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Wohin mit den Fahrzeugen in der Henriette-Fürth-Straße?

Vorlagentyp: V

Fragen an den Magistrat

1. wo die Anwohner:innen, die gegenwärtig auf dem in der Begründung genannten Parkplatz ihre Fahrzeuge abstellen, künftig ihre Fahrzeuge abstellen sollen, wenn dieser Parkplatz nicht mehr zur Verfügung steht und wenn in Betracht gezogen wird, dass die Aufnahmekapazität des Stadtteils für ruhenden Verkehr bereits jetzt vollkommen ausgeschöpft ist;,2. ob der genannte Parkplatz nicht als Stellplatz für die Bebauung der umliegenden Wohnhäuser aufgrund der seinerzeit erteilten Baugenehmigungen erhalten bleiben muss.

Begründung

Der Parkplatz verfügt über rund 160 Stellplätze. Er befindet sich am westlichen Ende der Henriette-Fürth-Straße und erstreckt sich entlang dieser und der Rheinlandstraße. Er ist dringend erforderlich, weil das Quartier bereits jetzt - also mit diesem Parkplatz - unter einem so hohen Parkdruck leidet, dass oftmals sogar Rettungswege versperrt sind. Zu beachten ist, dass bereits vor dem Inkrafttreten der Frankfurter Stellplatzsatzung, die in den 1990er-Jahren erlassen wurde, Bauherren dazu verpflichtet waren, "Einstellplätze" oder Garagen für die "zu erwartenden Kraftfahrzeuge der Bewohner" zu schaffen. Daher ist es nicht auszuschließen, dass durch den Wegfall des Parkplatzes eine Nebenbestimmung zur Genehmigung der vorhandenen Bebauung entfallen ist. Die Beseitigung der Parkplätze würde damit zu einem rechtswidrigen Zustand führen.

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