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Sicherheit an der Kreuzung Hanauer Landstraße/sog. Am Hollerbrunnen (Höhe Am Roten Graben) erhöhen

Lesezeit: 4 Minuten

Bisheriger Verlauf

23.02.2025

Antrag Ortsbeirat

Sicherheit an der Kreuzung Hanauer Landstraße/sog. Am Hollerbrunnen (Höhe Am Roten Graben) erhöhen

Details im PARLIS OF_704-11_2025
17.03.2025

Anregung Ortsbeirat

Sicherheit an der Kreuzung Hanauer Landstraße/sog. Am Hollerbrunnen (Höhe Am Roten Graben) erhöhen

Details im PARLIS OM_6612_2025
13.06.2025

Stellungnahme des Magistrats

Sicherheit an der Kreuzung Hanauer Landstraße/sog. Am Hollerbrunnen (Höhe Am Roten Graben) erhöhen

Details im PARLIS ST_966_2025
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 17.03.2025, OM 6612 entstanden aus Vorlage: OF 704/11 vom 23.02.2025

Betreff: Sicherheit an der Kreuzung Hanauer Landstraße/sog. Am Hollerbrunnen (Höhe Am Roten Graben) erhöhen
1. Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen und sich ggf. mit den zuständigen Behörden (bspw. Hessen Mobil) in Verbindung zu setzen, dass die Verkehrssicherheit an der oben genannten Kreuzung für den fußläufigen Verkehr und den Radverkehr schnell und deutlich erhöht wird. Das unregulierte Aufeinandertreffen von Pkws, Lkws und Radverkehr stellt für den Radverkehr eine große Gefahr und eine unzureichende Sicherheitslage dar! Zur Situation: Im Zuge der Sanierung der Omegabrücke existiert seit einigen Wochen eine für den Autoverkehr durchaus sinnvolle Möglichkeit, die zurzeit nicht mögliche Überfahrt der Omegabrücke von Fechenheim/Innenstadt Frankfurt nach Norden in Richtung Frankfurt-Enkheim/Fechenheim-Nord zu ermöglichen. 2. Der Autoverkehr fährt nun von der Hanauer Landstraße mit einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h (Ausweisung wenige Meter vor dem Kreuzungsbereich) Richtung Osten in eine Nebenstraße, von der es möglich ist, die Hanauer Landstraße in Richtung Norden zu überqueren und auf die Omegabrücke zu fahren. Der dabei zu überquerende Fuß- und Radweg wird meist mit einer an die Sicherheitslage nicht angepassten Geschwindigkeit passiert: Dieser Umstand führt über den ganzen Tag immer wieder zu Situationen, in denen Leib und Leben von Fahrradfahrer:innen gefährdet sind. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dort das in östlicher Richtung, kurz vor dem Kreuzungsbereich, stehende Schild mit ausgewiesener Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h durch ein entsprechendes Schild mit einer Begrenzung von 30 km/h zu ersetzen. 3. Zudem wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob in diesem Bereich eine ausgewiesene Fahrspur für Fuß- und Radverkehr am südlichen Rand des Fahrwegs angelegt bzw. deutlich markiert (zum Beispiel mit roter Farbmarkierung der Fahrbahn oder Aufstellen entsprechender Schrankenzäune) werden kann. Alternativ ist zu prüfen, ob die rechte Fahrspur der Hanauer Landstraße Richtung Osten vor dem Kreuzungsbereich als Rechtsabbiegespur mit eigener Ampelschaltung (temporär) genutzt werden kann. Der von Fuß- und Radverkehr genutzte Fahrweg südlich der Hanauer Landstraße erhält ebenfalls eine Ampel in beiden Richtungen als schaltbare Bedarfsampel in Verbindung mit der Rechtsabbiegerampel. Im Tenor beschriebener Kreuzungsbereich (Geoportal Frankfurt und Google Streetview 2023) (Geoportal Frankfurt) (privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 966
Beratung im Ortsbeirat: 11

Beratungsergebnisse:

39. Sitzung des OBR 11 am 19.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme