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Basketball im Nordpark

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

30.11.2021

Anregung Ortsbeirat

Nordpark Bonames: „Wildnis wagen“

Details im PARLIS OM_1230_2021
04.03.2022

Stellungnahme des Magistrats

Nordpark Bonames: "Wildnis wagen"

Details im PARLIS ST_607_2022
27.01.2025

Antrag Ortsbeirat

Basketball im Nordpark

Details im PARLIS OF_982-10_2025
11.02.2025

Anregung Ortsbeirat

Basketball im Nordpark

Details im PARLIS OM_6489_2025
Reflexions-Analyse
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6489 entstanden aus Vorlage: OF 982/10 vom 27.01.2025

Betreff: Basketball im Nordpark
Vorgang: OM 1230/21 OBR 10; ST 607/22 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Spielfläche vom "roten Platz" im Nordpark wieder vernünftig nutzbar hergerichtet werden kann, und wenn ja , wie und wann mit dem Abschluss einer geeigneten Maßnahme gerechnet werden darf.

Begründung:

Seit Jahrzehnten verschlechtert sich der Belag des Handball-/Basketballfeldes zunehmend. Insbesondere die Basketballkörbe sind bei Kindern, Jugendlichen und Freizeitsportlern beliebt. Diese bitten inständig um eine Verbesserung des Belages bzw. der Bespielbarkeit dieser Oberfläche. Der Magistrat teilte in seiner Stellungnahme ST 607, auf den Vereinssport und die Frage nach geeigneten Sportanlagen bezogen, u. a. mit: "Der Magistrat wird die Flächen hinsichtlich ihrer Instandhaltung begutachten und über mögliche Sanierungen entscheiden". Erkenntnis- bzw. Sachstandsmitteilungen hierzu liegen zumindest dem Ortsbeirat nicht vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.11.2021, OM 1230
Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 607
Beratung im Ortsbeirat: 10

Beratungsergebnisse:

40. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme