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Keine Verknüpfung von einer verbesserten Verkehrsanbindung des Gewerbegebiets Östlich A 5/Eschborner Landstraße mit den Plänen zum Ausbau der BAB 5

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 7
100 Wochen bis zur Antwort8 Stationen im Verfahren3 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 7 fordert den Magistrat auf, keine Verknüpfung zwischen der Verbesserung der Verkehrsanbindung des Gewerbegebiets und dem Ausbau der BAB 5 herzustellen. Dies wird als kontraproduktiv angesehen und soll korrigiert werden.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Anregung

Der Magistrat wird aufgefordert, jegliche Verknüpfung von Maßnahmen für eine sinnvollere Verkehrsführung in Rödelheim mit einem möglichen Ausbau der BAB 5 zu unterlassen. Insbesondere ist eine Integration des dringenden Wunsches des Ortsbeirats nach einer verbesserten Verkehrsanbindung des Plangebiets kontraproduktiv und nicht im Sinne des Ortsbeirats. Das muss korrigiert werden.

Begründung

Siehe Anregung vom 04.10.2022, OA 247

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. Juli 2022MM 1211. Bebauungsplan Nr. 942 - Östlich A5/Eschborner Landstraße - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBMagistratsvortrag
  2. 18. September 2022OFOF 200/7Verkehrsanbindung des Plangebiets verbessernOrtsbeiratsantrag · SPD
  3. 4. Oktober 2022OAOA 247Verkehrsanbindung des Plangebiets verbessernAnregung
  4. 10. Februar 2023BB 58Verkehrsanbindung des Plangebiets verbessernMagistratsbericht
  5. 13. März 2023OFOF 272/7Keine Verknüpfung von einer verbesserten Verkehrsanbindung des Gewerbegebiets Östlich A 5 Eschborner Landstraße mit den Plänen zum Ausbau der BAB 5Ortsbeiratsantrag · die_farbechten-LINKE.
  6. 14. März 2023Sie sind hier
    OMOM 3663Keine Verknüpfung von einer verbesserten Verkehrsanbindung des Gewerbegebiets Östlich A 5/Eschborner Landstraße mit den Plänen zum Ausbau der BAB 5
    Direktanregung
  7. 8. Dezember 2023STST 2428Keine Verknüpfung von einer verbesserten Verkehrsanbindung des Gewerbegebiets Östlich A 5/Eschborner Landstraße mit den Plänen zum Ausbau der BAB 5Stellungnahme
  8. 21. Juni 2024Antwort des Magistrats · nach 100 WochenSTST 1283Keine Verknüpfung von einer verbesserten Verkehrsanbindung des Gewerbegebiets östlich A 5/Eschborner Landstraße mit den Plänen zum Ausbau der BAB 5Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 7
Sitzung 22 · 12.09.2023
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 23 · 10.10.2023
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 24 · 28.11.2023
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

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