Rheinlandstraße - ein Problem und zehn Anträge in vier Jahren!
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin mit den Fraktionen im Ortsbeirat 6 zu vereinbaren, um die Parksituation in der Rheinlandstraße zu klären. Es wird ein absolutes Halte- und Parkverbot sowie weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit vorgeschlagen.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Rheinlandstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 17.08.2026.
- Schulweg zum Goethe-Gymnasium sichern – Querung der Beethovenstraße verbessern17.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Wohin mit den Fahrzeugen in der Henriette-Fürth-Straße?21.10.2025 · V (Auskunftsersuchen)
- Es geht nicht mehr anders: Anwohnerparken für fast ganz Schwanheim21.09.2025 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Rheinlandstraße per E-MailAnregung
Mit der Anregung OM 3176 liegen nun im Zeitraum 2018 bis Ende 2022 durch die Fraktionen von CDU, SPD und GRÜNEN insgesamt neun Anträge zu den Themen
- Parken,
- Temporeduzierung,
- Tempokontrolle und
- Verkehrssicherheit insgesamt
für die Rheinlandstraße vor. Im Straßenabschnitt zwischen dem Ferdinand-Dirichs-Weg und der Straße Alt-Schwanheim hat sich im vorgenannten Zeitraum in diesem Bereich im Kern nichts verändert. Die Situation ist eine tägliche Gefahrenquelle. Die Rheinlandstraße wird im Straßenabschnitt zwischen dem Ferdinand-Dirichs-Weg und der Straße Alt-Schwanheim regelmäßig, dauerhaft und ganztägig von Wohnmobilen, Wohnwagen sowie Lkw (7,49 Tonnen) und Lieferfahrzeugen, inklusive am Wochenende, verbotswidrig im Wohngebiet beparkt. Auf dem Straßenabschnitt verkehren drei Buslinien (51, 62, 78), die für den nur 300 Meter langen Abschnitt oft mehrere Minuten benötigen, da die Fahrer der Busse selbst oder anderer Fahrzeuge zurücksetzen oder in Seitenstraßen ausweichen müssen.
Die geschilderte Parksituation führt dazu, dass der gesamte Straßenabschnitt nur noch einspurig befahren werden kann, was ein permanentes Ausweichen in Lücken notwendig macht. Diese Lücken sind jedoch wegen des hohen Parkaufkommens regelmäßig nicht mehr vorhanden. Wegen der eng an den Einmündungen parkenden Fahrzeugen ist auch die Sicht aus den Seitenstraßen beim Einfahren auf die Rheinlandstraße behindert.
Da die Städtische Verkehrspolizei regelmäßig überfordert ist und Kontrollen am Wochenende außerhalb der Regeldienstzeiten der Städtischen Verkehrspolizei liegen (Montag bis Freitag von 7 Uhr bis 22 Uhr, samstags von 10 Uhr bis 18 Uhr), wäre die Landespolizei für diese Kontrollen zuständig. Da diese ihre Prioritäten jedoch auf andere Aspekte setzt, sind andere Lösungen notwendig, um endlich zu einer sinnvollen und tragfähigen Lösung zu kommen.
Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, einen Ortstermin mit den Fraktionen im Ortsbeirat 6 zu vereinbaren.
Gleichzeitig werden folgende Punkte zur Prüfung und Umsetzung angeregt:
- beidseitiges absolutes Halte- und Parkverbot in der Rheinlandstraße zwischen dem Ferdinand-Dirichs-Weg und der Straße Alt-Schwanheim;
- Versetzen des Fahrradwegs in der Rheinlandstraße 50 bis 60 an den Straßenrand;
- Einführung von Schrägparkplätzen auf gleicher Höhe in Richtung Fahrbahn und
- Wegnahme der roten Markierung in der Fahrbahnmitte, ebenfalls auf gleicher Höhe.
Begründung
Die Begründung ist aus dem Antragstenor ersichtlich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. November 2022OFOF 641/6Rheinlandstraße - ein Problem und zehn Anträge in vier Jahren!Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 29. November 2022Sie sind hierOMOM 3177Rheinlandstraße - ein Problem und zehn Anträge in vier Jahren!Direktanregung
- 20. März 2023Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 712Rheinlandstraße - ein Problem und zehn Anträge in vier Jahren!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1