Schwanheim: Parken von Lkw im Wohngebiet unterbinden
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat hat angeregt, das Parken von Lkw im Wohngebiet Schwanheim zu unterbinden, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Der Magistrat sieht jedoch Schwierigkeiten bei der Umsetzung dieser Maßnahme, da regelmäßige Kontrollen erforderlich wären, die nicht gewährleistet werden können.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Rheinlandstraße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 31.08.2026.
- Schwanheim: Öffentliche Biotoilette31.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Schulweg zum Goethe-Gymnasium sichern – Querung der Beethovenstraße verbessern17.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Wohin mit den Fahrzeugen in der Henriette-Fürth-Straße?21.10.2025 · V (Auskunftsersuchen)
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Neues zu Rheinlandstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
In der vorfahrtsberechtigten Rheinlandstraße zwischen Zelter Straße und Alt-Schwanheim ist Tempo 30 angeordnet. In diesem Bereich darf am Fahrbahnrand geparkt werden. Die einmündenden Straßen Zelterstraße, Silcherstraße und Wilhelm-Kobelt-Straße sind in beide Fahrtrichtungen nutzbar und jeweils mit den Verkehrszeichen (VZ) 205 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Vorfahrt gewähren" beschildert. Die Einmündungen Hegarstraße, sowie die Straße Alt-Schwanheim sind von der Rheinlandstraße abzweigende Einbahnstraßen, die für den Radverkehr entgegen der Fahrtrichtung freigegeben sind. In der Hegarstraße ist eine Haltlinie (VZ 294 StVO) für den Radverkehr, die Einmündung Alt-Schwanheim ist ebenfalls mit VZ 205 StVO "Vorfahrt gewähren" beschildert.
Somit hat sämtlicher Verkehr, der aus den genannten Straßen in die Rheinlandstraße einbiegt, dem Verkehr aus der Rheinlandstraße Vorfahrt zu gewähren. In § 8 Absatz 2 StVO heißt es: Wer die Vorfahrt zu beachten hat, muss rechtzeitig durch sein Fahrverhalten, insbesondere durch mäßige Geschwindigkeit, erkennen lassen, dass gewartet wird. Es darf nur weitergefahren werden, wenn übersehen werden kann, dass wer die Vorfahrt hat, weder gefährdet noch wesentlich behindert wird. Kann das nicht übersehen werden, weil die Straßenstelle unübersichtlich ist, so darf sich vorsichtig in die Kreuzung oder Einmündung hineingetastet werden, bis die Übersicht gegeben ist.
Für Fahrzeuge über 7,5 t ist gemäß § 12 Absatz 3a StVO das regelmäßige Parken in reinen und allgemeinen Wohngebieten in der Zeit von 22:00 bis 06:00 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertagen nicht zulässig. Allerdings ist dies kaum zu unterbinden, da die Regelmäßigkeit nachgewiesen werden muss, was eine Vielzahl von Kontrollen erfordert. Da diese Kontrollen außerhalb der Regeldienstzeiten der Städtischen Verkehrspolizei liegen (Mo-Fr 7-22 Uhr, samstags 10-18 Uhr), wäre die Landespolizei für diese Kontrollen zuständig, die ihre Prioritäten jedoch auf andere Aspekte setzt.
Vor diesem Hintergrund kann der Anregung des Ortsbeirates nicht entsprochen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Juni 2021OFOF 98/6Schwanheim: Parken von Lkw im Wohngebiet unterbindenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 27. Juni 2021OFOF 112/6Schwanheim: Parken von Lkw im Wohngebiet unterbindenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 29. Juni 2021OMOM 370Schwanheim: Parken von Lkw im Wohngebiet unterbindenDirektanregung
- 29. Juni 2021OMOM 369Schwanheim: Parken von Lkw im Wohngebiet unterbindenDirektanregung
- 25. Oktober 2021Sie sind hierSTST 1973Schwanheim: Parken von Lkw im Wohngebiet unterbindenStellungnahme
- 11. Dezember 2021OFOF 273/6Schwanheim: Parken auf der Rheinlandstraße beschränkenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 7. Januar 2022OFOF 315/6Schwanheim: Parken auf der Rheinlandstraße beschränkenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 11. Januar 2022OMOM 1311Schwanheim: Parken auf der Rheinlandstraße beschränkenDirektanregung
- 27. Januar 2023Antwort des Magistrats · nach 85 WochenSTST 380Schwanheim: Parken auf der Rheinlandstraße beschränkenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab