Wohin mit den Fahrzeugen in der Henriette-Fürth-Straße?
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Zusammenfassung
Die Anfrage zielt darauf ab, Lösungen für die Anwohner:innen der Henriette-Fürth-Straße zu finden, deren Parkplatz möglicherweise überbaut wird. Da die vorhandenen Stellplätze bereits stark beansprucht werden, ist eine Klärung dringend erforderlich, um die rechtlichen Vorgaben einzuhalten.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Henriette-Fürth-Straße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 26.09.2026.
- Warum soll das Bauvorhaben in der Henriette-Fürth-Straße nicht gegen das Rücksichtnahmegebot verstoßen und somit objektiv rechtwidrig sein und ist die schulische Kapazität wirklich ausreichend?26.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Wohin mit den Fahrzeugen in der Henriette-Fürth-Straße?12.01.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Parkerweiterung Günthersburgpark27.06.2025 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Henriette-Fürth-Straße per E-MailFragen an den Magistrat
wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten
- wo die Anwohner:innen, die gegenwärtig auf dem in der Begründung genannten Parkplatz ihre Fahrzeuge abstellen, künftig ihre Fahrzeuge abstellen sollen, wenn dieser Parkplatz nicht mehr zur Verfügung steht und wenn in Betracht gezogen wird, dass die Aufnahmekapazität des Stadtteils für ruhenden Verkehr bereits jetzt vollkommen ausgeschöpft ist;
- ob der genannte Parkplatz nicht als Stellplatz für die Bebauung der umliegenden Wohnhäuser aufgrund der seinerzeit erteilten Baugenehmigungen erhalten bleiben muss.
Kontext
Dem Ortsbeirat ist berichtet worden, dass die Anwohner:innen der Henriette-Fürth-Straße, die einen Stellplatz auf der Fläche gemietet haben, welche möglicherweise demnächst überbaut werden soll, ihre Fahrzeuge beseitigen sollten.
Dies vorausgeschickt
Begründung
Der Parkplatz verfügt über rund 160 Stellplätze. Er befindet sich am westlichen Ende der Henriette-Fürth-Straße und erstreckt sich entlang dieser und der Rheinlandstraße. Er ist dringend erforderlich, weil das Quartier bereits jetzt - also mit diesem Parkplatz - unter einem so hohen Parkdruck leidet, dass oftmals sogar Rettungswege versperrt sind. Zu beachten ist, dass bereits vor dem Inkrafttreten der Frankfurter Stellplatzsatzung, die in den 1990er-Jahren erlassen wurde, Bauherren dazu verpflichtet waren, "Einstellplätze" oder Garagen für die "zu erwartenden Kraftfahrzeuge der Bewohner" zu schaffen. Daher ist es nicht auszuschließen, dass durch den Wegfall des Parkplatzes eine Nebenbestimmung zur Genehmigung der vorhandenen Bebauung entfallen ist. Die Beseitigung der Parkplätze würde damit zu einem rechtswidrigen Zustand führen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. September 2025OFOF 1321/6Wohin mit den Fahrzeugen in der Henriette-Fürth-Straße?Ortsbeiratsantrag · SPD
- 21. Oktober 2025Sie sind hierVV 1288Wohin mit den Fahrzeugen in der Henriette-Fürth-Straße?Anfrage
- 12. Januar 2026Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 105Wohin mit den Fahrzeugen in der Henriette-Fürth-Straße?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme