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Ampelgestützter Überweg in der Ferdinand-Happ-Straße hin zur Unterführung des Ostbahnhofes

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zunächst gilt es darauf hinzuweisen, dass die in der Anfrage genannten Beispiele für eine Zweiteilung bzw. Verbreiterung der Furt, nicht mit dem Bestand an der Kreuzung Hanauer Landstraße/ Ferdinand-Happ-Straße vergleichbar und auch nicht im gleichen Ausmaß umsetzbar sind. Die Querung der Ferdinand-Happ-Straße verläuft parallel zur Hauptrichtung der Hanauer Landstraße. Ein bedingt verträgliches Abbiegen des Kfz-Verkehrs aus der Hanauer Landstraße von Osten kommend in die Ferdinand-Happ-Straße ist hier erlaubt. Eine Verbreitung der Furt würde die Konfliktfläche des bedingt verträglichen Kfz-Verkehrs mit dem Fußverkehr vergrößern. Hier könnte sich der Kfz-Verkehr bereits vollständig in der Fußgängerfurt befinden, während weitere Fußgänger:innen die Furt betreten. Die Konfliktzeit sollte möglichst kurzgehalten werden, sodass eine Verbreiterung der Furt hier abgelehnt wird. Eine Zweiteilung der Furt wird ebenfalls kritisch gesehen. Sowohl der bedingt verträglich abbiegende Verkehr, der von Westen kommende Linksabbieger als auch der Verkehr aus der Nebenrichtung hätten hier folglich mehrere Konfliktpunkte mit dem querenden Verkehr. Diese Konflikte müssten mit zusätzlichen Signalen und erhöhten Zwischenzeiten gesichert werden. Da der Knotenpunkt bereits im Bestand an seiner Kapazitätsgrenze ist und in Stoßzeiten bereits Rückstauungen in den Knoteninnenraum zu beobachten sind, wird eine zusätzliche Furt in der Ferdinand-Happ-Straße ebenfalls ausgeschlossen.

Verknüpfte Vorlagen