Tempo 30 in der Valentina-Archipowa-Straße
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Bisheriger Verlauf
29.06.2021
15.11.2021
18.01.2022
13.06.2022
08.08.2022
06.09.2022
19.12.2022
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Ein lebenswertes Schönhof-Quartier entwickeln: Mobilität
Details im PARLIS OM_346_2021Stellungnahme des Magistrats
Ein lebenswertes Schönhof-Quartier entwickeln: Mobilität
Details im PARLIS ST_2063_2021Ortsbeirat Magistratsvorlage
Tempo 30 in der Valentina-Archipowa-Straße
Details im PARLIS OM_2556_2022Stellungnahme des Magistrats
Tempo 30 in der Valentina-Archipowa-Straße
Details im PARLIS ST_2834_202229.06.2021
Anregung Ortsbeirat
Ein lebenswertes Schönhof-Quartier entwickeln: Mobilität
Details im PARLIS OM_346_202115.11.2021
Stellungnahme des Magistrats
Ein lebenswertes Schönhof-Quartier entwickeln: Mobilität
Details im PARLIS ST_2063_202108.08.2022
06.09.2022
19.12.2022
Stellungnahme des Magistrats
Tempo 30 in der Valentina-Archipowa-Straße
Details im PARLIS ST_2834_2022 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2556 entstanden aus Vorlage: OF 194/7 vom 08.08.2022
Betreff: Tempo 30 in der Valentina-Archipowa-Straße
Vorgang: OM 346/21 OBR 7; ST 2063/21; OM 1390/22 OBR 7; ST 1449/22 Der Magistrat wird gebeten, in der neu zu bauenden Valentina-Archipowa-Straße eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h vorzusehen und damit dafür zu sorgen, dass im gesamten sog. Schönhof-Viertel eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gilt. Begründung:
Bei einer Informationsveranstaltung zur Grünflächenplanung hat sich bestätigt, was sich in den Stellungnahmen ST 2063 und ST 1449 angekündigt hatte: Dass in der späteren Valentina-Archipowa-Straße eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h vorgesehen ist, weil diese Straße die Verbindung zwischen dem Wohnviertel und der City-West (Solmsstraße/Kreuznacher Straße) herstellen wird. In den erwähnten Stellungnahmen wird allerdings kein realistischer Fertigstellungstermin genannt, da sich die Planung für den Durchstich zur Solmsstraße noch im Anfangsstadium befindet. Daher gilt es als sicher, dass zu dem Zeitpunkt, in dem die ersten Bewohnerinnen und Bewohner in das neue Viertel einziehen, diese Erschließung nicht vorhanden sein wird. Diese Verbindungsfunktion, sofern sie kommt, rechtfertigt es aus Sicht des Ortsbeirats nicht, von dem Prinzip abzuweichen, in Wohngebieten in der Regel nur Tempo 30 zuzulassen. Die Valentina-Archipowa-Straße durchschneidet den Quartierspark und führt sowohl am Quartierszentrum und der Grundschule vorbei. Für die Wohn- und Aufenthaltsqualität dieses neuen Wohngebiets wäre es besser, wenn eine durchgehende Tempobeschränkung auf 30 km/h gelten würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7
dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 346
Stellungnahme des Magistrats vom 15.11.2021, ST 2063 Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1390 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1449 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2834 Aktenzeichen: 32 1