Schwanheim: Baumschutz durch Verhindern von nicht zulässigem Parken, Rheinlandstraße
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, um das unzulässige Parken auf einem Grünstreifen in Schwanheim zu verhindern. Dies ist notwendig, um die bereits geschädigten Bäume zu schützen und gefährliche Verkehrssituationen zu vermeiden.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Rheinlandstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 17.08.2026.
- Schulweg zum Goethe-Gymnasium sichern – Querung der Beethovenstraße verbessern17.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Wohin mit den Fahrzeugen in der Henriette-Fürth-Straße?21.10.2025 · V (Auskunftsersuchen)
- Es geht nicht mehr anders: Anwohnerparken für fast ganz Schwanheim21.09.2025 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen umzusetzen, um das Parken und die damit verbundenen Beschädigungen an Grünfläche und Bäumen zu unterbinden. Dies kann durch Poller oder Findlinge geschehen, ggf. auch durch Baumschutzbügel, wobei diese womöglich die Bäume, jedoch nicht die Fläche schützen würden. Geeignete Flächen- und Baumpflegemaßnahmen sind anschließend durchzuführen.
Begründung
Das permanente Parken auf dieser Fläche hat diese sowie die Bäume bereits stark geschädigt. Um die Bäume retten zu können, sind o. g. Maßnahmen erforderlich. Des Weiteren besteht an dieser Stelle absolutes Halteverbot, das widerrechtliche Parken führt zu gefährlichen Verkehrssituationen beim Auffahren auf die Schnellstraße durch Ausweichmanöver in die linke Fahrspur.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. November 2021OFOF 225/6Schwanheim: Baumschutz durch Verhindern von nicht zulässigem Parken, RheinlandstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 23. November 2021Sie sind hierOMOM 1085Schwanheim: Baumschutz durch Verhindern von nicht zulässigem Parken, RheinlandstraßeDirektanregung
- 4. März 2022Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 619Schwanheim: Baumschutz durch Verhindern von nicht zulässigem Parken, RheinlandstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats