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Schwanheim: Zebrastreifen Silcherstraße/Ecke Rheinlandstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der angesprochene Fußgängerüberweg (FGÜ) liegt unmittelbar westlich der Einmündung zur Zelterstraße. In Fahrtrichtung vor dem FGÜ kann daher nicht geparkt werden, da das Fahrzeug sonst in der Einmündung stünde. In Fahrtrichtung hinter dem FGÜ kann und darf hingegen geparkt werden. Auf der südlichen Fahrbahnseite besteht durch das Verkehrszeichen 283 im gesamten Bereich Haltverbot. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist dort auf 30 km/h begrenzt. Der Magistrat wird nun prüfen, ob in Fahrtrichtung Westen hinter dem FGÜ ein Haltverbot eingerichtet oder die Aufstellfläche für den Fußverkehr auf die Fahrbahn vorgezogen werden kann. Dabei wird auch die OM 3177 berücksichtigt.