Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Tempo 30 für die Straßen Im Seegewann und Schultheißenweg

Vorlagentyp: STMagistrat
87 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 616

Betreff: Tempo 30 für die Straßen Im Seegewann und Schultheißenweg Tempo 30-Zonen sind insbesondere in Wohngebieten und in jenen Gebieten möglich, die eine hohe Verkehrsdichte von zu Fuß Gehenden bzw. Radfahrenden sowie einen hohen Querungsbedarf aufweisen. Tempo 30-Zonen dienen immer zum Schutz der Bevölkerung. Die beiden Straßen Seegewann und Schultheißenweg sind kein Teil eines Wohngebietes, sondern Teil eines Mischgebietes mit vielen Firmen. Eine Tempo 30-Zone kommt deshalb nicht Betracht. Eine streckenbezogene Abweichung von der innerörtlichen Regelgeschwindigkeit von 50 km/h ist nur nach Maßgabe des § 45 Absatz 9 Straßenverkehrs-Ordnung möglich. Insbesondere muss aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage bestehen. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung kann auch dann erfolgen, wenn sich in der betreffenden Straße unmittelbar ein Zugang zu einer Kindertagesstätte (Kita) sowie einer Schule der Grundstufe oder Sekundarstufe I befindet. Diese Voraussetzungen liegen in dem angeregten Bereich ebenfalls nicht vor. Eine Straße, die für den Durchgangsverkehr gesperrt, aber für Anlieger frei ist, darf nicht nur von Bewohnerinnen und Bewohnern befahren werden. "Anlieger" ist jede Person, die dort etwas erledigen muss. Die Straße Seegewann durch entsprechende Beschilderung wirksam als Anliegerstraße zu betreiben, macht Einfahrtskontrollen erforderlich, was personell nicht realisierbar ist. Der Anregung des Ortsbeirates kann demnach in diesen Punkten nicht entsprochen werden. Ihr wird jedoch damit entsprochen, dass Dialogdisplays in den Straßen Seegewann und Schultheißenweg angebracht werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. Juli 2015STST 1040Verhinderung des Schleichverkehrs durch die Straße SeegewannStellungnahme
  2. 15. November 2016OFOF 97/7Tempo 30 für die Straßen Im Seegewann und SchultheißenwegOrtsbeiratsantrag · SPD, die_farbechten_-_LINKE.
  3. 29. November 2016OMOM 980Tempo 30 für die Straßen Im Seegewann und SchultheißenwegDirektanregung
  4. 17. März 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 87 Wochen
    STST 616Tempo 30 für die Straßen Im Seegewann und Schultheißenweg
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen