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Fahrradschutzstreifen auf beiden Seiten der Rheinlandstraße

Vorlagentyp: STMagistrat
20 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat kann der Anregung zur Einrichtung von Fahrradschutzstreifen auf beiden Seiten der Rheinlandstraße nicht nachkommen, da die Fahrbahnbreite von 6,60 m nicht ausreicht, um einen sicheren Verkehrsablauf zu gewährleisten. Die erforderlichen Mindestbreiten für Schutzstreifen und Fahrbahn würden zu einer unzureichenden Restbreite führen, was gefährliche Verkehrssituationen zur Folge hätte.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat bedauert, der Anregung nicht entsprechen zu können, da die Fahrbahnbreite nicht ausreicht, um einen sicheren Verkehrsablauf - durch Befahren der Schutzstreifen durch den Kraftfahrzeugverkehr nur im Ausnahmefall - zu gewährleisten. Grund dafür ist die mit etwa 6,60 m zu schmale Fahrbahn.

Die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) sehen eine Mindestbreite der Schutzstreifen von 1,25 m sowie eine Mindestbreite von 4,50 m der restlichen Fahrbahn vor. Bei 1,25 m breiten Schutzstreifen stünde auf der Rheinlandstraße entsprechend nur noch eine Restfahrbahnbreite von 4,10 m zur Verfügung. Schon das gefahrenfreie Begegnen von Personenkraftwagen wäre dadurch ohne Befahren der Schutzstreifen nicht mehr möglich, wodurch es zu einem ständigen Befahren von diesen kommen würde.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. August 2022OFOF 549/6Fahrradschutzstreifen auf beiden Seiten der RheinlandstraßeOrtsbeiratsantrag · BFF
  2. 6. September 2022OMOM 2572Fahrradschutzstreifen auf beiden Seiten der RheinlandstraßeDirektanregung
  3. 19. Dezember 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 Wochen
    STST 2795Fahrradschutzstreifen auf beiden Seiten der Rheinlandstraße
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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