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Meine Nachbarschaft: Wilhelm-Kobelt-Straße

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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 6

Wohin mit den Fahrzeugen in der Henriette-Fürth-Straße?

21.09.2025 · Aktualisiert: 03.11.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.09.2025, OF 1321/6 Betreff: Wohin mit den Fahrzeugen in der Henriette-Fürth-Straße? Dem Antragsteller ist berichtet worden, dass die Anwohner:innen der Henriette-Fürth-Straße, die einen Stellplatz auf der Fläche gemietet haben, die möglicherweise demnächst überbaut werden soll, ihre Fahrzeuge beseitigen sollten. Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten 1. wo die Anwohner:innen, die gegenwärtig auf dem in der Begründung genannten Parkplatz ihre Fahrzeuge abstellen, künftig ihre Fahrzeuge abstellen sollen, wenn dieser Parkplatz nicht mehr zur Verfügung steht und wenn in Betracht gezogen wird, dass die Aufnahmekapazität des Stadtteils für ruhenden Verkehr bereits jetzt vollkommen ausgeschöpft ist und 2. ob der genannte Parkplatz nicht als Stellplätze für die Bebauung der umliegenden Wohnhäuser aufgrund der seinerzeit erteilten Baugenehmigungen erhalten bleiben muss. Begründung: Der Antragsgegenständliche Parkplatz verfügt über rund 160 Stellplätze. Er befindet sich am westlichen Ende der Henriette-Fürth-Straße und erstreckt sich entlang dieser und der Rheinlandstraße. Er ist dringend erforderlich, weil das Quartier bereits jetzt - also mit diesem Parkplatz - unter einem so hohen Parkdruck leidet, dass oftmals sogar Rettungswege versperrt sind. Zu beachten ist, dass bereits vor dem Inkrafttreten der Frankfurter Stellplatzsatzung, die in den 1990ern erlassen wurde, Bauherren dazu verpflichtet waren, "Einstellplätze" oder Garagen für die "zu erwartenden Kraftfahrzeuge der Bewohner" zu schaffen. Daher ist es nicht auszuschließen, dass durch den Wegfall des Parkplatzes eine Nebenbestimmung zur Genehmigung der vorhandenen Bebauung entfallen ist. Die Beseitigung der Parkplätze würde damit zu einem rechtswidrigen Zustand führen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 36 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1288 2025 Die Vorlage OF 1321/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 6

Es geht nicht mehr anders: Anwohnerparken für fast ganz Schwanheim

21.09.2025 · Aktualisiert: 03.11.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.09.2025, OF 1322/6 Betreff: Es geht nicht mehr anders: Anwohnerparken für fast ganz Schwanheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert für ganz Schwanheim festzulegen, dass die Parkflächen in Schwanheim nur noch Anwohner:innen zur Verfügung stehen und hiervor lediglich die Straße Alt Schwanheim und den unmittelbar angrenzenden Bereich temporär (mit Parkscheibe) auszunehmen. Begründung: Der Antragsteller ist sich darüber im Klaren, dass die Anordnung von Anwohnerparken nicht mehr das von der Stadt Frankfurt favorisierte Konzept des Parkraummanagements ist und er hat sich in der Vergangenheit selbst öffentlich gegen ein Anwohnerparken ausgesprochen. Allerdings hat sich nicht zuletzt durch die von dem Ortsbeirat 6 beschlossene Verkürzung der Parkdauer auf den Waldparkplätzen entlang der Schwanheimer Bahnstraße die Parksituation dramatisch verschlechtert. Diese Maßnahme war durch die Absicht motiviert, solchen "Unternehmen", die den öffentlichen Parkraum für Reisende, die vom Flughafen Frankfurt abreisen, anzubieten, die Grundlage zu entziehen. Das Geschäftsmodell dieser Unternehmen liegt darin, entgeltlich Fahrzeuge entgegenzunehmen und diese auf öffentlichen Parkplätzen abzustellen. Auf den Waldparkplätzen mussten diese Fahrzeuge immerhin innerhalb von 24 Stunden umgeparkt werden, um der Gefahr eine Bußgeldes zu entgehen. Das gilt nicht für den sonstigen Straßenraum in Schwanheim, der jetzt zu diesem Zweck genutzt wird. Dass der Straßenraum zu diesem Zweck genutzt wird, ergibt sich aus den Beobachtungen des Antragstellers. Insbesondere die in der Rheinlandstraße abgestellten Fahrzeuge sind nur ganz vereinzelt in Frankfurt zugelassen und stammen nicht selten aus dem Ausland, insbesondere Frankreich, Belgien und Polen. Das wäre nicht weiter dramatisch, wenn die Parkraumsituation aufgrund der mangelhaften Anbindung Schwanheims an den ÖPNV schon so angespannt wäre. Der Bereich um die Alt Schwanheim ist hiervon temporär auszunehmen, damit weiterhin die umliegende Gastronomie besucht werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 1322/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, Linke, FDP und BFF gegen SPD und GRÜNE (= Annahme)

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Zusätzliche Radbügel in Schwanheim (Straßen Alt-Schwanheim und Vogesenstraße)

02.09.2025 · Aktualisiert: 16.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7270 entstanden aus Vorlage: OF 1256/6 vom 16.08.2025 Betreff: Zusätzliche Radbügel in Schwanheim (Straßen Alt-Schwanheim und Vogesenstraße) Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Straße Alt-Schwanheim zusätzliche Radbügel zu montieren. Die gastronomischen Betriebe in und um die Straße Alt-Schwanheim ziehen eine große Menge radfahrender Ausflügler*innen an. Sichere und zeitgemäße Abstellmöglichkeiten für Fahrräder sind dafür nicht ausreichend vorhanden. Neue Standorte sollen sein: 1. Alt-Schwanheim, Höhe Hausnummer 42, südlich der Außengastronomie-Fläche des Eissalons: Wiedereinbau von zwei Radbügeln, die im Zuge von Spartenarbeiten entfernt und nicht wieder montiert wurden (Bilder 1 und 2). 2. Vogesenstraße, Nordseite, vor der Kreuzung mit der Straße Alt-Schwanheim. Zwei Bügel in Längsaufstellung, auch um das permanente Falschparken auf dem Gehweg zu vermeiden, dass zu Fuß Gehende aufgrund der Schaltkästen in den Fließverkehr zwingt (Bilder 3 bis 6). Begründung: Bild 1 Bild 2 Bild 3 Bild 4 Bild 5 Bild 6 Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein

OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 6

Schwanheim: Zusätzliche Radbügel in Schwanheim (Straßen Alt-Schwanheim und Vogesenstraße)

16.08.2025 · Aktualisiert: 17.09.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2025, OF 1256/6 Betreff: Schwanheim: Zusätzliche Radbügel in Schwanheim (Straßen Alt-Schwanheim und Vogesenstraße) Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten im Bereich der Straße Alt Schwanheim zusätzliche Radbügel zu montieren. Die gastronomischen Betriebe in und um die Alt Schwanheim ziehen eine große Menge radfahrende Ausflügler*innen an. Sichere und zeitgemäße Fahrrad-Abstellmöglichkeiten sind dafür nicht ausreichend vorhanden. Neue Standorte sollen sein: 1. Alt Schwanheim, Höhe Hausnummer 42, südlich der Außengastronomie-Fläche des Eissalons: Wiedereinbau von zwei Radbügeln, die im Zuge von Sparten-Arbeiten entfernt und nicht wieder montiert wurden. (Bilder 1 und 2) 2. Vogesenstraße, Nordseite, vor der Kreuzung mit Alt Schwanheim. Zwei Bügel in Längsaufstellung, auch um das permanente Falschparken auf dem Gehweg zu vermeiden, dass Fußgehende aufgrund der Schaltkästen in die Fließverkehr zwingt. (Bilder 3 bis 6) Begründung: Bild 1 Bild 2 Bild 3 Bild 4 Bild 5 Bild 6 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7270 2025 Die Vorlage OF 1256/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 6

Schwanheim: Beleuchtung der Fußgängerwege entlang der Rheinlandstraße und der Schwanheimer Bahnstraße

03.05.2025 · Aktualisiert: 28.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2025, OF 1213/6 Betreff: Schwanheim: Beleuchtung der Fußgängerwege entlang der Rheinlandstraße und der Schwanheimer Bahnstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat wie folgt aufzufordern: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie die Fußwege (1.) entlang der Rheinlandstraße, im Abschnitt zwischen Alt-Schwanheim und Lönsweg und (2.) entlang der Schwanheimer Bahnstraße, in dem die Schwanheimer Wiese querenden Abschnitt, besser beleuchtet werden können. Begründung: Die Fußwege befinden sich in den genannten Straßenabschnitten in einigem Abstand von der Straße, so dass die Straßenbeleuchtung nicht für die Fußwege effektiv wird. Neben dem Abstand ist Ursache hierfür, dass zwischen der Straßenbeleuchtung und den Fußwegen jeweils Bepflanzungen angelegt sind, die es verhindern, dass die Fußwege durch die Straßenbeleuchtung mit erhellt werden. In dem genannten Bereich der Rheinlandstraße hat das zur Folge, dass sich Personen, die entlang des Schwanheimer Forst abends sich auf dem Heimweg befinden, sehr unsicher fühlen. Im Bereich der Bahnhofstraße hat dies zur Folge, dass Jugendliche, die vom Fußballtraining auf dem Schwanheimer Sportplatz kommend, auf der Straße gehen. In den genannten Bereichen kommt erschwerend hinzu, dass in dem Gebüsch neben der Straße häufig Wildschweine anzutreffen sind. ANLAGE (Fotodokumentation) (c) Antragsteller Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1187 2025 Die Vorlage OF 1213/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsregelung in der Wilhelm-Kobelt-Straße

26.11.2024 · Aktualisiert: 01.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6161 entstanden aus Vorlage: OF 1116/6 vom 11.11.2024 Betreff: Verkehrsregelung in der Wilhelm-Kobelt-Straße Der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin anzuberaumen, um sich gemeinsam vor Ort ein Bild von der Situation machen zu können, um insbesondere zu prüfen und zu berichten, a) ob die Wilhelm-Kobelt-Straße zumindest in dem Teilstück zwischen der Schwarzbachstraße und Martinskirchstraße nicht als Einbahnstraße (Fahrtrichtung Nord) ausgebaut werden könnte, um dem durch die Belebung des Gewerbegebietes in der ehemaligen Lederfabrik bedingten erhöhten Verkehrsaufkommen Rechnung zu tragen; b) ob die temporäre Einrichtung der Silcherstraße als Einbahnstraße in dem Teilstück Lilo-Günzler-Straße/Martinskirchstraße wieder zurückzunehmen ist. Begründung: Ein Ortstermin ist angebracht, um die aktuelle Situation besser beurteilen zu können. Zu a): Anwohner*innen berichten, dass es durch das erhöhte Verkehrsaufkommen in dem genannten Teilstück in der letzten Zeit zu kleineren Verkehrsunfällen gekommen ist und mitunter der Verkehr im Bereich der Ausfahrt des Gewerbegebiets stockt. Zu b) Das zuvor genannte erhöhte Verkehrsaufkommen ist auch darauf zurückzuführen, dass die Silcherstraße seit der Aufnahme von Bauarbeiten im Kreuzungsbereich Wilhelm-Kobelt-Straße/Schwarzbachstraße als Einbahnstraße ausgewiesen ist. Neben der dadurch bedingten Verkehrsverdichtung auf der Wilhelm-Kobelt-Straße kommt es dazu, dass auf der Silcherstraße häufig zu schnell gefahren wird, was aufgrund der Nähe zur Minna-Specht-Gemeinschaftsschule (Grundschule) problematisch ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 504

OF (Antrag Ortsbeirat )

Verkehrsregelung in der Wilhelm-Kobelt-Straße

11.11.2024 · Aktualisiert: 04.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2024, OF 1116/6 Betreff: Verkehrsregelung in der Wilhelm-Kobelt-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat aufzufordern, zu prüfen und zu berichten, 1. ob die Wilhelm-Kobelt-Straße zumindest in dem Teilstück zwischen der Schwarzbachstraße und Martinskirchstraße nicht als Einbahnstraße (Fahrtrichtung Nord) ausgebaut werden könnte, um dem durch die Belebung des Gewerbegebietes in der ehemaligen Lederfabrik bedingten erhöhten Verkehrsaufkommen Rechnung zu tragen; 2. die temporäre Einrichtung der Silcherstraße in dem Teilstück Lilo-Günzler-Straße/Martinskirchstraße wieder zurückzunehmen und 3. ggf. einen Ortstermin anzuberaumen, um sich gemeinsam vor Ort ein Bild von der Situation machen zu können. Begründung: Zu 1.): Einwohner*innen berichten, dass es durch das erhöhte Verkehrsaufkommen in dem zu Ziffer 1.) genannten Teilstück in der letzten Zeit zu kleineren Verkehrsunfällen gekommen ist und mitunter der Verkehr im Bereich der Ausfahrt von dem Gewerbegebiet stockt. Zu 2.) Das zuvor genannte erhöhte Verkehrsaufkommen ist auch darauf zurückzuführen, dass die Silcherstraße seit der Aufnahme von Bauarbeiten in dem Kreuzungsbereich Wilhelm-Kobelt-Straße/Scharzbachstraße in dem genannten Bereich als Einbahnstraße ausgewiesen ist. Neben der hierdurch bedingten Verkehrsverdichtung auf der Wilhelm-Kobelt-Straße kommt es dazu, dass auf der Silcherstraße häufig zu schnell gefahren wird, was aufgrund der Nähe zur Minna-Specht-Schule (Grundschule) problematisch ist. Zu 3.) Ein Ortstermin ist ggf. angebracht, um die aktuelle Situation besser beurteilen zu können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6161 2024 Die Vorlage OF 1116/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 3. die eigentliche Anregung wird und die Ziffern 1. und 2. die Unterpunkte a) und b) werden, welche im Rahmen des Ortstermins geprüft werden sollen. Zudem wird die Begründung entsprechend angepasst. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsspiegel für die Kreuzung Rheinlandstraße/Wilhelm-Kobelt-Straße

03.09.2024 · Aktualisiert: 31.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5793 entstanden aus Vorlage: OF 1059/6 vom 30.07.2024 Betreff: Verkehrsspiegel für die Kreuzung Rheinlandstraße/Wilhelm-Kobelt-Straße Zwischen der Zelterstraße und der Haltestelle "Schwanheim Rheinlandstraße" parken auf der rechten Seite der Rheinlandstraße (stadtauswärts) häufig Lastwagen, die die Sicht für den einmündenden Verkehr behindern. Dieser Umstand war schon Gegenstand mancher Anregungen, welche der Ortsbeirat diskutiert und beschlossen hat. Der auf die Rheinlandstraße einmündende Verkehr konzentriert sich in diesem Abschnitt auf die Wilhelm-Kobelt-Straße, weil die Straßen davor und dahinter Einbahnstraßen in entgegengesetzter Fahrrichtung sind. Bei der Einmündung Rheinlandstraße/Wilhelm-Kobelt-Straße ist es häufig zu gefährlichen Verkehrssituationen oder Behinderungen gekommen, weil die Rheinlandstraße nicht eingesehen werden kann. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zwei Verkehrsspiegel gegenüber der Einmündung Rheinlandstraße/Wilhelm-Kobelt-Straße zu montieren, die es ermöglichen, die Rheinlandstraße in beide Richtungen einzusehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 100 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

OF (Antrag Ortsbeirat )

Verkehrsspiegel für die Kreuzung Rheinlandstraße/Wilhelm-Kobelt-Straße

30.07.2024 · Aktualisiert: 11.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2024, OF 1059/6 Betreff: Verkehrsspiegel für die Kreuzung Rheinlandstraße/Wilhelm-Kobelt-Straße Zwischen der Zelterstraße und der Haltestelle Schwanheim parken auf der rechten Seite der Rheinlandstraße (stadtauswärts) häufig Lastwagen, die die Sicht für den einmündenden Verkehr behindern. Dieser Umstand war schon Gegenstand mancher Anträge, die der Ortsbeirat diskutiert und beschlossen hat. Der auf die Rheinlandstraße einmündende Verkehr konzentriert sich in diesem Abschnitt auf die Wilhelm-Kobelt-Straße, weil die Straßen davor und dahinter Einbahnstraßen in entgegengesetzter Fahrrichtung sind. Bei der Einmündung Wilhelm-Kobelt-Straße/Rheinlandstraße ist es häufig zu gefährlichen Verkehrssituationen oder Behinderungen gekommen, weil die Rheinlandstraße nicht eingesehen werden kann. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen, den Magistrat aufzufordern, zwei Verkehrsspiegel gegenüber der Einmündung Wilhelm-Kobelt-Straße/Rheinlandstraße zu montieren, die es ermöglichen, die Rheinlandstraße in beide Richtungen einzusehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 03.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5793 2024 Die Vorlage OF 1059/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Waldwege um und über die Schwanheimer Wiesen

25.06.2024 · Aktualisiert: 08.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.06.2024, OM 5650 entstanden aus Vorlage: OF 1037/6 vom 10.06.2024 Betreff: Waldwege um und über die Schwanheimer Wiesen Der Magistrat wird gebeten, die Waldwege in den folgenden Bereichen rund um die Schwanheimer Wiesen in einen Zustand zu versetzen, dass auch älteren Menschen, Menschen mit Rollatoren und Rollstühlen sowie mit Kinderwagen das Begehen der Wege erheblich erleichtert wird: - Verlängerung der Stöppelschneise zwischen Buddeschneise und Lönsschneise (hier: Beseitigung der sehr groben Kiesel, soweit diese lose sind); - der zu der oben genannten Verlängerung parallel laufende Weg entlang der Wiese (hier: Auffüllen der Löcher, damit sich nicht mehr riesige und kaum überwindbare Pfützen bilden); - südlicher Teil der Buddeschneise nach der Kreuzung des Weges, der die große Wiese in Ost-West-Richtung in der Mitte teilt; - Agendawaldschneise südlich der Schwanheimer Wiesen (Beseitigung der groben Kiesel); - sogenannter Groß-Weg (hier: Ebnen und Beseitigung der groben Kiesel); - Römerweg parallel zur Rheinlandstraße (hier: Ebnen und Beseitigung der groben Kiesel). Begründung: Der derzeitige Zustand erlaubt es den oben genannten Personenkreisen nur mit erheblicher Vorsicht, die Wege zu benutzen. Auch Jogger und Radfahrer beschweren sich über diese groben Schotterwege. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2024, ST 1752

OF (Antrag Ortsbeirat )

Ergänzungsantrag zum Antrag der CDU

16.06.2024 · Aktualisiert: 04.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2024, OF 1047/6 Betreff: Ergänzungsantrag zum Antrag der CDU Der Ortbeirat möge beschließen, den oben genannten Antrag dahingehend zu präzisieren, dass nicht die gesamten Waldwegen zu erneuern sind, die gerade flächendeckend vor ca. vier Jahren erneuert wurden, sondern nur an den folgenden Bereichen: - Verlängerung der Stöppelschneise zwischen Buddeschneise und Lönsschneise (hier Beseitigung der sehr groben Kiesel, soweit diese lose sind); - Parallel hierzu der Weg, der entlang der Wiese verläuft (hier: auffüllen der Löcher, damit sich nicht mehr riesige und kaum überwindbare Pfützen bilden und - Südlicher Teil der Buddeschneise nach der Kreuzung des Weges der die große Wiese in Ost-West-Richtung in der Mitte teilt. Im Übrigen sind die Wege in einem für einen Wald angemessen Zustand. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 10.06.2024, OF 1037/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 6 am 25.06.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5650 2024 1. Die Vorlage OF 1037/6 wird als gemeinsamer Antrag der CDU und SPD mit der Maßgabe beschlossen, dass die Änderungsvorschläge der Vorlage OF 1047/6 eingearbeitet werden sowie dass die folgenden drei Punkte zusätzlich ergänz werden: "- Agendawaldschneise nördlich der Schwanheimer Wiese (Beseitigung der groben Kiesel); - sogenannter Groß-Weg (hier: ebnen und Beseitigung der groben Kiesel); - sogenannter Römerweg parallel zur Rheinlandstraße (hier: ebnen und Beseitigung der groben Kiesel)." 2. Die Vorlage OF 1047/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Schwanheim: Waldwege um und über die Schwanheimer Wiesen

10.06.2024 · Aktualisiert: 04.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2024, OF 1037/6 Betreff: Schwanheim: Waldwege um und über die Schwanheimer Wiesen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten die Waldwege rund um die Schwanheimer Wiesen in einen Zustand zu versetzen, damit auch. älteren Menschen, Menschen mit Rollatoren und Rollstühlen sowie mit Kinderwagen das Begehen der Wege erheblich erleichtert wird. Begründung: Der derzeitige Zustand erlaubt es dem genannten Personenkreis nur mit erheblicher Vorsicht die Wege zu benutzen. Auch Jogger und Radfahrer beschweren sich über diese groben Schotterwege. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 16.06.2024, OF 1047/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 6 am 25.06.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5650 2024 1. Die Vorlage OF 1037/6 wird als gemeinsamer Antrag der CDU und SPD mit der Maßgabe beschlossen, dass die Änderungsvorschläge der Vorlage OF 1047/6 eingearbeitet werden sowie dass die folgenden drei Punkte zusätzlich ergänz werden: "- Agendawaldschneise nördlich der Schwanheimer Wiese (Beseitigung der groben Kiesel); - sogenannter Groß-Weg (hier: ebnen und Beseitigung der groben Kiesel); - sogenannter Römerweg parallel zur Rheinlandstraße (hier: ebnen und Beseitigung der groben Kiesel)." 2. Die Vorlage OF 1047/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schwanheim: Kopfsteinpflaster in der Schwarzbachstraße zwischen Eifelstraße und Am Graben

16.04.2024 · Aktualisiert: 27.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.04.2024, OM 5357 entstanden aus Vorlage: OF 998/6 vom 28.03.2024 Betreff: Schwanheim: Kopfsteinpflaster in der Schwarzbachstraße zwischen Eifelstraße und Am Graben Der Magistrat wird gebeten, durch bauliche Maßnahmen (z. B. kleineres Kopfsteinpflaster) die Nutzung der Schwarzbachstraße zwischen Eifelstraße und Am Graben behindertengerecht zu verbessern. Für Rollstuhlfahrer, Rollatorbenutzer und für Menschen mit einer Gehbehinderung ist dieser Teil der Schwarzbachstraße, der Hauptzugang für das Schwanheimer Zentrum ist, besonders bei Regen, Eis und Schnee nicht zumutbar. Aufgrund der immer größer werdenden Fugen, Unebenheiten und fehlenden Steine ist es für alle Fußgänger sehr beschwerlich, diesen Teil der Straße zu benutzen. Begründung: Von der Schwanheimer Bevölkerung wird der Wunsch einer Verbesserung immer wieder an den Ortsbeirat herangetragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1592 Beratung im Ortsbeirat: 6

OF (Antrag Ortsbeirat )

Schwanheim: Kopfsteinpflaster in der Schwarzbachstraße zwischen Eifelstraße und Am Graben

28.03.2024 · Aktualisiert: 24.04.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.03.2024, OF 998/6 Betreff: Schwanheim: Kopfsteinpflaster in der Schwarzbachstraße zwischen Eifelstraße und Am Graben Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten durch bauliche Maßnahmen die Nutzung der Schwarzbachstraße zwischen Eifelstraße und Am Graben behindertengerecht zu verbessern. Für Rollstuhlfahrer, Rollator-Benutzer und für Menschen mit einer Gehbehinderung ist dieser Teil der Schwarzbachstraße, der Hauptzugang für das Schwanheimer Zentrum ist, besonders bei Regen, Eis und Schnee nicht zumutbar. Auch die immer größer werdenden Fugen, Unebenheiten und fehlenden Steinen ist es für alle Fußgänger sehr beschwerlich diesen Teil der Straße zu benutzen. Begründung: Von der Schwanheimer Bevölkerung wird der Wunsch einer Verbesserung immer wieder an den Ortsbeirat herangetragen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5357 2024 Die Vorlage OF 998/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach dem Wort "Maßnahmen" der Hinweis "(z. B. kleinere Kopfsteinpflaster)" eingefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schwanheim: Schwarzbachstraße

04.07.2023 · Aktualisiert: 11.06.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4177 entstanden aus Vorlage: OF 801/6 vom 19.06.2023 Betreff: Schwanheim: Schwarzbachstraße Der Magistrat wird gebeten, den kopfsteingepflasterten Teil der Schwarzbachstraße zwischen der Eifelstraße und der Hegarstraße so umzugestalten, dass dieses Teilstück gefahrlos zu begehen ist. Das Pflaster ist sehr uneben mit teilweise zu großen Fugen und ist bei Nässe extrem rutschig. In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Stürzen. Begründung: Wenn ein Teil des historischen Belages erhalten werden muss, sollte geprüft werden, ob ein glattes Asphaltband in der Mitte der Straße oder am Rand der Straße geschaffen werden kann. Es häufen sich die Beschwerden von Rollstuhlfahrern, Eltern mit Kinderwagen sowie mobilitätseingeschränkten Personen über diesen beschwerlichen Weg zur Einkaufsstraße Alt-Schwanheim. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 888 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 6 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 6 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 6 am 05.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 6 am 28.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 6 am 25.06.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 6 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 6 am 11.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat )

Schwanheim: Schwarzbachstraße

19.06.2023 · Aktualisiert: 13.07.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.06.2023, OF 801/6 Betreff: Schwanheim: Schwarzbachstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den kopfsteingepflasterten Teil der Schwarzbachstraße zwischen der Eifelstraße und der Hegarstraße so umzugestalten, dass dieses Teilstück gefahrlos zu begehen ist. Das Pflaster ist sehr uneben mit teilweise zu großen Fugen und bei Nässe extrem rutschig. In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Stürzen. Begründung: Wenn ein Teil des historischen Belages erhalten werden muss ,sollte geprüft werden, ob ein glattes Asphalt-Band in der Mitte der Straße oder am Rand der Straße geschaffen werden kann. Es häufen sich die Beschwerden von Rollstuhlfahrer, Eltern mit Kinderwagen sowie mobilitätseingeschränkte Personen über diesen beschwerlichen Weg zur Einkaufsstraße "Alt-Schwanheim". Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 6 am 04.07.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4177 2023 Die Vorlage OF 801/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straßensanierung der Straße Alt-Schwanheim für ein verbessertes Nutzungskonzept nutzen

07.02.2023 · Aktualisiert: 26.06.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.02.2023, OM 3507 entstanden aus Vorlage: OF 689/6 vom 05.02.2023 Betreff: Straßensanierung der Straße Alt-Schwanheim für ein verbessertes Nutzungskonzept nutzen Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wann die fällige Sanierung der Straße Alt-Schwanheim geplant ist sowie zu prüfen und zu berichten, ob eine Umgestaltung i n Betracht kommt, insbesondere um - die Straße Alt-Schwanheim so auszugestalten, dass eine Verkehrsberuhigung eintritt und die Plätze rund um Alt-Schwanheim wieder mehr als Mittelpunkt des Ortes genutzt werden können; - die Verkehrssicherheit insbesondere im Abschnitt zwischen Rheinlandstraße und Vogesenstraße zu erhöhen. Begründung: Die Straße Alt-Schwanheim bietet überwiegend ein trauriges Bild, das der Bedeutung der Straße im belebten und beliebten Zentrum des Stadtteils nicht gerecht wird. Die Straße ist mit geparkten Autos zugestellt. Plätze, die eigentlich zum Verweilen einladen könnten, bleiben hierfür wenig genutzt. Hinsichtlich der Abwägung zwischen Parkplatzbedarf und gastronomischer Nutzung dieser Flächen haben einige Gastwirte bereits Initiative zugunsten einer gastronomischen Nutzung ergriffen und Parkplätze durch Plastik-Blumenkübel für eine gastronomische Nutzung versperrt (siehe Bild). Die Straße Alt-Schwanheim ist auf der Höhe des stadtbekannten Eiscafés an der Ecke Vogesenstraße insbesondere bei schönem Wetter durch Fußgängerinnen und Fußgänger (vor allem Kinder) stark frequentiert. 30 km/h als zulässige Höchstgeschwindigkeit erscheinen in diesem Bereich als zu hoch, zumal die Straße beim Eiscafé verengt ist. Die dringend notwendige Erneuerung des Straßenbelages der Straße Alt Schwanheim gibt Anlass, über eine grundsätzliche Neukonzeptionierung nachzudenken. Mediterranes Schwanheim auf Privatinitiative Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 6 am 04.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 6 am 12.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 6 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 6 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 6 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 6 am 05.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 6 am 28.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 6 am 25.06.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 6 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 6 am 11.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat )

Straßensanierung der Straße Alt-Schwanheim für ein verbessertes Nutzungskonzept nutzen

05.02.2023 · Aktualisiert: 22.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2023, OF 689/6 Betreff: Straßensanierung der Straße Alt-Schwanheim für ein verbessertes Nutzungskonzept nutzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat mögen prüfen und berichten, ob die anstehende Sanierung der Straße Alt-Schwanheim für eine Umgestaltung der Alt-Schwanheim genutzt werden kann, insbesondere um - die Straße Alt-Schwanheim so auszugestalten, dass eine Verkehrsberuhigung eintritt und die Plätze rund um die Alt-Schwanheimer wieder mehr als Mittelpunkt des Ortes genutzt werden können und - die Verkehrssicherheit insbesondere in dem Abschnitt zwischen Rheinlandstraße und Vogesenstraße erhöht werden kann. Begründung: Die Alt-Schwanheimer bietet überwiegend ein trauriges Bild, das der Bedeutung der Straße im belebten und beliebten Zentrum des Ortsteils nicht gerecht wird. Die Straße ist mit parkenden Autos zugestellt. Plätze, die eigentlich zum Verweilen einladen könnten, bleiben hierfür wenig genutzt. Hinsichtlich der Abwägung zwischen Parkplatzbedarf und gastronomischer Nutzung dieser Flächen haben einige Gastwirte bereits Initiative zugunsten einer gastronomischen Nutzung ergriffen und Parkplätze durch Plastik-Blumenkübel für eine gastronomische Nutzung versperrt (Anlage). Die Alt-Schwanheimer ist auf der Höhe des stadtbekannten Eiscafés an der Ecke Vogesenstraße insbesondere bei schönem Wetter durch Fussgänger:innen (vor allem Kinder) stark frequentiert. 30 km/h als zulässige Höchstgeschwindigkeit erscheinen in diesem Bereich als zu hoch, zumal die Straße bei dem Eiscafé verengt ist. Die dringend notwendige Erneuerung des Straßenbelages der Alt-Schwanheimer gibt Anlass über eine grundsätzliche Neukonzeptionierung nachzudenken. (c) Antragsteller Mediterranes Schwanheim auf Privatinitiative Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 30.12.2022, OF 660/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 6 am 07.02.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3506 2023 Anregung an den Magistrat OM 3507 2023 1. Die Vorlage OF 660/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 689/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der der erste Halbsatz des Tenors wie folgt lautet: "Der Magistrat möge berichten, wann die fällige Sanierung der Straße Alt-Schwanheim geplant ist sowie prüfen und berichten, ob eine Umgestaltung in Betracht kommt, insbesondere um (. .)" Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schwanheim: Zebrastreifen Silcherstraße/Ecke Rheinlandstraße

29.11.2022 · Aktualisiert: 13.06.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3176 entstanden aus Vorlage: OF 623/6 vom 10.11.2022 Betreff: Schwanheim: Zebrastreifen Silcherstraße/Ecke Rheinlandstraße Vorgang: OM 3177/22 OBR 6 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine Fahrbahnmarkierung auf der Rheinlandstraße aufgebracht werden kann, um ohne Gefahr den Zebrastreifen zu überqueren. Zurzeit ist es nicht möglich, die Rheinlandstraße ungefährdet zu queren, wenn direkt ein Lkw am Zebrastreifen parkt. Begründung: Der Übergang wird häufig von Spaziergängern und Radfahrern benutzt, um in den Schwanheimer Wald zu gelangen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3177 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 751 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rheinlandstraße - ein Problem und zehn Anträge in vier Jahren!

29.11.2022 · Aktualisiert: 23.05.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3177 entstanden aus Vorlage: OF 641/6 vom 27.11.2022 Betreff: Rheinlandstraße - ein Problem und zehn Anträge in vier Jahren! Vorgang: OM 3176/22 OBR 6 Mit der Anregung OM 3176 liegen nun im Zeitraum 2018 bis Ende 2022 durch die Fraktionen von CDU, SPD und GRÜNEN insgesamt neun Anträge zu den Themen - Parken, - Temporeduzierung, - Tempokontrolle und - Verkehrssicherheit insgesamt für die Rheinlandstraße vor. Im Straßenabschnitt zwischen dem Ferdinand-Dirichs-Weg und der Straße Alt-Schwanheim hat sich im vorgenannten Zeitraum in diesem Bereich im Kern nichts verändert. Die Situation ist eine tägliche Gefahrenquelle. Die Rheinlandstraße wird im Straßenabschnitt zwischen dem Ferdinand-Dirichs-Weg und der Straße Alt-Schwanheim regelmäßig, dauerhaft und ganztägig von Wohnmobilen, Wohnwagen sowie Lkw (7,49 Tonnen) und Lieferfahrzeugen, inklusive am Wochenende, verbotswidrig im Wohngebiet beparkt. Auf dem Straßenabschnitt verkehren drei Buslinien (51, 62, 78), die für den nur 300 Meter langen Abschnitt oft mehrere Minuten benötigen, da die Fahrer der Busse selbst oder anderer Fahrzeuge zurücksetzen oder in Seitenstraßen ausweichen müssen. Die geschilderte Parksituation führt dazu, dass der gesamte Straßenabschnitt nur noch einspurig befahren werden kann, was ein permanentes Ausweichen in Lücken notwendig macht. Diese Lücken sind jedoch wegen des hohen Parkaufkommens regelmäßig nicht mehr vorhanden. Wegen der eng an den Einmündungen parkenden Fahrzeugen ist auch die Sicht aus den Seitenstraßen beim Einfahren auf die Rheinlandstraße behindert. Da die Städtische Verkehrspolizei regelmäßig überfordert ist und Kontrollen am Wochenende außerhalb der Regeldienstzeiten der Städtischen Verkehrspolizei liegen (Montag bis Freitag von 7 Uhr bis 22 Uhr, samstags von 10 Uhr bis 18 Uhr), wäre die Landespolizei für diese Kontrollen zuständig. Da diese ihre Prioritäten jedoch auf andere Aspekte setzt, sind andere Lösungen notwendig, um endlich zu einer sinnvollen und tragfähigen Lösung zu kommen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, einen Ortstermin mit den Fraktionen im Ortsbeirat 6 zu vereinbaren. Gleichzeitig werden folgende Punkte zur Prüfung und Umsetzung angeregt: 1. beidseitiges absolutes Halte- und Parkverbot in der Rheinlandstraße zwischen dem Ferdinand-Dirichs-Weg und der Straße Alt-Schwanheim; 2. Versetzen des Fahrradwegs in der Rheinlandstraße 50 bis 60 an den Straßenrand; 3. Einführung von Schrägparkplätzen auf gleicher Höhe in Richtung Fahrbahn und 4. Wegnahme der roten Markierung in der Fahrbahnmitte, ebenfalls auf gleicher Höhe. Begründung: Die Begründung ist aus dem Antragstenor ersichtlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3176 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2023, ST 712 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Rheinlandstraße - ein Problem und zehn Anträge in vier Jahren!

27.11.2022 · Aktualisiert: 08.12.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.11.2022, OF 641/6 Betreff: Rheinlandstraße - ein Problem und zehn Anträge in vier Jahren! Mit dem Antrag OF 623/6 der CDU-Fraktion liegen nun im Zeitraum 2018 bis Ende 2022 durch die Fraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN insgesamt neun Anträge zu den Themen - Parken - Temporeduzierung - Tempokontrolle - Verkehrssicherheit insgesamt für die Rheinlandstraße vor. Im Straßenabschnitt zwischen Ferdinand-Dirichs-Weg und Alt-Schwanheim hat sich im vorgenannten Zeitraum in diesem Bereich im Kern nichts verändert. Die Situation ist eine tägliche Gefahrenquelle. Die Rheinlandstraße wird im Straßenabschnitt zwischen Ferdinand-Dirichs-Weg und Alt-Schwanheim regelmäßig und dauerhaft und ganztägig von Wohnmobilen, Wohnwagen, sowie LKW (7,49t) und Lieferfahrzeugen inkl. am Wochenende verbotswidrig im Wohngebiet beparkt. Auf dem Abschnitt verkehren drei Buslinien (51, 62, 78), die für den nur 300 Meter langen Abschnitt oft mehrere Minuten benötigen, da die Busse selbst oder andere Fahrzeuge zurücksetzen oder in Seitenstraßen ausweichen müssen. Die geschilderte Parksituation führt dazu, dass der gesamte Straßenabschnitt nur noch einspurig zu befahren ist, was ein permanentes Ausweichen in Lücken bedingt. Diese Lücken sind jedoch wegen des hohen Parkaufkommens regelmäßig nicht mehr vorhanden. Wegen der eng an den Einmündungen parkenden Fahrzeugen ist auch die Sicht aus den Seitenstraßen beim Einfahren auf die Rheinlandstraße behindert. Da die städtische Verkehrspolizei regelmäßig überfordert ist und Kontrollen am Wochenende außerhalb der Regeldienstzeiten der Städtischen Verkehrspolizei liegen (Mo-Fr 7-22 Uhr, samstags 10-18 Uhr), wäre die Landespolizei für diese Kontrollen zuständig. Da diese ihre Prioritäten jedoch auf andere Aspekte setzt, sind andere Lösungen notwendig, um endlich zu einer sinnvollen und tragfähigen Lösung zu kommen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten: Einen Ortstermin der Fraktionen im Ortsbeirat 6 und den zuständigen Ämtern zu vereinbaren. Gleichzeitig werden folgende Punkte zur Prüfung und Umsetzung angeregt: 1. Beidseitiges absolutes Halte- und Parkverbot in der Rheinlandstraße zwischen der Straße Alt- Schwanheim und dem Ferdinand-Dirichs-Weg 2. Versetzen des Fahrradwegs in der Rheinlandstraße 50-60 an den Straßenrand 3. Einführung von Schrägparkplätzen auf gleicher Höhe In Richtung Fahrbahn und 4. Wegnahme der roten Markierung in der Fahrbahnmitte ebenfalls auf gleicher Höhe Begründung: Aus dem Antragstext ersichtlich Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 10.11.2022, OF 623/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3176 2022 Anregung an den Magistrat OM 3177 2022 1. Die Vorlage OF 623/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 641/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Schwanheim: Zebrastreifen Silcherstraße/Ecke Rheinlandstraße

10.11.2022 · Aktualisiert: 08.12.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2022, OF 623/6 Betreff: Schwanheim: Zebrastreifen Silcherstraße/Ecke Rheinlandstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob eine Fahrbahnmarkierung auf der Rheinlandstraße aufgebracht werden kann, um ohne Gefahr den Zebrastreifen zu überqueren. Zur Zeit ist es nicht möglich die Rheinlandstraße ungefährdet zu queren, wenn direkt ein LKW am Zebrasteifen parkt. Begründung: Der Übergang wird häufig von Spaziergänger und Radfahrer benutzt, um in den Schwanheimer Wald zu gelangen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 27.11.2022, OF 641/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3176 2022 Anregung an den Magistrat OM 3177 2022 1. Die Vorlage OF 623/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 641/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schwanheim: Verbesserung des Lärmschutzes für Anwohnerinnen und Anwohner

01.11.2022 · Aktualisiert: 10.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 2988 entstanden aus Vorlage: OF 597/6 vom 03.10.2022 Betreff: Schwanheim: Verbesserung des Lärmschutzes für Anwohnerinnen und Anwohner Vorgang: OM 870/21 OBR 6; ST 1960/22 Die Stellungnahme ST 1960 erwidert der Ortsbeirat wie folgt: 1. Zu begrüßen ist, dass der Magistrat ausdrücklich anerkennt, dass eine "massive Überschreitung der Auslösewerte für die Lärmaktionsplanung vorliegt" und dass die Wohnhäuser in dem genannten Bereich einem hohen Schallpegel ausgesetzt sind; 2. nicht zielführend ist der Hinweis auf ein fehlendes individuelles Recht zur Durchsetzung eines besseren Schallschutzes, weil a) es dem Ortsbeirat nicht um die Durchsetzung individueller Rechte, sondern um den besseren Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner geht, der jenseits bestehender Rechtsansprüche eine politische Aufgabe ist, der die Stadt, das Land und der Bund verpflichtet ist, und b) durchaus das Bestehen eines Rechtsanspruches verfassungsrechtlich in Betracht kommt, wenn höchste Grundrechtspositionen (hier: Gesundheit) beeinträchtigt sind; 3. nicht zutreffend ist, dass eine Lärmschutzwand in dem hier relevanten Bereich unterbrochen werden müsste und damit weniger wirksam sei; an der genannten Einmündung in die Geisenheimer Straße konnte die Lärmschutzwand auf der westlichen Seite parallel zur einmündenden Straße gebaut werden und somit eine Überlappung zu einer bestehenden Wand an einer Grundstückgrenze hergestellt werden, im Übrigen betrifft diese Einschränkung nur einen sehr kleinen Teil der vorgeschlagenen Lärmschutzwand, weil auf der anderen Seite der Einmündung in die Geisenheimer Straße der bestehende Gewerbebetrieb eine lärmschützende Wand um das Grundstück errichtet hat, an der Einmündung in die Rheinlandstraße ließe sich die Lärmschutzwand ebenfalls einkragend ausgestalten; 4. nicht nachzuvollziehen ist, dass wegen des Querungsbedarfes, dem durch die Fußgängerbrücke und seit Neuerem durch eine Ampelanlage Rechnung getragen ist, eine Geschwindigkeitsbegrenzung als "grundsätzlich kritisch" erachtet wird; ist es nicht vielmehr zutreffend, dass die Fahrzeuge zwischen zwei Ampelanlagen, die nur wenige hundert Meter voneinander entfernt sind, nicht auf eine für innerstädtischen Verkehr hohe Geschwindigkeit von 70 km/h beschleunigen sollten, was zusätzlichen und angesichts der kurzen Abstände der Ampelanlage vollkommen unnötigen Lärm verursacht? 5. zu erklären ist auch, welchen Nutzen weitere Geschwindigkeitsmessungen bringen sollen, nachdem die letzte Geschwindigkeitsmessung im November/Dezember 2021 erbracht hat, dass 19,27 Prozent in einem sanktionierten Bereich zu schnell gefahren sind. Glaubt der Magistrat, dass sich nach einem Jahr an dem Fahrverhalten so viel geändert hat, dass nunmehr keine Lärmschutzmaßnahmen mehr erforderlich sind? 6. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, mit welchen Kosten die Errichtung einer Lärmschutzwand verbunden wären und warum diese Kosten gegenüber dem Nutzen unverhältnismäßig sein sollen. 7. Alternativ wird der Magistrat gebeten, sich dafür einzusetzen, dass an dem genannten Abschnitt ein Tempolimit von 50 km/h eingeführt wird. Begründung: Die von dem Magistrat vorgelegte Stellungnahme ist zu pauschal und lässt nicht den Willen erkennen, die Anwohnerinnen und Anwohner vor einem richtigerweise als unzumutbar erkannten Lärm zu schützen. Eine neuerliche Geschwindigkeitsmessung ist jedenfalls nicht geeignet, diesen Schutz zu erreichen, und es erschließt sich auch nicht, welcher Nutzen mit einer solchen Geschwindigkeitsmessung verbunden sein soll, nachdem die letzte erst knapp ein Jahr zurückliegt und diese bereits ergeben hat, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit sehr oft überschritten wird. Der Magistrat muss sich fragen lassen, warum ein bestimmter Abschnitt in dem Lärmschutzplan des Landes Hessen erwähnt wird, daraus aber keine Konsequenzen für den Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner gezogen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 870 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1960 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 193 Stellungnahme des Magistrats vom 30.06.2023, ST 1429 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 86 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1159 Aktenzeichen: 79-3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schwanheim: Einrichtung von Parkbuchten in der Rheinlandstraße

01.11.2022 · Aktualisiert: 15.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 2989 entstanden aus Vorlage: OF 598/6 vom 16.10.2022 Betreff: Schwanheim: Einrichtung von Parkbuchten in der Rheinlandstraße Der Magistrat wird aufgefordert, in der Rheinlandstraße zwischen der Hausnummer 60 und der Einmündung in die Hegarstraße in stadtauswärtiger Richtung Parkbuchten zu errichten, die das Abstellen von Lkw größer als 7,5 Tonnen Gesamtgewicht erschweren und gleichzeitig Raum für eine zusätzliche Begrünung schaffen. Begründung: In dem in der Anregung genannten Straßenabschnitt parken zum Teil Sattelschlepper samt Anhänger, regelmäßig jedenfalls mehrere sogenannte 7,5 Tonner, mit der Folge, dass der Durchgangsverkehr wesentlich erschwert wird. Hierdurch kommt es auch zu einer Beeinträchtigung des Busverkehrs der Linie 51, zu erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen und in der Folge zu Gefahrensituationen. Abschnitte mit abgeflachten Kantsteinen werden zugeparkt, sodass Gehbehinderte in ihrer Mobilität beeinträchtigt werden. Es ist zu mehreren Beschwerden der Anwohnerinnen und Anwohner gekommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 482 Aktenzeichen: 66 3

OF (Antrag Ortsbeirat )

Schwanheim: Einrichtung von Parkbuchten in der Rheinlandstraße

16.10.2022 · Aktualisiert: 10.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2022, OF 598/6 Betreff: Schwanheim: Einrichtung von Parkbuchten in der Rheinlandstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat aufzufordern, in der Rheinlandstraße zwischen der Hausnummer 60 und der Einmündung Hegarstraße in stadtauswärtiger Richtung Parkbuchten zu errichten, die das Abstellen von LKW größer als 7,5t Gesamtgewicht erschweren und gleichzeitig Raum für eine zusätzlichen Begrünung schaffen. Begründung: In dem im Antrag genannten Straßenabschnitt parken zum Teil Sattelschlepper samt Anhänger, regelmäßig jedenfalls mehrere sog. 7,5 Tonner, mit der Folge, dass der Durchgangsverkehr wesentlich erschwert wird. Hierdurch kommt es auch zu einer Beeinträchtigung des Busverkehrs der Linie 51 und zu erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen und in der Folge zu Gefahrensituationen. Abschnitte mit abgeflachten Kantsteinen werden zugeparkt, sodass gebehinderte in ihrer Mobilität beeinträchtigt werden. Es ist zu mehreren Beschwerden der Anwohner*innen gekommen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 6 am 01.11.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2989 2022 Die Vorlage OF 598/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD und 1 LINKE. gegen FDP und BFF (= Ablehnung); GRÜNE, 1 LINKE. und fraktionslos (= Enthaltung)

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Schwanheim: Verbesserung des Lärmschutzes für Anwohnerinnen und Anwohner

03.10.2022 · Aktualisiert: 10.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.10.2022, OF 597/6 Betreff: Schwanheim: Verbesserung des Lärmschutzes für Anwohnerinnen und Anwohner Vorgang: OM 870/21 OBR 6; ST 1960/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Zur Stellungnahme des Magistrats ST 1960 erwidert der Ortsbeirat wie folgt: 1. Zu begrüßen ist, dass der Magistrat ausdrücklich anerkennt, dass eine "massive Überschreitung der Auslösewerte für die Lärmaktionsplanung vorliegt" und dass die Wohnhäuser in dem genannten Bereich einem hohen Schallpegel ausgesetzt sind. 2. Nicht zielführend ist der Hinweis auf ein fehlendes individuelles Recht zur Durchsetzung eines besseren Schallschützes, weil a) es dem Ortsbeirate nicht um die Durchsetzung individueller Rechte sondern um den besseren Schutz der Anwohner*innen, die jenseits bestehender Rechtsansprüche eine politische Aufgabe ist, der die Stadt, das Land und der Bund verpflichtet ist und b) durchaus das Bestehen eines Rechtsanspruches verfassungsrechtlich in Betracht kommt, wenn höchste Grundrechtspositionen (hier: Gesundheit) beeinträchtigt sind. 3. Nicht zutreffend ist, dass eine Lärmschutzwand in dem hier relevanten Bereich unterbrochen werden müsste und damit weniger wirksam sei. An der der genannten Einmündung Geisenheimer Straße konnte die Lärmschutzwand auf der westlichen Seite parallel zur einmündenden Straße gebaut werden und somit eine Überlappung zu einer bestehenden Wand an einer Grundstückgrenze hergestellt werden. Im Übrigen betrifft diese Einschränkung nur einen sehr kleinen Teil der vorgeschlagenen Lärmschutzwand, weil auf der anderen Seite der Einmündung Geisenheimer Straße der bestehende Gewerbebetrieb eine lärmschützende Wand um das Grundstück errichtet hat. An der Einmündung der Rheinlandstraße ließe sich die Lärmschutzwand ebenfalls einkragend ausgestalten. 4. Nicht nachzuvollziehen ist, dass wegen des Querungsbedarfes, dem durch die Fußgängerbrücke und seit neuerem durch eine Ampelanlage Rechnung getragen ist, eine Geschwindigkeitsbegrenzung als "grundsätzlich kritisch" erachtet wird. Ist es nicht vielmehr zutreffend, dass zwischen zwei Ampelanlagen, die nur wenige hundert Meter voneinander entfernt sind, die Fahrzeuge nicht auf eine für innerstädtischen Verkehr hohe Geschwindigkeit von 70 km/h beschleunigen sollten, was zusätzlichen und angesichts der kurzen Abstände der Ampelanlage vollkommen unnötigen Lärm verursacht? 5. Zu erklären ist auch, welchen Nutzen weitere Geschwindigkeitsmessungen bringen sollen, nachdem die letzte Messung im Nov./Dez. 2021 erbracht hat, dass 19,27% in einem sanktionierten Bereich zu schnell gefahren sind. Glaubt der Magistrat, dass sich nach einem Jahr an dem Fahrverhalten so viel geändert hat, dass nunmehr keine Lärmschutzmaßnahmen mehr erforderlich sind? 6. Der Magistrat möge prüfen und berichten, mit welchen Kosten die Errichtung einer Lärmschutzwand verbunden wären und warum diese Kosten gegenüber dem Nutzen unverhältnismäßig sein sollen. 7. Alternativ soll der Magistrat sich dafür einsetzen, dass an dem genannten Abschnitt ein Tempolimit von 50 km/h eingeführt wird. Begründung: Die von dem Magistrat vorgelegte Stellungnahme ist zu pauschal und lässt nicht den Willen erkennen, die Anwohner*innen vor einem richtigerweise als unzumutbar erkannten Lärm zu schützen. Eine neuerliche Geschwindigkeitsmessung ist jedenfalls nicht geeignet, diesen Schutz zu erreichen und es schließt sich auch nicht, welcher Nutzen mit einer solchen Messung verbunden sein soll, nachdem die letzte erst knapp ein Jahr zurück liegt und diese bereits ergeben hat, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit sehr oft überschritten wird. Der Magistrat muss sich fragen lassen, warum ein bestimmter Abschnitt in dem Lärmschutzplan des Landes Hessen erwähnt wird, daraus aber keine Konsequenzen für den Schutz der Anwohner*innen getroffen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 870 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1960 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 6 am 01.11.2022, TO I, TOP 7 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Vorlage OF 597/6 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2988 2022 Die Vorlage OF 597/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1., 3., 5., 6.: Einstimmige Annahme Ziffern 2., 4., 7.: Annahme bei Enthaltung CDU

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schwanheim/Goldstein: Ertüchtigung der Bushaltestelle „An der Kreuzheck“ Richtung Haltestelle Schwanheim - Schaffung eines (barrierefreien) Zugangs zur Bushaltestelle

06.09.2022 · Aktualisiert: 07.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2571 entstanden aus Vorlage: OF 548/6 vom 08.08.2022 Betreff: Schwanheim/Goldstein: Ertüchtigung der Bushaltestelle "An der Kreuzheck" Richtung Haltestelle Schwanheim - Schaffung eines (barrierefreien) Zugangs zur Bushaltestelle Der Magistrat wird aufgefordert, wieder b arrierefreie Zugänge zur Bushaltestelle "An der Kreuzheck" herzustellen, sodass die Bushaltestelle wieder gefahrlos zugänglich wird. Begründung: Die oben genannte Bushaltestelle verfügt über keine Zuwege! Die ehemals vorhandenen Zuwege sind so uneben, dass sie nicht mehr gefahrlos benutzbar sind. Dieser Zustand an der Bushaltestelle sorgt für erhebliche Gefahren, da hier oft Kindergartengruppen und Schulklassen auf dem Weg zum Waldspielplatz aussteigen. Oft verharren dann die Kinder auf der schmalen Bushaltestelle bis die betreuende Person einen Weg von der Bushaltestelle gefunden hat, der in einem nicht offiziellen Trampelpfad von der Bushaltestelle in den Wald besteht. Der Fußweg bis zur Lönsschneise ist viel zu schmal und der Weg auf der anderen Seite nicht mehr benutzbar. Hier ist dringend Abhilfe geboten, da auf der Rheinlandstraße vielfach viel zu schnell gefahren wird. Eine vorherige Ortsbegehung ist nicht erforderlich, weil die Sachlage hinreichend klar ist (siehe Fotos) und die Angelegenheit nicht den hierdurch verursachten Aufschub duldet. Zuweg Ost: Zuweg West: Fotos: Jürgen Storjohann Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2764 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradschutzstreifen auf beiden Seiten der Rheinlandstraße

06.09.2022 · Aktualisiert: 07.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2572 entstanden aus Vorlage: OF 549/6 vom 02.08.2022 Betreff: Fahrradschutzstreifen auf beiden Seiten der Rheinlandstraße Der Magistrat wird gebeten, beide Seiten der Schwanheimer Rheinlandstraße, zwischen den Einmündungen des Ferdinand-Dirichs-Weg und Alt-Schwanheim, mit Fahrrads chutzstreifen zu versehen. Begründung: Die von vier Buslinien befahrene Grundnetzstraße kann dann ungehinderten Begegnungsverkehr erlauben, ohne den Radverkehr zu gefährden. Das Abstellen von Lkw und Wohnwagen ist dadurch nicht mehr zulässig, wird dazu auch optisch erschwert und kann nun geahndet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2795 Aktenzeichen: 32 1

Ideen

Idee
1

Beidseitiges absolutes Halteverbot auf der Rheinlandstraße zwischen Ferdinand-Dirichs-Weg und Alt-Schwanheim

12.06.2025

Die Verkehrssituation auf der Rheinlandstraße, zwischen Ferdinand-Dirichs-Weg und Alt-Schwanheim, ist derzeit unhaltbar und gefährlich. Aufgrund des aktuell nur einseitig geltenden absoluten Halteverbots wird die Fahrbahn regelmäßig durch parkende Fahrzeuge so stark verengt, dass sie nur noch einseitig befahrbar ist. Dies hat massive Auswirkungen auf alle Verkehrsteilnehmer: • Busse, die in beide Richtungen verkehren, geraten regelmäßig in Blockadesituationen. • Der Fußgängerüberweg ist durch parkende Fahrzeuge nur schwer einsehbar – eine erhebliche Gefahr insbesondere für Kinder, ältere Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität. • Fahrradfahrer sind gefährdet, da Autos häufig mit überhöhter Geschwindigkeit von Lücke zu Lücke fahren und dabei den Mindestabstand nicht einhalten können. • Rettungs- und Lieferfahrzeuge werden behindert, was in kritischen Situationen fatale Folgen haben kann. Daher schlage ich die Einführung eines beidseitigen absoluten Halteverbots auf diesem Abschnitt der Rheinlandstraße vor, um: • den Verkehrsfluss in beide Richtungen dauerhaft sicherzustellen, • die Sichtverhältnisse auf dem Fußgängerüberweg zu verbessern, • die Sicherheit für Radfahrer deutlich zu erhöhen, • den öffentlichen Nahverkehr zu entlasten und Pünktlichkeit zu sichern, • riskante Verkehrssituationen nachhaltig zu vermeiden. Um den Bedarf der hierdurch entfallenden Parkplätze auszugleichen, schlagen ich vor: In der Rheinlandstraße, zwischen Martinskirchstraße und Ferdinand-Dirichs-Weg, den roten Sperrstreifen in der Fahrbahnmitte rückzubauen und auf der westlichen Straßenseite die bestehenden Parkmöglichkeiten in eine 30°-Schrägaufstellung umzuwandeln. Dadurch kann der vorhandene Raum effizienter genutzt und eine ausreichende Anzahl an Parkplätzen geschaffen werden.

Idee
1

Beidseitiges absolutes Halteverbot auf der Rheinlandstraße zwischen Ferdinand-Dirichs-Weg und Alt-Schwanheim

12.06.2025

Die Verkehrssituation auf der Rheinlandstraße, zwischen Ferdinand-Dirichs-Weg und Alt-Schwanheim, ist derzeit unhaltbar und gefährlich. Aufgrund des aktuell nur einseitig geltenden absoluten Halteverbots wird die Fahrbahn regelmäßig durch parkende Fahrzeuge so stark verengt, dass sie nur noch einseitig befahrbar ist. Dies hat massive Auswirkungen auf alle Verkehrsteilnehmer: • Busse, die in beide Richtungen verkehren, geraten regelmäßig in Blockadesituationen. • Der Fußgängerüberweg ist durch parkende Fahrzeuge nur schwer einsehbar – eine erhebliche Gefahr insbesondere für Kinder, ältere Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität. • Fahrradfahrer sind gefährdet, da Autos häufig mit überhöhter Geschwindigkeit von Lücke zu Lücke fahren und dabei den Mindestabstand nicht einhalten können. • Rettungs- und Lieferfahrzeuge werden behindert, was in kritischen Situationen fatale Folgen haben kann. Daher schlage ich die Einführung eines beidseitigen absoluten Halteverbots auf diesem Abschnitt der Rheinlandstraße vor, um: • den Verkehrsfluss in beide Richtungen dauerhaft sicherzustellen, • die Sichtverhältnisse auf dem Fußgängerüberweg zu verbessern, • die Sicherheit für Radfahrer deutlich zu erhöhen, • den öffentlichen Nahverkehr zu entlasten und Pünktlichkeit zu sichern, • riskante Verkehrssituationen nachhaltig zu vermeiden. Um den Bedarf der hierdurch entfallenden Parkplätze auszugleichen, schlagen ich vor: In der Rheinlandstraße, zwischen Martinskirchstraße und Ferdinand-Dirichs-Weg, den roten Sperrstreifen in der Fahrbahnmitte rückzubauen und auf der westlichen Straßenseite die bestehenden Parkmöglichkeiten in eine 30°-Schrägaufstellung umzuwandeln. Dadurch kann der vorhandene Raum effizienter genutzt und eine ausreichende Anzahl an Parkplätzen geschaffen werden.

Idee
6

Tram Südspange Frankfurt

30.08.2022

Man könnte eine Straßenbahnlinie errichten um den Frankfurter Süden miteinander zu verbinden. Die Strecke könnte über Rheinlandstraße - Frankfurt Niederrad Bf - Triftstraße - Humperdinckstraße - Stresemannallee/Mörfelder Landstraße - Breslauer Straße - Südbhf/Schweizer Platz - Südbhf Vorplatz - Lokalbhf/Textorstr. - Balduinstraße - OF Stadtgrenze verlaufen.

Idee
208

Zebrastreifen über die Rheinlandstraße in Höhe Völklinger Weg

10.02.2022

An der beschriebenen Stelle wird ein Zebrastreifen als fehlend empfunden. Viele Kinder aus den umliegenden Kindergärten queren dort die Rheinlandstraße, wenn sie in den Wald wollen.

Idee
3

Parken auf der Rheinlandstraße zwischen Lönsweg und Geisenheimer Straße einschränken

06.05.2019

Auf der Rheinlandstraße - insbesondere im nördlichen Abschnitt zwischen dem Lönsweg und der Geisenheimer Straße, werden seit etwa 2 Jahren vermehrt und sehr lange Fahrzeuge abgestellt. Darunter befinden sich viele Wohnmobile (ich habe gleichzeitig bereits 7 Stück gezählt) LKW bis 7,5t und Anhänger. Die LKW, "Kastenwagen" und Wohnmobile aber auch diverse Anhänger versperren die Einsicht von den einmündenden Straßen auf die Rheinlandstraße sehr stark (siehe Bild). In der Regel muss man mit einer drittel Autolänge auf die einzusehnde Fahrbahn fahren, um wirklich etwas sehen zu können. Dabei kommt es oft genung zu brenzligen Situationen, nicht zuletzt deshalb, weil auf der Rheinlandstraße die vorgeschriebene maximale Geschwindigkeit von 30km/h von ca. 90% aller Verkehrsteilnehmer überschritten sogar deutlich überschritten wird. Auf der Rheinlandstraße (insbesondere im Abschnitt zwischen Lönsweg und Geisenheimer Straße auf der nördlichen Seite sollte ein Halteverbot für Fahrzeuge über 2 t Leergewicht eingeführt werden. Alternativ oder ergänzend sollte der Fahrbahnrand mit Parkschildern "nur für PKW bis 2 t" versehen werden.

Idee
203

Ehrenmal in der Martin-Henrich-Anlage

30.04.2019

Das Ehrenmal in der Martin-Henrich-Anlage gegenüber der Kindertagesstätte in der Vogesenstraße 34 müsste saniert werden. Die Instandsetzung der dazugehörigen Wasserspiele ist anzustreben. Ein barrierefreier Zugang im Norden in Form einer kurzen Rampe an der Treppe wäre hilfreich.

Idee
5

Kreisverkehrs am Eingang der Alt Schwanheim

11.08.2015

Am Eingang der Alt Schwanheim sollte ein Kreisverkehr eingerichtet werde. Dies wäre eine große Aufwertung des Ortseingangs von Schwanheim, außerdem wäre dadurch die Rheinlandstraße in dem Bereich Verkehrsberuhigt und der Verkehr aus der Schwanheimer Bahnstraße würde besser abfließen. Hierfür wurden sogar schon Pläne erstellt, sie müssten jetzt nur noch umgesetzt werden.

Idee
0

Haltestelle Rheinlandstraße der Straßenbahnlinien 12, 15 und 16 behindertengerecht ausbauen

30.09.2014

Die Haltestelle Rheinlandstraße der Straßenbahnlinien 12, 15 und 16 sollte behindertengerecht ausgebaut werden, da hier unter anderem 4 Linienbuss halten.

Idee
1

Unterstand für die Bushaltestelle Rheinlandstraße errichten

30.09.2014

Für die Bushaltestelle Rheinlandstraße in Richtung Goldstein + Niederrad sollte ein Unterstand für wartende Fahrgäste errichtet werden, da diese sich bei Regen nirgendwo unterstellen können.

Idee
4

Fahrgastinformationen an allen Haltestellen der Straßenbahnen.

12.09.2014

Ich vermisse Fahrgastinformationanzeigen wie sie im Innenstadtbereich vorhanden sind auch in den Ortsteilen / Stadtrandlagen. Besonders an der Straßenbahnhaltestelle Niederrad Bahnhof fehlt eine solche Anzeige dringend. Auch gibt es Null Infos an der Endhaltestelle Rheinlandstraße. Vorbildlich ist der Ausbau und die behindertengerechte Erneuerung der Haltestelle Ferdinand Dirichs Weg. >>So sollten ALLE Haltestellen ausgebaut werden<<