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Verkehrsspiegel für die Kreuzung Rheinlandstraße/Wilhelm-Kobelt-Straße

Vorlagentyp: STMagistrat
24 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat hat entschieden, keine Verkehrsspiegel an der Kreuzung Rheinlandstraße/Wilhelm-Kobelt-Straße zu installieren, da diese als Gefahrenquelle gelten. Stattdessen sollen Sperrflächen markiert und mit Stahlabweisern gesichert werden, um die Verkehrssituation zu verbessern.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Wie auch in anderen Stellungnahmen zu ähnlichen Anregungen erörtert, haben sich Verkehrsspiegel vielfach als zusätzliche Gefahrenquelle erwiesen. Beispielsweise sind die Spiegel sehr witterungsanfällig. Sie können vereisen, beschlagen, von Staub bedeckt sein und bei ungünstiger Sonneneinstrahlung entgegenkommende Verkehrsteilnehmende blenden. Ein großer Nachteil des Verkehrsspiegels ist zudem, dass er durch seine konkave Wölbung nur ein ungenaues, verkleinertes Bild des Verkehrsflusses wiedergibt und damit zu Fehleinschätzungen der Verkehrsteilnehmenden führen kann. Folglich wird eine falsche Sicherheit vorgetäuscht. Die tatsächlichen Entfernungen und Geschwindigkeiten der anderen Verkehrsteilnehmenden können anhand des Spiegelbildes kaum eingeschätzt werden. Daher werden Verkehrsspiegel bundesweit nur noch in wenigen Ausnahmefällen eingesetzt.

Um die Situation vor Ort dennoch zu verbessern, wird der Magistrat daher Sperrflächen markieren und diese mit Stahlabweisern absichern. So wird das Parken im Kreuzungsbereich unterbunden und ein besserer Einblick auf die Rheinlandstraße ermöglicht.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 30. Juli 2024OFOF 1059/6Verkehrsspiegel für die Kreuzung Rheinlandstraße/Wilhelm-Kobelt-StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 3. September 2024OMOM 5793Verkehrsspiegel für die Kreuzung Rheinlandstraße/Wilhelm-Kobelt-StraßeDirektanregung
  3. 13. Januar 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 Wochen
    STST 100Verkehrsspiegel für die Kreuzung Rheinlandstraße/Wilhelm-Kobelt-Straße
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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