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Höchst: Nutzung Neues Schloss

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 6

Zusammenfassung

Es wird vorgeschlagen, sich beim Besitzer des Neuen Schlosses in Höchst für dessen sinnvolle Nutzung einzusetzen. Der Leerstand des Schlosses stellt eine Verschwendung dar und hat negative Auswirkungen auf den Stadtteil.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Status nicht sicher bestimmbar

Diese Vorlage stammt aus der vorherigen Wahlperiode. Aus den vorhandenen Daten lässt sich nicht zuverlässig erkennen, ob der für § 21 maßgebliche Beschluss schon vorlag.Warum?

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, auf Basis der neu beschlossenen Straßenverkehrsordnung - zusätzlich zur bereits beschlossenen OA 528 (Thudichumstraße und Hausener Weg) - folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte erneut bzw. erstmals auf die Möglichkeit zu prüfen, hier eine Tempo-30-Zone einzurichten:

  1. Am Industriehof von der Einmündung Am Fischstein bis hinter die Ausfahrt des Hausener Schwimmbades (OM 5791, ST 76);
  2. Valentina-Archipowa-Straße (OM 2556; ST 2834);
  3. Heerstraße zwischen Einmündung Ludwig-Landmann-Straße und S-Bahn-Linie (OM 5029, ST 2372);
  4. Buchbornstraße (OM 1417, ST 1459);
  5. Alt-Praunheim (OM 1418 und OM 116, ST 12);
  6. Seegewann und Schultheißenweg (OM 980; ST 616);
  7. Haingrabenstraße (V 1130, ST 1407);
  8. Praunheimer Landstraße zwischen Tempo-30-Zone "U-Bahn und Bushaltestelle Hausen" und Tempo-30-Zone "Praunheimer Brücke" (Lückenschluss Kirchengemeinde und Kinderspielplatz). Zudem verläuft hier der Schulweg zur Kerschensteinerschule;
  9. Ohlengarten;
  10. Lücken in Tempo-30-Zonen im Industriehof schließen (z. B. Tilsiter Straße/Neue Börsenstraße).

Begründung

Der andauernde Leerstand ist eine Verschwendung und schadet dem Stadtteil.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Der Weg dieser Vorlage

Am 18. März 2025 richtete Ortsbeirat 6 diese Direktanregung an den Magistrat. Sie geht auf OF 558/7 zurück — Ortsbeiratsantrag von GRÜNE, beschlossen am 5. Oktober 2025. Der Magistrat antwortete am 4. August 2025 mit der Stellungnahme ST 1290. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 20 Wochen.

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