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Wohin mit den Fahrzeugen in der Henriette-Fürth-Straße?

Vorlagentyp: V
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Die Anfrage zielt darauf ab, Lösungen für die Anwohner:innen der Henriette-Fürth-Straße zu finden, deren Parkplatz möglicherweise überbaut wird. Da die vorhandenen Stellplätze bereits stark beansprucht werden, ist eine Klärung dringend erforderlich, um die rechtlichen Vorgaben einzuhalten.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Zu dieser Straße geht es weiter

Henriette-Fürth-Straße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 26.09.2026.

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Neues zu Henriette-Fürth-Straße per E-Mail

Fragen an den Magistrat

wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten

  1. wo die Anwohner:innen, die gegenwärtig auf dem in der Begründung genannten Parkplatz ihre Fahrzeuge abstellen, künftig ihre Fahrzeuge abstellen sollen, wenn dieser Parkplatz nicht mehr zur Verfügung steht und wenn in Betracht gezogen wird, dass die Aufnahmekapazität des Stadtteils für ruhenden Verkehr bereits jetzt vollkommen ausgeschöpft ist;
  2. ob der genannte Parkplatz nicht als Stellplatz für die Bebauung der umliegenden Wohnhäuser aufgrund der seinerzeit erteilten Baugenehmigungen erhalten bleiben muss.

Kontext

Dem Ortsbeirat ist berichtet worden, dass die Anwohner:innen der Henriette-Fürth-Straße, die einen Stellplatz auf der Fläche gemietet haben, welche möglicherweise demnächst überbaut werden soll, ihre Fahrzeuge beseitigen sollten.

Dies vorausgeschickt

Begründung

Der Parkplatz verfügt über rund 160 Stellplätze. Er befindet sich am westlichen Ende der Henriette-Fürth-Straße und erstreckt sich entlang dieser und der Rheinlandstraße. Er ist dringend erforderlich, weil das Quartier bereits jetzt - also mit diesem Parkplatz - unter einem so hohen Parkdruck leidet, dass oftmals sogar Rettungswege versperrt sind. Zu beachten ist, dass bereits vor dem Inkrafttreten der Frankfurter Stellplatzsatzung, die in den 1990er-Jahren erlassen wurde, Bauherren dazu verpflichtet waren, "Einstellplätze" oder Garagen für die "zu erwartenden Kraftfahrzeuge der Bewohner" zu schaffen. Daher ist es nicht auszuschließen, dass durch den Wegfall des Parkplatzes eine Nebenbestimmung zur Genehmigung der vorhandenen Bebauung entfallen ist. Die Beseitigung der Parkplätze würde damit zu einem rechtswidrigen Zustand führen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. September 2025OFOF 1321/6Wohin mit den Fahrzeugen in der Henriette-Fürth-Straße?Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 21. Oktober 2025Sie sind hier
    VV 1288Wohin mit den Fahrzeugen in der Henriette-Fürth-Straße?
    Anfrage
  3. 12. Januar 2026Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 105Wohin mit den Fahrzeugen in der Henriette-Fürth-Straße?Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 6
Sitzung 4 · 15.09.2026
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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