Tempo 30 in der Valentina-Archipowa-Straße
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Anregung zur Einführung einer Tempo 30-Zone in der Valentina-Archipowa-Straße. Aufgrund der Planung als Grundnetzstraße ist eine Ausweitung der Tempo 30-Zone nicht möglich, jedoch wird die Möglichkeit einer Geschwindigkeitsreduzierung im Bereich der Grundschule geprüft.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Valentina-Archipowa-Straße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 20.01.2026.
- Mehr Sicherheit, vor allem für Kinder, an der Rödelheimer Landstraße20.01.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Bushaltestellen in der Rödelheimer Landstraße für Nutzer ertüchtigen25.11.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Mehr Tempo-30-Zonen im Ortsbezirk 721.10.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Valentina-Archipowa-Straße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Gemäß der Begründung zum B-Plan 834 (südlich Rödelheimer Landstraße) wurde die Valentina-Archipowa-Straße (vormals Birkenweg) als Grundnetzstraße und als Verbindungsstraße zwischen dem Schönhof-Viertel und der City West vorgesehen. In der Planung wurden daher breite Radwege, sowie eine Fußgängerschutzanlage in Höhe des Quartiersplatzes konzipiert. Die Ausweitung der Tempo 30-Zone auf die übrigen Straßen des Plangebietes auf die Valentina-Archipowa-Straße ist unter diesen Maßgaben nicht möglich. Gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gilt auf einer solchen Straße die innerörtliche Regelgeschwindigkeit von 50 km/h.
Unabhängig davon wird im Rahmen der anstehenden Ausarbeitung des Verkehrszeichenkonzeptes für das Schönhof-Viertel geprüft, ob im Sinne der Anregung des Ortsbeirates eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h mittels Verkehrszeichen 274-30 StVO ("runde 30") insbesondere im Bereich der Grundschule/des Quartierszentrums eingerichtet werden kann. Dabei wird auch berücksichtigt, dass die Verbindungstraße zwischen dem Schönhof-Viertel und der City West erst später kommen soll.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 15. November 2021STST 2063Ein lebenswertes Schönhof-Quartier entwickeln: MobilitätStellungnahme
- 13. Juni 2022STST 1449Mobilität im Schönhof-ViertelStellungnahme
- 8. August 2022OFOF 194/7Tempo 30 in der Valentina-Archipowa-StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU, SPD, die_farbechten-LINKE.
- 6. September 2022OMOM 2556Tempo 30 in der Valentina-Archipowa-StraßeDirektanregung
- 19. Dezember 2022Sie sind hierSTST 2834Tempo 30 in der Valentina-Archipowa-StraßeStellungnahme
- 18. August 2024OFOF 429/7Einrichtung einer Tempo-30-Zone auf der Straße Am Industriehof stadtauswärtsOrtsbeiratsantrag · SPD
- 3. September 2024OMOM 5791Einrichtung einer Tempo-30-Zone auf der Straße Am Industriehof stadtauswärtsDirektanregung
- 13. Januar 2025STST 56Parken in der Hugo-Sinzheimer-Straße in BonamesStellungnahme
- 13. Januar 2025Antwort des Magistrats · nach 165 WochenSTST 76Einrichtung einer Tempo-30-Zone auf der Straße Am Industriehof stadtauswärtsStellungnahme
- 4. März 2025OFOF 491/7Mehr Tempo30-Zonen im Ortsbezirk 7Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab