anlage 1 (ca. 353 KB)
Vollständige Regex-Ausgabe (JSON)
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  "anregung_date": "2025-04-28",
  "entstanden_aus": "OF 727/11 vom\n 03.04.2025",
  "dazugehoerige_vorlage": "Bericht des\n Magistrats vom 05.09.2025, B 329",
  "zustaendige_ausschuesse": "Ausschuss für\n Klima- und Umweltschutz",
  "antragstellender_ortsbeirat": "Ortsbeirat 11"
}
                    
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Parser-Diagnostik

Strukturierte Daten vorhanden
Ja
Regex Felder
11
docETL Extraktion
Fehlt
docETL Entscheidungsschritte
Fehlt
docETL Markdown
Fehlt
Pflichtfelder Regex
1 Feld(er) fehlen