Meine Nachbarschaft: Stützeläckerweg
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Mehr Tempo-30-Zonen im Ortsbezirk 7
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7531 entstanden aus Vorlage: OF 558/7 vom 05.10.2025 Betreff: Mehr Tempo-30-Zonen im Ortsbezirk 7 Vorgang: OM 116/11 OBR 7; V 1130/14 OBR 7; OM 980/16 OBR 7; OM 1417/17 OBR 7; OM 1418/17 OBR 7; OM 5029/19 OBR 7; OM 2556/22 OBR 7; OM 5791/24 OBR 7; OM 6650/25 OBR 7; ST 1290/25 Der Magistrat wird gebeten, sukzessive und angepasst an die personellen Möglichkeiten, folgende Streckenabschnitte erneut bzw. erstmals auf die Möglichkeit zu prüfen, hier eine Tempo-30-Zone einzurichten: 1. Straße Am Industriehof zwischen der Einmündung der Straße Am Fischstein bis hinter der Ausfahrt des Hausener Schwimmbades - OM 5791/24; 2. Valentina-Archipowa-Straße - OM 2556/22; 3. Heerstraße zwischen Einmündung Ludwig-Landmann-Straße und S-Bahn-Linie - OM 5029/19; 4. Buchbornstraße - OM 1417/17; 5. Alt-Praunheim - OM 1418/17 und OM 116/11; 6. Seegewann und Schultheißenweg - OM 980/16; 7. Haingrabenstraße - V 1130/14; 8. Praunheimer Landstraße zwischen Tempo-30-Zone U-Bahn- und Bushaltestelle "Hausen" und Tempo-30-Zone Praunheimer Brücke - Lückenschluss mit einer Kirchengemeinde und einem großen Kinderspielplatz. Begründung: Der Ortsbeirat freut sich, dass der Magistrat die Anregung OM 6650 begrüßt und akzeptiert, dass die personelle Situation und gesetzliche Pflichtaufgaben eine sofortige Überprüfung aller in der Vorlage OM 6650 genannten Abschnitte nicht zulässt. Die Schlussfolgerung des Magistrats, aus diesem Grund dauerhaft keine der genannten Abschnitte zu überprüfen, ist allerdings nicht akzeptabel. Angepasst an die personellen Möglichkeiten sollten sukzessive die genannten Abschnitte überprüft werden und ggf. Tempo 30 eingeführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.05.2011, OM 116 Auskunftsersuchen vom 07.10.2014, V 1130 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 980 Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1417 Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1418 Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5029 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2556 Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5791 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6650 Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1290
Nutzung öffentlicher Parkflächen durch Betreiber eines Flughafen-ShuttleServices mit Parkservice in der Eschborner Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7528 entstanden aus Vorlage: OF 554/7 vom 07.10.2025 Betreff: Nutzung öffentlicher Parkflächen durch Betreiber eines Flughafen-Shuttle-Services mit Parkservice in der Eschborner Landstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob der Betreiber des in der Eschborner Landstraße ansässigen Flughafen-Shuttle-Services (Diamond Valet) mit Parkservice für den Betrieb eine Genehmigung im Sinne der Gewerbe- und Straßenverkehrsordnung benötigt und ob diese ordnungsgemäß vorliegt; 2. in welchem Umfang der Betreiber öffentliche Parkplätze in der Eschborner Landstraße für seine gewerblichen Zwecke nutzt; 3. welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, die zweckwidrige Nutzung öffentlicher Parkplätze durch den Betreiber zu unterbinden, um die Parkflächen wieder den Anwohnerinnen und Anwohnern sowie den Kundinnen und Kunden der umliegenden Gewerbebetriebe zur Verfügung zu stellen; 4. ob durch verstärkte Kontrollen des ruhenden Verkehrs und ggf. durch straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen Abhilfe geschaffen werden kann. Begründung: Seit mindestens zwei Jahren betreibt ein Anbieter für Flughafen-Shuttle-Services und Parkservice in der Eschborner Landstraße sein Geschäft. Auf der Internetpräsenz des Unternehmens wird der Eindruck vermittelt, dass ausschließlich firmeneigene Stellplätze genutzt werden. Tatsächlich belegen jedoch die Fahrzeuge des Anbieters regelmäßig öffentliche Parkplätze in der Eschborner Landstraße. Dies führt zu einer erheblichen Belastung für die Anwohnerschaft, Gewerbetreibende sowie deren Kundinnen und Kunden, da reguläre Parkflächen nicht mehr in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Problematisch ist insbesondere, dass der Verkehr für die anliegende Schule zu einer Zumutung wird. Der Schulweg für die Schülerinnen und Schüler wird problematisch. Zudem hat die Schule Schwierigkeiten, ausreichend Lehrpersonal zu finden, da die ÖPNV-Anbindung schlecht und das Parken kaum noch möglich ist. Die öffentliche Infrastruktur wird somit für gewerbliche Zwecke zweckentfremdet, ohne dass hierfür eine Genehmigung bekannt wäre. Der Ortsbeirat sieht hierin eine nicht hinnehmbare Einschränkung der Lebensqualität und der gewerblichen Entwicklung im Stadtteil. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein
Nutzung öffentlicher Parkflächen durch Betreiber eines Flughafen-Shuttles mit Parkservice in der Eschborner Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2025, OF 554/7 Betreff: Nutzung öffentlicher Parkflächen durch Betreiber eines Flughafen-Shuttles mit Parkservice in der Eschborner Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. ob der Betreiber des in der Eschborner Landstraße ansässigen Flughafen-Shuttle-Services (Diamond Valet) mit Parkservice für den Betrieb eine Genehmigung im Sinne der Gewerbe- und Straßenverkehrsordnung benötigt und ob diese ordnungsgemäß vorliegt, 2. in welchem Umfang der Betreiber öffentliche Parkplätze in der Eschborner Landstraße für seine gewerblichen Zwecke nutzt, 3. welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, die zweckwidrige Nutzung öffentlicher Parkplätze durch den Betreiber zu unterbinden, um die Parkflächen wieder den Anwohnerinnen und Anwohnern sowie den Kundinnen und Kunden der umliegenden Gewerbebetriebe zur Verfügung zu stellen, 4. ob durch verstärkte Kontrollen des ruhenden Verkehrs und ggf. durch straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen Abhilfe geschaffen werden kann, 5. ob eine Kennzeichnung bzw. Sondernutzung öffentlicher Parkflächen durch den Betreiber nachweislich beantragt oder genehmigt wurde. Begründung: Seit mindestens zwei Jahren betreibt ein Anbieter für Flughafen-Shuttle und Parkservice in der Eschborner Landstraße sein Geschäft. Auf der Internetpräsenz des Unternehmens wird der Eindruck vermittelt, dass ausschließlich firmeneigene Stellplätze genutzt werden. Tatsächlich belegen jedoch die Fahrzeuge des Anbieters regelmäßig öffentliche Parkplätze in der Eschborner Landstraße. Dies führt zu einer erheblichen Belastung für die Anwohnerschaft, Gewerbetreibende sowie deren Kundinnen und Kunden, da reguläre Parkflächen nicht mehr in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Problematisch ist insbesondere, dass der Verkehr für die anliegende Schule zu einer Zumutung wird. Der Schulweg für die Schülerinnen und Schüler wird problematisch. Zudem hat die Schule Schwierigkeiten, ausreichend Lehrpersonal zu finden, da die ÖPNV - Anbindung schlecht und das Parken kaum noch möglich ist. Die öffentliche Infrastruktur wird somit für gewerbliche Zwecke zweckentfremdet, ohne dass hierfür eine Genehmigung bekannt wäre. Der Ortsbeirat sieht hierin eine nicht hinnehmbare Einschränkung der Lebensqualität und der gewerblichen Entwicklung im Stadtteil. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 7 am 21.10.2025, TO I, TOP 19 Es besteht Einvernehmen, ziffernweise über die Vorlage OF 554/7 abzustimmen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7528 2025 1. Die Ziffern 1. bis 4. der Vorlage OF 554/7 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Ziffer 5. der Vorlage OF 554/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1.: Ziffern 1. bis 3.: Einstimmige Annahme Ziffer 4.: GRÜNE, CDU, SPD und BFF gegen farbechte/Linke (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) zu 2.: GRÜNE, SPD, farbechte/Linke und FDP gegen CDU und BFF (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenMehr Tempo-30-Zonen im Ortsbezirk 7
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2025, OF 558/7 Betreff: Mehr Tempo-30-Zonen im Ortsbezirk 7 Vorgang: OM 6650/25 OBR 7; ST 1290/25 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat sukzessive und angepasst an die personellen Möglichkeiten, folgende Streckenabschnitte erneut bzw. erstmals auf die Möglichkeit zu prüfen hier eine Tempo 30-Zone einzurichten: 1. Straße "Am Industriehof" zwischen der Einmündung der Straße Am Fischstein bis hinter der Ausfahrt des Hausener Schwimmbades - OM 5791/2024 2. Valentina-Archipova-Straße - OM 2556/2022 3. Heerstraße zwischen Einmündung Ludwig-Landmann-Straße und S-Bahn-Linie - OM 5029/2019 4. Buchbornstraße - OM 1417/2017 5. "Alt-Praunheim"- 1418/2017 und OM 116/2011 6. Seegewann und Schultheißenweg - OM 980/2016 7. Haingrabenstraße - V 1130/2014 8. Praunheimer Landstraße zwischen Tempo-30-Zone "U-Bahn und Bushaltestelle Hausen" und Tempo 30-Zone "Praunheimer Brücke" - Lückenschluss mit einer Kirchengemeinde und einem großen Kinderspielplatz. Begründung: Der Ortsbeirat freut sich, dass der Magistrat die Anregung OM 6650 begrüßt und akzeptiert, dass die personelle Situation und gesetzlichen Pflichtaufgaben eine sofortige Überprüfung aller in der OM 6650 genannten Abschnitte nicht zulässt. Die Schlussfolgerung des Magistrats, aus diesem Grund dauerhaft keine der genannten Abschnitte zu überprüfen ist allerdings nicht akzeptabel. Angepasst an die personellen Möglichkeiten sollten sukzessive die genannten Abschnitte überprüft werden und ggf. Tempo 30 eingeführt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6650 Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1290 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 7 am 21.10.2025, TO I, TOP 23 Auf Wunsch der FDP wird über die Ziffern 1. und 8. getrennt vom Rest der Vorlage OF 559/7 abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7531 2025 Die Vorlage OF 558/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1. und 8.: GRÜNE, SPD, und farbechte/Linke gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) Rest der Vorlage: GRÜNE, SPD, farbechte/Linke und FDP gegen CDU und BFF (= Ablehnung)
Partei: SPD
Weiter lesenZentrum der Islamischen Kultur - Belästigungen für die Bürger:innen minimieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7268 entstanden aus Vorlage: OF 542/7 vom 01.09.2025 Betreff: Zentrum der Islamischen Kultur - Belästigungen für die Bürger:innen minimieren Das Zentrum der Islamischen Kultur an der Eschborner Landstraße wurde durch das Bundesinnenministerium bereits vor einem Jahr geschlossen. Eine Klage gegen diese Schließung läuft noch. Vor dem Zentrum finden weiterhin Veranstaltungen statt, die zu erheblichen Lärmbelästigungen für die Bürger:innen führen. Zudem gibt es Verkehrsbehinderungen und der Linienbus muss umgeleitet werden. Da die Veranstaltungen regelmäßig in Anwesenheit der Polizei stattfinden, ist davon auszugehen, dass diese Veranstaltungen ordnungsgemäß als Versammlungen angemeldet wurden und keine Möglichkeit eines Verbots durch die Stadt Frankfurt besteht, solange keine rechtswidrigen Handlungen von der Versammlung ausgehen. Einzig im Dialog mit dem Anmeldenden besteht die Möglichkeit, die Belästigungen für die Anwohner:innen zu reduzieren. Der Magistrat wird daher gebeten, 1. in Dialog mit den Anmeldenden zu treten, um zu bewirken, dass die Lärmbelästigungen abgestellt oder zumindest minimiert werden. Zudem sollte sichergestellt werden, dass der Bus ungehindert passieren kann; 2. rechtlich zu klären, ob die Versammlungen nach einem abschließenden Urteil über die verfügte Schließung weiterhin angemeldet werden dürfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein
Zentrum der islamischen Kultur - Belästigungen für die Bürger:innen minimieren
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2025, OF 542/7 Betreff: Zentrum der islamischen Kultur - Belästigungen für die Bürger:innen minimieren Das Zentrum der islamischen Kultur an der Eschborner Landstraße wurde durch das Bundesinnenministerium bereits vor einem Jahr geschlossen. Eine Klage gegen diese Schließung läuft noch. Vor dem Zentrum finden weiterhin Veranstaltungen statt, die zu erheblichen Lärmbelästigungen für die Bürger:innen führen. Zudem gibt es Verkehrsbehinderungen und der Linienbus muss umgeleitet werden. Da die Veranstaltungen regelmäßig in Anwesenheit der Polizei stattfinden, ist davon auszugehen, dass diese Veranstaltungen ordnungsgemäß als Versammlungen angemeldet wurden und keine Möglichkeit eines Verbots durch die Stadt Frankfurt besteht, solange keine rechtswidrigen Handlungen von der Versammlung ausgehen. Einzig im Dialog mit dem Anmeldenden besteht die Möglichkeit die Belästigungen für die Anwohner:innen zu reduzieren. Der Ortsbeirat bittet daher den Magistrat: 1. Im Dialog mit den Anmeldenden zu treten um zu bewirken, dass die Lärmbelästigungen abgestellt oder zumindest minimiert werden. Zudem sollte sichergestellt werden, dass der Bus ungehindert passieren kann. 2. Rechtlich zu klären, ob die Versammlungen nach einem abschließenden Urteil über die verfügte Schließung weiterhin angemeldet werden dürfen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 24.07.2025, OF 540/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7 am 02.09.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7268 2025 1. Die Vorlage OF 540/7 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 542/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, farbechte/Linke und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Annahme); FDP (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, farbechte/Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Ablehnung)
Partei: SPD
Weiter lesenGebetsstunden auf der Eschborner Landstraße - trotz Verbot des Innenministeriums?
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.07.2025, OF 540/7 Betreff: Gebetsstunden auf der Eschborner Landstraße - trotz Verbot des Innenministeriums? Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: 1. Unter welcher Rechtsgrundlage finden weiterhin Gebetsstunden vor dem Zentrum der islamischen Kultur auf der Eschborner Landstraße statt? 2. Warum werden diese von der Polizei begleitet? 3. Was kostet dieser regelmäßige Polizeieinsatz den Steuerzahler jährlich? 4. Wie lange sollen diese Zusammenkünfte so weitergeführt werden? Begründung: Das Zentrum der islamischen Kultur an der Eschborner Landstraße wurde im Sommer 2024 durch das Innenministerium des Bundes verboten. Frankfurts Bürgermeisterin Eskandari-Grünberg hatte diesen Schritt bereits schon ein Jahr früher gefordert. "Es ist eine Gefahr der Demokratie" sagte sie in ihrer Begründung. Nach nun über einem Jahr werden vor dem Gebäude des Zentrums immer noch regelmäßig freitags Gebetsstunden auf der Straße abgehalten. Immer mit Polizeischutz und die Straße wird teilweise abgesperrt. Diese Veranstaltungen sind nicht nur für den fließenden Verkehr eine Gefährdung und Behinderung, sondern auch eine Belastung für die Anwohner. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 01.09.2025, OF 542/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7 am 02.09.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7268 2025 1. Die Vorlage OF 540/7 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 542/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, farbechte/Linke und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Annahme); FDP (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, farbechte/Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Ablehnung)
Partei: BFF
Weiter lesenLinksabbiegerKennzeichnung auf der Radilostraße/Ecke Lorscher Straße markieren
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2025, OF 511/7 Betreff: Linksabbieger-Kennzeichnung auf der Radilostraße/Ecke Lorscher Straße markieren Vorgang: OF 309/7 23 Der Magistrat wird um eine Erläuterung gebeten, warum eine Markierung von zwei Fahrspuren, davon eine als Linksabbieger-Spur, auf der Radilostraße trotz Überbreite nicht realisiert werden kann. Außerdem regt der Ortsbeirat an, das Halteverbotsschild im Bereich Radilostraße 2-6 mit dem Hinweis "Be- und Entladen erlaubt" (VZ 286) zu ergänzen. Begründung: Im Protokoll des Ortstermins Radilostraße vom 13.11.2024 wird auf die OF 309/7 auf die Anregung negativ eingegangen: "Trotz ihrer Überbreite lässt die Straße eine separate Markierung der beiden Fahrspuren nicht zu." Eine Begründung, warum dies so ist, wurde weder beim Ortstermin, der unter äußerst widrigen Umständen stattfand, noch im Protokoll ersichtlich. Das Ärgernis ist geblieben: eine fortwährende illegal zugeparkte Abbiegerspur, Verkehrsbehinderung auch für die Busse. Mit einer Fahrbahnmarkierung "Pfeile auf der Fahrbahn" ist die Erwartung verbunden, dass eine derart markierte Fahrbahn nicht mehr zum Parken missbraucht wird. Ebenso werden in diesem Bereich die Park- und Halteverbote ignoriert. Die Funktion einer Haltebucht zum Be- und Entladen ist nicht gewährleistet. Antragsteller: die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 19.06.2023, OF 309/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 7 am 20.05.2025, TO I, TOP 11 Es besteht Einvernehmen, über die beiden Sätze des Tenors der Vorlage OF 511/7 getrennt abzustimmen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6970 2025 Der erste Satz der Vorlage OF 511/7 wird abgelehnt. Der zweite Satz der Vorlage OF 511/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: erster Satz: GRÜNE, FDP und BFF gegen farbechte/Linke (= Annahme); CDU und SPD (= Enthaltung) zweiter Satz: Annahme bei Enthaltung CDU und BFF
Partei: die_farbechten-Linke
Weiter lesenWelchen aktuellen Sachstand gibt es zur Umgestaltung der Lorscher Straße?
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2025, OF 510/7 Betreff: Welchen aktuellen Sachstand gibt es zur Umgestaltung der Lorscher Straße? Anfrage an den Magistrat Der Magistrat wird gebeten, den aktuellen Sachstand der Planung für eine Neuaufteilung des Straßenraums der Lorscher Straße bekannt zu geben. Begründung: Die Ergebnisse der Ideenwerkstatt "Vision Ortskern Rödelheim" liegen seit Mai 2017 als Dokumentation " Im Dialog 12" vor. Darin werden für die Lorscher Straße folgende Maßnahmen vorgeschlagen (S. 32): - Neue Straßenraumzonierung und Gestaltung - Neuordnung des ruhenden Verkehrs - Priorisierung von Fußgängern und Radfahrern - Behandlung von städebaulichen Fehlstellen Der Vorschlag S. 33 der Dokumentation sah u.a. vor: - Integration durchgängiger Schutzstreifen für den Radverkehr - Gestaltung des Straßenraums, Aufenthaltsqualität - Ca. 8 neue Baumstandorte möglich (vorbehaltlich der Trassenlage) Angesichts der Zunahme des Radverkehrs, der Rechte von Fußgängern und der klimatischen Veränderungen sind die vorgeschlagenen Maßnahmen sinnvoll und zeitnah umzusetzen. Daher stellt sich die Frage, ob und wie weit die Planungen für die Umgestaltung der Lorscher Straße gediehen sind. Antragsteller: die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 7 am 20.05.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1185 2025 Die Vorlage OF 510/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und BFF
Partei: die_farbechten-Linke
Weiter lesenVerkehrsberuhigung Eschborner Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6798 entstanden aus Vorlage: OF 507/7 vom 08.04.2025 Betreff: Verkehrsberuhigung Eschborner Landstraße Vorgang: OF 307/7 23 Der Magistrat wird beauftragt, geeignete Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung der Eschborner Landstraße zu veranlassen, von der Kreuzung Am Seedamm bis zur Autobahnbrücke, beispielsweise durch Teilaufpflasterungen/Schwellen (Kölner Teller) oder Fahrbahnverengungen. Begründung: Bei einem Ortstermin vor der Metropolitan School im Juni 2023 konnten sich die Teilnehmenden ein Bild davon machen, dass in dem genannten Straßenverlauf zahlreiche Fahrzeuge mit deutlich erhöhter Geschwindigkeit unterwegs sind. Weder das Tempo-30-Schild noch das Symbol auf der Fahrbahn, das auf eine Schule hinweist, erzielen die gewünschte Wirkung der Geschwindigkeitsreduzierung. Beim Ortstermin wurden als Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung Fahrrad-Piktogramme bzw. Markierungen für eine Fahrradspur, sowie ein Dialog-Display vorgeschlagen. Wie aus der Presse zu erfahren war (FR vom 21.02.2025) wurden diese Ideen jedoch verworfen. Schulleitung und Elternvertretung zeigen sich zu Recht unzufrieden, dass nichts an der für die Kinder gefährlichen Situation verändert wird. Von einer dringend erforderlichen Verkehrsberuhigung würde nicht nur die Schule profitieren, um die Sicherheit der Kinder auf dem Schulweg zu gewährleisten, sondern auch die Anwohner, die durch das hohe Verkehrsaufkommen durch die Gewerbetreibenden (allem voran das Paketzentrum) stark belastet sind, sowie die Radfahrenden, die diese Straße auf dem Weg nach Eschborn passieren müssen. Anhang: Abbildungen zur Verdeutlichung, Seite 2 Fotos: Stvo2go.de/massnahmen-verkehrsberuhigung Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 19.06.2023, OF 307/7 Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1460 Beratung im Ortsbeirat: 7
Verkehrsberuhigung Eschborner Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2025, OF 507/7 Betreff: Verkehrsberuhigung Eschborner Landstraße Vorgang: OF 307/7 23 Der Magistrat möge geeignete Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung der Eschborner Landstraße veranlassen, von der Kreuzung Am Seedamm bis zur Autobahnbrücke, durch beispielsweise Teilaufpflasterungen/Schwellen ("Kölner Teller") oder Fahrbahnverengungen. Begründung: Bei einem Ortstermin vor der Metropolitan School im Juni 2023 konnten sich die Teilnehmenden ein Bild davon machen, dass in dem genannten Straßenverlauf zahlreiche Fahrzeuge mit deutlich erhöhter Geschwindigkeit unterwegs sind. Weder das Tempo-30-Schild noch das Symbol auf der Fahrbahn, das auf eine Schule hinweist, erzielen die gewünschte Wirkung der Geschwindigkeitsreduzierung. Beim Ortstermin wurden als Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung vorgeschlagen: Fahrrad-Piktogramme bzw. Markierungen für eine Fahrradspur, sowie ein Dialog-Display. Wie aus der Presse zu erfahren war (FR vom 21.2.2025) wurden diese Ideen jedoch verworfen. Schulleitung und Elternvertretung zeigen sich zu Recht unzufrieden, dass nichts an der für die Kinder gefährlichen Situation verändert wird. Von einer dringend erforderlichen Verkehrsberuhigung würde nicht nur die Schule profitieren, um die Sicherheit der Kinder auf dem Schulweg zu gewährleisten, sondern auch die Anwohner, die durch das hohe Verkehrsaufkommen durch die Gewerbetreibenden (allem voran das Paketzentrum) stark belastet sind, sowie die Radfahrenden, die diese Straße auf dem Weg nach Eschborn passieren müssen. Anhang: Abbildungen zur Verdeutlichung, Seite 2 Fotos: Stvo2go.de/massnahmen-verkehrsberuhigung Antragsteller: die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 19.06.2023, OF 307/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 7 am 22.04.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6798 2025 Die Vorlage OF 507/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/Linke, FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung); CDU und FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
Partei: die_farbechten-Linke
Weiter lesenMüllbegehungen und zusätzliche Reinigungen in Rödelheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2025, OF 501/7 Betreff: Müllbegehungen und zusätzliche Reinigungen in Rödelheim Vorgang: E 201/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Der Magistrat wird gebeten über den Sonderfonds "Mehr Sauberkeit in den Stadtteilen" für die Summe von 5000,- € wöchentliche Müllbegehungen und - falls erforderlich Sonderreinigungen - durch die FES zunächst in folgenden Bereichen zu beauftragen: - Alexanderstraße zwischen Lorscher Straße und Reifenberger Straße - Assenheimer Straße - Breitlacher Straße - Burgfriedenstraße / Ecke Reichsburgstraße - Schenckstraße/ Reifenberger Straße - Thudichumstraße / Ecke Alt-Rödelheim Der Magistrat wird gebeten den Ortsbeirat über den Start und das - budgetbedingte - Ende der Sonderaktion zu informieren, damit der Erfolg diese Zusatzmaßnahmen evaluiert werden kann. Begründung: In den genannten Straßenbereichen kommt es immer wieder zu Beschwerden über illegale Müllablagerungen und herumliegenden Müll. Hier könnten wöchentliche Müllbegehungen mit Sonderreinigungen zumindest temporär Abhilfe schaffen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 201 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 7 am 22.04.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Initiative OI 98 2025 Die Vorlage OF 501/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Mehr Tempo30-Zonen im Ortsbezirk 7
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6650 entstanden aus Vorlage: OF 491/7 vom 04.03.2025 Betreff: Mehr Tempo-30-Zonen im Ortsbezirk 7 Vorgang: OA 528/25; OM 5791/24 OBR 7; ST 56/25; OM 2556/22 OBR 7; ST 2834/22; OM 5029/19 OBR 7; ST 2372/19; OM 1417/17 OBR 7; ST 1459/17; OM 1418/17 OBR 7; ST 1222/17; OM 980/16 OBR 7; ST 616/17; V 1130/14 OBR 7; ST 1407/15; OM 166/11 Der Magistrat wird gebeten, auf Basis der neu beschlossenen Straßenverkehrsordnung - zusätzlich zur bereits beschlossenen OA 528 (Thudichumstraße und Hausener Weg) - folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte erneut bzw. erstmals auf die Möglichkeit zu prüfen, hier eine Tempo-30-Zone einzurichten: 1. Am Industriehof von der Einmündung Am Fischstein bis hinter die Ausfahrt des Hausener Schwimmbades (OM 5791, ST 76); 2. Valentina-Archipowa-Straße (OM 2556; ST 2834); 3. Heerstraße zwischen Einmündung Ludwig-Landmann-Straße und S-Bahn-Linie (OM 5029, ST 2372); 4. Buchbornstraße (OM 1417, ST 1459); 5. Alt-Praunheim (OM 1418 und OM 116, ST 12); 6. Seegewann und Schultheißenweg (OM 980; ST 616); 7. Haingrabenstraße (V 1130, ST 1407); 8. Praunheimer Landstraße zwischen Tempo-30-Zone "U-Bahn und Bushaltestelle Hausen" und Tempo-30-Zone "Praunheimer Brücke" (Lückenschluss Kirchengemeinde und Kinderspielplatz). Zudem verläuft hier der Schulweg zur Kerschensteinerschule; 9. Ohlengarten; 10. Lücken in Tempo-30-Zonen im Industriehof schließen (z. B. Tilsiter Straße/Neue Börsenstraße). Begründung: Die neu beschlossene Straßenverkehrsordnung wird es den Kommunen erleichtern, Tempo-30-Zonen einzurichten bzw. bestehende Tempo-30-Zonen miteinander zu verbinden. Eine entsprechende Verwaltungsvorschrift soll im Mai 2025 vorliegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.05.2011, OM 116 Auskunftsersuchen vom 07.10.2014, V 1130 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2015, ST 1407 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 980 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 616 Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1417 Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1418 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST 1222 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2017, ST 1459 Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5029 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2372 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2556 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2834 Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5791 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 56 Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1290
Mehr Tempo30-Zonen im Ortsbezirk 7
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2025, OF 491/7 Betreff: Mehr Tempo-30-Zonen im Ortsbezirk 7 Vorgang: OA 528/25; OM 5791/24 OBR 7; ST 56/25; OM 2556/22 OBR 7; ST 2834/22; OM 5029/19 OBR 7; ST 2372/19; OM 1417/17 OBR 7; ST 1459/17; OM 1418/17 OBR 7; ST 1222/17; OM 980/16 OBR 7; ST 616/17; V 1130/14 OBR 7; ST 1407/15; OM 166/11 Die neu beschlossene Straßenverkehrsordnung wird es den Kommunen erleichtern Tempo 30-Zonen einzurichten bzw. bestehende Tempo 30-Zonen miteinander zu verbinden. Eine entsprechende Verwaltungsvorschrift soll im Mai 2025 vorliegen. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat auf der Basis dieser Verwaltungsvorschrift - zusätzlich zur bereits beschlossenen OA 528/2025 (Thudichumstraße und Hausener Weg) - folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte erneut bzw. erstmals auf die Möglichkeit zu prüfen hier eine Tempo 30-Zone einzurichten: 1. Straße "Am Industriehof" zwischen der Einmündung der Straße Am Fischstein bis hinter der Ausfahrt des Hausener Schwimmbades - OM 5791/2024 - ST 76/2025 2. Valentina-Archipova-Straße - OM 2556/2022 - ST 2834/2022 3. Heerstraße zwischen Einmündung Ludwig-Landmann-Straße und S-Bahn-Linie OM 5029/2019 - ST 2372/2019 4. Buchbornstraße - OM 1417/2017 - ST 1459/2017 5. Alt-Praunheim - 1418/2017 und OM 116/2011- ST 1220/2017 6. Seegewann und Schultheißenweg - OM 980/2016 - ST 616/2017 7. Haingrabenstraße - V 1130/2014 - ST 1407/2015 8. Praunheimer Landstraße zwischen Tempo-30-Zone "U-Bahn und Bushaltestelle Hausen" und Tempo 30-Zone "Praunheimer Brücke" - Lückenschluss mit einer Kirchengemeinde und einem großen Kinderspielplatz. Zudem verläuft hier der Schulweg zur Kerschensteiner Schule. 9. Ohlengarten 10. Tempo 30-Lücken im Industriehof schließen (z.B. Tilsiter Str./Neue Börsenstr.) Begründung: Die neu beschlossene Straßenverkehrsordnung wird es den Kommunen erleichtern Tempo 30-Zonen einzurichten bzw. bestehende Tempo 30-Zonen miteinander zu verbinden. Eine entsprechende Verwaltungsvorschrift soll im Mai 2025 vorliegen. Antragsteller: GRÜNE SPD die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.05.2011, OM 116 Auskunftsersuchen vom 07.10.2014, V 1130 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2015, ST 1407 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 980 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 616 Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1417 Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1418 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST 1222 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2017, ST 1459 Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5029 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2372 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2556 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2834 Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5791 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 56 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 7 am 18.03.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6650 2025 Die Vorlage OF 491/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/Linke und fraktionslos gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Parteien: GRÜNE, SPD, die_farbechten-Linke
Weiter lesenVerkehrsentlastung Praunheim und Rödelheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2024, OF 382/7 Betreff: Verkehrsentlastung Praunheim und Rödelheim 2018 forderte der Ortsbeirat den Magistrat auf zu prüfen, ob eine Straßenbahn parallel zum Straßenzug Praunheimer Weg, Heerstraße, Guerickestraße und Gaugrafenstraße eine attraktive Alternative für Pendler gegenüber der Nutzung des eigenen Pkw's sei. Der Magistrat sagte zu, dies im Rahmen der anstehenden abschließenden Untersuchungen zum neuen Gesamtverkehrsplan (GVP) zu machen. Inzwischen ist die Entwicklung des neuen GVP um Jahre verschoben worden. Der Bau der Ortsumfahrung Praunheim (vorgesehen im bisherigen GVP) ist wegen der Voruntersuchung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme 4 nicht weiter vorangetrieben worden. Die in den neunziger Jahren von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Verlängerung der U6 (heute U7) in des Gewerbegebiet Praunheim nördlich der Heerstraße wurde nicht umgesetzt, da zwischenzeitlich der Bau der RTW beschlossen wurde. Eine entsprechende Abstimmung war notwendig. Der Bau der RTW, die ursprünglich 2018 in Betrieb gehen sollte, wurde dieser Tage begonnen. Wie in Praunheim eine Verknüpfung mit der U 7 und einer möglichen "Park, Ride and Bike - Anlage" aussehen soll, wurde dem Ortsbeirat bisher nicht vorgestellt. Sowohl der Pendlerverkehr, als auch die Kfz-Zulassungen in Frankfurt erreichen mittlerweile wieder Rekordwerte. Der Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs, der getrennt vom Individualverkehr (IV) erfolgen sollte, ist als Alternative dringend nötig. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wie er eine Verkehrsentlastung in Praunheim und Rödelheim plant. - Ist weiterhin eine Ortsumfahrung Praunheim vorgesehen und, falls ja, was ist der aktuelle Planungsstand? - Wird der Magistrat entsprechend unserer Anfrage aus 2018 eine Straßenbahnlinie, die unabhängig vom IV verkehrt, zwischen Nordweststadt, Praunheim und Rödelheim (mit Verlängerung nach Bockenheim bzw. Sossenheim) vorsehen oder als günstige Alternative, eine IV-freie Busspur einrichten? - Wird der Magistrat an der Planung des Verkehrsknotens RTW, U-Bahn und Park-, Ride- und Bike-Anlage den Ortsbeirat 7 rechtzeitig beteiligen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 7 am 12.03.2024, TO I, TOP 17 Auf Wunsch der GRÜNEN wird über die drei Fragen der Vorlage OF 382/7 getrennt abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 905 2024 1. Die erste Frage der Vorlage OF 382/7 wird abgelehnt. 2. Die zweite Frage und dritte Frage der Vorlage OF 382/7 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und 2 farbechte/LINKE gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); 1 farbechte/LINKE (= Enthaltung) zu 2. zweite Frage: Einstimmige Annahme dritte Frage: Annahme bei Enthaltung GRÜNE
Partei: CDU
Weiter lesenTempo 30 für die Thudichumstraße und den Hausener Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4786 entstanden aus Vorlage: OF 346/7 vom 14.11.2023 Betreff: Tempo 30 für die Thudichumstraße und den Hausener Weg Vorgang: V 1662/20 Der Straßenabschnitt zwischen Lorscher Straße und Ludwig-Landmann-Straße, der im vorderen Teil Thudichumstraße und im hinteren Teil Hausener Weg heißt, ist - mit Ausnahme der Ludwig-Landmann-Straße selbst - der einzige Straßenzug in Rödelheim östlich des Bahnhofs, wo noch Tempo 50 gilt. Insbesondere vor dem REWE-Markt (Thudichumstraße 18 bis 22) und wegen des Schulwegs zu den Standorten der Michael-Ende-Schule in der Assenheimer Straße und der Niddagaustraße queren viele Menschen die Straße, nicht nur an der Ampel an der Trümpertstraße. Außerdem dürfen Radfahrende gemeinsam mit den Bussen der Linie M34 und dem Autoverkehr die pro Fahrtrichtung einspurige Straße nutzen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, auf der Thudichumstraße Tempo 30 anzuordnen, sobald die neue Novelle der Straßenverkehrsordnung (St VO) rechtskräftig ist und dies dadurch ermöglicht wird. Begründung: Die Straßenverkehrsgesetz-Novelle 2023 und die angepasste StVO erleichtern Kommunen die Einführung von Tempo-30-Zonen aus Gründen des Klimaschutzes, der Gesundheit und städtebaulichen Entwicklung entlang viel befahrener Schulwege und Fußgängerüberwegen. Dies wurde vom Bundestag am 20. Oktober beschlossen. Insbesondere aufgrund des dort verlaufenden Schulwegs lässt sich Tempo 30 auf der Thudichumstraße bzw. dem Hausener Weg begründen. Es ist nicht das erste Mal, dass sich der Ortsbeirat mit diesem Thema beschäftigt, letztmalig mit der Vorlage V 1662. In den bisherigen Stellungnahmen des Magistrats und auch den Ausführungen der traffiQ zufolge wurden stets erhöhte finanzielle Aufwendungen (aktuell ca. 36.000 Euro) und ein Mehrbedarf an Fahrzeugen und Personal ins Feld geführt, die angesichts der Fahrzeitverlängerung von einer Minute auf der ein Kilometer langen Strecke entstehen würden. Aus dem Ortstermin am 15.09.2023, der an der Einmündung Thudichumstraße/Trümpertstraße zur Schulwegsicherung stattfand, ging hervor, dass ein neuer Anlauf unternommen werden sollte. In der Abwägung waren sich die Beteiligten einig, dass die Abwägung zugunsten der Sicherheit der Kinder getroffen werden sollte. Angesichts des Vorfalls am 27.09.2023, bei dem ein Kind angefahren wurde, zählt dieses Argument noch einmal stärker. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.06.2020, V 1662 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 75 Antrag vom 28.01.2025, OF 483/7 Anregung vom 11.02.2025, OA 528 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 7 am 28.05.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 7 am 25.06.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 7 am 29.10.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32-1
Tempo 30 für die Thudichumstraße und den Hausener Weg
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2023, OF 346/7 Betreff: Tempo 30 für die Thudichumstraße und den Hausener Weg Vorgang: V 1662/20 Der Straßenabschnitt zwischen Lorscher Straße und Ludwig-Landmann-Straße, der im vorderen Teil Thudichumstraße und und im hinteren Teil Hausener Weg heißt, ist - mit Ausnahme der Ludwig-Landmann-Straße selbst - der einzige Straßenzug in Rödelheim östlich des Bahnhofs, wo noch Tempo 50 gilt. Insbesondere vor dem REWE (Thudichumstraße 18-22) und wegen des Schulwegs zu den Standorten der Michael-Ende-Schule in der Assenheimer Straße und der Niddagaustraße queren viele Menschen die Straße, nicht nur an der Ampel an der Trümpertstraße. Außerdem dürfen Radfahrende gemeinsam mit den Bussen der Linie M34 und dem Autoverkehr die pro Fahrtrichtung einspurige Straße nutzen. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Thudichumstraße Tempo 30 anzuordnen, sobald die neue Novelle der Straßenverkehrsordnung (STVO) rechtskräftig ist und dies dadurch ermöglicht wird. Begründung: Die Straßenverkehrsgesetz-Novelle 2023 und die angepasste STVO erleichtert Kommunen die Einführung von Tempo 30-Zonen aus Gründen des Klimaschutzes, der Gesundheit und städtebaulicher Entwicklung, entlang vielbefahrener Schulwege und Fußgängerüberwegen. Dies wurde vom Bundestag am 20. Oktober beschlossen. Insbesondere aufgrund des dort verlaufenen Schulwegs lässt sich Tempo 30 auf der Thudichumstraße bzw. dem Hausener Weg begründen. Es ist nicht das erste Mal, dass sich der Ortsbeirat mit diesem Thema beschäftigt, letztmalig mit der Vorlage V 1662/20. In den bisherigen Stellungnahmen des Magistrats und auch den Ausführungen der TraffiQ zufolge wurden stets erhöhte finanzielle Aufwendungen (aktuell ca. 36.000 €) und ein Mehrbedarf an Fahrzeugen und Personal ins Feld geführt, die angesichts der Fahrzeitverlängerung von einer Minute auf der ein Kilometer langen Strecke entstehen würden. Aus dem Ortstermin am 15.09.2023, der an der Einmündung Thudichumstraße/Trümpertstraße zur Schulwegsicherung stattfand, ging hervor, dass ein neuer Anlauf unternommen werden sollte. In der Abwägung waren sich die Beteiligten einig, dass die Abwägung zugunsten der Sicherheit der Kinder getroffen werden sollte. Angesichts des Vorfalls am 27.09.2023, bei dem ein Kind angefahren wurde, zählt dieses Argument noch einmal stärker. Antragsteller: GRÜNE die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.06.2020, V 1662 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 7 am 28.11.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4786 2023 Die Vorlage OF 346/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und farbechte/LINKE gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Parteien: GRÜNE, die_farbechten-LINKE.
Weiter lesenWohnungsbau ohne soziale Infrastruktur?
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2023, OF 348/7 Betreff: Wohnungsbau ohne soziale Infrastruktur? Vorgang: M 220/19 Mit dem Baulandbeschluss M 220 vom 20.12.2019 (letzte Aktualisierung 25.10.2023) wurde das Ziel verfolgt, "eine sozial- und klimagerechte Stadtentwicklung in Gebieten der Wohnbaulandentwicklung" zu schaffen. Der Magistrat wurde daher beauftragt, mit entsprechenden Maßnahmen dieses Ziel zu unterstützen. Angesichts der Fertigstellung neuer Wohnungen im Ortsbezirk (In der Au 25 mit 34 Wohnungen inseriert, bezugsfrei ab April 2024; Lorscher Straße 40 (7 Wohnungen), Ludwig- Landmann-Straße 389, 391 ... (mit 166 Wohnungen inseriert, Bezugstermin ab sofort) stellen sich folgende Fragen: 1. Welche städtebaulichen Verträge gemäß Baugesetzbuch wurden mit den Planungsbegünstigten der o.g. neuen Wohngebiete geschlossen, um eine der Größenordnung entsprechende soziale Infrastruktur zu gewährleisten? 2. Wenn keine Verträge über die Schaffung sozialer Infrastruktur geschlossen wurden: warum nicht? 3. Welche Maßnahmen gibt es von Seiten des Magistrats, die jetzt hinzuziehenden Familien und deren Kinder ab sofort mit ausreichenden KT- und Schulplätzen zu versorgen? 4. Wie viele Wohnungen von den o.g. neuen Wohnungen sind im ersten Förderweg, wie viele Wohnungen von neuen Wohnungen sind im zweiten Förderweg (Mittelstandsprogramm der Stadt Frankfurt) errichtet worden? 5. Wenn keine geförderten Wohnungen bei den o.g. neuen Wohngebieten errichtet wurden: Warum nicht? Begründung: Bereits jetzt - ohne Beziehung der neu errichteten Wohnungen - gibt es einen Notstand bei allen sozialen Einrichtungen von Kinderbetreuung und Schulplätzen. Die Spielplätze sind durch die große Anzahl der Nutzer nicht in dem notwendigen Maß mitgewachsen. Sozialeinrichtungen für Senioren gehören ebenso zur sozialen Infrastruktur. Dem Augenschein nach wurde bei den Genehmigungen der neuen Wohnungen an sozialer Infrastruktur nicht gedacht. Die Frage nach den Planungsabläufen, um eine Überlastung der bestehenden Einrichtungen zu vermeiden, ist die eine Seite. Die andere ist, wie den neu hinzukommenden Einwohnern eine notwendige soziale Infrastruktur gewährleistet werden kann. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.12.2019, M 220 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 7 am 28.11.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 796 2023 Die Vorlage OF 348/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und BFF
Partei: die_farbechten-LINKE.
Weiter lesenVerkehrssituation an der Lorscher Straße/Ecke Niddagaustraße verbessern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4350 entstanden aus Vorlage: OF 129/7 vom 07.03.2022 Betreff: Verkehrssituation an der Lorscher Straße/Ecke Niddagaustraße verbessern Vorgang: NR 895/19 CDU/SPD/GRÜNE; OA 128/22 OBR 7 Die Verkehrssituation an der Lorscher Straße/Ecke Niddagaustraße ist unübersichtlich: Aus Richtung Eschborn erreichen über die Lorscher Straße viele Menschen Rödelheim; aus der Niddagaustraße kommend ist es wegen der parkenden Autos nötig, weit vorzufahren, um Einsicht zu haben und zu sehen, ob eine Querung möglich ist. Ein Radweg existiert nur weiter stadtauswärts. Die Kita Centre d ́Education Franco-Allemand an der Ecke (Lorscher Straße 20) hat bereits zur Sichtbarmachung der heraustretenden Familien kleine Plastikaufsteller zu den Abholzeiten vor dem Eingang installiert. Der Bau des Busbetriebshofs einen Kilometer nördlich wird die Situation sicher nicht entspannen - auch wenn die Busse hier nicht ihre Hauptroute haben werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrssituation an der Lorscher Straße/Ecke Niddagaustraße verbessert und die Gefahrensituation entschärft werden kann. Ziel soll es sein, die Nutzung durch die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer auf sicheren Verkehrswegen zu gewährleisten, insbesondere für Fußgängerinnen und Fußgänger auf dem Bürgersteig - unter besonderer Beachtung der Kita-Besucherinnen und -besucher - sowie Radfahrende. Hierzu sollen folgende Optionen geprüft werden: 1. Entsprechend des Stadtverordnetenbeschlusses vom 24.02.2022 zur Vorlage OA 128 die zügige Umsetzung der Vorschläge aus der Ideenwerkstatt Rödelheim wie die Reduktion der Parkplätze, die Etablierung einer sicheren Radinfrastruktur und die Pflanzung von straßenbegleitenden Bäumen; 2. deutlichere Sichtbarmachung und besserer Schutz der Wege für Radfahrende - mindestens über neue Piktogramme auf der Straße. Jedoch ist die vorgesehene Shared Space Nutzung langfristig zu unsicher. Dahin gehend gilt es zu prüfen, durch welche Änderung des Straßenquerschnitts das Ziel der Vorlage NR 895 , wonach künftige Radverkehrsanlagen in der Regel 2,3 Meter bzw. in Ausnahmefällen 2 Meter breit sein sollen, erreicht werden kann. Die Planung der Ideenwerkstatt aus 2016 geht nur von einem 1,5 Meter breiten Schutzstreifen aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.06.2019, NR 895 Anregung vom 18.01.2022, OA 128 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 75 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 32-1
Verkehrsberuhigung Eschborner Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.06.2023, OF 307/7 Betreff: Verkehrsberuhigung Eschborner Landstraße Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob der Bereich Eschborner Landstraße, von der Kreuzung Am Seedamm bis zur Autobahnbrücke durch eine Verschwenkung der Fahrbahn (ähnlich Abbildung) verkehrsberuhigt gestaltet werden kann. Begründung: Bei einem Ortstermin vor der Metropolitan School konnten sich die Teilnehmenden ein Bild davon machen, dass in dem genannten Straßenverlauf zahlreiche Fahrzeuge mit deutlich erhöhter Geschwindigkeit unterwegs sind. Weder das Tempo-30-Schild noch das Symbol auf der Fahrbahn, das auf eine Schule hinweist, erzielen die gewünschte Wirkung. Beim Ortstermin wurden als Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung vorgeschlagen: Fahrrad-Piktogramme bzw. Markierungen für eine Fahrradspur, sowie ein Dialog-Display. Darüber hinaus könnte durch eine baulich gestaltete Verschwenkung der Fahrbahn eine Reduzierung der Geschwindigkeit erreicht werden. Von der Verkehrsberuhigung würde nicht nur die Schule profitieren und die Sicherheit der Kinder auf dem Schulweg gewährleisten, sondern auch die Anwohner, die durch das hohe Verkehrsaufkommen durch die Gewerbetreibenden (allem voran das Paketzentrum) belastet sind. Antragsteller: die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 08.04.2025, OF 507/7 Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6798 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 7 am 04.07.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 307/7 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen farbechte/LINKE und fraktionslos (= Annahme)
Partei: die_farbechten-Linke
Weiter lesenFußgängerüberweg an der Verkehrsinsel im Bereich Glashüttener Straße/Breitlacherstraße/Eschborner Landstraße behindertengerecht gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3661 entstanden aus Vorlage: OF 264/7 vom 28.02.2023 Betreff: Fußgängerüberweg an der Verkehrsinsel im Bereich Glashüttener Straße/Breitlacherstraße/Eschborner Landstraße behindertengerecht gestalten Der Fußgängerüberweg an der Verkehrsinsel im Bereich Glashüttener Straße/Breitlacherstraße/Eschborner Landstraße wurde vor einigen Jahren neu saniert. Ältere und Menschen mit eingeschränkter Motorik beschweren sich über den zu hohen Bordstein an der Verkehrsinsel. Eine ältere Bürgerin berichtete, dass sie gestürzt sei, weil der hohe Bordstein schlecht zu sehen sei. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, den Fußgängerüberweg an der Verkehrsinsel behindertengerecht zu gestalten und die Kurvenradien für Gelenkbusse anzupassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1685 Aktenzeichen: 66-0
Keine Verknüpfung von einer verbesserten Verkehrsanbindung des Gewerbegebiets Östlich A 5/Eschborner Landstraße mit den Plänen zum Ausbau der BAB 5
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3663 entstanden aus Vorlage: OF 272/7 vom 13.03.2023 Betreff: Keine Verknüpfung von einer verbesserten Verkehrsanbindung des Gewerbegebiets Östlich A 5/Eschborner Landstraße mit den Plänen zum Ausbau der BAB 5 Vorgang: M 121/22; B 58/23; OA 247/22 OBR 7 Der Magistrat wird aufgefordert, jegliche Verknüpfung von Maßnahmen für eine sinnvollere Verkehrsführung in Rödelheim mit einem möglichen Ausbau der BAB 5 zu unterlassen. Insbesondere ist eine Integration des dringenden Wunsches des Ortsbeirats nach einer verbesserten Verkehrsanbindung des Plangebiets kontraproduktiv und nicht im Sinne des Ortsbeirats. Das muss korrigiert werden. Begründung: Siehe Anregung vom 04.10.2022, OA 247 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.07.2022, M 121 Anregung vom 04.10.2022, OA 247 Bericht des Magistrats vom 10.02.2023, B 58 Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2023, ST 2428 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1283 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 7 am 12.09.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 7 am 10.10.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 7 am 28.11.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Fußgängerüberweg an der Verkehrsinsel im Bereich Glashüttener Straße/Breitlacherstraße/Eschborner Landstraße behindertengerecht gestalten
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2023, OF 264/7 Betreff: Fußgängerüberweg an der Verkehrsinsel im Bereich Glashüttener Straße/Breitlacherstraße/Eschborner Landstraße behindertengerecht gestalten Der Fußgängerüberweg an der Verkehrsinsel im Bereich Glashüttener Straße/ Breitlacherstraße/Eschborner Landstraße wurde vor einigen Jahren neu saniert. Ältere und Menschen mit eingeschränkter Motorik beschweren sich über den zu hohen Bordstein an der Verkehrsinsel. Eine ältere Bürgerin berichtete, dass sie wegen der schlechten Sicht des hohen Bordsteins gestürzt sei. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 7 beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten, den Fußgängerüberweg an der Verkehrsinsel behindertengerecht zu gestalten. 2. Die Lichtverhältnisse sind so darzustellen, dass ein Darübergehen gefahrlos stattfinden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 7 am 14.03.2023, TO I, TOP 16 Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird über die beiden Ziffern des Tenors der Vorlage OF 264/7 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3661 2023 Die Vorlage OF 264/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass an Ziffer 1. des Tenors die Worte "und die Kurvenradien für Gelenkbusse anzupassen" angehängt werden. Ziffer 2. der Vorlage OF 264/7 wird abgelehnt. Abstimmung: Ziffer 1.: Annahme bei Enthaltung FDP Ziffer 2.: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Annahme); FDP (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenSicheres Fahrradfahren im Ortsbezirk
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2023, OF 256/7 Betreff: Sicheres Fahrradfahren im Ortsbezirk Vorgang: OM 1389/22 OBR 7 Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen wie Piktogramme, rote Fahrradstreifen u.a. zu ergreifen, um ein sicheres Fahrradfahren in den Straßen Lorscher Straße Thudichumstraße/ Hausener Weg Breitlacher Straße Alt Praunheim/Augustenburgstraße/Ohlengarten zu gewährleisten. Er wird außerdem gebeten anzugeben, wann das Fahrradkonzept für den Ortsbezirk 7 erarbeitet und dem Ortsbeirat vorgestellt wird. Begründung: Das Anliegen wurde bereits im Juni im Ortsbeirat diskutiert, aber im Hinblick auf das versprochene Fahrradkonzept wieder zurückgenommen. Nachdem öffentlich bekannt wurde, dass die Stadtteile im Ortsbezirk nicht in der aktuellen Konzeptphase berücksichtigt werden, sind bis zur Umsetzung eines zukünftigen Konzepts umgehend geeignete Maßnahmen für ein sicheres Fahrradfahren in den genannten Straßen zu ergreifen. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1389 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 7 am 14.02.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 256/7 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD und farbechte/LINKE (= Annahme)
Partei: die_farbechten-LINKE.
Weiter lesenPläne zur Sanierung der Breitlacherstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.01.2023, OF 253/7 Betreff: Pläne zur Sanierung der Breitlacherstraße Teile der Breitlacher Straße, insbesondere zwischen dem Rödelheimer Bahnhof und der Eschborner Landstraße, befinden sich in einem sehr schlechten Zustand. Bodenwellen und Schlaglöcher sind nicht selten, dabei fahren dort auch viele Busse. Auch die Fahrradmarkierungen müssen hier noch verbessert werden. Vor diesem Hintergrund fragt der Ortsbeirat den Magistrat, ob und ggf. wann eine Sanierung dieses Straßenabschnitts geplant ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 7 am 14.02.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 609 2023 Die Vorlage OF 253/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenGleichbehandlung von Wettbüros und Spielhallen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2023, OM 3353 entstanden aus Vorlage: OF 239/7 vom 28.12.2022 Betreff: Gleichbehandlung von Wettbüros und Spielhallen Im Stadtteil Rödelheim sind auf einem kleinen Areal zwischen Burgfriedenstraße, Radilostraße, Lorscher Straße und Alexanderstraße insgesamt vier Spielhallen und sechs Wettbüros bzw. Sportscafés/Lounges angesiedelt. Da für Spielhallen ein Mindestabstand gilt, nicht aber für Wettannahmestellen, eröffnen mittlerweile in Rödelheim immer weitere Wettbüros. Ein solches wird gerade fünf Meter entfernt von einem bereits existierenden in der Alexanderstraße/Ecke Lorscher Straße eröffnet in Sichtweite zur knapp 50 Meter entfernten nächsten Spielhalle. Sämtliche Spielhallen und Wettbüros zeichnen sich dadurch aus, dass sie nahezu keinen sichtbaren Publikumsverkehr haben, was zumindest Fragen zu ihren Geschäftstätigkeiten aufkommen lässt. Aufgrund der Vergleichbarkeit des Angebots von Spielhallen und Wettbüros und der von ihnen ausgehenden Gefahren, insbesondere für Jugendliche, wird der Magistrat daher aufgefordert, - sich beim Land dafür einzusetzen, dass die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen sind, um die für Spielhallen geltenden Mindestabstände auf Wettbüros bzw. Spielhallen und Wettbüros auszudehnen und - die Legalität der Geschäftstätigkeit der Spielhallen und Wettbüros in Rödelheim regelmäßig zu überprüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.04.2023, ST 929 Aktenzeichen: 32 0
Fahrradbügel vor der Lorscher Straße 1 bis 3
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2023, OM 3354 entstanden aus Vorlage: OF 240/7 vom 27.12.2022 Betreff: Fahrradbügel vor der Lorscher Straße 1 bis 3 Der Magistrat wird gebeten, in der Lorscher Straße vor den Häusern Nummer 1 bis 3 Fahrradbügel zu installieren. Begründung: In der Halteverbotszone vor dem Gebäude Lorscher Straße 1 bis 3 wird regelmäßig verkehrswidrig auf dem Fußweg geparkt. Durch Installation von Fahrradbügeln ließe sich dies verhindern. In diesem Bereich der Lorscher Straße gibt es bisher keine Möglichkeit, Fahrräder abzustellen, und die Aufenthaltsqualität der Lorscher Straße würde dadurch insgesamt verbessert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1118 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 66 2
Gleichbehandlung von Wettbüros und Spielhallen
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2022, OF 239/7 Betreff: Gleichbehandlung von Wettbüros und Spielhallen Im Stadtteil Rödelheim sind auf einem kleinen Areal zwischen Burgfriedenstraße, Radilostraße, Lorscher Straße und Alexanderstraße insgesamt 4 Spielhallen und 6 Wettbüros bzw. Sportscafés/Lounges angesiedelt. Da für Spielhallen ein Mindestabstand gilt, nicht aber für Wettannahmestellen, eröffnen mittlerweile in Rödelheim immer weitere Wettbüros. Ein solches wird gerade fünf Meter entfernt von einem bereits existierenden an der Ecke Alexanderstraße / Lorscher Straße eröffnet, in Sichtweite zur knapp 50 m entfernten nächsten Spielhalle. Sämtliche Spiehallen und Wettbüros zeichnen sich dadurch aus, dass sie nahezu keinen sichtbaren Publikumsverkehr haben, was zumindest Fragen zu ihren Geschäftstätigkeiten aufkommen lässt. Aufgrund der Vergleichbarkeit des Angebots von Spielhallen und Wettbüros und der von ihnen ausgehenden Gefahren, insbesondere für Jugendliche, wird der Magistrat daher gefragt: - Welche rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen sind, um die für Spielhallen geltenden Mindestabstände auf Wettbüros bzw. Spielhallen und Wettbüros auszudehnen? - Wie und in welchem Turnus die Legalität der Geschäftstätigkeit der Spielhallen und Wettbüros in Rödelheim regelmäßig überprüft wird? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 7 am 17.01.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3353 2023 Die Vorlage OF 239/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Aufgrund der Vergleichbarkeit des Angebots von Spielhallen und Wettbüros und der von ihnen ausgehenden Gefahren, insbesondere für Jugendliche, wird der Magistrat daher aufgefordert, - sich beim Land dafür einzusetzen, dass die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen sind, um die für Spielhallen geltenden Mindestabstände auf Wettbüros bzw. Spielhallen und Wettbüros auszudehnen und - die Legalität der Geschäftstätigkeit der Spielhallen und Wettbüros in Rödelheim regelmäßig zu überprüfen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenFahrradbügel vor der Lorscher Straße 1 bis 3
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.12.2022, OF 240/7 Betreff: Fahrradbügel vor der Lorscher Straße 1 bis 3 Der Magistrat wird gebeten, in der Lorscher Straße vor den Häusern Nr. 1-3 Fahrradbügel zu installieren. Begründung: In der Halteverbotszone vor dem Gebäude Lorscher Straße 1-3 wird regelmäßig verkehrswidrig auf dem Fußweg geparkt. Durch Installation von Fahrrad-Anlehnbügeln ließe sich dies verhindern. In diesem Bereich der Lorscher Straße gibt es bisher keine Möglichkeit, Fahrräder abzustellen und die Aufenthaltsqualität der Lorscher Straße würde dadurch insgesamt verbessert. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 7 am 17.01.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3354 2023 Die Vorlage OF 240/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung); CDU, SPD und FDP (= Enthaltung)
Partei: die_farbechten-LINKE.
Weiter lesenBebauungsplan Nr. 942 - Östlich A5/Eschborner Landstraße (Aufstellungsbeschluss)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2796 entstanden aus Vorlage: OF 201/7 vom 20.09.2022 Betreff: Bebauungsplan Nr. 942 - Östlich A5/Eschborner Landstraße (Aufstellungsbeschluss) Vorgang: M 121/22 Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Maßnahmen durchzuführen: Bezüglich des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms (GEP) 1. werden die Rechenzentren in den Planungen angehalten, entsprechende Vorkehrungen für Abwärme und Fernwärme für umliegende Gebäude/Bereiche einzurichten. 2. Der Bereich östlich der Guerickestraße als zukünftiger Standort für Rechenzentren ist nur unter dieser Bedingung genehmigungsfähig. Bezüglich der Landschaftsplanung und Ökologie 1. werden im Bebauungsplan die Flächen präzisiert, die für eine Entsieglung infrage kommen. 2. Es wird ein durchgängiger autofreier und grüner Streifen von der Westerbachstraße bis zur Guerickestraße mit einer Verbindung zum Holzweg mit einem befestigten Fahrradweg eingerichtet. Begründung: Für einen Bebauungsplan wird es von Relevanz sein, die hier genannten Präzisierungen festzulegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.07.2022, M 121 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 489 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 61 00
Die Dynamik der verkehrlichen Situation im Bereich Eschborner Landstraße/Westerbachstraße muss gemeinsam mit dem Ortsbeirat und ohne Junktim mit einem Autobahnausbau beraten und entschieden werden Bericht des Magistrats vom 08.07.2022, B 283
S A C H S T A N D : Anregung vom 04.10.2022, OA 248 entstanden aus Vorlage: OF 202/7 vom 20.09.2022 Betreff: Die Dynamik der verkehrlichen Situation im Bereich Eschborner Landstraße/Westerbachstraße muss gemeinsam mit dem Ortsbeirat und ohne Junktim mit einem Autobahnausbau beraten und entschieden werden Bericht des Magistrats vom 08.07.2022, B 283 Vorgang: OM 1115/17 OBR 7; OM 2238/17 OBR 7; OA 256/18 OBR 7; EA 244/18 OBR 7; OA 164/22 OBR 7; M 121/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßgaben umzusetzen: Die jährliche Evaluierung einer vernünftigen Verkehrsplanung in einem sehr belasteten Gebiet in Verbindung mit dem neuen Busdepot und eine Unterrichtung des Ortsbeirats werden gewährleistet. Ein Junktim vom zehnstreifigen Autobahnausbau mit der Frage einer besseren Anbindung der Lorscher Straße an die im Nordwestkreuz verknüpften Autobahnen 5 und 66 findet nicht statt. Begründung: Die Forderungen des Ortsbeirats, formuliert in der Vorlage OA 164, wurden abgelehnt mit der Begründung, dass die verkehrlichen Auswirkungen trotz veralteter Datenlage "sehr gering sind" und auf den Vorhabenträger verwiesen wird. Abgesehen davon, dass eine derartige Behauptung in die Zukunft vermessen erscheint, wird hier die Verantwortung der Stadt weggeschoben. Die verkehrliche Situation ist schon seit langem Gegenstand von Anregungen (EA 244/18, OA 256/18, OBR 7, OM 2238/17, OM 1115/17). Weitere Gewerbeansiedlungen sowie ein zusätzlicher Busverkehr werden das Verkehrsaufkommen insgesamt erhöhen. Eine Lösung ist bislang nicht in Sicht. Dabei stellt der Magistrat selbst in der Vorlage M 121 fest, dass es sich in diesem Bereich um ein Plangebiet handelt, das "nur über Umwege und sensible, beziehungsweise stark belastete Streckenabschnitte" angeschlossen ist (S. 5). In Punkt 6. wird der zusätzliche Autobahnanschluss, wie vom Ortsbeirat mehrfach gefordert, verbunden mit dem zehnspurigen Ausbau der A 5. Angesichts der Klimakatastrophe verbietet sich eine weitere Versiegelung von Böden, auch würde dies den Autoverkehr nicht minimieren. Dieses Junktim wird vom Ortsbeirat abgelehnt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 08.07.2022, B 283 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1115 Anregung an den Magistrat vom 24.10.2017, OM 2238 Anregung vom 08.05.2018, OA 256 Etatanregung vom 27.11.2018, EA 244 Anregung vom 22.03.2022, OA 164 Vortrag des Magistrats vom 22.07.2022, M 121 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 12.10.2022 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 06.10.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 283 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 248 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 10.10.2022, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage B 283 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 248 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 11. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.10.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 283 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 248 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 12. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 03.11.2022, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 283 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 248 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION und Gartenpartei (B 283 = Kenntnis, OA 248 = Annahme) 12. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 07.11.2022, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 283 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 248 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (B 283 = Kenntnis, OA 248 = Annahme) 17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.11.2022, TO II, TOP 26 Beschluss: 1. Die Vorlage B 283 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 248 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 2547, 17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.11.2022 Aktenzeichen: 61 00
Die Dynamik der verkehrlichen Situation im Bereich Eschborner Landstraße/Westerbachstraße muss gemeinsam mit dem Ortsbeirat und ohne Junktim mit einem Autobahnausbau beraten und entschieden werden
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.09.2022, OF 202/7 Betreff: Die Dynamik der verkehrlichen Situation im Bereich Eschborner Landstraße/Westerbachstraße muss gemeinsam mit dem Ortsbeirat und ohne Junktim mit einem Autobahnausbau beraten und entschieden werden Vorgang: OA 164/22; B 283/22 Die jährliche Evaluierung einer vernünftigen Verkehrsplanung in einem sehr belasteten Gebiet in Verbindung mit dem neuen Busdepot und eine Unterrichtung des Ortsbeirats werden gewährleistet. Ein Junktim vom zehnstreifigen Autobahnausbau mit der Frage einer besseren Anbindung der Lorscher Straße an die im Nordwestkreuz verknüpften Autobahnen A5 und A66 findet nicht statt. Begründung: Die Forderungen des Ortsbeirats, formuliert in der OA 164, wurden abgelehnt mit der Begründung, dass die verkehrlichen Auswirkungen trotz veralteter Datenlage "sehr gering sind" und auf den Vorhabenträger verwiesen wird. Abgesehen davon, dass eine derartige Behauptung in die Zukunft vermessen erscheint, wird hier die Verantwortung der Stadt weggeschoben. Die verkehrliche Situation ist schon seit langem Gegenstand von Anträgen (OF 315/7 2018, OA 256 2018, OF 270/7 2018, OF 213/7 2017, OM 1115 2017). Weitere Gewerbeansiedlungen sowie ein zusätzlicher Busverkehr werden das Verkehrsaufkommen insgesamt erhöhen. Eine Lösung ist bislang nicht in Sicht. Dabei stellt der Magistrat selbst in der M 121 fest, dass es sich in diesem Bereich um ein Plangebiet handelt, das "nur über Umwege und sensible, beziehungsweise stark belastete Streckenabschnitte" handelt (S.5). In Punkt 6 wird der zusätzliche Autobahnanschluss, wie vom Ortsbeirat mehrfach gefordert, verbunden mit dem zehnspurigen Ausbau der A5. Angesichts der Klimakatastrophe verbietet sich eine weitere Versiegelung von Böden, auch würde dies den Autoverkehr nicht minimieren. Dieses Junktim wird vom OBR abgelehnt. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 22.03.2022, OA 164 Bericht des Magistrats vom 08.07.2022, B 283 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 7 am 04.10.2022, TO I, TOP 15 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die beiden Sätze des Tenors der Vorlage OF 202/7 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 248 2022 Die Vorlage OF 202/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Satz 1: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung) Satz 2: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Ablehnung)
Partei: die_farbechten-LINKE.
Weiter lesenDazuantrag zur M 121 (Bebauungsplan Nr. 942 - östlich A5/Eschborner Landstraße (Aufstellungsbeschluss)
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.09.2022, OF 201/7 Betreff: Dazuantrag zur M 121 (Bebauungsplan Nr. 942 - östlich A5/Eschborner Landstraße (Aufstellungsbeschluss) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Punkte zu präzisieren: Gewerbeflächenentwicklungsprogramm (GEP): 1. die Rechenzentren werden in den Planungen angehalten, entsprechende Vorkehrungen für Abwärme und Fernwärme für umliegende Gebäude/Bereiche einzurichten. 2. Der Bereich östlich der Guerickestraße als zukünftiger Standort für Rechenzentren ist nur unter dieser Bedingung genehmigungsfähig. Landschaftsplanung und Ökologie: 1. Der Bebauungsplan präzisiert die Flächen, die für eine Entsieglung infrage kommen. 2. Es wird ein durchgängiger autofreier und grüner Streifen von der Westerbachstraße bis zur Guerickestraße mit einer Verbindung zum Holzweg mit einem befestigten Fahrradweg eingerichtet. Begründung: Für einen Bebauungsplan wird es von Relevanz sein, die hier genannten Präzisierungen festzulegen. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.07.2022, M 121 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 7 am 04.10.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 247 2022 Anregung an den Magistrat OM 2796 2022 1. Der Vorlage M 121 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 200/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 201/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor folgende Fassung erhält: "Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Maßnahmen durchzuführen: Bezüglich des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms (GEP) 1. werden die Rechenzentren in den Planungen angehalten, entsprechende Vorkehrungen für Abwärme und Fernwärme für umliegende Gebäude/Bereiche einzurichten. 2. Der Bereich östlich der Guerickestraße als zukünftiger Standort für Rechenzentren ist nur unter dieser Bedingung genehmigungsfähig. Bezüglich der Landschaftsplanung und Ökologie 1. werden im Bebauungsplan die Flächen präzisiert, die für eine Entsieglung infrage kommen. 2. Es wird ein durchgängiger autofreier und grüner Streifen von der Westerbachstraße bis zur Guerickestraße mit einer Verbindung zum Holzweg mit einem befestigten Fahrradweg eingerichtet." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Ablehnung)
Partei: die_farbechten-LINKE.
Weiter lesenAufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 899 – Nördlich Lorscher Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.09.2022, OF 197/7 Betreff: Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 899 - Nördlich Lorscher Straße Die B 283 wird nicht zur Kenntnis genommen/ wird abgelehnt. Begründung: In Punkt 5 bestreitet der Magistrat die Notwendigkeit, über die verkehrlichen Auswirkungen des nächsten Jahre zu berichten und den Ortsbeirat in mögliche Anpassungen der Busrouten mit einzubeziehen. Diese Haltung des Magistrats lehnt der OBR ab. Die Begründung ist nicht nachvollziehbar. In Punkt 6 wird der zusätzliche Autobahnanschluss, wie vom Ortsbeirat mehrfach gefordert, verbunden mit dem zehnspurigen Ausbau der A5. Dieses Junktim wird vom OBR abgelehnt. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 08.07.2022, B 283 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 7 am 06.09.2022, TO I, TOP 36 Beschluss: 1. Die Vorlage B 283 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 197/7 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme
Partei: die_farbechten-LINKE.
Weiter lesenWeiterer Spielsalon in Lorscher Straße 7 bis 9
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1878 entstanden aus Vorlage: OF 146/7 vom 21.03.2022 Betreff: Weiterer Spielsalon in Lorscher Straße 7 bis 9 Der Magistrat wird aufgefordert, umgehend die Rechtmäßigkeit der geplanten Etablierung eines Spielsalons in der Lorscher Straße 7 bis 9 zu prüfen und darüber zu berichten. Laut dem Hessischen Spielhallengesetz vom 28.06.2012, § 2, Absatz 2 Satz 1, ist ein Abstand von 300 Meter Luftlinie zum nächsten Spielsalon vorgeschrieben. Der nächste Spielsalon befindet sich zurzeit an der Lorscher Straße/Ecke Alexanderstraße und es besteht auf keinen Fall der gesetzlich vorgeschriebene Abstand. Zurzeit wird das Ladengeschäft, bisher ein Zeitungs- und Tabakladen, renoviert und die dort tätigen Arbeiter wurden offensichtlich angewiesen, die Nachfolge für das Geschäft "geheim" zu halten. Glücklicherweise ist Rödelheimer Bürgern in der Nachbarschaft gelungen, diese "Geheimhaltung" zu durchbrechen. Sollte die Prüfung die offensichtliche Unrechtmäßigkeit bestätigen, ist die Zulassung für das Betreiben des Spielsalons umgehend zu versagen oder zurückzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.06.2022, ST 1458 Aktenzeichen: 32 0
Haushalt 2022 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Breitlacherstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.03.2022, OF 137/7 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Breitlacherstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Durch jahrelange Bauarbeiten zwischen der Kreuzung am Rödelheimer S-Bahnhof Westseite (Artur-Stern-Platz mit Busbahnhof) und der Eschborner Landstraße ist die Breitlacherstraße in diesem Bereich sehr stark in Mitleidenschaft gezogen worden. Für die Sanierung der stark beschädigten Fahrbahn mögen Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden. Bei der Sanierung der Straße sollte auch eine Neugestaltung der Radwege beidseitig mitberücksichtigt werden. Begründung: Die Straße besteht im beschriebenen Abschnitt nur noch aus Schlaglöchern. Da die Bautätigkeiten mittlerweile abgeschlossen sind, sollte mit der Reparatur der Straße baldmöglich begonnen werden. Der Neubau des REWE-Marktes am Artur-Stern-Platz hat zudem zu einer Verschlechterung für Radfahrende geführt. Auf einer Straßenseite gibt es überhaupt keine Kennzeichnung mehr als Radweg, auf der anderen Straßenseite ist der Radweg baulich in einem sehr schlechten Zustand und wird regelmäßig als Parkplatz missbraucht. Bei der dringend erforderlichen Sanierung der Straße sollte deshalb der Radverkehr mit ins Konzept einbezogen werden. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 7 am 22.03.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 157 2022 Die Vorlage OF 137/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: die_farbechten-LINKE.
Weiter lesenAufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 899 - Nördlich Lorscher Straße Vortrag des Magistrats vom 10.01.2022, M 4
S A C H S T A N D : Anregung vom 22.03.2022, OA 164 entstanden aus Vorlage: OF 115/7 vom 02.03.2022 Betreff: Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 899 - Nördlich Lorscher Straße Vortrag des Magistrats vom 10.01.2022, M 4 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 10.01.2022, M 4, wird unter Berücksichtigung der folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Trotz der Eigenschaften als vormalige gartenbauwirtschaftliche Fläche ist eine vollständige Kompensation der verloren gegangenen Grünfläche zu gewährleisten. 2. Die vorgesehene durchgängige Begrünung aller vorhandenen Dachflächen und die Kombination mit Fotovoltaikanlagen sollen überall dort, wo es technisch möglich ist, konsequent umgesetzt werden. 3. Es sollen Sharing-Konzepte, insbesondere des Wirtschaftsverkehrs, geprüft werden, um die Anzahl der täglichen Fahrten zu reduzieren. 4. In die Stellplatzanforderungen sind explizit auch Radabstellanlagen miteinzubeziehen. 5. Angesichts dessen, dass sich das verkehrsplanerische Fachgutachten auf Zahlen aus 2016 bezieht, ist jährlich, zumindest in den ersten Jahren, über die verkehrlichen Auswirkungen zu berichten und der Ortsbeirat in mögliche Anpassungen der Busrouten miteinzubeziehen. 6. Unabhängig vom Zeitpunkt der Fertigstellung des Busbetriebshofs werden die Planungen und Verhandlungen mit der Autobahn GmbH über einen zusätzlichen Autobahnanschluss im Bereich der Westerbachstraße und/oder Gaugrafenstraße prioritär vorangetrieben. Begründung: Grundsätzlich stimmt der Ortsbeirat den Umzugsplänen des Busbetriebshofs der ICB zu. Allerdings sind damit verkehrliche Mehrbelastungen für den Stadtteil Rödelheim verbunden, die es unbedingt zu minimieren gilt. Auch wenn die Busse nicht zu den Spitzenstunden verkehren werden, sollen die Busse u. a. über die Westerbachstraße auf die Autobahn geleitet werden. Dieser Bereich ist bereits heute stark ausgelastet. Die Forderung des Ortsbeirats nach einer zusätzlichen Autobahnanbindung bleibt bestehen. Grundlage der Planungen sind zudem Verkehrserhebungen aus 2016, die als veraltet gelten dürften und schon gar nicht zukünftige Entwicklungen an der Gaugrafenstraße und dem Flint-Areal (Berufsschulcampus der Handwerkskammer) abbilden können. Daher muss ggf. nachgesteuert werden. Von Beginn an müssen aber die Kriterien für die Entwicklung eines solchen Projektes in Zeiten der Klimakrise stimmen. Neben ökologischen Gesichtspunkten ist auch ein diversifiziertes Mobilitätsangebot sicherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.01.2022, M 4 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.07.2022, B 283 Antrag vom 20.09.2022, OF 202/7 Anregung vom 04.10.2022, OA 248 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ältestenausschuss Versandpaket: 30.03.2022 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.03.2022, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 249 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 164 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 165 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) und FRAKTION (= Annahme); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: LINKE. (M 4, OA 164 und OA 165 = Annahme, NR 249 = Ablehnung) Gartenpartei (M 4, OA 164 und OA 165 = Ablehnung, NR 249 = Annahme) 9. Sitzung des Ältestenausschusses am 31.03.2022, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 249 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 164 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 165 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung), LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme) und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (M 4, OA 164 und OA 165 = Ablehnung, NR 249 = Annahme) 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.03.2022, TO II, TOP 33 Beschluss: 1. Der Vorlage M 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 249 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 164 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 165 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung), LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme) und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 1499, 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.03.2022 Aktenzeichen: 61 00
Neues Busdepot an den ÖPNV anbinden Vortrag des Magistrats vom 10.01.2022, M 4
S A C H S T A N D : Anregung vom 22.03.2022, OA 165 entstanden aus Vorlage: OF 116/7 vom 06.03.2022 Betreff: Neues Busdepot an den ÖPNV anbinden Vortrag des Magistrats vom 10.01.2022, M 4 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass eine neue Buslinie eingerichtet wird, um den Standort des zukünftigen Busdepots mit einer eigenen Haltestelle an den ÖPNV anzubinden. Die Buslinie sollte am Rödelheimer Bahnhof (Westseite) starten, über die Breitlacherstraße, Eschborner Landstraße und Guerickestraße in die Lorscher Straße führen, anschließend über die L3006 in Eschborn über den Helfmann-Park und die Großmärkte (Eschborner Gewerbegebiet Ost) bis zur S-Bahn-Station "Eschborn-Süd" und retour. Für diese neue Buslinie sollte auf der gesamten Strecke das Tarifgebiet für Frankfurt gelten (Tarifzone 3), als Takt werden 30 Minuten vorgeschlagen, zu Pendlerzeiten 20 Minuten. Begründung: Durch das neue Busdepot, das an der Lorscher Straße in Nachbarschaft zum Dehner Gartencenter errichtet werden soll, wird der Stadtteil Rödelheim mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen belastet, und zwar nicht nur durch die Fahrten der Busse selbst, sondern auch durch Pendlerfahrten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Busdepots, denn der Standort ist zurzeit nicht mit dem ÖPNV erreichbar. Vor einigen Jahren wurde die Buslinie 252, die ehemals von Rödelheim über Eschborn bis nach Oberursel fuhr, verkürzt. Die Strecke Rödelheim - Eschborn wird seitdem von dieser Buslinie nicht mehr bedient. Ein Ersatz wurde für diese Strecke nicht geschaffen, dadurch ist ein Teil von Rödelheim (Lorscher Straße/Friedrich-Kahl-Straße) vom ÖPNV abgeschnitten. Durch eine neue Buslinie, die zwischen Rödelheim und Eschborn verkehrt, könnte diese Lücke wieder geschlossen werden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des neuen Busdepots könnten ihren Arbeitsplatz von den S-Bahn-Stationen "Rödelheim" oder "Eschborn-Süd" aus mit dieser Buslinie erreichen, zudem würde für die Anwohnerinnen und Anwohner eine bessere Anbindung zum Dehner Gartencenter und dem Eschborner Gewerbegebiet Ost erzielt. Damit würde für Pendlerinnen und Pendler nach Eschborn ein zusätzlicher Anreiz geschaffen, auf den ÖPNV umzusteigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.01.2022, M 4 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2052 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ältestenausschuss Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 30.03.2022 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.03.2022, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 249 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 164 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 165 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) und FRAKTION (= Annahme); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: LINKE. (M 4, OA 164 und OA 165 = Annahme, NR 249 = Ablehnung) Gartenpartei (M 4, OA 164 und OA 165 = Ablehnung, NR 249 = Annahme) 9. Sitzung des Ältestenausschusses am 31.03.2022, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 249 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 164 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 165 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung), LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme) und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (M 4, OA 164 und OA 165 = Ablehnung, NR 249 = Annahme) 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.03.2022, TO II, TOP 33 Beschluss: 1. Der Vorlage M 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 249 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 164 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 165 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung), LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme) und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) 12. Sitzung des OBR 7 am 06.09.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 1499, 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.03.2022 Aktenzeichen: 92 14
Weiterer Spielsalon in Lorscher Straße 7 bis 9
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.03.2022, OF 146/7 Betreff: Weiterer Spielsalon in Lorscher Straße 7 bis 9 Der Ortsbeirat 7 fordert den Magistrat, auf umgehend die Rechtmäßigkeit der geplanten Etablierung eines Spielsalons in der Lorscher Straße 7 - 9 zu prüfen. Laut Hessischen Spielhallengesetz vom 28.06.2012 § 2, Absatz 2, Satz 1 ist ein Abstand von 300 m Luftlinie zum nächsten Spielsalon vorgeschrieben. Der nächste Spielsalon befindet sich zur Zeit an der Straßenecke Lorscher Straße / Alexanderstraße und es besteht auf keinen Fall der gesetzlich vorgeschriebenen Abstand. Zurzeit wird das Ladengeschäft, bisher ein Zeitungs- und Tabakladen, renoviert und die dort tätigen Arbeiter wurden offensichtlich angewiesen, die Nachfolge für das Geschäft ‚geheim' zu halten. Glücklicherweise ist Rödelheimer Bürgern in der Nachbarschaft gelungen, diese ‚Geheimhaltung' zu durchbrechen. Sollte die Prüfung die offensichtliche Unrechtmäßigkeit bestätigen, ist die Zulassung für das Betreiben des Spielsalons umgehend zu versagen oder zurückzunehmen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 7 am 22.03.2022, TO I, TOP 42 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1878 2022 Die Vorlage OF 146/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenVerkehrssituation an der Lorscher Straße/Ecke Niddagaustraße verbessern
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2022, OF 129/7 Betreff: Verkehrssituation an der Lorscher Straße/Ecke Niddagaustraße verbessern Vorgang: OA 128/22 OBR 7 Die Verkehrssituation an der Lorscher Straße/ Ecke Niddagaustraße ist unübersichtlich: Aus Richtung Eschborn erreichen über die Lorscher Straße viele Menschen Rödelheim; aus der Niddagaustraße kommend ist es wegen der parkenden Autos nötig, weit vorzufahren um Einsicht zu haben und zu sehen, ob eine Querung möglich ist. Ein Radweg existiert nur weiter stadtauswärts. Die Kita Centre d ́Education Franco-Allemand an der Ecke (Lorscher Str. 20) hat bereits zur Sichtbarmachung der heraustretenden Familien kleine Plastikaufsteller zu den Abholzeiten vor dem Eingang installiert. Der Bau des Busbetriebshofs einen Kilometer nördlich wird die Situation sicher nicht entspannen - auch wenn die Busse hier nicht ihre Hauptroute haben werden. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrssituation an der Lorscher Straße/ Ecke Niddagaustraße verbessert und die Gefahrensituation entschärft werden kann. Ziel soll es sein, die Nutzung durch die Verkehrsteilnehmer*innen auf sicheren Verkehrswegen zu gewährleisten, insbesondere für Fußgänger*innen auf dem Bürgersteig - unter besonderer Beachtung der Kita-Besucher*innen - sowie Radfahrende. Hierzu sollen folgende Optionen geprüft werden: a) Sichtverbesserung durch Wegnahme von 3 Parkplätzen unmittelbar vor der Kita (Lorscher Straße 20) - ggf. zusätzliche Installation von Fahrradbügeln. b) Sichtverbesserung durch Wegnahme von 2 Parkplätzen nördlich der Niddagaustraße (Lorscher Straße 22) - ggf. zusätzliche Installation von Fahrradbügeln. c) Änderung der "Parkstreifen" auf der Lorscher Straße von Höhe Niddagaustraße bis Radilostraße: Die Autos könnten auf beiden Seiten der Straße "halb" auf dem Bürgersteig parken. Derzeit wird auf der östlichen Seite der Lorscher Straße (wo auch die Kita liegt) komplett auf dem Bürgersteig geparkt, was die Nutzung dessen stark einschränkt. Auf der westlichen Seite parken die Autos komplett auf der Straße, wodurch der Bürgersteig dort hinreichend breit ist. Eine Verlegung könnte dafür sorgen, die Nutzung auf östlicher Seite deutlich zu verbessern ohne die Nutzung auf der westlichen Seite stark einzuschränken. d) Entsprechend des Stadtverordnetenbeschlusses vom 24.02.2022 zur OA 128/22 zügige Umsetzung der Vorschläge aus der Ideenwerkstatt Rödelheim wie die Reduktion der Parkplätze, der Etablierung einer sicheren Radinfrastruktur und der Pflanzung von straßenbegleitenden Bäumen. e) Deutlichere Sichtbarmachung und besserer Schutz der Wege für Radfahrende - mindestens über neue Piktogramme auf der Straße. Jedoch ist die vorgesehene Shared Space Nutzung langfristig zu unsicher. Dahingehend gilt es zu prüfen, durch welche Änderung des Straßenquerschnitts das Ziel der NR 895/2019, wonach künftige Radverkehrsanlagen in der Regel 2,3 m bzw. in Ausnahmefällen 2 m breit sein sollen, erreicht werden kann. Die Planung der Ideenwerkstatt aus 2016 geht nur von einem 1,50 m breiten Schutzstreifen aus. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 18.01.2022, OA 128 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 7 am 22.03.2022, TO I, TOP 23 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 129/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Es besteht Einvernehmen, einen Ortstermin in der Angelegenheit zu vereinbaren. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 7 am 25.04.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 129/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 7 am 24.05.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 129/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 7 am 28.06.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 129/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 7 am 06.09.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 129/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 7 am 04.10.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 129/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 7 am 01.11.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 129/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 7 am 29.11.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 129/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 7 am 17.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 129/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 7 am 14.02.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 129/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 7 am 14.03.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 129/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 7 am 25.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 129/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 7 am 06.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 129/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 7 am 04.07.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 129/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 7 am 12.09.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4350 2023 Die Vorlage OF 129/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Absätze unter a), b) und c) gestrichen werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und BFF
Partei: GRÜNE
Weiter lesenNeues Busdepot an den ÖPNV anbinden
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.03.2022, OF 116/7 Betreff: Neues Busdepot an den ÖPNV anbinden Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass eine neue Buslinie eingerichtet wird, um den Standort des zukünftigen Busdepots mit einer eigenen Haltestelle an den ÖPNV anzubinden. Die Buslinie sollte am Rödelheimer Bahnhof (Westseite) starten, über die Breitlacherstraße, Eschborner Landstraße und Guerickestraße in die Lorscher Straße führen, anschließend über die L3006 in Eschborn über den Helfmann-Park und die Großmärkte (Eschborner Gewerbegebiet Ost) bis zur S-Bahn-Station Eschborn-Süd und retour. Für diese neue Buslinie sollte auf der gesamten Strecke das Tarifgebiet für Frankfurt gelten (Tarifzone 3), als Takt werden 30 Minuten vorgeschlagen, zu Pendlerzeiten 20 Minuten. Begründung: Durch das neue Busdepot, das an der Lorscher Straße, in Nachbarschaft zum Dehner Gartencenter, errichtet werden soll, wird der Stadtteil Rödelheim mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen belastet, und zwar nicht nur durch die Fahrten der Busse selbst, sondern auch durch Pendlerfahrten der Mitarbeiter:innen des Busdepots, denn der Standort ist zurzeit nicht mit dem ÖPNV erreichbar. Vor einigen Jahren wurde die Buslinie 252, die ehemals von Rödelheim über Eschborn bis nach Oberursel fuhr, verkürzt. Die Strecke Rödelheim-Eschborn wird seitdem von dieser Linie nicht mehr bedient. Ein Ersatz wurde für diese Strecke nicht geschaffen, dadurch ist ein Teil von Rödelheim (Lorscher Straße/Friedrich-Kahl-Straße) vom ÖPNV abgeschnitten. Durch eine neue Buslinie, die zwischen Rödelheim und Eschborn verkehrt, könnte diese Lücke wieder geschlossen werden. Mitarbeiter:innen des neuen Busdepots könnten ihren Arbeitsplatz von den S-Bahn-Stationen Rödelheim oder Eschborn-Süd aus mit dieser Buslinie erreichen, zudem würde für die Anwohner:innen eine bessere Anbindung zum Dehner Gartencenter und dem Eschborner Gewerbegebiet Ost erzielt. Damit würde für Pendler:innen nach Eschborn ein zusätzlicher Anreiz geschaffen, auf den ÖPNV umzusteigen. Antragsteller: GRÜNE die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.01.2022, M 4 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 7 am 22.03.2022, TO I, TOP 11 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Vorlage OF 115/7 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 164 2022 Anregung OA 165 2022 1. Der Vorlage M 4 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 115/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 116/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 117/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, farbechte/LINKE, FDP und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. Ziffer 1.: GRÜNE, 1 SPD und farbechte/LINKE gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung) Ziffer 2.: GRÜNE, CDU, SPD, farbechte/LINKE und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) Ziffer 3.: GRÜNE, CDU und farbechte/LINKE gegen ÖkoLinX-ARL, FDP und BFF (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung) Ziffer 4.: GRÜNE, CDU, SPD, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) Ziffern 5. und 6.: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE, FDP und BFF gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung) FDP und BFF (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)
Parteien: GRÜNE, die_farbechten-LINKE.
Weiter lesenAufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 899 - Nördlich Lorscher Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2022, OF 115/7 Betreff: Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 899 - Nördlich Lorscher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 10.01.2022, M4, wird unter Berücksichtigung der folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Trotz der Eigenschaften als vormalige gartenbauwirtschaftliche Fläche, ist eine vollständige Kompensation der verloren gegangenen Grünfläche zu gewährleisten. 2. Der Ortsbeirat befürwortet die vorgesehene durchgängige Begrünung aller vorhandenen Dachflächen und die Kombination mit PV-Anlagen überall dort, wo es technisch möglich ist und fordert eine konsequente Umsetzung dieser Zielvorgabe. 3. Es sollen Sharing-Konzepte, insbesondere des Wirtschaftsverkehrs, geprüft werden, um die Anzahl der täglichen Fahrten zu reduzieren. 4. In die Stellplatzanforderungen sind explizit auch Radabstellanlagen mit einzubeziehen. 5. Angesichts dessen, dass sich das verkehrsplanerischen Fachgutachten auf Zahlen aus 2016 bezieht, ist jährlich, zumindest in den ersten Jahren, über die verkehrlichen Auswirkungen zu berichten und der Ortsbeirat in mögliche Anpassungen der Busrouten miteinzubeziehen. 6. Unabhängig vom Zeitpunkt der Fertigstellung des Busbetriebshofs, werden die Planungen und Verhandlungen mit der Autobahn GmbH über einen zusätzlichen Autobahnanschluss im Bereich der Westerbach- und/oder Gaugrafenstraße prioritär vorangetrieben. Begründung: Grundsätzlich stimmt der Ortsbeirat den Umzugsplänen des Busbetriebshofes der ICB zu. Allerdings sind damit verkehrliche Mehrbelastungen für den Stadtteil Rödelheim verbunden, die es unbedingt zu minimieren gilt. Auch wenn die Busse nicht zu den Spitzenstunden verkehren werden, sollen die Busse u.a. über die Westerbachstraße auf die Autobahn geleitet werden. Dieser Bereich ist bereits heute stark ausgelastet. Die Forderung des Ortsbeirats nach einer zusätzlichen Autobahnanbindung bleibt bestehen. Grundlage der Planungen sind zudem Verkehrserhebungen aus 2016, die als veraltet gelten dürften und schon gar nicht zukünftige Entwicklungen an der Gaugrafenstraße und dem FLINT-Areal (Berufsschulcampus der Handwerkskammer) abbilden können. Daher muss ggf. nachgesteuert werden. Von Beginn an müssen aber die Kriterien für die Entwicklung eines solchen Projektes in Zeiten der Klimakrise stimmen. Neben ökologischen Gesichtspunkten, ist auch ein diversifiziertes Mobilitätsangebot sicherzustellen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.01.2022, M 4 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 7 am 22.03.2022, TO I, TOP 11 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Vorlage OF 115/7 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 164 2022 Anregung OA 165 2022 1. Der Vorlage M 4 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 115/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 116/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 117/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, farbechte/LINKE, FDP und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. Ziffer 1.: GRÜNE, 1 SPD und farbechte/LINKE gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung) Ziffer 2.: GRÜNE, CDU, SPD, farbechte/LINKE und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) Ziffer 3.: GRÜNE, CDU und farbechte/LINKE gegen ÖkoLinX-ARL, FDP und BFF (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung) Ziffer 4.: GRÜNE, CDU, SPD, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) Ziffern 5. und 6.: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE, FDP und BFF gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung) FDP und BFF (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenKeine Überbelastung der Heerstraße durch zusätzlichen Busverkehr
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.02.2022, OF 117/7 Betreff: Keine Überbelastung der Heerstraße durch zusätzlichen Busverkehr Bei der Präsentation der Bebauungspläne zum Busbetriebshof Lorscher Straße wurden vom Ortsbeirat und aus der Bevölkerung viele Fragen, auch zu der dadurch entstehenden Verkehrsbelastung gestellt. Leider wurden einige Fragen nur rudimentär oder gar nicht beantwortet. Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie viele Busse fahren morgens bzw. abends über die Anschlussstelle Ludwig-Landmann-Straße in die Stadt ein oder aus? 2. Wie groß ist die Anzahl derer, die in nördliche Richtung über Praunheim geleitet werden? 3. Wie viele Busse nach Süden Richtung Bockenheim? 4. Gibt es aktuelle Zählungen über die bereits jetzt schon total überlastete Heerstraße? 5. Es wurde in der Vorstellung eine Änderung der Verkehrsführung, bei Überlastung angekündigt: Gibt es da bereits Pläne und wie sehen diese aus? Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 7 am 22.03.2022, TO I, TOP 11 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Vorlage OF 115/7 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 164 2022 Anregung OA 165 2022 1. Der Vorlage M 4 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 115/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 116/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 117/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, farbechte/LINKE, FDP und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. Ziffer 1.: GRÜNE, 1 SPD und farbechte/LINKE gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung) Ziffer 2.: GRÜNE, CDU, SPD, farbechte/LINKE und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) Ziffer 3.: GRÜNE, CDU und farbechte/LINKE gegen ÖkoLinX-ARL, FDP und BFF (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung) Ziffer 4.: GRÜNE, CDU, SPD, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) Ziffern 5. und 6.: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE, FDP und BFF gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung) FDP und BFF (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)
Partei: BFF
Weiter lesenRote Fahrradstreifen für sicheres Fahrradfahren auf den Hauptverbindungsstraßen in den Stadtteilen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1389 entstanden aus Vorlage: OF 94/7 vom 27.12.2021 Betreff: Rote Fahrradstreifen für sicheres Fahrradfahren auf den Hauptverbindungsstraßen in den Stadtteilen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in folgenden Straßen durch rote Fahrradstreifen auf der Fahrbahn Radwege ausgezeichnet werden können und damit das Radfahren sicherer gestaltet werden kann: - Lorscher Straße/Auf der Insel/Rödelheimer Landstraße, - Thudichumstraße/Hausener Weg, - Breitlacherstraße, - Alt-Praunheim. Begründung: Wie das Radfahrbüro mitgeteilt hat, werden die Stadtteile des Ortsbezirks 7 beim Radfahrkonzept für den Frankfurter Westen entgegen ursprünglicher Planung nicht mehr berücksichtigt. Dabei verlaufen durch den Ortsbezirk 7 wichtige Verbindungen zu angrenzenden Stadtteilen, in die Innenstadt und nach Eschborn, die für den Radverkehr allerdings oft unzureichend ausgebaut sind. Es ist nicht damit getan, in großer Zahl Wegweiser aufzustellen, um die Richtung zu benachbarten Stadtteilen anzuzeigen. Es müssen auch entsprechend sichere Wege für Radfahrende eingerichtet werden. Die Baumaßnahmen auf der Thudichumstraße/Hausener Weg haben dazu geführt, dass die Markierungen des ehemaligen Fahrradweges verschwunden sind. Auf der Straße fehlen die Hinweise, dass die Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer zu Recht auf der Fahrbahn fahren. Die zum Teil beängstigenden Begegnungen mit Autofahrenden, die hupen, Radfahrende bedrängen und unzulässig in dem engen Straßenraum überholen, zeugen davon, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht. Die ehemaligen Fahrradstreifen der Lorscher Straße sind zu Autoparkplätzen geworden, von denen durch Ein- und Ausparken und Türenöffnen eine ständige Gefahr für die auf der Straße fahrenden Radfahrerinnen und Radfahrer ausgeht. Die gemeinsam genutzte Fahrbahn ist sehr schmal. Ein farbiger Fahrradstreifen auf der Fahrbahn sollte hier und im weiteren Straßenverlauf zu einer besseren Aufmerksamkeit führen. In der Breitlacherstraße endet die Radwegmarkierung wenige Meter hinter der Kreuzung am Arthur-Stern-Platz, im weiteren Verlauf der Straße fehlen die Hinweise für Radfahrende, die auf der Fahrbahn erneut den Gefahren durch die am Fahrbahnrand parkenden Autos ausgesetzt sind. Erst ab Ecke Eschborner Landstraße existiert wieder ein Radweg. In der Gegenrichtung ist ein kombinierter Weg für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer vorhanden, der aber einerseits stark sanierungsbedürftig ist und andererseits ständig als Autoparkplatz missbraucht wird. In der Straße Alt-Praunheim ist überhaupt keine Radwegmarkierung vorhanden. Radfahrende, die aus der Praunheimer Landstraße oder vom Nidda-Radweg kommen, wechseln ohne erkennbare Hinweise auf die Fahrbahn. Eine rote Markierung könnte hier für mehr Aufmerksamkeit sorgen. Alternativ könnten Strecken durch verkehrsärmere Nebenstraßen für den Radverkehr in Praunheim ausgezeichnet werden. Die dringend erforderliche Verkehrswende darf nicht länger am überholten Leitbild einer autogerechten Stadt scheitern; Platzbedarf und Sicherheit von zu Fuß gehenden Menschen und Radfahrenden müssen bei den Planungen viel stärker berücksichtigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1364 Antrag vom 30.01.2023, OF 256/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 66 2
Ideen
Einhausung der A66 im Abschnitt Rödelheim/Westhausen
Die A66 führt im Abschnitt Rödelheim/Westhausen z.T. unmittelbar an Wohnhäusern vorbei, bzw. dröhnt die Bewohner von Rödelheim mit hohen Dezibelwerten zu. Hier wäre es dringend erforderlich für massiven Lärmschutz zu sorgen. Dies könnte mit Lärmschutzwänden geschehen, viel besser wäre aber eine Einhausung ab der Brücke der Ludwig Landmann Straße bis zur Brücke Lorscher Straße. Bei entsprechender Konstruktion könnte auf der Einhausung auch eine Bebauung oder Begrünung erfolgen.
Änderung Fußgängerampel Lorscher Straße
Auf der Lorscher Straße im Stadtteil Rödelheim steht zwischen der Fuchstanz- und Niddagaustraße eine Fußgängerampel. Da diese Ampel so spät für die Fußgänger auf Grün schaltet, wird sie kaum benutzt und die Passanten laufen bei Rot über die Straße. Mein Vorschlag: entweder die Schaltung schneller einstellten oder aber um Energie und Wartungskosten der Ampel einzusparen diese ganz zu entfernen und einen Zebrastreifen einzurichten.