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Tempo 30 in der Haingrabenstraße?

Vorlagentyp: STMagistrat
52 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2015, ST 1407

Betreff: Tempo 30 in der Haingrabenstraße? Da es sich bei der Haingrabenstraße um eine klassifizierte Straße (Landesstraße 3440) mit überörtlicher Verkehrsfunktionen handelt, sind Beschränkungen des fließenden Verkehrs grundsätzlich nur möglich, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt. Diese Situation ist im Unterschied bei der Straße Alt-Praunheim gegeben, da die Straßencharakteristik der Straße Alt-Praunheim durch beidseitiges Parken mit geringer nutzbare Breite, Geschäften auf beiden Straßenseiten und einem erhöhten Querungsbedarf zu Fuß Gehender gekennzeichnet ist. Der Magistrat bedauert daher, der Anregung nicht entsprechen zu können.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. September 2014OFOF 442/7Tempo 30 in der Haingrabenstraße?Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 7. Oktober 2014VV 1130Tempo 30 in der Haingrabenstraße?Anfrage
  3. 20. März 2015STST 495Tempo 30 in der Haingrabenstraße?Stellungnahme
  4. 18. September 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 52 Wochen
    STST 1407Tempo 30 in der Haingrabenstraße?
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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