Schwanheim: Baumschutz durch Verhindern von nicht zulässigem Parken, Rheinlandstraße
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Bisheriger Verlauf
07.11.2021
23.11.2021
04.03.2022
Antrag Ortsbeirat
Schwanheim: Baumschutz durch Verhindern von nicht zulässigem Parken, Rheinlandstraße
Details im PARLIS OF_225-6_2021Ortsbeirat Magistratsvorlage
Schwanheim: Baumschutz durch Verhindern von nicht zulässigem Parken, Rheinlandstraße
Details im PARLIS OM_1085_2021Stellungnahme des Magistrats
Schwanheim: Baumschutz durch Verhindern von nicht zulässigem Parken, Rheinlandstraße
Details im PARLIS ST_619_202207.11.2021
Antrag Ortsbeirat
Schwanheim: Baumschutz durch Verhindern von nicht zulässigem Parken, Rheinlandstraße
Details im PARLIS OF_225-6_202123.11.2021
Anregung Ortsbeirat
Schwanheim: Baumschutz durch Verhindern von nicht zulässigem Parken, Rheinlandstraße
Details im PARLIS OM_1085_202104.03.2022
Stellungnahme des Magistrats
Schwanheim: Baumschutz durch Verhindern von nicht zulässigem Parken, Rheinlandstraße
Details im PARLIS ST_619_2022S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1085 entstanden aus Vorlage: OF 225/6 vom 07.11.2021
Betreff: Schwanheim: Baumschutz durch Verhindern von nicht zulässigem Parken, Rheinlandstraße
Gäste des relativ neuen Imbisses "Schwanheimer Grill Station", Rheinlandstraße 3, parken ihre Pkw, Transporter und teilweise sogar Lkw mit einem Teil des Fahrzeugs auf einem Grünstreifen und mit dem anderen Teil auf der Fahrbahn. Der ehemalige Grünstreifen ist durch diese permanente Fehlnutzung bereits bis zur Unkenntlichkeit zerstört, die Wurzeln der Bäume beschädigt und der Boden verdichtet. Ebenso sind Bordsteine und Einfassungen beschädigt. Die Situation befindet sich am östlichen Zubringer zur Schnellstraße Schwanheimer Ufer. Die Fahrspuren sind mit Zeichen 297 StVO (Richtungspfeile) markiert (siehe Foto unten). Diese Markierung impliziert ein absolutes Halteverbot. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, geeignete Maßnahmen umzusetzen, um das Parken und die damit verbundenen Beschädigungen an Grünfläche und Bäumen zu unterbinden. Dies kann durch Poller oder Findlinge geschehen, ggf. auch durch Baumschutzbügel, wobei diese womöglich die Bäume, jedoch nicht die Fläche schützen würden. Geeignete Flächen- und Baumpflegemaßnahmen sind anschließend durchzuführen. Begründung:
Das permanente Parken auf dieser Fläche hat diese sowie die Bäume bereits stark geschädigt. Um die Bäume retten zu können, sind o. g. Maßnahmen erforderlich. Des Weiteren besteht an dieser Stelle absolutes Halteverbot, das widerrechtliche Parken führt zu gefährlichen Verkehrssituationen beim Auffahren auf die Schnellstraße durch Ausweichmanöver in die linke Fahrspur. Quelle: privat Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westendazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 619
Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 5