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Tempo 30 in der Valentina-Archipowa-Straße

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 7
165 Wochen bis zur Antwort10 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 7 fordert eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h in der Valentina-Archipowa-Straße, um die Sicherheit und Aufenthaltsqualität im neuen Wohngebiet zu gewährleisten. Aufgrund geplanter Verkehrsverbindungen wird eine solche Beschränkung für notwendig erachtet.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Zu dieser Straße geht es weiter

Valentina-Archipowa-Straße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 20.01.2026.

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Neues zu Valentina-Archipowa-Straße per E-Mail

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, in der neu zu bauenden Valentina-Archipowa-Straße eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h vorzusehen und damit dafür zu sorgen, dass im gesamten sog. Schönhof-Viertel eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gilt.

Begründung

Bei einer Informationsveranstaltung zur Grünflächenplanung hat sich bestätigt, was sich in den Stellungnahmen ST 2063 und ST 1449 angekündigt hatte: Dass in der späteren Valentina-Archipowa-Straße eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h vorgesehen ist, weil diese Straße die Verbindung zwischen dem Wohnviertel und der City-West (Solmsstraße/Kreuznacher Straße) herstellen wird. In den erwähnten Stellungnahmen wird allerdings kein realistischer Fertigstellungstermin genannt, da sich die Planung für den Durchstich zur Solmsstraße noch im Anfangsstadium befindet. Daher gilt es als sicher, dass zu dem Zeitpunkt, in dem die ersten Bewohnerinnen und Bewohner in das neue Viertel einziehen, diese Erschließung nicht vorhanden sein wird. Diese Verbindungsfunktion, sofern sie kommt, rechtfertigt es aus Sicht des Ortsbeirats nicht, von dem Prinzip abzuweichen, in Wohngebieten in der Regel nur Tempo 30 zuzulassen. Die Valentina-Archipowa-Straße durchschneidet den Quartierspark und führt sowohl am Quartierszentrum und der Grundschule vorbei. Für die Wohn- und Aufenthaltsqualität dieses neuen Wohngebiets wäre es besser, wenn eine durchgehende Tempobeschränkung auf 30 km/h gelten würde.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 15. November 2021STST 2063Ein lebenswertes Schönhof-Quartier entwickeln: MobilitätStellungnahme
  2. 13. Juni 2022STST 1449Mobilität im Schönhof-ViertelStellungnahme
  3. 8. August 2022OFOF 194/7Tempo 30 in der Valentina-Archipowa-StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU, SPD, die_farbechten-LINKE.
  4. 6. September 2022Sie sind hier
    OMOM 2556Tempo 30 in der Valentina-Archipowa-Straße
    Direktanregung
  5. 19. Dezember 2022STST 2834Tempo 30 in der Valentina-Archipowa-StraßeStellungnahme
  6. 18. August 2024OFOF 429/7Einrichtung einer Tempo-30-Zone auf der Straße Am Industriehof stadtauswärtsOrtsbeiratsantrag · SPD
  7. 3. September 2024OMOM 5791Einrichtung einer Tempo-30-Zone auf der Straße Am Industriehof stadtauswärtsDirektanregung
  8. 13. Januar 2025STST 56Parken in der Hugo-Sinzheimer-Straße in BonamesStellungnahme
  9. 13. Januar 2025Antwort des Magistrats · nach 165 WochenSTST 76Einrichtung einer Tempo-30-Zone auf der Straße Am Industriehof stadtauswärtsStellungnahme
  10. 4. März 2025OFOF 491/7Mehr Tempo30-Zonen im Ortsbezirk 7Ortsbeiratsantrag · GRÜNE

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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