Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Schwanheim: Parken von Lkw im Wohngebiet unterbinden

Vorlagentyp: STMagistrat
85 Wochen bis zur Antwort9 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat hat angeregt, das Parken von Lkw im Wohngebiet Schwanheim zu unterbinden, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Der Magistrat sieht jedoch Schwierigkeiten bei der Umsetzung dieser Maßnahme, da regelmäßige Kontrollen erforderlich wären, die nicht gewährleistet werden können.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Zu dieser Straße geht es weiter

Rheinlandstraße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 31.08.2026.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Neues zu Rheinlandstraße per E-Mail

Stellungnahme des Magistrats

In der vorfahrtsberechtigten Rheinlandstraße zwischen Zelter Straße und Alt-Schwanheim ist Tempo 30 angeordnet. In diesem Bereich darf am Fahrbahnrand geparkt werden. Die einmündenden Straßen Zelterstraße, Silcherstraße und Wilhelm-Kobelt-Straße sind in beide Fahrtrichtungen nutzbar und jeweils mit den Verkehrszeichen (VZ) 205 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Vorfahrt gewähren" beschildert. Die Einmündungen Hegarstraße, sowie die Straße Alt-Schwanheim sind von der Rheinlandstraße abzweigende Einbahnstraßen, die für den Radverkehr entgegen der Fahrtrichtung freigegeben sind. In der Hegarstraße ist eine Haltlinie (VZ 294 StVO) für den Radverkehr, die Einmündung Alt-Schwanheim ist ebenfalls mit VZ 205 StVO "Vorfahrt gewähren" beschildert.

Somit hat sämtlicher Verkehr, der aus den genannten Straßen in die Rheinlandstraße einbiegt, dem Verkehr aus der Rheinlandstraße Vorfahrt zu gewähren. In § 8 Absatz 2 StVO heißt es: Wer die Vorfahrt zu beachten hat, muss rechtzeitig durch sein Fahrverhalten, insbesondere durch mäßige Geschwindigkeit, erkennen lassen, dass gewartet wird. Es darf nur weitergefahren werden, wenn übersehen werden kann, dass wer die Vorfahrt hat, weder gefährdet noch wesentlich behindert wird. Kann das nicht übersehen werden, weil die Straßenstelle unübersichtlich ist, so darf sich vorsichtig in die Kreuzung oder Einmündung hineingetastet werden, bis die Übersicht gegeben ist.

Für Fahrzeuge über 7,5 t ist gemäß § 12 Absatz 3a StVO das regelmäßige Parken in reinen und allgemeinen Wohngebieten in der Zeit von 22:00 bis 06:00 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertagen nicht zulässig. Allerdings ist dies kaum zu unterbinden, da die Regelmäßigkeit nachgewiesen werden muss, was eine Vielzahl von Kontrollen erfordert. Da diese Kontrollen außerhalb der Regeldienstzeiten der Städtischen Verkehrspolizei liegen (Mo-Fr 7-22 Uhr, samstags 10-18 Uhr), wäre die Landespolizei für diese Kontrollen zuständig, die ihre Prioritäten jedoch auf andere Aspekte setzt.

Vor diesem Hintergrund kann der Anregung des Ortsbeirates nicht entsprochen werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. Juni 2021OFOF 98/6Schwanheim: Parken von Lkw im Wohngebiet unterbindenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 27. Juni 2021OFOF 112/6Schwanheim: Parken von Lkw im Wohngebiet unterbindenOrtsbeiratsantrag · SPD
  3. 29. Juni 2021OMOM 370Schwanheim: Parken von Lkw im Wohngebiet unterbindenDirektanregung
  4. 29. Juni 2021OMOM 369Schwanheim: Parken von Lkw im Wohngebiet unterbindenDirektanregung
  5. 25. Oktober 2021Sie sind hier
    STST 1973Schwanheim: Parken von Lkw im Wohngebiet unterbinden
    Stellungnahme
  6. 11. Dezember 2021OFOF 273/6Schwanheim: Parken auf der Rheinlandstraße beschränkenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  7. 7. Januar 2022OFOF 315/6Schwanheim: Parken auf der Rheinlandstraße beschränkenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  8. 11. Januar 2022OMOM 1311Schwanheim: Parken auf der Rheinlandstraße beschränkenDirektanregung
  9. 27. Januar 2023Antwort des Magistrats · nach 85 WochenSTST 380Schwanheim: Parken auf der Rheinlandstraße beschränkenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen