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Ein lebenswertes Schönhof-Quartier entwickeln: Mobilität

Vorlagentyp: STMagistrat
242 Wochen bis zur Antwort15 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat hat die Anregungen zur Entwicklung eines lebenswerten Schönhof-Quartiers zur Kenntnis genommen und erläutert die geplanten Maßnahmen zur Mobilität und Verkehrssicherheit. Es wird darauf hingewiesen, dass private Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig sind und dass eine flächendeckende Parkraumbewirtschaftung im Erschließungsgebiet nicht geplant ist.

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Valentina-Archipowa-Straße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 20.01.2026.

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Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat nimmt Punkt 1. zur Kenntnis und weist darauf hin, dass gemäß der Begründung zum Bebauungsplan 834 (südlich Rödelheimer Landstraße) im gesamten Geltungsbereich private Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig sind, um die Aufenthaltsqualitäten in den Blockinnenbereichen zu gewährleisten und den Versiegelungsgrad zu verringern. Nur zur Förderung der gewerblichen Nutzungen sind in bestimmten Bereichen oberirdische private Stellplätze möglich. Öffentliche Parkplätze wurden in den kombinierten Park-/Baumstreifen vorgesehen. Ein "autoarmes" Wohnquartier - wie es die Anregung des Ortsbeirats nahelegt - wurde nicht geplant. Zu 2a: Die Straßen im Erschließungsgebiet - mit Ausnahme der Valentina-Archipowa-Straße als Grundnetzstraße - wurden als verkehrsberuhigte Straßen mit einer Tempo 30-Zonen-Beschilderung geplant. Eine Ausweisung als fahrradfreundliche Nebenstraße beziehungsweise Fahrradstraße oder Fahrradzone ist in diesen Straßen nicht vorgesehen. Sicheres Radfahren im Mischverkehr ist in einer wenig durch MIV-Verkehr genutzten Tempo 30-Zone auch ohne weitere Beschilderungs- und Markierungsmaßnahmen möglich. Zu 2a I: Durch die Planung von kombinierten Park- und Baumstreifen wurden in den Kreuzungs- und Einmündungsbereichen die Seitenräume vorgezogen. Der Anregung wurde somit bereits entsprochen. Zu 2a II: In der Entwurfsplanung wurden bereits an vielen Kreuzungen, Einmündungen sowie im Bereich von Fußgängerquerungen Anrampungen vorgesehen, um die angestrebte Verkehrsberuhigung im Sinne der Anregung baulich zu unterstützen. Zu 2a III und IV: Mit Ausnahme der Straßen entlang des Westparks und des Ostparks sowie der Gleisanlagen der Deutschen Bahn sind auf beiden Straßenseiten im Erschließungsgebiet kombinierte Park-/Baumstreifen vorgesehen. Gemäß Straßenverkehrs-Ordnung sind Leitlinien in Tempo 30-Zonen unzulässig, daher können keine Sicherheitstrennstreifen markiert werden. Der Magistrat wird daher in ämterübergreifender Abstimmung prüfen, ob eine Türöffnungszone in den Parkbuchten darstellbar ist beziehungsweise welche Alternativen möglich sind, um ein sicheres Radfahren zu gewährleisten. Zu 2b: Für den Radverkehr sind beidseitig der Valentina-Archipowa-Straße 2,30 Meter breite Radwege mit einem 0,75 Meter breiten Sicherheitstrennstreifen zum ruhenden Verkehr geplant. Zu 2c: Die Gehwege erhalten eine Breite von 2,50 Meter bis 3,00 Meter. Auf beiden Seiten der Erschließungsstraßen sind zwischen den geplanten Baumstandorten separate Parkstreifen vorgesehen. Ein Gehwegparken ist nicht geplant. Zu 2d: Eine flächendeckende Parkraumbewirtschaftung ist im Erschließungsgebiet nicht geplant. Eine monetäre Parkraumbewirtschaftung wird dort eingesetzt, wo ein schneller Fahrzeugumschlag notwendig ist oder dort wo eine geringe Anzahl von privaten Stellplätzen vorhanden sind. Letzteres trifft im Neubaugebiet nicht zu. Zu 2e: Im Zuge der endgültigen Herstellung der Erschließungsstraßen prüft der Magistrat, ob über die geplanten Radabstellanlagen hinaus ein zusätzliches Angebot geschaffen werden kann. Zu 2f: E-Ladesäulen werden von privaten Betreibern aufgestellt und müssen von diesen beantragt werden. Derzeit liegt dem Magistrat kein Antrag eines Betreibers vor, der im Erschließungs-gebiet plant, E-Ladesäulen aufzustellen. Eine Berücksichtigung ist jedoch bei Antragstellung möglich. Zu 2g: Dem Magistrat ist derzeit kein Betreiber bekannt, der im Erschließungsgebiet ein öffentliches stationsbasiertes Carsharing anbieten möchte. Eine Berücksichtigung ist jedoch jederzeit möglich. Eine entsprechende Anzahl von Pkw-Stellplätzen kann für das stationsbasierte Car-sharing zur Verfügung gestellt und beschildert werden. Zu 2h: Derzeit ist uns kein Betreiber bekannt, der im Erschließungsgebiet eine Leihräderstation errichten möchte. Eine Berücksichtigung ist jedoch jederzeit möglich. Hierfür kann eine entsprechende Anzahl von Pkw-Stellplätzen zur Verfügung gestellt werden. Zu 2i: Öffentliche Sitzgelegenheiten sind genügend in den Parkanlagen Ost und West sowie auf dem Quartiersplatz vorgesehen. Im öffentlichen Gehwegbereich wird in erster Linie der sich bewegende Fußverkehr und die Barrierefreiheit berücksichtigt. Im Zuge der endgültigen Herstellung der Erschließungsstraßen prüft der Magistrat nochmals, wo darüber hinaus die Aufstellung von Sitzgelegenheiten sinnvoll ist. Zu 2j: Das Bebauungsplangebiet "Schönhof-Viertel" südlich der Rödelheimer Landstraße ist bereits heute gut durch die Bushaltestellen "Kasernenstraße" und "Birkenweg" erschlossen, die von der Metrobuslinie M72 bedient werden. Die Buslinie M72 bindet die künftigen Bewohnerinnen und Bewohner an die Einkaufsmöglichkeiten in Rödelheim, an die S-Bahnstation Rödelheim Bahnhof (S3-5) sowie an die U-Bahnstation "Industriehof" (U6/7) an. Von dort bestehen direkte Schienenverbindungen in die Innenstadt und zum Hauptbahnhof. Die Bushaltestellen werden im Zuge der Sanierung der Rödelheimer Landstraße barrierefrei ausgebaut. Teile des Neubaugebietes liegen zudem in einem Einzugsbereich von 400 Metern um die Haltestelle "An der Dammheide" der Straßenbahnlinie 17, die nach der Verlängerung des Birkenwegs (zukünftig: Valentina-Archipowa-Straße) zur Solmsstraße ebenfalls fußläufig erreichbar ist. Aus dem westlichen Bereich des Neubaugebietes sind die Haltestellen "Postsiedlung" und "Sternbrücke" der Linie M34 sowie aus dem östlichen Bereich die Haltestelle "Schönhof" der M34 fußläufig zu erreichen. Zu 2k: Im Zuge der Erschließungsarbeiten wird die Zuführung zur westlichen Rampe aufgrund der Umgestaltung des Knotenpunktes Rödelheimer Landstraße / Breitenbachstraße / Kasernenstraße umgebaut. Hierbei wird auch auf eine Radverkehrsführung von und zur Brücke geachtet. Ein Umbau der Brücke einschließlich Rampen ist derzeit nicht vorgesehen. Zu 2l: In der weiteren Planung für die Unterführung werden beidseitig ausreichend breite Fuß- und Radverkehrsanlagen in den Seitenräumen berücksichtigt. Eine Fertigstellung der Unterführung zu Beginn der Bebauung ist jedoch nicht möglich. Für die Unterführung wird ein separates Planfeststellungsverfahren durchgeführt, um das Baurecht zu erlangen. Die erforderliche Planung befindet sich noch im Anfangsstadium. Dazu stimmt sich der Magistrat intensiv mit der DB AG ab. Zudem muss die Finanzierung der Unterführung noch geklärt werden. Derzeit kann der Magistrat keinen realistischen Fertigstellungstermin nennen. Zu 2m: Der Magistrat unterstützt die Anregung nach einer verbesserten Anbindung des Westbahnhofs und wird in ämterübergreifender Abstimmung die Möglichkeiten eruieren. Eine konkrete Planung gibt es derzeit dazu nicht.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 26. Mai 2020OFOF 473/7Chance einer schienengebundenen Anbindung des neuen Schönhofviertels und der Bad- und Sportanlage Brentanobad nutzenOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 16. Juni 2020OMOM 6112Chance einer schienengebundenen Anbindung des neuen Schönhof-Viertels und der Bad- und Sportanlage Brentanobad nutzenDirektanregung
  3. 11. September 2020STST 1574Chance einer schienengebundenen Anbindung des neuen Schönhof-Viertels und der Bad- und Sport-anlage Brentanobad nutzenStellungnahme
  4. 15. Juni 2021OFOF 36/7Ein lebenswertes Schönhof-Quartier entwickeln: MobilitätOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  5. 29. Juni 2021OMOM 346Ein lebenswertes Schönhof-Quartier entwickeln: MobilitätDirektanregung
  6. 15. November 2021Sie sind hier
    STST 2063Ein lebenswertes Schönhof-Quartier entwickeln: Mobilität
    Stellungnahme
  7. 4. Januar 2022OFOF 98/7Mobilität im SchönhofviertelOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  8. 18. Januar 2022OMOM 1390Mobilität im Schönhof-ViertelDirektanregung
  9. 13. Juni 2022STST 1449Mobilität im Schönhof-ViertelStellungnahme
  10. 8. August 2022OFOF 194/7Tempo 30 in der Valentina-Archipowa-StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU, SPD, die_farbechten-LINKE.
  11. 6. September 2022OMOM 2556Tempo 30 in der Valentina-Archipowa-StraßeDirektanregung
  12. 19. Dezember 2022STST 2834Tempo 30 in der Valentina-Archipowa-StraßeStellungnahme
  13. 3. September 2024OMOM 5791Einrichtung einer Tempo-30-Zone auf der Straße Am Industriehof stadtauswärtsDirektanregung
  14. 13. Januar 2025Antwort des Magistrats · nach 242 WochenSTST 56Parken in der Hugo-Sinzheimer-Straße in BonamesStellungnahme
  15. 4. März 2025OFOF 491/7Mehr Tempo30-Zonen im Ortsbezirk 7Ortsbeiratsantrag · GRÜNE

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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Ortsbeiratssitzung
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