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Keine Verknüpfung von einer verbesserten Verkehrsanbindung des Gewerbegebiets östlich A 5/Eschborner Landstraße mit den Plänen zum Ausbau der BAB 5

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Aus Sicht des Magistrats kann die Verbesserung der Verkehrsanbindung des Gewerbegebiets durch Ergänzung weiterer Verkehrsbeziehungen am Knotenpunkt aus A 5, A 66 und L 3005 (Nordwestkreuz) unabhängig vom linienhaften Ausbau der A 5 im Stadtgebiet Frankfurt am Main weiterverfolgt werden. Gleichwohl sind diese beiden Teilaspekte fachlich und zuständigkeitshalber bei der Autobahnverwaltung miteinander verknüpft. Der Magistrat wird sich dafür einsetzen, dass kein Junktim zwischen dem Ausbau des Nordwestkreuzes zu Gunsten der Anbindung des Frankfurter Stadtgebiets und dem Ausbau der A 5 hergestellt wird.