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Meine Nachbarschaft: Biebergasse

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Etablierung eines Kinder- und Familienzentrums (KiFaZ) im Stadtteil Zeilsheim

03.09.2024 · Aktualisiert: 31.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5799 entstanden aus Vorlage: OF 1070/6 vom 29.07.2024 Betreff: Etablierung eines Kinder- und Familienzentrums (KiFaZ) im Stadtteil Zeilsheim Der Magistrat wird gebeten, - eine Bedarfsprüfung für ein KiFaZ in Zeilsheim zu veranlassen; - ein für den Betrieb eines KiFaZ geeignetes Grundstück auszuweisen; - Gespräche mit potenziellen Trägern eines KiFaZ zu führen; - eine Projektleitung für ein KiFaZ in Zeilsheim aus den städtischen Ämtern zu benennen, an die sich für Sachstands- und Fortschrittsfragen gewendet werden kann; - eine Übergangslösung zur zeitnahen Versorgung der Zeilsheimer Familien zu skizzieren und diese einzuleiten. Begründung: Kinder- und Familienzentren nach dem Frankfurter Modell sind in Wohngebieten mit verdichteten sozialen Problemlagen vorgesehen. Dies trifft offensichtlich für den Stadtteil Zeilsheim zu. Dies geht aus dem Sozialmonitoring der Stadt Frankfurt, den im Rahmen des Frankfurter Bündnisses gegen Kinder- und Jugendarmut entwickelten Karten sowie den Daten der Schuleingangsuntersuchungen hervor. In Zeilsheim leben verhältnismäßig viele Kinder und Familien von Transferleistungen, in Armut oder an der Armutsgrenze. Hinzu kommt ein hoher Anteil an Familien mit Migrationshintergrund und entsprechenden Sprachdefiziten und damit einhergehenden Teilhabebarrieren bei Kindern und Eltern. Ebenso leben in Zeilsheim verhältnismäßig viele Alleinerziehende. Verschärfend wirkt, dass es schlicht zu wenig Kitaplätze gibt und nach wie vor Kinder ohne institutionalisierte Gruppen- und Fördererfahrung beschult werden müssen. Hieraus resultieren weitere ressourcenintensive Interventionsbedarfe. Ein KiFaZ ist im Sinne eines frühzeitigen präventiven Ansatzes dringend notwendig. Die bestehenden Bedarfe und Problemlagen können von der im Stadtteil bestehenden Infrastruktur nicht ausreichend gedeckt werden und sollten im Rahmen eines KiFaZ bedarfsgerecht ausgebaut und ressourceneffizient koordiniert werden. Da massive Bedarfe bestehen, bittet der Ortsbeirat außerdem um Etablierung einer Übergangslösung, bis das tatsächliche KiFaZ errichtet und eröffnet wird, um die Familien zeitnah angemessen unterstützen zu können. Anmerkung: Das evangelische Familienzentrum in Höchst ist Träger für das Familiennetzwerk Zeilsheim und wäre daher als kooperierende Familienbildungsstätte für ein KiFaZ am Standort Zeilsheim naheliegend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 22 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 40-4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Biebergasse für zu Fuß Gehende angenehmer und sicherer gestalten

03.09.2024 · Aktualisiert: 29.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5820 entstanden aus Vorlage: OF 1334/1 vom 13.08.2024 Betreff: Biebergasse für zu Fuß Gehende angenehmer und sicherer gestalten Vorgang: OM 6324/20 OBR 1; ST 586/21 Bereits vor vier Jahren forderte der Ortsbeirat mit der Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6324, eine Sperrung der Biebergasse analog zu der Situation während des Weihnachtsmarktes, die jedoch nicht umgesetzt wurde. Dies vorangestellt, wird der Magistrat hiermit gebeten, die Anregung OM 6324 zeitnah umzusetzen und die Biebergasse für den regulären Pkw-Durchgangsverkehr dauerhaft sperren zu lassen, um sicheren Platz für den Rad- und Fußverkehr zu schaffen und die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt zu verbessern. Begründung: In der Stellungnahme vom 12.03.2021, ST 586, hatte der Magistrat von einem Gesamtverkehrskonzept gesprochen, in das die Biebergasse einfließen sollte. Zur Weihnachtszeit wird jedoch bereits jedes Jahr ein funktionierendes temporäres Verkehrskonzept umgesetzt. Die Weihnachtszeit ist für die Innenstadt die meistbesuchte und umsatzstärkste Zeit des Jahres. Wenn zu dieser Zeit eine Sperrung funktioniert, dann würde sie auch zu allen anderen Jahreszeiten funktionieren. Mit der Anregung OM 6324 wurde der Magistrat aufgefordert, in der Biebergasse analog zur Adventszeit den Durchgangsverkehr herauszunehmen. Begleitend dazu sollten die verbleibenden Poller und Fahrbahnbeläge auf ihre Sinnhaftigkeit und Funktionalität überprüft werden. Die Anlieferung über die Biebergasse soll analog des Börsenplatzes bis 11:00 Uhr möglich sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6324 Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 586 Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2025, ST 690 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat )

Welche Maßnahmen wurden für die Nutzung der Gebäude Neue Börse für zwei neue Gymnasien eingeleitet, die den Schulbetrieb und die unmittelbare Umgebung betreffen?

20.08.2024 · Aktualisiert: 12.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2024, OF 432/7 Betreff: Welche Maßnahmen wurden für die Nutzung der Gebäude Neue Börse für zwei neue Gymnasien eingeleitet, die den Schulbetrieb und die unmittelbare Umgebung betreffen? Anfrage an den Magistrat 1. In welchem Umfang sind Umbauarbeiten notwendig bezüglich der Lärmdämmung, der pädagogischen Einrichtungen, der Schulsozialarbeit, der Freiarbeit, einer Schulbibliothek usw? Welche Kosten entstehen zusätzlich zum vertraglich vereinbarten Mietzins? 2. Wie sieht das Brandschutzkonzept aus? Wie können Fahrzeuge der Feuerwehr bei einem möglichen Einsatz auf die Seite der Kleingärten gelangen? 3. Wo genau werden auf dem Gelände zwei Turnhallen errichtet? 4. Wie viele Quadratmeter und wie viele Räume für die unterrichtsfreie Zeit und für Schulhöfe stehen für geplante 3.400 SchülerInnen zur Verfügung? 5. Entspricht die Größe der Kantine dem Bedarf der geplanten SchülerInnenzahl? 6. Wird die Straße "Neue Börsenstraße", die am Eingangstor der Gebäude "Neue Börse" endet, komplett für den Autoverkehr gesperrt, um eine Elterntaxi-Situation von vorne herein zu verhindern? 7. Wäre es sinnvoll, Verkehre wie z.B. Anlieferungen nur über die Rossittener Straße zu ermöglichen? 8. Gibt es eine Bestandsgarantie für die angrenzenden Kleingärten? 9. Ist die Einhaltung des Landschaftsschutzes gewährleistet? 10. Gibt es einen direkten Zugang zum ÖPNV am Ausgang der Rossittener Straße/Ludwig-Landmann-Straße? 11. Wird der Schulbetrieb durch den angrenzenden Chemetall-Betrieb gefährdet oder beeinflusst? Begründung: Wie aus der Presse zu erfahren war: (https://www.fr.de/frankfurt/frankfurt-vertrag-unterze ichnet-gymnasien-ziehen-in-neue-boerse-92680968.html, https://www.fr.de/frankfurt/neues-gymnasium-in-frankfurt-nun-gibt-es-erste-infos -92685493.html, https://www.fr.de/frankfurt/frust-ueber-teure-miete-fuer-gymnasien-am-industrieh of-92654030.html) hat der Magistrat der Stadt Frankfurt mit Zustimmung der Stadtverordneten das ehemalige Gebäude "Neue Börse" für die Neueinrichtung zweier Gymnasien auf 30 Jahre gemietet. Auf den ersten Blick erscheint das Gelände und die Größe des Gebäudes verlockend für das Amt für Immobilien und Schulen, um dem dringenden Bedarf von Schulplätzen nachzukommen. Auf den zweiten und genaueren Blick ergeben sich weitreichende Fragen zu den notwendigen Veränderungen am Bestand und dem Platz, der für die Bedarfe von zwei Schulen und über 3000 SchülerInnen nicht ausreichend zu sein scheint. Das betrifft das Flächenangebot, die unmittelbare Umgebung der Kleingärten, die verkehrliche Situation, das Brandschutzkonzept, die Kosten für den Umbau und die Schulfähigkeit des Gebäudes. Antragsteller: die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 22 Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird über die Ziffern 1. und 3. bis 5. getrennt vom Rest der Vorlage abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1000 2024 Die Vorlage OF 432/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1. und 3. bis 5.: farbechte/Linke und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); GRÜNE, CDU, FDP und BFF (= Enthaltung) Rest der Vorlage: Annahme bei Enthaltung GRÜNE, CDU und BFF

Partei: die_farbechten-Linke

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Sperrfläche Zeilweg/Ecke Aßlarer Straße absichern

19.08.2024 · Aktualisiert: 23.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2024, OF 459/8 Betreff: Sperrfläche Zeilweg/Ecke Aßlarer Straße absichern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Sperrfläche auf dem Zeilweg an der Einmündung zwischen Zeilweg 30 und 32 in die Aßlarer Straße mit einem Poller oder Radbügeln zu sichern. Begründung: Die Sperrfläche wird nahezu täglich zugeparkt - mitunter über etliche Stunden. Das führt zu zweierlei Problemen: zum einen ist die Straße Zeilweg bei der Ausfahrt aus der Aßlarer Straße nicht mehr einsehbar, zum anderen werden dadurch die Sichtverhältnisse an dem ebenda befindlichen Fussgängerüberweg auf dem Zeilweg insgesamt stark behindert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8 am 05.09.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5861 2024 Die Vorlage OF 459/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Biebergasse für zu Fuß Gehende angenehmer und sicherer gestalten

13.08.2024 · Aktualisiert: 18.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2024, OF 1334/1 Betreff: Biebergasse für zu Fuß Gehende angenehmer und sicherer gestalten Vorgang: OM 6324/20 OBR 1; ST 586/21 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Bereits vor vier Jahren forderte der Ortsbeirat mit OM 6324 2020 eine Sperrung der Biebergasse analog zu der Situation während des Weihnachtsmarktes, die jedoch nicht umgesetzt wurde. Dies vorangestellt, wird der Magistrat hiermit aufgefordert, die OM 6324 2020 zeitnah umsetzen zu lassen und die Biebergasse für den regulären PKW-Durchgangsverkehr dauerhaft sperren zu lassen, um sicheren Platz für den Rad- und Fußverkehr zu schaffen und die Aufenthaltsqualität der Kundinnen und Kunden in der Innenstadt zu verbessern. Begründung: In ST 586 2021 hatte der Magistrat von einem Gesamtverkehrskonzept gesprochen, in das die Biebergasse einfließen sollte. Zur Weihnachtszeit wird jedoch bereits jedes Jahr ein funktionierendes temporäres Verkehrskonzept umgesetzt. Die Weihnachtszeit ist für die Innenstadt die meistbesuchte und umsatzstärkste Zeit des Jahres. Wenn zu dieser Zeit eine Sperrung funktioniert, dann würde sie auch zu allen anderen Jahreszeiten funktionieren. In OM 6324 2020 wurde der Magistrat aufgefordert, in der Biebergasse analog zur Adventszeit den Durchgangsverkehr herauszunehmen. Begleitend dazu sollten die verbleibenden Poller und Fahrbahnbeläge auf ihre Sinnhaftigkeit und Funktionalität überprüft werden. Die Anlieferung über die Biebergasse soll analog des Börsenplatzes bis 11 Uhr möglich sein. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6324 Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 586 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5820 2024 Die Vorlage OF 1334/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im letzten Satz des zweiten Absatzes die Worte "der Kundinnen und Kunden" ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU und FDP (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Weitere Radbügel vor dem Zentralen Bürgeramt nachrüsten

13.08.2024 · Aktualisiert: 18.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2024, OF 1337/1 Betreff: Weitere Radbügel vor dem Zentralen Bürgeramt nachrüsten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, vor dem zentralen Bürgeramt Zeil 3 und Lange Straße weitere Radbügel an geeigneter Stelle nachrüsten zu lassen, um mit ausreichend Fahrradstellplätzen dem gewachsenen Andrang und dem geänderten Mobilitätsverhalten der Besucher*innen gerecht zu werden. Begründung: Während der Öffnungszeiten des zentralen Bürgeramtes sind die Radabstellplätze regelmäßig überfüllt. Radfahrende suchen verzweifelt Straßenlaternen, Schildermasten oder andere Gelegenheiten, ihr Fahrrad sicher anschließen zu können - oft vergebens. Fotos: Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5822 2024 Die Vorlage OF 1337/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Zeilsheim: Etablierung eines Kinder- und Familienzentrums (KiFaZ) im Stadtteil Zeilsheim

29.07.2024 · Aktualisiert: 11.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.07.2024, OF 1070/6 Betreff: Zeilsheim: Etablierung eines Kinder- und Familienzentrums (KiFaZ) im Stadtteil Zeilsheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, - eine Bedarfsprüfung für ein KiFaZ in Zeilsheim zu veranlassen, - ein für den Betrieb eines KiFaZ geeignetes Grundstück auszuweisen, - Gespräche mit potentiellen Trägern eines KiFaZ zu führen, - eine Projektleitung für ein KiFaZ in Zeilsheim aus den städtischen Ämtern zu benennen, an die sich für Sachstands- und Fortschrittsfragen gewendet werden kann, - eine Übergangslösung zur zeitnahen Versorgung der Zeilsheimer Familien zu skizzieren und diese einzuleiten Begründung: Kinder- und Familienzentren nach dem Frankfurter Modell sind in Wohngebieten mit verdichteten sozialen Problemlagen vorgesehen. Dies trifft offensichtlich für den Stadtteil Zeilsheim zu. Dies geht aus dem Sozialmonitoring der Stadt Frankfurt, den im Rahmen des Frankfurter Bündnisses gegen Kinder- und Jugendarmut entwickelten Karten sowie den Daten der Schuleingangsuntersuchungen hervor. In Zeilsheim leben verhältnismäßig viele Kinder und Familien von Transferleistungen, in Armut oder an der Armutsgrenze. Hinzu kommt ein hoher Anteil an Familien mit Migrationshintergrund und entsprechenden Sprachdefiziten und damit einhergehenden Teilhabebarrieren bei Kindern und Eltern. Ebenso leben in Zeilsheim verhältnismäßig viele Alleinerziehende. Verschärfend wirkt, dass es schlicht zu wenig Kita- Plätze gibt und nach wie vor Kinder ohne institutionalisierte Gruppen- und Fördererfahrung beschult werden müssen. Hieraus resultieren weitere ressourcenintensive Interventionsbedarfe. Ein KiFaZ ist im Sinne eines frühzeitigen präventiven Ansatzes dringend notwendig. Die bestehenden Bedarfe und Problemlagen können von der im Stadtteil bestehenden Infrastruktur nicht ausreichend gedeckt werden und sollten im Rahmen eines KiFaZ bedarfsgerecht ausgebaut und ressourceneffizient koordiniert werden. Da massive Bedarfe bestehen, bitten wir außerdem um Etablierung einer Übergangslösung, bis das tatsächliche KiFaZ errichtet und eröffnet wird, um die Familien zeitnah angemessen unterstützen zu können. Anmerkung: Das ev. Familienzentrum in Höchst ist Träger für das Familiennetzwerk Zeilsheim und wäre daher als kooperierende Familienbildungsstätte für ein KiFaZ am Standort Zeilsheim naheliegend. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 03.09.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5799 2024 Die Vorlage OF 1070/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherheit im Bereich der Straße An der Staufenmauer

02.07.2024 · Aktualisiert: 17.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5733 entstanden aus Vorlage: OF 1299/1 vom 13.06.2024 Betreff: Sicherheit im Bereich der Straße An der Staufenmauer Der Magistrat wird gebeten, die Landespolizei zu ersuchen, die Straße An der Staufenmauer häufiger zu bestreifen. Eine höhere Polizeipräsenz soll insbesondere in den Abendstunden für den Durchgang von der Zeil sichergestellt werden. Es ist auch anzuregen, in dem Bereich einzelne, gezielte größere Kontrollmaßnahmen vorzunehmen, insbesondere mit Fokus auf Verstöße gegen das Betäubungsmittel- und das Aufenthaltsrecht. Auch die Stadtpolizei soll im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung den Durchgang häufiger bestreifen. Begründung: Die Situation in der Straße An der Staufenmauer, insbesondere in dem vorbezeichneten Durchgang, ist derzeit unbefriedigend. Der Bereich wird von Drogenhändlern zur Abwicklung ihrer Geschäfte, einschließlich des Versteckens von Drogen, genutzt. Zudem wird nach wie vor in den Durchgang uriniert. Konkurrierende Drogenhändler geraten auch regelmäßig in Streit, prügeln sich und besprühen sich mit Reizstoffen. Die Anwohner leiden zunehmend unter diesen Zuständen. Eine echte Verbesserung der Situation ließe sich durch den Abbau der Videoüberwachungsanlage an der Konstablerwache erzielen, da die Videoüberwachung zu der zu konstatierenden Verlagerung der geschilderten Aktivitäten in die angrenzenden Bereiche führt; dies wird vom Magistrat jedoch abgelehnt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2024, ST 1738 Aktenzeichen: 32-4

OI (Initiative Ortsbeirat)

Spielplatz „Alter Friedhof Zeilsheim“ nach dem letzten Zeilsheimer Bürgermeister Johann Anton Fleck benennen

25.06.2024 · Aktualisiert: 03.07.2024

S A C H S T A N D : Initiative vom 25.06.2024, OI 59 entstanden aus Vorlage: OF 1042/6 vom 10.06.2024 Betreff: Spielplatz "Alter Friedhof Zeilsheim" nach dem letzten Zeilsheimer Bürgermeister Johann Anton Fleck benennen Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, den Spielplatz "Alter Friedhof Zeilsheim" in "Johann-Anton-Fleck-Spielplatz" umzubenennen. Die Namensgebung wird vom Zeilsheimer Heimat- und Geschichtsverein e. V. unterstützt. Im Jahre 1917 erfolgte die Eingemeindung Zeilsheims nach Höchst, 1928 die Eingemeindung von Groß-Höchst nach Frankfurt. Der letzte Bürgermeister der selbstständigen Gemeinde Zeilsheim war Johann Anton Fleck, der dieses Amt 25 Jahre lang von 1892 bis 1917 bekleidete. Während in Griesheim (Bürgermeister-Schubert-Park), in Höchst (Bruno-Asch-Anlage), in Nied (Ferdinand-Scholling-Ring) und in Sindlingen (Huthmacherstraße) an die Bürgermeister der ehemals selbstständigen Gemeinden erinnert wird, fehlt eine solche Würdigung für Johann Anton Fleck bisher in Zeilsheim. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 03.07.2024

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sperrung des Parkplatzes an der Stadthalle Zeilsheim schnellstmöglich aufheben

25.06.2024 · Aktualisiert: 04.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.06.2024, OM 5661 entstanden aus Vorlage: OF 1057/6 vom 20.06.2024 Betreff: Sperrung des Parkplatzes an der Stadthalle Zeilsheim schnellstmöglich aufheben Seit einigen Tagen ist die Einfahrt des Parkplatzes der Stadthalle Zeilsheim komplett gesperrt. Vereine, die dort Veranstaltungen gebucht haben, können den Teilnehmern keine Parkmöglichkeiten mehr anbieten. Da auch Besucher anderer Stadtteile und von außerhalb Frankfurts die Halle anfahren, hat sich ein eklatanter Parknotstand ergeben. Suchverkehr in den angrenzenden Straßen führt, da dort ohnehin schon für die Anwohner kaum Parkraum vorhanden ist, zu kritischen Situationen: Straßenecken werden verkehrswidrig beparkt, Toreinfahrten blockiert und Radwege illegal genutzt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, schnellstmöglich entsprechende Maßnahmen zur Behebung der Sperrung zu ergreifen und den Parkplatz für die Nutzer und Besucher der Stadthalle wieder zur Verfügung zu stellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2039 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat )

Sperrung des Parkplatzes an der Stadthalle Zeilsheim schnellstmöglich aufheben

20.06.2024 · Aktualisiert: 04.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.06.2024, OF 1057/6 Betreff: Sperrung des Parkplatzes an der Stadthalle Zeilsheim schnellstmöglich aufheben Seit einigen Tagen ist die Einfahrt des Parkplatzes der Stadthalle Zeilsheim komplett gesperrt. Vereine, die dort Veranstaltungen gebucht haben, können den Teilnehmern keine Parkmöglichkeiten mehr anbieten. Da auch Besucher anderer Stadtteile und außerhalb Frankfurts die Halle anfahren, hat sich ein eklatanter Parknotstand ergeben. Suchverkehr in den angrenzenden Straßen führt, da dort ohnehin schon für die Anwohner kaum Parkraum vorhanden ist, zu kritischen Situationen: Straßenecken werden verkehrswidrig beparkt, Toreinfahrten blockiert und Radwege illegal genutzt. Der Magistrat wird deshalb gebeten, schnellstmöglich entsprechende Maßnahmen zur Behebung der Sperrung zu ergreifen und den Parkplatz für die Nutzer und Besucher der Stadthalle wieder zur Verfügung zu stellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 6 am 25.06.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5661 2024 Die Vorlage OF 1057/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

U60311

17.06.2024 · Aktualisiert: 18.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2024, OF 1340/1 Betreff: U60311 Vorgang: OM 5133/19 OBR 1; ST 231/20; V 1715/20 OBR 1; ST 2177/20; ST 1196/21; V 641/23 OBR 1; ST 767/24 Der Magistrat wird um Darlegung gebeten, inwieweit sich die Aussage ist seiner Stellungnahme ST 767 vom 19. April 2024, die Stadt verfüge derzeit nicht über "Dispositionsmöglichkeiten im Bereich des Bauwerks an der Hauptwache", da diese durch den Beschluss M 192 vom 11. November 2022 in die Verwaltung der VGF übergeben worden sei, mit seinen Ausführungen in ebenjenem Magistratsvortrag M 192 verträgt, dass "im Sinne eines geringstmöglichen Eingriffs in die bestehende Struktur [...] nur das wirtschaftliche Eigentum, das die VGF dann als Vermögensgegenstand in ihrer Bilanz aktivieren und abschreiben kann, [möglichst steuerneutral übertragen werden soll], nicht jedoch das zivilrechtliche Eigentum, [und dass] die Stadt Frankfurt am Main also auch nach der Übertragung aufgrund der 100%igen Beteiligungsquote an der SWFH sowie der VGF das Vermögen der unterirdischen Anlagen [grundsätzlich] im eigenen Einflussbereich" behalte. Befinden sich die Flächen nun im Einflussbereich der Stadt oder nicht? Zudem wird um Mitteilung gebeten, welche "sicherheitsrelevante Einrichtungen" der VGF sich derzeit in dem Bauwerk befinden. Begründung: Mit der Anregung OM 5133 vom 17. September 2019 hat der Ortsbeirat den Magistrat darum gebeten, den Sachstand und seine Planungen hinsichtlich der Liegenschaft des ehemaligen U60311 mitzuteilen. Der Magistrat solle darauf hinwirken, dass die Liegenschaft wieder als Diskothek genutzt werden kann. Mit Stellungnahme ST 231 vom 7. Februar 2020 hat der Magistrat mitgeteilt, dass er einen Ideenwettbewerb zur künftigen Nutzung der Liegenschaft plane. Eine erneute Nutzung als Diskothek sei aus Brandschutzgründen ausgeschlossen. Mit Auskunftsersuchen V 1715 vom 18. August 2020 hat der Ortsbeirat den Magistrat gefragt, für wann der Ideenwettbewerb geplant sei, welche Maßnahmen getroffen werden müssten, um die Brandschutzbedingungen zur erneuten Einrichtung einer Diskothek zu erfüllen, und mit welchen Kosten insoweit zu rechnen sei. Mit Stellungnahme ST 1196 vom 7. Juni 2021 hat der Magistrat mitgeteilt, die VGF habe den Flächenbedarf für die Unterführung Roßmarkt angemeldet. Der geplante Ideenwettbewerb sei deshalb zurückgestellt worden. Das Ergebnis "des Abstimmungsprozesses" sei abzuwarten. Dabei ist unklar, von welchem Abstimmungsprozess die Rede ist. Mit seinem Vortrag M 192 vom 11. November 2022 hat der Magistrat ausgeführt, dass diverse unterirdische Anlagen, wohl unter anderem auch die Liegenschaft des ehemaligen U60311, "dem Werte nach" (quoad sortem) in die VGF eingelegt werden sollen. Dieses Konstrukt ist steuermotiviert; eine Änderung des zivilrechtlichen Eigentums ist damit nicht verbunden. Trotzdem hat der Magistrat mit Stellungnahme ST 767 vom 19. April 2024 nunmehr erklärt, er verfüge nicht über die entsprechenden "Dispositionsmöglichkeiten", was den vorherigen Ausführungen evident widerspricht. Zudem hat der Magistrat ausgeführt, die VGF benötige die Fläche zur Vorhaltung von sicherheitsrelevanten Einrichtungen. Es ist dabei unklar, um welche Einrichtungen es hier gehen soll; zudem erscheint es sehr unwahrscheinlich, dass diese tatsächlich in der ehemaligen Fußgängerunterführung untergebracht sind. In Wahrheit dürfte die Liegenschaft nach wie vor leer stehen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.09.2019, OM 5133 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 231 Auskunftsersuchen vom 18.08.2020, V 1715 Stellungnahme des Magistrats vom 14.12.2020, ST 2177 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2021, ST 1196 Auskunftsersuchen vom 21.03.2023, V 641 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2024, ST 767 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1005 2024 Die Vorlage OF 1340/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die Partei

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Waffenverbotszone ausweiten

15.06.2024 · Aktualisiert: 19.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2024, OF 1291/1 Betreff: Waffenverbotszone ausweiten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Waffenverbotszone ganztätig wie folgt auszuweiten: 1. Vom Opernplatz bis zur östlichen Zeil, 2. von der Zeil bis zum Mainkai (über Liebfrauenstraße, Neue Kräme, Römerberg, Fahrtor), 3. am nördlichen Mainufer von der Friedensbrücke bis zum Ostpark. Begründung: Plätze, an denen viele Menschen zusammenkommen, müssen besonders geschützt werden. Die kürzlichen Ereignisse haben gezeigt, dass die vorhandenen Waffenverbotszonen nicht ausreichen. Die Menschen möchten sich sicher fühlen - sowohl in der Innenstadt, als auch am Mainufer. Zwar kann die Polizei nicht überall gleichzeitig sein. Es muss jedoch das Signal ausgehen, dass die o.g. Bereiche besonders geschützt sind und mögliche Täter sich nicht in Sicherheit wiegen können. Schließen ereignen sich in diesem Areal die meisten Straftaten. Daher ist ein konsequentes Vorgehen notwendig. Handwerker könnten eine Sondergenehmigung erhalten, um nicht zu Unrecht belangt zu werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 1291/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und Die Partei gegen CDU und BFF (= Annahme)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Sicherheit im Bereich der Straße „An der Staufenmauer“

13.06.2024 · Aktualisiert: 19.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.06.2024, OF 1299/1 Betreff: Sicherheit im Bereich der Straße "An der Staufenmauer" Der Magistrat wird gebeten, die Landespolizei zu ersuchen, die Straße "An der Staufenmauer" häufiger zu bestreifen. Eine höhere Polizeipräsenz soll insbesondere in den Abendstunden für den Durchgang von der Zeil sichergestellt werden. Es ist auch anzuregen, in dem Bereich einzelne, gezielte größere Kontrollmaßnahmen vorzunehmen, insbesondere mit Fokus auf Verstöße gegen das Betäubungsmittel- und das Aufenthaltsrecht. Auch die Stadtpolizei soll im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung den Durchgang häufiger bestreifen. Begründung: Die Situation in der Straße "An der Staufenmauer", insbesondere in dem vorbezeichneten Durchgang, ist derzeit unbefriedigend. Der Bereich wird von Drogenhändlern zur Abwicklung ihrer Geschäfte, einschließlich des Versteckens von Drogen, genutzt. Zudem wird nach wie vor in den Durchgang uriniert. Konkurrierende Drogenhändler geraten auch regelmäßig in Streit, prügeln sich und besprühen sich mit Reizstoffen. Die Anwohner leiden zunehmend unter diesen Zuständen. Eine echte Verbesserung der Situation ließe sich durch den Abbau der Videoüberwachungsanlage an der Konstablerwache erzielen, da die Videoüberwachung zu der zu konstatierenden Verlagerung der geschilderten Aktivitäten in die angrenzenden Bereiche führt; diese wird vom Magistrat jedoch abgelehnt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5733 2024 Die Vorlage OF 1299/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und Die Partei gegen Linke (= Ablehnung)

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Klimaschutz im Ortsbezirk 1: Wann und wie wird die Ostzeil begrünt?

11.06.2024 · Aktualisiert: 19.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2024, OF 1290/1 Betreff: Klimaschutz im Ortsbezirk 1: Wann und wie wird die Ostzeil begrünt? Vorgang: OM 3766/23 OBR 1; ST 1390/23 Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Zur ausstehenden Begrünung der Ost-Zeil wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie ist der Stand zu den in ST 1390 / 2023 neu gepflanzten Bäumen mit breiten Baumscheiben, höherer Einfassung und Einpflanzung? Kann dieses Modell auf weitere brachliegende Baumscheiben übertragen werden? 2. Wie ist der Stand zu dem in ST 1390 / 2023 angekündigten ämterübergreifenden Konzept für eine nachhaltige Baumbepflanzung auf der östlichen Zeil? 3. Wie ist der Stand zu den Erkenntnissen über die in ST 1606 / 2023 vorgeschlagenen "flüssigen Bäumen / liquid trees"? 4. Können auf der Ostzeil aufgrund des "Extrem-Standortes" in Bezug auf den vorhandenen Untergrund neue innovative Ideen wie die von einem Frankfurter Startup entwickelten "grünen Segel" ausprobiert werden, die auch an der Bockenheimer Warte getestet werden sollen? Begründung: Es ist den Anwohnenden und Besuchenden der Ost-Zeil schwer zu vermitteln, dass leere Baumscheiben nicht wieder bepflanzt werden können. So hat ein Bürger im Ideenportal ausgeführt, dass in der Ost-Zeil derzeit 22 Baumscheiben baumlos seien. Aus der Not sollte man eine Tugend machen: Statt Brachflächen sollten innovative Lösungen zeitnah ausprobiert werden. Eine Kennzeichnung der testweise angelegten, innovativen Begrünungen schafft Verständnis in der Bevölkerung und weist zugleich auf dringend notwendige Maßnahmen gegen die Überhitzung der Innenstadt hin. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3766 Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2023, ST 1390 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 989 2024 Die Vorlage OF 1290/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Spielplatz „Alter Friedhof Zeilsheim“ in Zeilsheim nach dem letzten Zeilsheimer Bürgermeister Johann Anton Fleck benennen

10.06.2024 · Aktualisiert: 04.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2024, OF 1042/6 Betreff: Spielplatz "Alter Friedhof Zeilsheim" in Zeilsheim nach dem letzten Zeilsheimer Bürgermeister Johann Anton Fleck benennen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß § 3, Absatz 3, Satz 2, Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, den Spielplatz "Bartholomäusgasse/Am Alten Friedhof " in Zeilsheim nach dem letzten Zeilsheimer Bürgermeister "Johann Anton Fleck" zu benennen. Die Namensgebung wird vom Zeilsheimer Heimat- und Geschichtsverein unterstützt. Begründung: Im Jahre 1917 erfolgte die Eingemeindung Zeilsheims nach Höchst, 1928 die Eingemeindung von Groß-Höchst nach Frankfurt. Der letzte Bürgermeister der selbständigen Gemeinde Zeilsheim war Johann Anton Fleck, der dieses Amt 25 Jahre lang von 1892 bis 1917 bekleidete. Während in Griesheim (Benno-Schubert-Anlage) in Höchst (Bruno-Asch-Anlage), in Nied (Ferdinand-Scholling-Ring) und in Sindlingen (Huthmacherstraße) an die Bürgermeister der ehemals selbständigen Gemeinden erinnert wird, fehlt eine solche Würdigung für Johann Anton Fleck bisher in Zeilsheim. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 6 am 25.06.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Initiative OI 59 2024 Die Vorlage OF 1042/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Spielplatz wie folgt heißen soll: "Johann-Anton-Fleck-Spielplatz" Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ost-Zeil dem Fußverkehr widmen

28.05.2024 · Aktualisiert: 30.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5538 entstanden aus Vorlage: OF 1277/1 vom 13.05.2024 Betreff: Ost-Zeil dem Fußverkehr widmen Der Magistrat wird gebeten, die Zeil zwischen Konrad-Adenauer-Straße und Porzellanhofstraße zur Fußgängerzone umzuwidmen und mithilfe geeigneter Maßnahmen (z. B. Blumenkübel, Kommunikationsbänke und/oder Sitzgelegenheiten) schnellstmöglich die Aufenthaltsqualität dort zu erhöhen. Dabei soll die Möglichkeit der Durchfahrt für Einsatzfahrzeuge selbstverständlich gewahrt bleiben. Begründung: Durch die Einführung des Rechtsabbiegeverbots aus der Konrad-Adenauer-Straße in die Ost-Zeil hat der Bereich seinen Charakter grundlegend gewandelt. Bereits wenige Tage nach der Umstellung haben die nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmenden den Bereich für sich entdeckt und erobert. Kraftfahrzeuge (mit der Ausnahme von Einsatzfahrzeugen) dürfen in den Bereich nun weder von Osten noch von Westen einfahren, er ist faktisch eine Verlängerung der Fußgängerzone Konstablerwache nach Osten. Diesem soll Rechnung getragen werden mit einer entsprechenden Umwidmung und Umgestaltung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2049 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Ost-Zeil dem Fußverkehr widmen

13.05.2024 · Aktualisiert: 14.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2024, OF 1277/1 Betreff: Ost-Zeil dem Fußverkehr widmen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Zeil zwischen Konrad-Adenauer-Straße und Porzellanhofstraße zur Fußgängerzone umzuwidmen und mithilfe geeigneter Maßnahmen (z.B. Blumenkübel und/oder Sitzgelegenheiten) schnellstmöglich die Aufenthaltsqualität dort zu erhöhen. Dabei soll die Möglichkeit der Durchfahrt für Einsatzfahrzeuge selbstverständlich gewahrt bleiben. Begründung: Durch die Einführung des Rechtsabbiegeverbots aus der Konrad-Adenauer-Straße in die Ost-Zeil hat der Bereich seinen Charakter grundlegend gewandelt. Bereits wenige Tage nach der Umstellung haben die nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmenden den Bereich für sich entdeckt und "erobert". Kraftfahrzeuge (mit der Ausnahme von Einsatzfahrzeugen) dürfen in den Bereich nun weder von Osten noch von Westen einfahren, er ist faktisch eine Verlängerung der Fußgängerzone Konstablerwache nach Osten. Diesem soll Rechnung getragen werden mit einer entsprechenden Umwidmung und Umgestaltung. Antragsteller: Linke Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 1 am 28.05.2024, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5538 2024 Die Vorlage OF 1277/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz des Antragstenors folgenden Wortlaut enthält: "Der Magistrat wird gebeten, die Zeil zwischen Konrad-Adenauer-Straße und Porzellanhofstraße zur Fußgängerzone umzuwidmen und mithilfe geeigneter Maßnahmen (z.B. Blumenkübel, Kommunikationsbänke und/oder Sitzgelegenheiten) schnellstmöglich die Aufenthaltsqualität dort zu erhöhen." Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU (= Ablehnung)

Parteien: Linke, Die_PARTEI

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Ständig defekte Straßenbeleuchtung am Roßmarkt und in der Großen Gallusstraße

12.05.2024 · Aktualisiert: 14.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2024, OF 1273/1 Betreff: Ständig defekte Straßenbeleuchtung am Roßmarkt und in der Großen Gallusstraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu berichten, warum die Straßenbeleuchtung insbesondere gegenüber Roßmarkt 21, aber auch gegenüber anderen Liegenschaften sowie am nördlichen Beginn der Großen Gallusstraße immer wieder defekt ist und was er gedenkt, zu unternehmen, um die Straßenbeleuchtung nachhaltig instand zu setzen. Begründung: An den o.g. Stellen fällt die Straßenbeleuchtung besonders häufig aus. Dies gefährdet die Sicherheit und verletzt die Verkehrssicherungspflicht. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 1 am 28.05.2024, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 959 2024 Die Vorlage OF 1273/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, 1 FDP und Linke gegen GRÜNE (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL und Die Partei (= Enthaltung); bei Abwesenheit 1 FDP

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Verlängerung der U 5 und Straßenbahnlinie 17

09.05.2024 · Aktualisiert: 14.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.05.2024, OF 925/2 Betreff: Verlängerung der U 5 und Straßenbahnlinie 17 Vorgang: OM 2080/22 OBR 2; ST 2065/22; OM 3717/23 OBR 2; ST 13/24 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob eine Umstiegsmöglichkeit von der geplanten Linie U5 zur Straßenbahnlinie 17 im südwestlichen Bockenheim/Rebstockviertel umsetzbar erscheint, 2. ob bei der Planung der Trasse an der Straße "Am Römerhof"die Weiterführung der Trasse nach Höchst/ Nied und die Nutzung der Behelfsausfahrt der BAB 5 hinreichend berücksichtigt wurde und 3. ob der ganzjährige Betrieb der Behelfsausfahrt der BAB 5 im Hinblick auf den geplanten U-Bahnanschluss und eine mögliche P&R Anlage möglich wäre. Der Verkehrsdezernent wird gebeten, dem Ortsbeirat 2 die aktuellen Planungen zur Verlängerung der Linie U5 vorzustellen und auch über die geplanten Umstiege sowie Übergang in Richtung Höchst/ Nied zu informieren. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt das Vorhaben, die U5 mit Blick auf die geplante Bebauung am Römerhof zu verlängern. Die Antragstellerin begrüßt auch die mündlich geäußerte Bereitschaft des Verkehrsdezernenten, die Planungen im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung vorzustellen. Dies erscheint aufgrund der vielseitigen verkehrlichen Anliegen in und um das Rebstockviertel begrüßenswert. Im Koalitionsvertrag (S. 78, Zeile 1917 zur Begründung der Römerkoalition, 2021-2026, Grüne-SPD-FDP und Volt) ist ein Prüfauftrag zugunsten der Verlängerung der U-Bahnlinie 5 bis Höchst / Nied enthalten. Daher besteht Informationsbedarf hinsichtlich der Linienführung, insbesondere auch im Hinblick auf eine etwaige weitere Verlängerung der U-Bahntrasse. Unter Hinweis auf OF 338/2 aus 2022 und der entsprechenden ST 2065/2022 wird der Verkehrsdezernent gebeten, die aktuellen Planungen vorzustellen. Nach derzeitigem Informationsstand soll die U5 am Gymnasium Römerhof enden. Es wäre zu begrüßen, wenn auch die westlichen Stadtteile Höchst/ Nied berücksichtigt würden, um Querverbindungen zu schaffen und die Umstiege nicht auf den Hauptbahnhof zu konzentrieren. Schließlich wäre es im Hinblick auf eine P&R Anlage mit U-Bahnanschluss sinnvoll, zu prüfen, ob die dauerhafte Öffnung der vorhandenen Behelfsausfahrt BAB 5 an der Straße "Am Römerhof" nicht zuletzt auch zur Entlastung der überlasteten Kreuzung Oeserstr./Max Pruss Str./Am Römerhof dienlich wäre (siehe dazu ST 13 aus 2024 anlässlich einer Vorlage aus dem OBR 2). Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2080 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2065 Anregung an den Magistrat vom 20.03.2023, OM 3717 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 13 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 925/2 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hauptwache aufwerten

23.04.2024 · Aktualisiert: 21.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5390 entstanden aus Vorlage: OF 1196/1 vom 07.04.2024 Betreff: Hauptwache aufwerten Der Magistrat wird gebeten, mit den aufgeführten Maßnahmen den nördlichen Teil der Hauptwache aufzuwerten: 1. Die sechs mit Beton eingefassten Pflanzkübel, die je eine Baumbepflanzung haben, werden mit Holz verkleidet und mit Sitzmöglichkeiten versehen, sodass Passanten sich dort bequem setzen können. Die "Beete" werden von Müll und Gestrüpp befreit und mit hitzebeständigen Staudenbepflanzungen und blühenden Gewächsen optisch aufgewertet. Evtl. ist hier eine bauliche Einfassung notwendig, sodass einer erneuten Vermüllung entgegengewirkt wird. 2. Die Mauern rund um den Struwwelpeter-Brunnen werden ebenfalls mit Holz verkleidet. 3. Die Bodenplatten (Bodenbelag) werden durch die auf der Zeil zwischen Hauptwache und Konstablerwache verwendeten Bodenplatten ausgetauscht. 4. Die Glasplatten am Geländer zum Abgang der B-Ebene ("Loch") werden gereinigt oder ausgetauscht. Die von Skatern genutzten Eisenplatten sollen erhalten bleiben. Die Maßnahmen sollen zeitnah (im Jahr 2024) umgesetzt werden. Begründung: Die Hauptwache ist in keinem guten Zustand: Mauerteile bröckeln ab, Bodenplatten sind zerstört, Pflanzbeete sind zugemüllt, Schmierereien an Glasplatten usw. Seit Jahren wird über eine Sanierung gesprochen, es gibt bisher aber kein Konzept und Maßnahmen zur Verschönerung liegen in weiter Ferne. Dies kann am zentralsten Platz der Stadt Frankfurt nicht so weitergehen. Auch wenn eine komplette Sanierung noch auf sich warten lässt, so müssen doch wenigstens kleine Verbesserungen vorgenommen werden, die möglich sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1495

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mobilität im Ortsbezirk 1: Mehr Fahrradbügel für die Ostzeil

23.04.2024 · Aktualisiert: 27.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5408 entstanden aus Vorlage: OF 1235/1 vom 02.04.2024 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Mehr Fahrradbügel für die Ostzeil Der Magistrat wird gebeten, auf der Fahrbahn der östlichen Zeil zwischen Konrad-Adenauer-Straße und Porzellanhofstraße weitere 20 bis 30 Fahrradbügel aufstellen zu lassen. Eine Restfahrbahnbreite für Rettungs- und Einsatzfahrzeuge ist freizuhalten. Begründung: Auf der Ostzeil herrscht enormer Parkdruck. Viele Fahrradfahrende besuchen den Markt, kaufen in der Innenstadt ein oder nutzen die Haltestelle "Konstablerwache". Die wenigen Fahrradbügel sind stets belegt. Zahlreiche Fahrräder werden an Laternenmasten oder Geländern angeschlossen oder vor Geschäften und Zugängen abgestellt. Da die Zufahrt zur Ostzeil mittlerweile für Pkw gesperrt wurde, wird wertvoller innerstädtischer Platz frei für Radbügel. So bleibt der Gehweg frei, der täglich von Tausenden zu Fuß Gehenden und von der örtlichen Gastronomie für ihre Sommergärten genutzt wird. Bild: Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1577 Beratung im Ortsbeirat: 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gegen das Vergessen - Verschiedene Verbesserungen für die Gedenkstätte Arbeitserziehungslager Heddernheim

18.04.2024 · Aktualisiert: 18.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.04.2024, OM 5420 entstanden aus Vorlage: OF 414/8 vom 02.04.2024 Betreff: Gegen das Vergessen - Verschiedene Verbesserungen für die Gedenkstätte Arbeitserziehungslager Heddernheim Vorgang: OM 3268/22 OBR 8; ST 2034/23 Der Ortsbeirat begrüßt das Vorgehen des Magistrats, die Anregung des Ortsbeirates umzusetzen und eine umfassende Studie zur Geschichte des Arbeitserziehungslagers (AEL) und seiner Außenkommandos zu fördern. In diesem Zusammenhang sollen weitere Verbesserungen für das Areal der Gedenkstätte umgesetzt werden, die über die künstlerische Gestaltung hinausgehen und für Vorbeigehende und Nachbarschaft mehr Informationen anbieten. Zudem sollen im Sinne einer Archäologie der NS-Zwangslager zusätzliche Erkenntnisse über die Funktion des heute noch erhaltenen Zellen- oder Tunnelbauwerks auf dem Gelände der Gedenkstätte gewonnen werden. Nach einer in der ursprünglichen ersten wissenschaftlichen Einordnung von Petra Meyer abgedruckten Lagerskizze handelt es sich entweder um eine Arrestzelle oder möglicherweise um einen Tunnel, der auf direktem Wege, ohne den freien Bereich der Straße nutzen zu müssen, zu anderen bewachten Einrichtungen des Lagerkomplexes im Umfeld der damaligen VDM-Werke führte, wie zu einer "Entlausungsstelle", zu dem großen Luftschutz-Hochbunker für Werksangehörige oder zu der "Bordellbaracke". Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat beauftragt, 1. im Sinne einer Archäologie der NS-Zwangslager die genaue Funktion des heute noch erhaltenen zellenähnlichen Baus oder Tunnelbaus, der an der Gedenkstätte und unterhalb der Ludwig-Reinheimer-Straße liegt, feststellen zu lassen; 2. nach Abschluss der wissenschaftlichen Forschungen unter Benutzung der zur Verfügung stehenden Quellen auf dem Areal der Gedenkstätte Hinweistafeln anzubringen, die mit einer Karte die Lage des AEL in der Topographie der verschiedenen NS-Zwangslager im Bereich Zeilweg sowie den Standort im heutigen Gebiet Zeilweg/Oberschelder Weg beschreiben. Auf der Tafel sollen außerdem wesentliche Einrichtungen des Lagers wie Wachturm, Häftlingsbaracken, Sanitärgebäude, Appellplatz, Hundezwinger usw. in Form eines Grundrisses gezeigt werden; 3. nach Abschluss der wissenschaftlichen Forschungen an der Umzäunung oberhalb der Gedenkstätte an der Ludwig-Reinheimer-Straße eine für Passanten gut lesbare Infotafel anzubringen nach dem Vorbild der 2023 in Wetzlar angebrachten Gedenktafel zum Lager der Firma Leitz auf der Lahninsel (siehe Foto unten); zur Mitfinanzierung der unter den Ziffern 2. und 3. genannten Maßnahmen sind Sponsoren zu suchen, die Gelegenheit erhalten sollen, auf den Tafeln erwähnt zu werden. Hier sind vor allen Unternehmen und Institutionen ggf. mit ihren jeweiligen Rechtsnachfolgern anzufragen, die zwischen 1942 und 1945 von den Arbeitskräften des AEL Heddernheim und seiner Außenkommandos profitiert haben; 4. bis zur nächsten Gedenkfeier 2025 die Holzaufsätze der vorhandenen Sitzbänke an der Gedenkstätte zu erneuern, die in diesem Frühjahr in besonderer Weise den anhaltenden Regenfällen ausgesetzt waren und erhebliche Beschädigungen aufweisen; 5. dem Ortsbeirat über die in Ziffer 1. der Stellungnahme vom 06.11.2023, ST 2034, erwähnten Bauberatungsgespräche mit der neuen Eigentümerin des angrenzenden Baugrundstücks hinsichtlich der Gestaltung der Grundstücksgrenze zur Gedenkstätte zu berichten und den Ortsbeirat rechtzeitig einzubinden. Anlage zu Ziffer 3 (Foto: Klenner) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.12.2022, OM 3268 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2034 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2024, ST 1427 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2167 Aktenzeichen: 63-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Ausfahrt Geierskopfweg auf die Pfaffenwiese absichern

16.04.2024 · Aktualisiert: 27.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.04.2024, OM 5348 entstanden aus Vorlage: OF 983/6 vom 28.03.2024 Betreff: Zeilsheim: Ausfahrt Geierskopfweg auf die Pfaffenwiese absichern Der Magistrat wird gebeten, die durch auf dem Randstreifen der Pfaffenwiese parkenden Autos verursachte Sichtbehinderung der Ausfahrt aus dem Geierskopfweg durch geeignete Maßnahmen (Stahlbügel, Findlinge, Poller, Baumpflanzung) zu beseitigen. Begründung: Anwohner des Bereichs Butznickelweg/Geierskopfweg beanstanden eine erhebliche Sichtbehinderung beim Ausfahren auf die Pfaffenwiese, die durch parkende Autos verursacht wird (siehe Fotos und Skizze). Eine Installation von Pollern, Stahlbügeln, Findlingen oder die Anpflanzung eines Baumes im östlichen wie auch westlichen Bereich der Ausfahrt sollte hier Abhilfe schaffen und für eine erhöhte Verkehrssicherheit sorgen. Skizze der Örtlichkeiten: Einmündung Geierkopfweg/Pfaffenwiese: Quelle: GoogleMaps Mögliche Positionen für die Steine sind mit einem roten Kreuz markiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1588 Beratung im Ortsbeirat: 6

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

E-Ladestationen für Pkw auf dem Parkplatz des Zeilsheimer Friedhofes

16.04.2024 · Aktualisiert: 27.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.04.2024, OM 5350 entstanden aus Vorlage: OF 985/6 vom 28.03.2024 Betreff: E-Ladestationen für Pkw auf dem Parkplatz des Zeilsheimer Friedhofes Der Magistrat wird gebeten, auf die Mainova oder einen anderen Betreiber einzuwirken, eine E-Ladestation für Pkw auf dem Parkplatz des Zeilsheimer Friedhofs einzurichten. Begründung: Um klimafreundliche Mobilität durch die Nutzung von Elektroautos zu ermöglichen, bedarf es einer E-Ladestationen-Infrastruktur. Bisher gibt es in der Zeilsheimer und Sindlinger Gemarkung lediglich zwei Ladestationen auf dem Aldi-Parkplatz in der West-Höchster Straße, die intensiv genutzt werden. Insofern ist von einer eklatanten Unterversorgung zu sprechen. Der Standort am Zeilsheimer Friedhof bietet sich auch deshalb an, da an dieser Stelle städtische Parkplätze in großer Zahl vorhanden sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1589 Beratung im Ortsbeirat: 6

OF (Antrag Ortsbeirat )

Hauptwache aufwerten

07.04.2024 · Aktualisiert: 07.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2024, OF 1196/1 Betreff: Hauptwache aufwerten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert mit aufgeführten Maßnahmen den nördlichen Teil der Hauptwache aufzuwerten. Die Maßnahmen sollen zeitnah (im Jahr 2024) umgesetzt werden: 1. Die sechs mit Beton eingefassten Pflanzkübel, die je eine Baumbepflanzung haben, werden mit Holz verkleidet und werden mit Sitzmöglichkeiten versehen, so dass Passanten sich dort bequem setzen können. Die "Beete" werden von Müll und "Gestrüpp" befreit und mit hitzebeständigen Staudenbepflanzungen und blühenden Gewächsen optisch aufgewertet. Evtl. ist hier eine bauliche Einfassung notwendig, so dass einer erneuten Vermüllung entgegengewirkt wird. 2. Die Mauern rund um den Struwwelpeter-Brunnen werden ebenfalls mit Holz verkleidet. 3. Die Bodenplatten (Bodenbelag) werden durch die auf der Zeil zwischen Hauptwache und Konstabler Wache verwendeten Bodenplatten ausgetauscht. 4. Die Glasplatten am Geländer zum Abgang der B-Ebene ("Loch") werden gereinigt oder ausgetauscht. Die von Skatern genutzten Eisenplatten sollen erhalten bleiben. Begründung: Die Hauptwache ist in keinem guten Zustand: Mauerteile bröckeln ab, Bodenplatten sind zerstört, Pflanzbeete sind zugemüllt, Schmierereien an Glasplatten usw. Seit Jahren wird über eine Sanierung gesprochen, es gibt bisher aber kein Konzept und Maßnahmen zur Verschönerung liegen in weiter Ferne. Dies kann am zentralsten Platz der Stadt Frankfurt nicht so weiter gehen. Auch wenn eine komplette Sanierung noch auf sich warten lässt, so müssen doch wenigstens kleine Verbesserungen vorgenommen werden, die möglich sind. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 17.02.2024, OF 1159/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5390 2024 1. Die Vorlage OF 1159/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1196/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. 5 GRÜNE, CDU und BFF gegen SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Öffentliches Toilettenwesen Toilettenanlagen Konstablerwache und Hauptwache - Öffnungszeiten am Wochenende verlängern

05.04.2024 · Aktualisiert: 07.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2024, OF 1208/1 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Öffentliches Toilettenwesen Toilettenanlagen Konstablerwache und Hauptwache - Öffnungszeiten am Wochenende verlängern Vorgang: OM 3920/23 OBR 1; ST 2463/23 Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die nötigen Mittel bereitzustellen, um die Öffnungszeiten der Toiletten an der Konstablerwache und an der Hauptwache an den Tagen Donnerstag bis Samstag auszuweiten, sodass diese nachts bis 04:00 Uhr morgens geöffnet sind. Begründung: Diese Etatanregung bezieht sich auf ST 2463 aus 2023. Der Magistrat beschreibt dort die grundsätzliche Möglichkeit der Ausweitung der Öffnungszeiten, weist jedoch auf fehlende Mittel hin. Die Toiletten an der Konstablerwache schließen täglich um 22:00 Uhr, die Toiletten an der Hauptwache um 01:00 Uhr. Besonders an den Tagen Donnerstag bis Samstag sind diese Öffnungszeiten zu kurz. Gerade die Innenstadt (Zeil, Konstablerwache, Hauptwache) mit ihren Bars, Kneipen und Diskotheken ist an diesen Tagen auch zu späteren Nachtstunden noch hoch frequentiert und viele Partygänger benötigen eine Toilette. Da die Toilettenanlagen dann jedoch geschlossen sind, verrichten viele ihre Notdurft an Hauswänden, Litfaßsäulen oder Ähnlichem im öffentlichen Raum. Erweiterte Öffnungszeiten würden dem entgegenwirken, dass wild uriniert wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3920 Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2023, ST 2463 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Etatanregung EA 89 2024 Die Vorlage OF 1208/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Haushalt 2024/25 Produktbereich: 36 Wirtschaftsförderung Produktgruppe: 36.01 Wirtschaftsförderung Weihnachtsbeleuchtung Heddernheimer Landstraße

04.04.2024 · Aktualisiert: 10.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2024, OF 411/8 Betreff: Haushalt 2024/25 Produktbereich: 36 Wirtschaftsförderung Produktgruppe: 36.01 Wirtschaftsförderung Weihnachtsbeleuchtung Heddernheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Haushaltsposition "Förderung der Wirtschaft" wieder so auszustatten, dass die jährlich wiederkehrenden Kosten für die traditionelle Weihnachtsbeleuchtung in der Heddernheimer Landstraße von der Stadt übernommen werden. Begründung: In Heddernheim ist der Vereinsring Eigentümer des Festschmucks. Die Aufhängung der Sterne hat früher zuverlässig die Freiwillige Feuerwehr erledigt. Durch neue Vorschriften müssen die Steckdosen jetzt von der Mainova freigeschaltet werden, und nur ein von der Mainova zertifiziertes Unternehmen darf die Sterne aufhängen. Die Kosten für den Anschluss und den Strom in einer Gesamthöhe von etwa 1.500 EUR werden aktuell durch den Vereinsring Heddernheim e. V. übernommen, der das aus Spenden der Gewerbetreibenden und der Bevölkerung finanziert. Dies gestaltet sich jedoch von Jahr zu Jahr immer schwieriger und es kommt nicht mehr genug Geld zusammen. Die Mittel aus dem Ortsbeiratsbudget werden im Ortsbezirk 8 bestimmungsgemäß für nachhaltige bauliche Verschönerungsprojekte oder sehr wichtige soziale Projekte verwendet und können nur in Ausnahmefällen für Kosten herangezogen werden, die eigentlich - das hat die Beleuchtung der Zeil zum Advent und der Fressgass zu Ramadan gezeigt - von der Stadt übernommen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 8 am 18.04.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Etatanregung EA 75 2024 Die Vorlage OF 411/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen Abstimmung: CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE und Linke (= Ablehnung)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Gegen das Vergessen - Verschiedene Verbesserungen für die Gedenkstätte Arbeitserziehungslager Heddernheim

02.04.2024 · Aktualisiert: 10.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2024, OF 414/8 Betreff: Gegen das Vergessen - Verschiedene Verbesserungen für die Gedenkstätte Arbeitserziehungslager Heddernheim Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Ortsbeirat begrüßt das Vorgehen des Magistrats, die Anregung des Ortsbeirates umzusetzen und eine umfassende Studie zur Geschichte des Arbeitserziehungslagers (AEL) und seiner Außenkommandos zu fördern. In diesem Zusammenhang sollen weitere Verbesserungen für das Areal der Gedenkstätte umgesetzt werden, die über die künstlerische Gestaltung hinausgehen und für Vorbeigehende und Nachbarschaft mehr Informationen anbieten. Zudem sollen im Sinne einer Archäologie der NS-Zwangslager zusätzliche Erkenntnisse über die Funktion des heute noch erhaltenen Zellen- oder Tunnelbauwerks auf dem Gelände der Gedenkstätte gewonnen werden. Nach einer in der ursprünglichen ersten wissenschaftlichen Einordnung von Petra Meyer abgedruckten Lagerskizze handelt es sich entweder um einer Arrestzelle oder möglicherweise um einen Tunnel, der auf direktem Wege, ohne den "freien" Bereich der Straße nutzen zu müssen, zu anderen bewachten Einrichtungen des Lagerkomplexes im Umfeld der damaligen VDM-Werke wie einer "Entlausungsstelle", dem großen Luftschutz-Hochbunker für Werksangehörige oder zu der "Bordellbaracke" führte. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat beauftragt, 1. im Sinne einer Archäologie der NS-Zwangslager die genaue Funktion des heute noch erhaltenen zellenähnlichen Baus oder Tunnelbaus, der an der Gedenkstätte und unterhalb der Ludwig-Reinheimer-Straße liegt, feststellen zu lassen; 2. nach Abschluss der wissenschaftlichen Forschungen unter Benutzung der zur Verfügung stehenden Quellen auf dem Areal der Gedenkstätte Hinweistafeln anzubringen, die mit einer Karte die Lage des AEL in der Topographie der verschiedenen NS-Zwangslager im Bereich Zeilweg beschreiben sowie den Standort im heutigen Gebiet Zeilweg/Oberschelder Weg. Auf der Tafel sollen außerdem wesentliche "Einrichtungen" des Lagers wie Wachturm, Häftlingsbaracken, Sanitärgebäude, Appellplatz, Hundezwinger usw. in Form eines Grundrisses gezeigt werden; 3. nach Abschluss der wissenschaftlichen Forschungen an der Umzäunung oberhalb der Gedenkstätte an der Ludwig-Reinheimer-Straße eine für Passanten gut lesbare Infotafel anzubringen nach dem Vorbild der 2023 in Wetzlar angebrachten Gedenktafel zum Lager der Firma Leitz auf der Lahninsel (s. Foto in der Anlage); zur Mitfinanzierung der unter Ziffern 2 und 3 genannten Maßnahmen sind Sponsoren zu suchen, die Gelegenheit erhalten sollen, auf den Tafeln erwähnt zu werden. Hier sind vor allen Unternehmen und Institutionen ggf. mit ihren jeweiligen Rechtsnachfolgern anzufragen, die zwischen 1942 und 1945 von den Arbeitskräften des AEL Heddernheim und seiner Außenkommandos profitiert haben; 4. bis zur nächsten Gedenkfeier 2025 die Holzaufsätze der vorhandenen Sitzbänke an der Gedenkstätte zu erneuern, die in diesem Frühjahr in besonderer Weise den anhaltenden Regenfällen ausgesetzt waren und erhebliche Beschädigungen aufweisen; 5. dem Ortsbeirat über die in Ziffer 1 der ST 2034 v. 6.10.23 erwähnten Bauberatungsgespräche mit der neuen Eigentümerin des angrenzenden Baugrundstücks hinsichtlich der Gestaltung der Grundstücksgrenze zur Gedenkstätte zu berichten und den Ortsbeirat rechtzeitig einzubinden. Anlage zu Ziffer 3 (Foto: Klenner) Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Linke FDP FREIE WÄHLER fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 8 am 18.04.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5420 2024 Die Vorlage OF 414/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, FDP, FREIE_WÄHLER, fraktionslos

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Mobilität im Ortsbezirk 1: Mehr Fahrradbügel für die Ostzeil

02.04.2024 · Aktualisiert: 07.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2024, OF 1235/1 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Mehr Fahrradbügel für die Ostzeil Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Fahrbahn der östlichen Zeil zwischen Konrad-Adenauer-Straße und Porzellanhofstraße weitere 20-30 Fahrradbügel aufstellen zu lassen. Eine Restfahrbahnbreite für Rettungs- und Einsatz-fahrzeuge ist freizuhalten. Begründung: Auf der Ostzeil herrscht enormer Parkdruck. Viele Radfahrende besuchen den Markt, kaufen in der Innenstadt ein oder nutzen die Haltestelle Konstablerwache. Die wenigen Radbügel sind stets belegt. Zahlreiche Fahrräder werden an Laternenmasten oder Geländern angeschlossen oder vor Geschäften und Zugängen abgestellt. Da die Zufahrt zur Ostzeil mittlerweile für PKW gesperrt wurde, wird wertvoller innerstädtischer Platz frei für Radbügel. So bleibt der Gehweg frei, der täglich von Tausenden Fußgehenden und von Sommergärten der örtlichen Gastronomie genutzt wird. Bild: Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5408 2024 Die Vorlage OF 1235/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Zeilsheim: E-Ladestationen für Pkw auf dem Parkplatz des Zeilsheimer Friedhofes

28.03.2024 · Aktualisiert: 24.04.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.03.2024, OF 985/6 Betreff: Zeilsheim: E-Ladestationen für Pkw auf dem Parkplatz des Zeilsheimer Friedhofes Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf die Mainova oder einen anderen Betreiber einzuwirken, eine E-Ladestation für PKW auf dem Parkplatz des Zeilsheimer Friedhofs einzurichten. Begründung: Um klimafreundliche Mobilität durch die Nutzung von E-Autos zu ermöglichen, bedarf es einer E-Ladesäuleninfrastruktur. Bisher gibt es auf der Zeilsheimer und Sindlinger Gemarkung lediglich zwei Ladestationen auf dem Aldi - Parkplatz in der Westhöchster Straße, die intensiv genutzt werden. Insofern ist von einer eklatanten Unterversorgung zu sprechen. Der Standort Friedhof Zeilsheim bietet sich auch deshalb an, da hier städtische Parkplätze in großer Zahl vorhanden sind. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5350 2024 Die Vorlage OF 985/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Zeilsheim: Ausfahrt Geierskopfweg auf die Pfaffenwiese absichern

28.03.2024 · Aktualisiert: 24.04.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.03.2024, OF 983/6 Betreff: Zeilsheim: Ausfahrt Geierskopfweg auf die Pfaffenwiese absichern Der Magistrat wird gebeten, die durch auf dem Randstreifen der Pfaffenwiese parkenden Autos verursachte Sichtbehinderung der Ausfahrt aus dem Geierskopfweg durch geeignete Maßnahmen (Stahlbügel, Findlinge, Poller, Baumpflanzung) zu beseitigen. Begründung: Anwohner des Bereichs Butznickelweg/Geierskopfweg beanstanden eine erhebliche Sichtbehinderung beim Ausfahren auf die Pfaffenwiese, die durch parkende Kraftfahrzeuge verursacht wird (s. Fotos und Skizze) Eine Installation von Pollern, Stahlbügeln, Findlingen oder die Anpflanzung eines Baumes im östlichen wie auch westlichen Bereich der Ausfahrt sollte hier Abhilfe schaffen und für eine erhöhte Verkehrssicherheit sorgen. Skizze der Örtlichkeiten Einmündung Geierkopfweg/Pfaffenwiese Quelle: GoogleMaps Beide mögliche Positionen für die Steine sind mit dem roten Kreuz markiert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5348 2024 Die Vorlage OF 983/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Hauptwache aufwerten: Einen Basektballplatz einrichten

17.02.2024 · Aktualisiert: 07.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.02.2024, OF 1159/1 Betreff: Hauptwache aufwerten: Einen Basektballplatz einrichten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert mit aufgeführten Maßnahmen den nördlichen Teil der Hauptwache aufzuwerten. Die Maßnahmen sollen zeitnah (im Jahr 2024) umgesetzt werden: 1. Die sechs mit Beton eingefassten Pflanzkübel, die je eine Baumbepflanzung haben, werden mit Holz verkleidet und werden mit Sitzmöglichkeiten versehen, so dass Passanten sich dort bequem setzen können. Die "Beete" werden von Müll und "Gestrüpp" befreit und mit hitzebeständigen Staudenbepflanzungen und blühenden Gewächsen optisch aufgewertet. Evtl. ist hier eine bauliche Einfassung notwendig, so dass einer erneuten Vermüllung entgegen gewirkt wird. 2. Die Mauern rund um den Struwwelpeter-Brunnen werden ebenfalls mit Holz verkleidet. 3. Die Bodenplatten (Bodenbelag) werden durch die auf der Zeil zwischen Hauptwache und Konstabler Wache verwendeten Bodenplatten ausgetauscht. 4. Die Glasplatten am Geländer zum Abgang der B-Ebene ("Loch") werden gereinigt oder ausgetauscht. 5. Auf dem nördlichen Teil der Hauptwache, zwischen dem Abgang zur B-Ebene und der Straße "An der Hauptwache 11-16" wird ein Basketballkorb mit entsprechend markierter Bodenfläche eingerichtet. Begründung: Die Hauptwache ist in einem traurigen Zustand: Mauerteile bröckeln ab, Bodenplatten sind zerstört, Pflanzbeete sind zugemüllt, Schmierereien an Glasplatten usw. Seid Jahren wird über eine Sanierung gesprochen, es gibt bisher aber kein Konzept und Maßnahmen zur Verschönerung liegen in weiter Ferne. Dies kann am zentralsten Platz der Stadt Frankfurt nicht so weiter gehen. Auch wenn eine komplette Sanierung noch auf sich warten lässt, so müssen doch wenigstens kleine Verbesserungen vorgenommen werden, die möglich sind. Da der nördlich liegende Teil der Hauptwache kaum genutzt wird, soll hier ein Basketballkorb installiert werden. Dies kann auch zunächst temporär für die Sommermonate erfolgen. Quelle: Google Maps Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 07.04.2024, OF 1196/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 1159/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5390 2024 1. Die Vorlage OF 1159/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1196/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. 5 GRÜNE, CDU und BFF gegen SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung)

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Belebung der Innenstadt - eine weitere Schule auf der Zeil

06.02.2024 · Aktualisiert: 17.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5088 entstanden aus Vorlage: OF 1136/1 vom 17.01.2024 Betreff: Belebung der Innenstadt - eine weitere Schule auf der Zeil Der Magistrat wird gebeten, zur Belebung der Innenstadt einen weiteren Schulstandort auf der Zeil möglichst zwischen Hauptwache und Konstablerwache einrichten zu lassen. Dazu sollen geeignete leer stehende Liegenschaften wie z. B ein ehemaliges Kaufhaus auf deren Eignung überprüft werden. Begründung: Immer mehr kleinere und größere Einzelhandelsflächen in der Innenstadt stehen leer. Morgens und abends ist die Zeil an Werktagen oft wie ausgestorben. Die sich wandelnde Innenstadt soll folglich weiter belebt werden und einen vielfältigen Nutzungsmix erhalten. Zugleich sollen Orte für Gastronomie, Kultur und Bildung entstehen. Eine weitere Schule würde diesen Nutzungsmix gut ergänzen. Die Innenstadt ist zudem exzellent mit dem ÖPNV aus ganz Frankfurt erreichbar. Die Umnutzung und der Umbau eines Bestandsgebäudes spart zudem CO2 und Geld. Die bereits bestehende schulische Einrichtung im Gerichtsgebäude an der Ost-Zeil, die Ludwig-Börne-Schule sowie die Julius-Leber-Schule beleben ihr jeweiliges Umfeld auch außerhalb der Ladenöffnungszeiten. Auf der Zeil zwischen Hauptwache und Konstablerwache fehlt ein solcher Standort. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wiederherstellung des Radschutzstreifens in der Katharinenpforte

06.02.2024 · Aktualisiert: 11.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5090 entstanden aus Vorlage: OF 1138/1 vom 17.01.2024 Betreff: Wiederherstellung des Radschutzstreifens in der Katharinenpforte Der Magistrat wird gebeten, nach Aufhebung der Baustelleneinrichtung den Radschutzstreifen in der Katharinenpforte zwischen Bleidenstraße und Hauptwache umgehend wiederherzustellen und baulich sichern zu lassen. Begründung: Die Katharinenpforte stellt ein entscheidendes Verbindungselement der Zeilumfahrung zwischen der Bleidenstraße und der Hauptwache dar. Hier kam es wiederholt zu gefährlichen Situationen zwischen motorisierten Fahrzeugen und Radverkehrsteilnehmenden. Seit dem Beginn des Abrisses des ehemaligen Kaufhallengebäudes ist der markierte Schutzstreifen komplett verschwunden und die Verkehrssituation hat sich verschärft. Es wurde bekannt, dass in naher Zukunft zusätzlicher Baustellenverkehr über die Katharinenpforte abgewickelt werden soll. Daher ist es unerlässlich, den Radverkehr durch bauliche Maßnahmen zu schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1151

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kopfsteinpflaster Freßgass ́ instand setzen II

06.02.2024 · Aktualisiert: 30.04.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5092 entstanden aus Vorlage: OF 1140/1 vom 21.01.2024 Betreff: Kopfsteinpflaster Freßgass ́ instand setzen II Der Magistrat wird gebeten, die zahlreichen Lücken und teilweise losen Pflastersteine im Kopfsteinpflaster entlang der Freßgass ́ sowie an der westlichen Ecke zur Goethestraße instand setzen zu lassen. Begründung: Die aktuelle Situation stellt eine gefährliche Stolperfalle dar, für welche die Stadt bei Unfällen haftet. Westliches Ende Richtung Fußgängerüberweg/MCM Südeingang/vor Hugo Boss Store Vor Hugo Boss Store/Ostseite Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2024, ST 825

OF (Antrag Ortsbeirat )

Kopfsteinpflaster Freßgass‘ instand setzen II

21.01.2024 · Aktualisiert: 16.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.01.2024, OF 1140/1 Betreff: Kopfsteinpflaster Freßgass' instand setzen II Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die zahlreichen Lücken und teilweise losen Pflastersteine im Kopfsteinpflaster entlang der Freßgass sowie an der westlichen Ecke zur Goethestraße instand setzen zu lassen. Begründung: Die aktuelle Situation stellt eine gefährliche Stolperfalle dar, für welche die Stadt bei Unfällen haftet. Westliches Ende Richtung Fußgängerüberweg / MCM Südeingang / vor Hugo Boss Store Vor Hugo Boss Store / Ostseite Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5092 2024 Die Vorlage OF 1140/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, 2 SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen Die Partei (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Fragen zum Bauvorhaben Zeil 121 (ehemaliges Esprit-Haus)

17.01.2024 · Aktualisiert: 16.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2024, OF 1130/1 Betreff: Fragen zum Bauvorhaben Zeil 121 (ehemaliges Esprit-Haus) Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen (V) an den Magistrat beschließen: Im Rahmen der Investorenpräsentation zum Bauvorhaben informierte der Investor den Ortsbeirat über die Absicht, innerhalb des Gebäudes insgesamt 23 PKW-Stellplätze mit An- und Abfahrt über zwei Aufzüge am Holzgraben schaffen zu wollen. Vor diesem Hintergrund stellt der Ortsbeirat folgende Anfragen an den Magistrat: 1. In Anbetracht der exzellenten Anbindung des Standorts durch S- und U-Bahnen an die Hauptwache sowie der Verfügbarkeit der Parkhäuser "Hauptwache" und "MyZeil": Sieht der Magistrat die Notwendigkeit für die Schaffung zusätzlicher PKW-Stellplätze? 2. Entspricht die Errichtung von 23 weiteren Stellplätzen in diesem hochver-dichteten Bereich den Klimaschutzzielen des Magistrats? Falls nicht, wie plant der Magistrat darauf zu reagieren? 3. Ist der Holzgraben nach Einschätzung des Magistrats als geeignete Zufahrtsstraße für diese Stellplätze anzusehen? 4. Angesichts der Fahrzeugbewegungen innerhalb des Gebäudes mittels Aufzügen: Welche Konsequenzen erwartet der Magistrat, wenn beispielsweise während der Büroöffnungszeiten fünf bis sieben Fahrzeuge gleichzeitig auf die Zufahrt warten und der Holzgraben aufgrund von Verzögerungen bei der Fahrzeugabfertigung durch die Aufzüge längere Zeit blockiert wird? 5. Wie viele öffentliche Parkplätze würden durch das Bauvorhaben im Straßenbereich der An- und Abfahrt entfallen? 6. Welche Maßnahmen plant der Magistrat, um den Investor von der Bereitstellung vermietbarer Laden- oder Lagerflächen anstelle von PKW-Stellplätzen zu überzeugen? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 850 2024 Die Vorlage OF 1130/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Belebung der Innenstadt - eine weitere Schule auf der Zeil

17.01.2024 · Aktualisiert: 16.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2024, OF 1136/1 Betreff: Belebung der Innenstadt - eine weitere Schule auf der Zeil Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zur Belebung der Innenstadt einen weiteren Schulstandort auf der Zeil möglichst zwischen Hauptwache und Konstablerwache einrichten zu lassen. Dazu sollen geeignete leerstehende Liegenschaften wie z.B ein ehemaliges Kaufhaus auf deren Eignung überprüft werden. Begründung: Immer mehr kleinere und größere Einzelhandelsflächen in der Innenstadt stehen leer. Morgens und abends ist die Zeil an Werktagen oft wie ausgestorben. Die sich wandelnde Innenstadt soll folglich weiter belebt werden und einen vielfältigen Nutzungsmix erhalten. Zugleich sollen Orte für Gastronomie, Kultur und Bildung entstehen. Eine weitere Schule würde diesen Nutzungsmix gut ergänzen. Die Innenstadt ist zudem exzellent mit dem ÖPNV aus ganz Frankfurt erreichbar. Die Umnutzung und der Umbau eines Bestandsgebäudes spart zudem CO2 und Geld. Die bereits bestehende schulische Einrichtung im Gerichtsgebäude an der Ost-Zeil, die Ludwig-Börne-Schule sowie die Julius-Leber-Schule beleben ihr jeweiliges Umfeld auch außerhalb der Ladenöffnungszeiten. Auf der Zeil zwischen Hauptwache und Konstablerwache fehlt ein solcher Standort. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5088 2024 Die Vorlage OF 1136/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. Und Die Partei gegen CDU, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Wiederherstellung des Radschutzstreifens in der Katharinenpforte

17.01.2024 · Aktualisiert: 16.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2024, OF 1138/1 Betreff: Wiederherstellung des Radschutzstreifens in der Katharinenpforte Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, nach Aufhebung der Baustelleneinrichtung den Radschutzstreifen in der Katharinenpforte zwischen Bleidenstraße und Hauptwache umgehend wiederherzustellen und baulich sichern zu lassen. Begründung: Die Katharinenpforte stellt ein entscheidendes Verbindungselement der Zeil-umfahrung zwischen der Bleidenstraße und der Hauptwache dar. Hier kam es wiederholt zu gefährlichen Situationen zwischen motorisierten Fahrzeugen und Radverkehrsteilnehmenden. Seit dem Beginn des Abrisses des ehemaligen Kaufhallengebäudes ist der markierte Schutzstreifen komplett verschwunden und die Verkehrssituation hat sich verschärft. Es wurde bekannt, dass in naher Zukunft zusätzlicher Baustellenverkehr über die Katharinenpforte abgewickelt werden soll. Daher ist es unerlässlich, den Radverkehr durch bauliche Maßnahmen zu schützen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5090 2024 Die Vorlage OF 1138/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mobilität im Ortsbezirk 1: Radbügel in der Freßgass`

16.01.2024 · Aktualisiert: 14.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.01.2024, OM 4955 entstanden aus Vorlage: OF 1079/1 vom 17.12.2023 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Radbügel in der Freßgass` Der Magistrat wird gebeten, in der Großen Bockenheimer Straße, der sogenannten Freßgass `, zwischen Rathenauplatz und Neue Mainzer Straße an sechs geeigneten Stellen an den Zufahrten und nahe der S- und U-Bahn-Zugänge sowie im Straßenverlauf je fünf bis zehn Fahrradbügel aufstellen zu lassen. Der Ortsbeirat macht dazu folgende Vorschläge: 1. Freßgass`/Ecke Hochstraße (vor Hausnummer Hochstraße 53); 2. Freßgass`/Ecke Neue Mainzer Straße (vor Hausnummer Goethestraße 34); 3. Freßgass`/Ecke Kleine Hochstraße (vor Hausnummer 50); 4. Freßgass`/Ecke Kalbächer Gasse (vor Hausnummer 10); 5. Freßgass`/Ecke Börsenstraße (vor Hausnummer Börsenstraße 1); 6. Freßgass`/Ecke Rathenauplatz (vor Hausnummer Rathenauplatz 1) Begründung: Der Parkdruck durch Radfahrende in einer der beliebtesten und am stärksten frequentierten Fußgängerzonen Frankfurts ist enorm. Täglich lässt sich beobachten, wie Radfahrende um die wenigen noch freien Laternenmasten und Baumschutzgeländer kämpfen, um ihr Rad sicher abstellen und anschließen zu können. Viele Radfahrende finden leider keinen sicheren Abstellplatz vor den Geschäften und ziehen daher oft weiter. Zu Fuß Gehende und Radfahrende sind nach allen Umfragen und Statistiken die Gruppe, die pro Kopf und Jahr die größten Umsätze im Einzelhandel und der Gastronomie erzielt. Parkmöglichkeiten für Radfahrende leisten somit einen großen Beitrag zur Stärkung des Handels und Dienstleistungsgewerbes in der Innen- und Altstadt. Übersichtsplan und Bilder: Geoportal Frankfurt, Google Street View; Anmerkungen: Alexander Mitsch Übersichtsplan Fressgass` mit Vorschlägen zu Fahrradbügel-Standorten Zufahrt Ost Zufahrt West Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1193 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 1 am 28.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OA (Anregung Ortsbeirat)

Anmietung der Liegenschaft Neue Börsenstraße 1 zur Unterbringung von zwei neuen Gymnasien

16.01.2024 · Aktualisiert: 24.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 16.01.2024, OA 425 entstanden aus Vorlage: OF 358/7 vom 15.01.2024 Betreff: Anmietung der Liegenschaft Neue Börsenstraße 1 zur Unterbringung von zwei neuen Gymnasien Vorgang: M 151/23; OA 400/23; V 766/23; M 186/23 Zwischenbescheide des Magistrats vom 06.05.2024, 08.08.2024, 07.02.2025 und 12.06.2025 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Ansiedlung der beiden neuen Gymnasien in der Börsenstraße 1 (M 186) neben der Ortsbeiratsanregung und dem Auskunftsersuchen zur M 151 (OA 400 und V 766) zwingend folgende Vorgaben zu berücksichtigen: Für den zu erwartenden Hol- und Bringverkehr ist dem Ortsbeirat zeitnah ein Verkehrskonzept vorzulegen. Dieses muss eine Lösung für die Elterntaxi-Problematik in dem Sackgassenabschnitt der Neuen Börsenstraße und einen ÖPNV-Anschluss für Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer am Ausgang der Rossittener Straße/Ludwig-Landmann-Straße beinhalten sowie die Schulwege der Schülerinnen und Schüler der umliegenden Schulen miteinbeziehen. Die Herstellung einer Verbindungsstraße über das private Gelände zur Elbinger Straße ist dabei auszuschließen. Begründung: Trotz erheblicher Bedenken hat die Stadtverordnetenversammlung den Vorlagen M 151 und M 186 zugestimmt und damit den Weg frei gemacht für die Anmietung des Areals der ehemaligen Neuen Börse. Dem Ortsbeirat war eine fristgemäße Beratung der Vorlage M 186 nicht mehr möglich. Die Sorgen und Bedenken des Ortsbeirats wurden daher vom Ortsvorsteher im Haupt- und Finanzausschuss mündlich vorgebracht sowie schriftlich den Ausschussmitgliedern übermittelt und in der vorliegenden Anregung OA 400 zur M 186 nachträglich hinterlegt. Eine Verbindungsstraße über die Elbinger Straße würde zu erheblichen Mehrverkehr in der Siedlung führen, was den Anwohnerinnen und Anwohnern nicht zuzumuten ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2023, M 151 (nicht öffentlich) Anregung vom 10.10.2023, OA 400 (nicht öffentlich) Auskunftsersuchen vom 10.10.2023, V 766 (nicht öffentlich) Vortrag des Magistrats vom 20.10.2023, M 186 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 24.01.2024 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 19.02.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 425 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. und BFF-BIG (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) 24. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 19.02.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 425 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) 28. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 01.07.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 425 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG 30. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 04.11.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 425 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, FRAKTION und BFF-BIG; AfD (= Enthaltung) 34. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 24.03.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 425 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Linke; CDU (= Enthaltung) 38. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 08.09.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 425 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION; AfD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 4385, 24. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 19.02.2024 § 4964, 28. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 01.07.2024 § 5333, 30. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 04.11.2024 § 5912, 34. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 24.03.2025 § 6547, 38. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 08.09.2025

OF (Antrag Ortsbeirat )

Anmietung der Liegenschaft Neue Börsenstraße 1 zur Unterbringung von zwei neuen Gymnasien

15.01.2024 · Aktualisiert: 25.01.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.01.2024, OF 358/7 Betreff: Anmietung der Liegenschaft Neue Börsenstraße 1 zur Unterbringung von zwei neuen Gymnasien Vorgang: M 186/23; M 151/23; OA 400/23; V 766/23 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Ansiedlung der beiden neuen Gymnasien in der Börsenstraße 1 (M 186/23) neben den Ortsbeiratsanregungen zur M 151/23 (OA 400/2023 und V 766/2023) zwingend folgende Vorgabe zu berücksichtigen: Für den zu erwartenden Hol- und Bringverkehr ist dem Ortsbeirat zeitnah ein Verkehrskonzept vorzulegen. Dieses muss eine Lösung für die Elterntaxi-Problematik in dem Sackgassenabschnitt der Neuen Börsenstraße und einen ÖPNV-Anschluss für Schüler*innen und Lehrer*innen am Ausgang der Rossittener Straße/Ludwig-Landmann-Straße beinhalten sowie die Schulwege der Schüler*innen der umliegenden Schulen miteinbeziehen. Die Herstellung einer Verbindungsstraße über das private Gelände zur Elbinger Straße ist dabei auszuschließen. Begründung: Trotz erheblicher Bedenken hat die Stadtverordnetenversammlung der M 151/23 und der M 186/23 zugestimmt und damit den Weg frei gemacht für die Anmietung des Areals der ehemaligen Neuen Börse. Dem Ortsbeirat war eine fristgemäße Beratung der M 186/23 nicht mehr möglich. Die Sorgen und Bedenken des Ortsbeirats wurde daher vom Ortvorsteher im Haupt- und Finanzausschuss mündlich vorgebracht, sowie schriftlich den Ausschussmitgliedern übermittelt und in der vorliegenden OA zur M 186/23 nachträglich hinterlegt. Eine Verbindungsstraße über die Elbinger Straße würde zu erheblichen Mehrverkehr in der Siedlung führen, was den Anwohner*innen nicht zuzumuten ist. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD die farbechten-LINKE. FDP FREIE WÄHLER fraktionslos Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2023, M 151 (nicht öffentlich) Anregung vom 10.10.2023, OA 400 (nicht öffentlich) Auskunftsersuchen vom 10.10.2023, V 766 (nicht öffentlich) Vortrag des Magistrats vom 20.10.2023, M 186 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 7 am 16.01.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung OA 425 2024 Die Vorlage OF 358/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, die_farbechten-LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER, fraktionslos

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Mobilität im Ortsbezirk 1: Radbügel in der Fressgass ́

17.12.2023 · Aktualisiert: 24.01.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2023, OF 1079/1 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Radbügel in der Fressgass' Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Großen Bockenheimer Straße, der sogenannten Fressgass`, zwischen Rathenauplatz und Neue Mainzer Straße an sechs geeigneten Stellen an den Zufahrten und nahe der S- und U-Bahn-Zugänge sowie im Straßenverlauf je 5-10 Fahrradbügel aufstellen zu lassen. Der Ortsbeirat macht dazu folgende Vorschläge: 1. Fressgass` / Ecke Hochstraße (vor Hausnummer Hochstraße 53) 2. Fressgass` / Ecke Neue Mainzer Straße (vor Hausnummer Goethestraße 34) 3. Fressgass` / Ecke Kleine Hochstraße (vor Hausnummer 50) 4. Fressgass` / Ecke Kalbächer Gasse (vor Hausnummer 10) 5. Fressgass` / Ecke Börsenstraße (vor Hausnummer Börsenstraße 1) 6. Fressgass` / Ecke Rathenauplatz (vor Hausnummer Rathenauplatz 1) Begründung: Der Parkdruck durch Radfahrende in einer der beliebtesten und stärksten frequentierten Fußgängerzonen Frankfurts ist enorm. Täglich lässt sich beobachten, wie Radfahrende um die wenigen noch freien Laternenmasten und Baumschutzgeländer kämpfen, um ihr Rad sicher abstellen und anschließen zu können. Viele Radfahrende finden leider keinen sicheren Abstellplatz vor den Geschäften und ziehen daher oft weiter. Fußgehende und Radfahrende sind nach allen Umfragen und Statistiken die Gruppe, die pro Kopf und Jahr die größten Umsätze im Einzelhandel und der Gastronomie erzielen. Parkmöglichkeiten für Radfahrende leisten somit einen großen Beitrag zur Stärkung des Handels und Dienstleistungsgewerbes in der Innen- und Altstadt. Übersichtsplan und Bilder: Geoportal Frankfurt, Google Street View; Anmerkungen: Alexander Mitsch Anlage zur Hinzuvorlage zu OF1052: Übersichtsplan Fressgass` mit Vorschlägen zu Fahrradbügel-Standorten Zufahrt Ost Zufahrt West Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 02.11.2023, OF 1052/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4955 2024 1. Die Vorlage OF 1052/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1079/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen BFF (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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