Dazuantrag zur M 121 (Bebauungsplan Nr. 942 - östlich A5/Eschborner Landstraße (Aufstellungsbeschluss)
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Bisheriger Verlauf
22.07.2022
20.09.2022
04.10.2022
04.10.2022
Vortrag des Magistrats
1. Bebauungsplan Nr. 942 - Östlich A5/Eschborner Landstraße - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
Details im PARLIS M_121_2022Antrag Ortsbeirat
Dazuantrag zur M 121 (Bebauungsplan Nr. 942 - östlich A5/Eschborner Landstraße (Aufstellungsbeschluss)
Details im PARLIS OF_201-7_2022Ortsbeirat Magistratsvorlage
Bebauungsplan Nr. 942 - Östlich A5/Eschborner Landstraße (Aufstellungsbeschluss)
Details im PARLIS OM_2796_202222.07.2022
Vortrag des Magistrats
1. Bebauungsplan Nr. 942 - Östlich A5/Eschborner Landstraße - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
Details im PARLIS M_121_202220.09.2022
Antrag Ortsbeirat
Dazuantrag zur M 121 (Bebauungsplan Nr. 942 - östlich A5/Eschborner Landstraße (Aufstellungsbeschluss)
Details im PARLIS OF_201-7_202204.10.2022
04.10.2022
Anregung Ortsbeirat
Bebauungsplan Nr. 942 - Östlich A5/Eschborner Landstraße (Aufstellungsbeschluss)
Details im PARLIS OM_2796_2022 Partei(en): die_farbechten-LINKE.
S A C H S T A N D :
Antrag vom 20.09.2022, OF 201/7
Betreff: Dazuantrag zur M 121 (Bebauungsplan Nr. 942 - östlich A5/Eschborner Landstraße (Aufstellungsbeschluss)
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Punkte zu präzisieren: Gewerbeflächenentwicklungsprogramm (GEP): 1. die Rechenzentren werden in den Planungen angehalten, entsprechende Vorkehrungen für Abwärme und Fernwärme für umliegende Gebäude/Bereiche einzurichten. 2. Der Bereich östlich der Guerickestraße als zukünftiger Standort für Rechenzentren ist nur unter dieser Bedingung genehmigungsfähig. Landschaftsplanung und Ökologie: 1. Der Bebauungsplan präzisiert die Flächen, die für eine Entsieglung infrage kommen. 2. Es wird ein durchgängiger autofreier und grüner Streifen von der Westerbachstraße bis zur Guerickestraße mit einer Verbindung zum Holzweg mit einem befestigten Fahrradweg eingerichtet. Begründung:
Für einen Bebauungsplan wird es von Relevanz sein, die hier genannten Präzisierungen festzulegen.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.07.2022, M 121
Beratung im Ortsbeirat: 7
Beratungsergebnisse:
13. Sitzung des OBR 7 am 04.10.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 247 2022 Anregung an den Magistrat OM 2796 2022 1. Der Vorlage M 121 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 200/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 201/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor folgende Fassung erhält: "Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Maßnahmen durchzuführen: Bezüglich des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms (GEP) 1. werden die Rechenzentren in den Planungen angehalten, entsprechende Vorkehrungen für Abwärme und Fernwärme für umliegende Gebäude/Bereiche einzurichten. 2. Der Bereich östlich der Guerickestraße als zukünftiger Standort für Rechenzentren ist nur unter dieser Bedingung genehmigungsfähig. Bezüglich der Landschaftsplanung und Ökologie 1. werden im Bebauungsplan die Flächen präzisiert, die für eine Entsieglung infrage kommen. 2. Es wird ein durchgängiger autofreier und grüner Streifen von der Westerbachstraße bis zur Guerickestraße mit einer Verbindung zum Holzweg mit einem befestigten Fahrradweg eingerichtet." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Ablehnung)