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Schwanheim: Parken auf der Rheinlandstraße beschränken

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 6
85 Wochen bis zur Antwort8 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, das Parken auf der Rheinlandstraße zwischen Ferdinand-Dirichs-Weg und Alt-Schwanheim zu beschränken, um die Verkehrssituation zu verbessern. Dies soll durch ein Halteverbot oder das Markieren von Parkplätzen geschehen, um ausreichend Platz für Linienbusse zu schaffen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Rheinlandstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 17.08.2026.

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Anregung

Die Rheinlandstraße wird im Straßenabschnitt zwischen Ferdinand-Dirichs-Weg und Alt-Schwanheim zunehmend von Wohnmobilen und Wohnwagen dauerhaft sowie von Lkw und Lieferfahrzeugen ab dem Nachmittag bis in den Morgen beparkt.

Die geschilderte Parksituation führt dazu, dass der gesamte Straßenabschnitt nur noch einspurig zu befahren ist, was ein permanentes Ausweichen in Lücken bedingt. Diese Lücken sind jedoch wegen des hohen Parkaufkommens regelmäßig nicht mehr vorhanden. Wegen der eng an den Einmündungen parkenden Fahrzeugen ist auch die Sicht aus den Seitenstraßen beim Einfahren auf die Rheinlandstraße behindert.

Auf dem Abschnitt verkehren zwei Buslinien, die für den nur 300 Meter langen Abschnitt oft mehrere Minuten benötigen, da die Linienbusse selber oder andere Fahrzeuge zurücksetzen oder in Seitenstraßen ausweichen müssen.

Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Möglichkeiten zu prüfen, das Parken auf der Rheinlandstraße im Bereich zwischen Ferdinand-Dirichs-Weg und Alt-Schwanheim zu beschränken. Hierzu soll ein Ortstermin mit Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung unddem Ortsbeirat stattfinden.

Lösungen könnten ein absolutes Halteverbot auf den genannten circa 300 Metern oder ein Markieren einzelner Parkplätze sein, zwischen denen genügend Raum zum Ausweichen bleibt. Diese müssen so bemessen sein, dass auch die Linienbusse problemlos ausweichen können, und in ausreichender Entfernung von den Seitenstraßen markiert sein. Zur Unterstützung wäre bei dieser Lösung eine Beschilderung "Parken in markierten Flächen erlaubt" sinnvoll.

Begründung

Der Ortsbeirat hatte bereits gebeten, Parken von Lkw in dem Gebiet durch Kontrollen zu unterbinden. Der Stellungnahme vom 25.10.2021, ST 1973, ist zu entnehmen, dass Kontrollen mit minderer Priorität oder gar nicht durchgeführt werden, daher sind andere Lösungen zu finden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. Juni 2021OFOF 98/6Schwanheim: Parken von Lkw im Wohngebiet unterbindenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 27. Juni 2021OFOF 112/6Schwanheim: Parken von Lkw im Wohngebiet unterbindenOrtsbeiratsantrag · SPD
  3. 29. Juni 2021OMOM 369Schwanheim: Parken von Lkw im Wohngebiet unterbindenDirektanregung
  4. 25. Oktober 2021STST 1973Schwanheim: Parken von Lkw im Wohngebiet unterbindenStellungnahme
  5. 11. Dezember 2021OFOF 273/6Schwanheim: Parken auf der Rheinlandstraße beschränkenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  6. 7. Januar 2022OFOF 315/6Schwanheim: Parken auf der Rheinlandstraße beschränkenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  7. 11. Januar 2022Sie sind hier
    OMOM 1311Schwanheim: Parken auf der Rheinlandstraße beschränken
    Direktanregung
  8. 27. Januar 2023Antwort des Magistrats · nach 85 WochenSTST 380Schwanheim: Parken auf der Rheinlandstraße beschränkenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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