Schwanheim: Verbesserung des Lärmschutzes für Anwohnerinnen und Anwohner
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Zusammenfassung
Der Magistrat plant Maßnahmen zur Verbesserung des Lärmschutzes für Anwohner am Schwanheimer Ufer, da die Lärmbelastung dort sehr hoch ist. Eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h wird als kostengünstige und schnell umsetzbare Lösung vorgeschlagen, während der Bau einer Lärmschutzwand aufgrund hoher Kosten nicht realisierbar ist.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Anregung des Ortsbeirats, die Wohngebäude entlang der Straße Schwanheimer Ufer vor Verkehrslärm zu schützen, ist berechtigt. Die vom Magistrat erstellte schalltechnische Untersuchung belegt, dass am Schwanheimer Ufer eine sehr hohe Belastung durch Verkehrslärm gegeben ist.
Bei den am stärksten belasteten Gebäuden werden tagsüber Fassadenpegel von über 70 dB A erreicht. Im empfindlicheren Nachtzeitraum liegen die Pegel größtenteils oberhalb von 60 dB A.
Zum Schutz der Gesundheit sind damit lärmmindernde Maßnahmen angezeigt, diese müssen sowohl für die Tag-, als auch für die Nachtstunden gelten. Denkbar wäre der Bau einer Lärmschutzwand oder die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.
Die Einführung eines Tempolimits von 50 km/h zum Schutz der Anwohner:innen vor Lärm bietet sich als schnell und kostengünstig umsetzbare Maßnahme an. Zudem ist Tempo 50 km/h im Stadtgebiet in Bereichen mit angrenzender Wohnbebauung üblich.
Der Magistrat wird die Maßnahme umsetzen. Derzeit wird die Anordnung von Tempo 50 mit dem Zusatz "Lärmschutz" ganztags für beide Fahrtrichtungen vorbereitet. Der Ausführungszeitpunkt kann noch nicht genannt werden, da zur Umstellung der Lichtsignalanlagen noch Abstimmungen erforderlich sind.
Dem Bau einer Lärmschutzwand stehen die hohen Kosten entgegen. Ohne Detailplanung können die Kosten nur grob geschätzt werden. Die Länge und Höhe der Lärmschutzwand, die Flächeninanspruchnahme sowie der Aufwand für die Planung und das Genehmigungsverfahren bestimmen die Kosten. Zur groben Orientierung können für eine Lärmschutzwand bei 4 Meter Höhe 2.500 € pro Meter plus Planungskosten angenommen werden. Bei der vom Ortsbeirat vorgeschlagenen ca. 450 Meter langen Lärmschutzwand wären daher Kosten von weit über einer Million Euro zu erwarten. In Zeiten knapper Haushaltsmittel kann die Realisierung einer Lärmschutzwand nicht in Aussicht gestellt werden.
Die regelmäßige Überwachung des Tempolimits ist notwendig, nur so wird es zu einer Absenkung der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit kommen. Im Bereich des Schwanheimer Ufers wurden in den letzten Jahren mehrere Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Zum Beispiel haben in den Monaten November und Dezember 2022 von 12.457 erfassten Fahrzeugen 2.400 Fahrzeuge die zulässige Höchstgeschwindigkeit im sanktionierbaren Bereich überschritten. Die Übertretungsquote lag bei 19 %. Im Jahr 2023 wurden 13 Kontrollen durchgeführt, die durchschnittliche Übertretungsquote lag bei 15 %. Die Messungen werden fortgesetzt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Oktober 2021OMOM 870Schwanheim: Verbesserung des Lärmschutzes für die Anwohnerinnen und Anwohner der Ahrtalstraße, Am Weidenwörth und entlang der B 807 (Schwanheimer Ufer)Direktanregung
- 29. August 2022STST 1960Schwanheim: Verbesserung des Lärmschutzes für die Anwohnerinnen und Anwohner der Ahrtalstraße, Am Weidenwörth und entlang der B 807 (Schwanheimer Ufer)Stellungnahme
- 3. Oktober 2022OFOF 597/6Schwanheim: Verbesserung des Lärmschutzes für Anwohnerinnen und AnwohnerOrtsbeiratsantrag · SPD
- 1. November 2022OMOM 2988Schwanheim: Verbesserung des Lärmschutzes für Anwohnerinnen und AnwohnerDirektanregung
- 13. Januar 2023STST 193Schwanheim: Verbesserung des Lärmschutzes für Anwohnerinnen und AnwohnerStellungnahme
- 30. Juni 2023STST 1429Schwanheim: Verbesserung des Lärmschutzes für Anwohnerinnen und AnwohnerStellungnahme
- 8. Januar 2024STST 86Schwanheim: Verbesserung des Lärmschutzes für Anwohnerinnen und AnwohnerStellungnahme
- 7. Juni 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 136 WochenSTST 1159Schwanheim: Verbesserung des Lärmschutzes für Anwohnerinnen und AnwohnerStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab